Verbraucherzentrale Abmahnung?
Unsere Anwälte helfen dir

Hast du kürzlich eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale erhalten?

Wichtig ist, dass du jetzt richtig reagierst. Lass deine Abmahnung prüfen, bevor du etwas unterschreibst. Unser Anwaltsteam hat schon über 26.000 Abmahnungen bearbeitet. 

Im Rahmen einer Unlimited-Mitgliedschaft übernimmt der Händlerbund u.a. folgende Leistungen:

  1. Detaillierte Prüfung der Abmahnung und Beratung zu Risiken und den nächsten Schritten
  2. Individuelle Rechtsberatung ohne Wartezeiten und direkter Kontakt zu erfahrenen Anwälten
  3. Unterstützung auch bei berechtigten Abmahnungen
  4. Wenn nötig Vertretung vor Gericht, ohne zusätzliche Kosten

Lade deine Abmahnung direkt hoch – wir melden uns bei dir. 

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Abmahnung der Verbraucherzentrale enthalten? Ruhe bewahren!

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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung im Urheberrecht ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

Was ist die Verbraucherzentrale?

Verbraucherzentralen sind Vereine mit dem Ziel, die Interessen der Verbraucher u. a. im (Online-)Handel zu schützen. Neben Aufklärungs- und Beratungsleistungen können Verbraucherzentralen daher auch Abmahnungen aussprechen. Neben Mitbewerbern selbst dürfen auch Verbände wie die Verbraucherzentrale und die Wettbewerbszentrale abmahnen, zum Beispiel dann, wenn Hinweise zu unlauterem Wettbewerb vorliegen. Ein Wettbewerbsverstoß kann vorliegen, bei ungenügenden Angaben bezüglich des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes oder wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unkorrekt beziehungsweise gar nicht ausgewiesen werden.

Warum darf die Verbraucherzentrale abmahnen? 

Die Verbraucherzentrale darf abmahnen, weil sie als sogenannte qualifizierte Verbraucherschutzorganisation gesetzlich ausdrücklich dazu befugt ist und im Interesse aller Verbraucher gegen Rechtsverstöße von Unternehmen vorgehen soll. 

Verbraucherzentralen sind in der „Liste qualifizierter Einrichtungen" nach § 4 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) beim Bundesamt für Justiz eingetragen und haben nach § 3 UKlaG und § 8 Abs. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) das Recht, Unterlassungsansprüche geltend zu machen. 


Was wird von der Verbraucherzentrale abgemahnt?

Die Gründe für eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale können sehr vielfältig sein. Verbraucherzentralen dürfen in folgenden Bereichen abmahnen:

  1. DSGVO-Verstöße
  2. Rechtswidrige Cookie-Banner
  3. fehlende oder inkorrekte Grundpreisangabe
  4. veraltete Widerrufsbelehrung
  5. unzulässige AGB-Klauseln
  6. fehlende Warnhinweise (z. B. bei Chemikalien)
  7. fehlende oder falsche Kennzeichnungen (z. B. bei Textilien)
  8. irreführende Werbeaussagen (z. B. “versicherter Versand”)
  9. Spitzenstellungsbehauptungen (z. B. "Der beste Online-Shop für ...")
  10. Werbung mit Selbstverständlichkeiten (z. B. "mit CE-Kennzeichnung")

Verbraucherzentrale Abmahnung: rechtssichere Unterstützung durch den Händlerbund

Auch wenn die Zeit drängt, lass dich nicht dazu hinreißen, ohne rechtliche Beratung auf alle genannten Forderungen einzugehen. Oft sind die beigefügten Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafeversprechen zu eng gefasst und sollten deshalb von erfahrenen Rechtsanwälten für dich modifiziert werden. Wir verfügen über jahrelange Erfahrung mit Abmahnungen von der Verbraucherzentrale.

Wir helfen dir, deine Abmahnung auf dem besten Weg zu lösen.

Kostenlose Erstberatung zu deiner Abmahnung

Lade hier deine Abmahnung hoch, damit wir uns optimal vorbereiten können. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dich bei den nächsten Schritten zu unterstützen. 

Wir vertreten dich bei Abmahnungen – alle Vorteile unserer Mitgliedschaften auf einen Blick

Unsere Abmahnvertretung in drei Worten: Schnell, professionell, bewährt

  1. Direkte Hilfe bei Abmahnung ohne Wartezeiten
  2. Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
  3. Abmahn­vertretung auch bei Selbst­verschulden
  1. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  2. Selbstverständlich inkl. Haftungs­übernahme
  3. Kosten­übernahme für eigenen Anwalt

Als Händlerbund unterstützen wir Online-Händler bei ihrem Traum vom erfolgreichen E-Commerce. Die Rechtssicherheit ist das A und O des Onlinehandels. Deshalb enthalten unsere Mitgliedschaftspakete neben der Soforthilfe bei Abmahnung, auch abmahnsichere Rechtstexte, eine Rechtsberatung per E-Mail und Telefon, eine Shop-Tiefenprüfung sowie viele weitere Lösungen, die dir als Online-Händler das Leben erleichtern.

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Kompetente Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) via E-Mail und Telefon
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
  • Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder
Paketberater starten Pakete im Überblick
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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

FAQ zur Abmahnung der Verbraucherzentrale

Wie lange ist die Frist bei einer Abmahnung der Verbraucherzentrale?
Eine gesetzliche Standardfrist gibt es nicht. Die Verbraucherzentrale setzt die Frist im Abmahnschreiben selbst fest. Diese liegt häufig im Bereich von etwa einer bis zwei Wochen.
Was kostet eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale?
Bei einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale fällt in der Regel nur eine vergleichsweise geringe Kostenpauschale als Aufwendungsersatz an. Später können aber hohe Vertragsstrafen dazu kommen, wenn man trotz abgegebener Unterlassungserklärung erneut gegen die beanstandeten Regeln verstößt. 
Kann ich mich gegen die Verbraucherzentrale wehren?
Auch gegen die Abmahnung der Verbraucherzentrale kannst du dich wehren, aber nicht durch Ignorieren, sondern durch geprüftes Reagieren mit Hilfe eines Händlerbund Anwalts. Wir können Inhalt und Reichweite der Abmahnung prüfen und unberechtigte oder überzogene Forderungen für dich zurückweisen. 
Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?
Eine Pflicht, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, gibt es nicht. Aber sie dient letztlich ebenfalls der außergerichtlichen Klärung und kann Unterlassungsklagen vermeiden. Die vorformulierte Erklärung musst  du aber nicht akzeptieren, sondern kannst uns eine modifizierte Unterlassungserklärung erarbeiten lassen, die dich nicht übermäßig beschränkt. 
Darf die Verbraucherzentrale wirklich DSGVO-Verstöße abmahnen?
Ja, die Verbraucherzentralen dürfen DSGVO‑Verstöße abmahnen. Das wurde durch den EuGH (Urteil vom 28.04.2022, C‑319/20) und inzwischen auch durch den BGH ausdrücklich bestätigt.
Was passiert, wenn ich die Abmahnung der Verbraucherzentrale ignoriere?
Eine Abmahnung ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Ignorierst du eine Abmahnung der Verbraucherzentrale, können sie weitere rechtliche Schritte in die Wege leiten und beispielsweise vor Gericht klagen. Das verursacht für dich wesentlich höhere Anwalts- und zusätzliche Gerichtskosten. 
Gelten die Abmahnungen auch für kleine Händler oder nur für große Unternehmen?
Abmahnungen der Verbraucherzentrale gelten für alle Unternehmen, unabhängig von deren Größe, da das Gesetz keine Ausnahmen macht. Das heißt, auch Kleinunternehmer, kleine Händler und Online-Shops können von der Verbraucherzentrale abgemahnt werden. 

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