Abmahnung wegen Green Claims – Wenn Umweltaussagen zum Problem werden

Du hast eine Abmahnung wegen Green Claims erhalten, weil du mit Begriffen wie „nachhaltig“, „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „recycelbar“ geworben hast? Solche Umweltaussagen müssen klar, belegbar und für Verbraucher nachvollziehbar sein.

Der Händlerbund unterstützt dich dabei, die Abmahnung durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen zu lassen – einschließlich Berechtigung, Kostenhöhe und Risiken. Werde Mitglied und erhalte schnelle rechtliche Hilfe für die richtige Reaktion auf die Abmahnung.

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Beate Haar

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

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Wer mahnt Green Claims ab?

Bei Abmahnungen wegen Green Claims kommen vor allem Wettbewerbsverbände, Verbraucherverbände, Mitbewerber oder qualifizierte Einrichtungen als Abmahner in Betracht. Häufig geht es darum, dass eine Umweltwerbung als irreführend bewertet wird. Besonders anfällig sind pauschale Nachhaltigkeitsaussagen ohne konkrete Erklärung, unklare Umweltlabels oder Klimaversprechen, die allein auf Kompensation beruhen.

Green Claims und neue Regeln ab September 2026

Die Anforderungen an Umweltwerbung werden weiter verschärft. Die EmpCo-Richtlinie wurde in Deutschland umgesetzt; die Änderungen treten am 27. September 2026 in Kraft. Danach werden unter anderem vage Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel und Aussagen über künftige Umweltleistungen stärker reguliert.

Wichtig ist auch die Abgrenzung: Die ursprünglich geplante Green Claims Directive wurde 2025 vorerst zurückgezogen beziehungsweise gestoppt, während die EmpCo-Regeln zum zentralen Rechtsrahmen für viele Green-Claims-Fragen geworden sind.

Wie hilft der Händlerbund bei einer Abmahnung wegen Green Claims?

Der Händlerbund unterstützt dich bei der rechtlichen Einordnung deiner Abmahnung. Spezialisierte Rechtsanwälte prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob die geforderte Unterlassungserklärung zu weit geht und ob die angesetzten Kosten angemessen sind. Außerdem erhältst du Rechtsberatung zum weiteren Vorgehen, zur richtigen Antwort auf die Abmahnung und – falls erforderlich – Unterstützung bei der gerichtlichen Vertretung.

Zusätzlich kann der Händlerbund dabei helfen, deinen Online-Shop rechtssicherer aufzustellen: Produkttexte, Werbeaussagen, Nachhaltigkeitsangaben, Siegel und Pflichtinformationen sollten so gestaltet sein, dass sie klar, nachweisbar und verständlich sind.

So reagierst du richtig auf eine Abmahnung wegen Green Claims

Eine Abmahnung wegen Green Claims kann hohe Kosten nach sich ziehen. Wir helfen dir schnell weiter und unterstützen dich, Fehler zu vermeiden, die im Nachhinein teuer werden können. Denn vor allem die beigefügte Unterlassungserklärung solltest du nicht unterschätzen. Daraus können sich langfristig negative Folgen für dich ergeben. Setze immer auf deinen Rechtsbeistand, wir unterstützen dich mit unserer Rechtsberatung.

Sofortmaßnahmen: Was du tun kannst?

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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung wegen eines Green Claims Verstoßes ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

Was wir bei einer Abmahnung wegen Green Claims für dich tun

Bei einer Abmahnung wegen Green Claims bieten dir unsere Mitgliedsschaftspakete umfassenden Schutz und Unterstützung.

Deine Vorteile mit unserer Unlimited-Mitgliedschaft

  1. Soforthilfe bei Abmahnung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte
  2. Unbegrenzte Rechtsberatung per Chat, E-Mail oder Telefon zu allen rechtlichen Fragen
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  4. Zukünftige Abmahnungen vermeiden durch unsere Rechtstexte und Shop-Tiefenprüfung

Eine Abmahnung kann hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit unserer Unterstützung bist du auf der sicheren Seite. Werde jetzt Unlimited-Mitglied und profitiere von unserem umfassenden Service.

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FAQ zu Abmahnungen wegen Green Claims

Was genau sind „Green Claims" und warum werden sie abgemahnt?

Green Claims sind werbliche Umweltaussagen, etwa „klimaneutral", „nachhaltig", „umweltfreundlich" oder eigene Öko-Siegel. Nach § 5 UWG gelten sie als irreführend, wenn sie nicht belegt werden können. Gerichte haben in den letzten Jahren wiederholt entschieden, dass etwa der Begriff „klimaneutral" erklärt werden muss, ob durch Reduktion oder durch Kompensation. Fehlt diese Erläuterung, ist die Aussage angreifbar.

Wer mahnt wegen Green Claims ab?

Anders als bei markenrechtlichen Abmahnungen steht hier meist keine einzelne Kanzlei dahinter. Aktiv werden vor allem die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Verbraucherzentralen, klagebefugte Wettbewerbsverbände und direkte Mitbewerber, die eine Umweltaussage als unlauter einstufen. Mit der Verschärfung des UWG ab dem 27. September 2026 wird erwartet, dass diese Abmahnungen weiter zunehmen.

Welche Umweltaussagen sind besonders abmahngefährdet?

Besonders häufig betroffen: pauschale Begriffe ohne Beleg wie „grün", „öko" oder „nachhaltig", Klimaneutralitätsaussagen, die allein auf CO₂-Kompensation beruhen, selbst erfundene oder nicht extern geprüfte Siegel, sowie Aussagen zu „klimaneutralem Versand" oder „umweltfreundlicher Verpackung" ohne konkrete Nachweise.

Was ändert sich ab September 2026 durch die EmpCo-Richtlinie?

Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers" (EmpCo) wird ab dem 27. September 2026 verbindlich im UWG umgesetzt. Sie führt unter anderem sogenannte Per-se-Verbote ein: Bestimmte Umweltaussagen gelten dann automatisch als unlauter, ohne dass im Einzelfall eine Irreführung nachgewiesen werden muss. Das senkt die Hürde für Abmahnende deutlich. Eine allgemeine Übergangs- oder Abverkaufsfrist ist nicht vorgesehen.

Ist die separate „Green Claims Directive" auch relevant?

Nein, diese wurde im Juni 2025 von der EU-Kommission zurückgezogen und ist derzeit nicht in Kraft. Rechtlich verbindlich und für Abmahnungen relevant ist ausschließlich die EmpCo-Richtlinie in Verbindung mit dem UWG.

Was kostet eine Abmahnung wegen Green Claims?

Die Höhe hängt vom Einzelfall ab – von Abmahnungen mit geringem Streitwert bis zu Forderungen im vierstelligen Bereich ist alles möglich, je nachdem, wer abmahnt und wie die Aussage verbreitet wurde. Ein Teil der geforderten Summe ist in der Praxis häufig verhandelbar.

Muss ich die Unterlassungserklärung wie vorgelegt unterschreiben?

Nein. Die vorformulierte Erklärung geht oft über das eigentliche Problem hinaus, etwa indem sie auch künftig unproblematische Formulierungen mit einschließt. Eine angepasste, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung schützt dich, ohne unnötige Verpflichtungen einzugehen.

Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?

Bleibt die Reaktion aus, folgt in der Regel ein gerichtliches Verfahren – etwa eine einstweilige Verfügung. Die Kosten dafür liegen meist deutlich über denen einer außergerichtlichen Klärung. Eine Reaktion innerhalb der gesetzten Frist ist deshalb sinnvoll, auch wenn sie zunächst nur in einer rechtlichen Prüfung besteht.

Warum ist die Werbung mit „klimaneutral“ rechtlich riskant?

Der Begriff „klimaneutral“ kann unterschiedlich verstanden werden. Verbraucher können annehmen, dass bei Herstellung, Transport oder Vertrieb tatsächlich keine relevanten CO₂-Emissionen entstehen. In vielen Fällen beruht die Klimaneutralität aber auf Kompensation, also auf Ausgleichsprojekten. Der BGH verlangt bei umweltbezogener Werbung ein hohes Maß an Transparenz; die maßgebliche Erklärung muss bereits in der Werbung selbst erfolgen.

Wer im Online-Shop mit „klimaneutral“ wirbt, sollte daher klar erklären, worauf sich die Aussage bezieht, welche Emissionen erfasst sind und ob Reduktion oder Kompensation gemeint ist.

Muss ich eine Unterlassungserklärung sofort unterschreiben?

Nein. Eine Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann weitreichende Folgen haben, insbesondere wenn sie zu allgemein formuliert ist oder hohe Vertragsstrafen vorsieht. Bei Green Claims besteht zudem das Risiko, dass ähnliche Aussagen im Shop, in Marktplatzangeboten, Social Media oder Werbematerialien ebenfalls unter die Erklärung fallen.

Der Händlerbund kann deine Abmahnung prüfen lassen und dich dabei unterstützen, angemessen zu reagieren.

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Unsere Kunden sind abmahnsicher – du auch?

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Nachdem wir unglücklicherweise auch Opfer einer Abmahnwelle wurden, habe ich den Kontakt zum Händlerbund gesucht. Innerhalb kürzester Zeit hatte ich ein kompetentes Beratungstelefonat mit einer Anwältin, das Schreiben an den Kläger wurde versandt und ich bekam regelmäßig Updates zur Lage. Sehr schnell war das Ganze geklärt und ich konnte mich wieder anderen Dingen widmen.
Verena Schlüpmann, Geschäftsführerin K5 GmbH

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Denn oft sind Abmahnungen nicht gerechtfertigt und enthalten zu hohe Forderungen. Handle daher nicht blind, sondern lasse deine Abmahnung von unseren erfahrenen Juristen überprüfen. 

Übrigens: Die Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung meist beigefügt ist, können wir dann auch zu deinen Gunsten modifizieren.

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