Abmahnung wegen YouTube:
Was du jetzt tun musst
YouTube ist für Online-Händler, Unternehmen und Content Creator eine der mächtigsten Plattformen für Marketing, Markenaufbau und Kundenbindung. Doch wo viele Inhalte veröffentlicht, geteilt und zusammengeschnitten werden, lauern auch erhebliche rechtliche Fallstricke.
Ob die unerlaubte Nutzung eines Musikstücks, fehlende Lizenzen für Videomaterial oder ein unvollständiges Impressum: Eine Abmahnung wegen eines YouTube Videos kommt für viele Betroffene völlig unerwartet und ist mit hohen Kosten sowie kurzen Fristen verbunden. Wer hier falsch oder gar nicht reagiert, riskiert teure Gerichtsverfahren.
Der Händlerbund unterstützt dich dabei, die Abmahnung durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen zu lassen – einschließlich Berechtigung, Kostenhöhe und Risiken. Werde Mitglied und erhalte schnelle rechtliche Hilfe für die richtige Reaktion auf die Abmahnung.
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Beate Haar
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
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Wie geht es jetzt weiter?
Was ist eine Abmahnung wegen YouTube?
Eine YouTube Abmahnung ist die formelle Aufforderung einer geschädigten Partei (oder deren Rechtsanwalts), eine Rechtsverletzung auf der Videoplattform unverzüglich zu beenden und künftig zu unterlassen.
Rechtsgrundlage (§ 97a UrhG)
Im Urheberrecht ist die Abmahnung im § 97a Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Sie dient dazu, Streitigkeiten ohne ein kostenintensives Gerichtsverfahren außergerichtlich zu klären. Neben dem Urheberrecht können Abmahnungen auf YouTube aber auch wegen Markenrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstößen oder der Missachtung der Impressumspflicht auf YouTube ausgesprochen werden.
Unterschied: YouTube-Strike vs. Formale Abmahnung
Viele YouTuber und Seitenbetreiber verwechseln plattforminterne Maßnahmen mit echten rechtlichen Schritten:
| Merkmal | YouTube-Strike / Content ID Claim | Offizielle Abmahnung |
|---|---|---|
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Absender |
YouTube (automatisiert oder via Takedown) |
Rechtsanwalt/Rechteinhaber |
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Folgen |
Stummschaltung, Löschung des Videos, Kanal-Sperre etc. |
Unterlassungserklärung, Schadensersatz, Anwaltskosten – im Anschluss ggf. Löschung des Videos etc. |
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Rechtsgrundlage
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Plattform-AGB & Richtlinien
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Zivilrecht
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Kosten
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Keine direkten Anwaltsgebühren
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Oft mehrere hundert bis tausende Euro
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Was eine formelle Abmahnung enthalten muss
Eine gültige Abmahnung nach § 97a Abs. 2 UrhG muss klare Mindestanforderungen erfüllen:
- Name oder Firma des Rechteinhabers (falls ein Anwalt vertritt)
- Genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung (z. B. konkrete Minutenangabe im Video, Link)
- Aufschlüsselung der geltend gemachten Ansprüche (Unterlassung, Aufwendungsersatz, Schadensersatz)
- Angemessene Fristsetzung zur Abgabe der Unterlassungserklärung
Ich habe eine Abmahnung erhalten – was nun?
Eine Abmahnung wegen eines YouTube Videos erfordert überlegtes Handeln. Falsche Reaktionen in den ersten Tagen können extrem teuer werden.
Sofortmaßnahmen: Was du tun kannst
Nicht in Panik geraten
Eine Abmahnung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt
Nicht sofort unterschreiben
Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst
Nicht sofort bezahlen
Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger
Was wir bei einer Abmahnung wegen YouTube für dich tun
- Soforthilfe bei Abmahnung** durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte
- Unbegrenzte Rechtsberatung per Chat, E-Mail oder Telefon zu allen rechtlichen Fragen
- Modifizierung deiner Unterlassungserklärung
- Zukünftige Abmahnungen vermeiden durch unsere Rechtstexte und Shop-Tiefenprüfung
Eine Abmahnung kann hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit unserer Unterstützung bist du auf der sicheren Seite. Werde jetzt Unlimited-Mitglied und profitiere von unserem umfassenden Service.
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Häufige Gründe für eine YouTube-Abmahnung
Eine Urheberrechtsverletzung auf YouTube passiert im Eifer der Content-Erstellung schnell. Zu den häufigsten Auslösern gehören:
Ob Hintergrundmusik bei Produktpräsentationen, Intros oder Soundeffekte: Wer kommerzielle Musikstücke ohne entsprechende Lizenz nutzt, wird extrem schnell erfasst, entweder durch den YouTube Content ID-Filter oder direkt durch Kanzleien im Auftrag von Verwertungsgesellschaften und Labels.
Das Übernehmen von fremden Videosequenzen, Memes, Grafiken oder Produktbildern anderer Händler etc. stellt ohne ausdrückliche Einwilligung eine eindeutige Urheberrechtsverletzung auf YouTube dar.
Besonders brisant für Online-Händler: Wird bei Produktvideos im Hintergrund ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk gezeigt, kann dies – je nach Einzelfall – ebenfalls abmahnfähig sein.
Reaction-Videos sind populär, bewegen sich rechtlich aber oft auf dünnem Eis. Das im US-amerikanischen Raum bekannte Konzept des „Fair Use“ existiert im deutschen Urheberrecht in dieser Form nicht. Hier gilt ausschließlich das enge Zitatrecht (§ 51 UrhG), welches strenge Anforderungen an die inhaltliche Auseinandersetzung stellt.
Viele Ersteller nutzen lizenzfreie Datenbanken (z. B. für Sounds oder Stock-Material). Problematisch wird es, wenn die Lizenzbedingungen verletzt werden – etwa weil das Material nur für private Nutzung freigegeben war, die Namensnennung des Urhebers vergessen wurde oder die Lizenz nicht für kommerzielles Marketing in sozialen Medien gilt.
Wer einen YouTube-Kanal geschäftsmäßig betreibt (was bei Online-Händlern und echten Content Creatorn praktisch immer der Fall ist), unterliegt der gesetzlichen Impressumspflicht. Fehlt das Impressum, ist es unvollständig oder nicht mit „zwei Klicks“ erreichbar, droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Welche Kosten können auf dich zukommen?
Die Gesamtkosten einer Abmahnung wegen YouTube setzen sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen: den Anwaltskosten (berechnet nach dem Streitwert) und dem eigentlichen Schadensersatz.
| Kostenpunkt | Zusammensetzung | Typische Höhe |
|---|---|---|
|
Gegnerische Anwaltskosten |
Berechnet nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) basierend auf dem Streitwert |
ca. 500 Euro bis 2.000 Euro |
|
Schadensersatz |
Lizenzanalogie (Was hätte eine reguläre Lizenz gekostet?) ggf. zzgl. Verletzerzuschlag bei fehlender Urhebernennung |
ab ca. 500 Euro, keine Grenzen nach oben, berechnet pro Werk/Titel |
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Eigene Anwaltskosten
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Vertretung und Abwehr durch den eigenen juristischen Beistand
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Abhängig von Honorar/Mitgliedschaft
|
Achtung beim Streitwert: Bei Urheberrechtsverletzungen im Gewerbebereich setzen Gerichte für ein einziges Video schnell Streitwerte im fünfstelligen Bereich an. Entsprechend hoch fallen die Anwaltsgebühren aus.
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FAQ zur YouTube-Abmahnung
Was ist der Unterschied zwischen einem YouTube-Strike und einer offiziellen Abmahnung?
Ist ein YouTube Copyright Claim dasselbe wie eine Abmahnung?
Kann ich eine YouTube-Abmahnung ignorieren?
Kann ich wegen Musik in einem YouTube-Video abgemahnt werden?
Reicht es aus, das YouTube-Video einfach zu löschen nach einer Abmahnung?
Wie lange habe ich Zeit, auf eine Abmahnung zu reagieren?
Soll ich die Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung und wann brauche ich sie?
Wie hoch sind die typischen Kosten einer YouTube-Abmahnung?
Was passiert, wenn ich gegen eine Unterlassungserklärung verstoße?
Kann ich mich gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren?
Welche Inhalte darf ich auf YouTube ohne Lizenz verwenden?
Was ist eine Counter-Notification und welche Risiken bringt sie mit sich?
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Bekannt aus
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Denn oft sind Abmahnungen nicht gerechtfertigt und enthalten zu hohe Forderungen. Handle daher nicht blind, sondern lasse deine Abmahnung von unseren erfahrenen Juristen überprüfen.
Übrigens: Die Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung meist beigefügt ist, können wir dann auch zu deinen Gunsten modifizieren.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

