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FAQ zur DSGVO-Rechtstextänderung

Rechtliches | 25.04.2018

Die umfangreichen Vorschriften der DSGVO bereiten gerade kleinen Unternehmen Umsetzungsschwierigkeiten. Wann, wie und wo müssen die neuen Datenschutzerklärungen verwendet werden? Welche Hilfe erhalte ich bei der technischen Umsetzung? Diese Fragen werden nachfolgend beantwortet.

Wie lange habe ich Zeit, um meine Rechtstexte zu aktualisieren?

Die Rechtstexte können bereits jetzt konfiguriert und heruntergeladen werden. Sie müssen jedoch spätestens am 24. Mai, 23.59 Uhr im Shop ausgetauscht werden.

Kann ich meine Rechtstexte jetzt schon aktualisieren?

Ja, die Rechtstexte können bereits jetzt konfiguriert, heruntergeladen und im jeweiligen Shop ausgetauscht werden.

Haftet der Händlerbund auch jetzt schon für die Rechtstexte?

Ja, der Händlerbund übernimmt die Haftung für die Richtigkeit der Rechtstexte.

Was ändert sich genau in den Rechtstexten?

Mit der Aktualisierung ändert sich zum 25.05.2018 die Datenschutzerklärung.

Warum muss ich für die einzelnen Plattformen unterschiedliche Rechtstexte neu laden?

Da die Plattformen die Datenschutzerklärung unterschiedlich anzeigen, müssen je nach Plattform unterschiedliche Dokumente aktualisiert werden. Anhand der folgenden Übersicht sehen Sie, welche Rechtstexte für die jeweiligen Verkaufskanäle/Plattformen aktualisiert werden müssen:

DSGVO-Tabelle

Was muss ich neben der Aktualisierung der Rechtstexte noch machen?

Im wesentlichen sind im Hinblick auf die DSGVO drei Bereiche zu bearbeiten. Dies sind

  1. die Datenschutzerklärung zu aktualisieren,
  2. eine Daten-Dokumentation durchzuführen und
  3. die Auftragsverarbeitungs-Verträge anzupassen.

Bezüglich der Datenschutzerklärung können Sie sich entspannt zurücklehnen. Diese erhalten Sie wie gewohnt vom Händlerbund. Zu den Punkten zwei und drei erhalten Sie in unserem “How to”-Guide weitere Infos und konkrete Handlungsempfehlungen: Leitfaden zur DSGVO zum Download

Wie hilft mir der Händlerbund bei der Umsetzung der DSGVO?

Der Händlerbund unterstützt seine Mitglieder bei der Umsetzung der DSGVO und sichert Online-Händler ab. Am 25. April 2018 erhalten alle Mitglieder von uns umfangreiche Informationen zur Aktualisierung Ihrer Rechtstexte per Mail. Zur Aktualisierung der Texte in Ihren Online-Präsenzen haben Sie nun noch bis zum 24. Mai, 23.59 Uhr Zeit.

Weitergehende Dienstleistungen, beispielsweise die Stellung eines Datenschutzbeauftragten, übernimmt unsere Kooperations-Kanzlei, die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft.

Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Bezüglich der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ändert sich durch die DSGVO nichts im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage. Die Pflicht trifft weiterhin alle Unternehmen, die ständig mindestens 10 Personen mit der Datenverarbeitung betrauen.

"Ständig" meint in diesem Zusammenhang nicht, dass die Datenverarbeitung die Hauptaufgabe des jeweiligen Mitarbeiters sein muss.  Vielmehr genügt es, dass das Verarbeiten von Daten, wenn auch nur in geringem Maße, zum regelmäßigen Aufgabengebiet des Mitarbeiters gehört (z. B. Mitarbeiter im Kundenservice). Mitarbeiter in diesem Sinne sind auch Teilzeitkräfte, Studenten, Auszubildende und Aushilfskräfte.

Wie kann ich alle meine Ebay-Artikel gleichzeitig aktualisieren?

Die folgende Anleitung soll bei der korrekten Einstellung der Rechtstexte in Ihrem eBay-Account helfen:

Aktualisieren der Rechtstexte bei eBay

Muss ich jetzt eine neue Shoptiefenprüfung machen lassen, um sicherzugehen, dass mein Shop auch rechtssicher ist?

Nein, eine Shop-Tiefenprüfung ist wegen der Aktualisierung der Datenschutzerklärung nicht zwingend erforderlich, wenn die Rechtstexte wie beschrieben ausgetauscht werden.

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