FAQ: Zurück zur alten Mehrwertsteuer

Andrey_Popov / Shutterstock.com
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Planmäßig soll die aktuelle Mehrwertsteuersenkung zum 31.12.2020 enden. Wie schon bei der Senkung vom 1. Juli ergeben sich daraus Fragen. Auf die häufigsten gehen wir in diesem FAQ ein.

1. Was ist wie betroffen?

Ab dem 1. Januar 2021 wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz von fünf wieder auf sieben Prozent angehoben. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt statt der 16, dann wieder 19 Prozent.

Achtung im Gastrogewerbe: Für die Gastronomie gilt für vor Ort verzehrte Speisen (nicht Getränke) weiterhin der reduzierte Mehrwertsteuersatz. Diese Erleichterung ist Teil der Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und gilt bis Ende Juni 2021. 

2. Gibt es eine Übergangsfrist?

Nach aktuellem Kenntnisstand ist auch dieses mal keine Übergangsfrist geplant. Der alte neue Steuersatz gilt also ab dem 1. Januar 2021. 

3. Drohen Abmahnungen, wenn der Mehrwertsteuersatz nicht rechtzeitig im Online-Shop umgesetzt wird?

Ob eine Abmahnung wegen eines zu hoch ausgewiesenen Mehrwertsteuersatzes begründet ist, ist keine einfache Frage. Die Gretchenfrage bleibt, ob ein Online-Händler durch die zu hoch ausgewiesene Mehrwertsteuer einen Wettbewerbsvorteil erlangt. Hier kann in beide Richtungen argumentiert werden.

Die Erfahrungen aus der Mehrwertsteuersenkung zeigen aber, dass die befürchtete Abmahnwelle ausblieb.

4. Wo muss ich die Mehrwertsteuer überall ändern?

Um auf Nummer sicher zu gehen, ist die pünktliche Anpassung des Mehrwertsteuersatzes empfehlenswert. Diese Checkliste verrät, an was Online-Händler hierbei alles denken müssen.

5. Was müssen Marktplatz-Händler beachten?

Je nach Plattform können eigene Anpassungen erforderlich sein. Als Hilfestellung dient hier dieselbe Checkliste, die wir bereits zum Zeitpunkt der Mehrwertsteuersenkung bereitgestellt haben. 

6. Welcher Steuersatz ist maßgebend? Rechnungsstellung, Kauf oder Lieferung?

Welcher Mehrwertsteuersatz wann gilt, hängt vom Leistungszeitpunkt ab. Es ist also irrelevant, wann der Kunde seine Ware bestellt hat. Ausschlaggebend ist der Tag, an dem der Online-Händler sein Produkt an das Logistikunternehmen weitergegeben hat.

7. Was ist, wenn der Kunde die Ware in Vorkasse mit 16 Prozent gezahlt hat; ich die Ware aber erst am 1. Januar versende und somit die 19 Prozent gelten?

Hier gilt: Verträge sind zu halten. Das bedeutet, dass der Kunde den Preis zahlt, der im Online-Shop vereinbart wurde. Der Händler ist jedenfalls nicht berechtigt, eine Nachzahlung zu fordern. 

8. Wie sieht es mit Retouren aus? Der Kunde kauft im Dezember ein Produkt und widerruft den Vertrag im Januar?

Hier ist auch das Leistungsdatum relevant. Da die Leistung im Dezember erbracht wurde, ist für die Gutschrift der Steuersatz in Höhe von 16, bzw. fünf Prozent relevant. 

9. Dürfen Rechnungen vor dem 1. Januar 2021 bereits mit dem Steuersatz von 19, bzw. sieben Prozent erstellt werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich und in folgenden Fällen denkbar:

  • Eine Bestellung geht im Dezember ein, wird aber erst im Januar versendet.
  • Im Dezember wird mit einer Leistung angefangen, die erst im Januar abgeschlossen wird.

10. Was gilt bei Abos?

Hier kommt es darauf an, wann das Abo endet. Beispiele:

  • Startet ein Jahresabo am 1. August 2020, wird es mit 19 Prozent versteuert, weil das Ende mit dem 31. Juli 2021 nicht mehr innerhalb des Zeitraums der gesenkten Mehrwertsteuer liegt.
  • Für Abos, deren Ende zwischen dem 1. Juli und 31. Dezember 2020 liegt, wird hingegen lediglich die reduzierte Mehrwertsteuer fällig. 

 

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