Auch dieser Monat zeigt, dass sich die Effekte des Anti-Abmahn-Gesetzes in Grenzen halten. Das Feld der typischen Verdächtigen hat sich zwar ausgedünnt; die bekanntesten Namen sind allerdings geblieben.
Mit 50 Prozent ist der Anteil der Abmahnungen, auf denen als Absender „Sandhage“ steht im Vergleich zum Vormonat (Mai 2021: 65,88 Prozent) zwar rückläufig, dennoch führt er weiterhin das Feld an. Dicht folgt wie gewohnt der Ido-Verband mit knapp über 30 Prozent, wodurch die anderen Absender rein statistisch gesehen schon fast zu vernachlässigen sind.
Das sind die Top Abmahngründe
Am meisten wurden Händler wieder wegen Fehler in Rechtstexten abgemahnt. Hier war auffallend, dass viele noch immer über die Anforderungen an die Widerrufsbelehrung stolpern. Rechtswidrige Widerrufsbelehrungen machen immerhin knapp 9 Prozent der Abmahngründe aus. So wird neben rechtswidrigen Formulierungen nicht selten auch die Unübersichtlichkeit moniert. Gerade auf Marktplätzen müssen Online-Händler auf eine übersichtliche Formatierung Wert legen. Absätze und Zwischenüberschriften sind hilfreich. Keinesfalls sollte die Belehrung als Fließtext eingefügt werden.
Neben Fehlern in Rechtstexten sind es auch wieder rechtswidrige Werbeaussagen, die das Rennen mit anführen. Hier offenbart sich bei näherer Betrachtung ein Verständnisproblem: So wurden knapp 9 Prozent der Abmahnungen ausgesprochen, weil die Händler Formulierungen wie etwa „Zertifiziert durch CE“ oder „CE-geprüft“ verwendeten. Dies suggeriert, dass mit dem CE-Kennzeichen eine offizielle (Qualitäts)-Prüfung einher geht. Dem ist aber nicht so. So können die für das CE-Zeichen erforderlichen Prüfungen teilweise sogar zu Hause durchgeführt und die Konformitätserklärung selbst ausgefüllt werden. Händler sollten daher am besten ganz auf die Erwähnung des CE-Zeichens verzichten.
Rechtstexte auf Etsy ein Problem
Im vergangenen Monat ist aufgefallen, dass der Ido-Verband Etsy-Händler vermehrt abgemahnt hat. In so gut wie jeder Abmahnung ging es dabei um fehlerhafte Rechtstexte. Neben rechtswidriger Widerrufsbelehrungen wurden folgende Punkte besonders oft abgemahnt:
Fehlender Hinweis auf die Vertragstextspeicherung: Da sich die AGB für Etsy ändern können, müssen Verbraucher darauf hingewiesen werden, ob sie den Vertragstext, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses galt, selber speichern müssen oder dieser durch den Händler gesichert wird.
Fehlender oder nicht klickbarer OS-Link: Die Teilnahme an einer außergerichtlichen Schlichtung ist zwar nicht verpflichtend, dennoch müssen gewerbliche Händler auf die Online-Streitbeilegungsstelle für verbraucherrechtliche Streitigkeiten (OS-Plattform) verweisen.
Fehlender Hinweis auf die Gewährleistung: Eine der zahlreichen Informationspflichten, die erfüllt werden müssen, ist außerdem der Hinweis darauf, dass Verbraucher auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung vertrauen können.