Berlin, 2. September 2025 – Vor dem anstehenden Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie warnt der Händlerbund vor unnötigen Hürden beim Rechnungskauf auf Marktplätzen. Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass Marktplätze und ihre Payment-Tochtergesellschaften nicht als „Dritte“ im Sinne der Richtlinie gelten, sonst drohen bürokratische Prüfpflichten selbst bei Kleinstbeträgen.
Tim Arlt, CEO des Händlerbundes: Wenn Marktplätze und ihre Payment-Töchter als ‚Dritte‘ gewertet werden, wird der zinsfreie Rechnungskauf zum Kredit mit Einkommensabfrage – praxisfern und schädlich für den Handel. Ohne Klarstellung droht eine Lösung, die den informierten Verbraucher unnötig bevormundet, während die organisatorischen und finanziellen Folgen vor allem kleine und mittlere Händler treffen – ein weiteres Beispiel für Überregulierung ohne erkennbaren Zusatznutzen.“
Worum geht’s?
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie adressiert unter anderem „Buy now, pay later“-Modelle. Ohne eine präzise nationale Ausgestaltung könnten jedoch zins- und gebührenfreie Rechnungskäufe auf Marktplätzen faktisch wie Kreditverträge behandelt werden – mit Einkommensabfragen, zusätzlichen Hinweispflichten und Checkout-Unterbrechungen.
Was droht ohne Klarstellung?
- Gläserner Kunde: Offenlegung sensibler Daten bei geringwertigen Einkäufen.
- Conversion-Verlust: Mehr Abbrüche im Checkout durch zusätzliche Pflichtinformationen.
- Wettbewerbsnachteil: Händler auf Marktplätzen würden gegenüber anderen Zahlarten ausgebremst.
Was der Händlerbund fordert
- Begriffspräzisierung „Dritter“: Marktplätze und ihre Payment-Töchter explizit ausnehmen, wenn kein externer Kredit gewährt wird.
- Verhältnismäßige Informationspflichten: Keine Einkommensabfragen bei zins-/gebührenfreien Rechnungskäufen kleiner Beträge.
- Rechtstexte updaten: AGB, Widerruf, Datenschutz & Co. auf dem neuesten Stand halten (marktplatzspezifisch).
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