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Mit Stichtag 1. April 2017 müssen Händler eine Energieverbrauchskennzeichnung beim Verkauf von Festbrennstoffkesseln und Verbundanlagen beachten. Wir haben für Sie zusammengefasst, was es beim Verkauf von Festbrennstoffkesseln und Verbundanlagen im Internet zu beachten gilt. Welche Geräte sind betroffen, welche Kennzeichnungspflichten gibt es - in diesem Artikel erfahren Sie es.
Was es beim Handel mit Elektro- und Elektronikartikeln allgemein zu beachen gilt, erfahren Sie im verlinkten Ratgeber.
Betroffen von der Energiekennzeichnung sind Festbrennstoffkessel mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 70 kW sowie Verbundanlagen aus einem Festbrennstoffkessel mit einer Nennwärmeleistung von höchstens 70 kW und Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen. Ein Festbrennstoffkessel ist eine Vorrichtung mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern auf Festbrennstoffbasis, die ein wasserbetriebenes Zentralheizungssystem mit Wärme versorgt, um die Innentemperatur eines oder mehrerer geschlossener Räume auf die gewünschte Höhe zu bringen und dort zu halten, und die nicht mehr als 6 % ihrer Nennwärmeleistung an ihre Umgebung verliert.
Händler von Festbrennstoffkesseln und Verbundanlagen müssen sicherstellen, dass
Aufgrund der Verordnung Nr. 2017/1369, sog. EU-Energielabel-Verordnung, muss in jeder visuell wahrnehmbaren Werbung (z. B. Artikeldetailseiten, Google Anzeigen, Preisvergleichsportale) oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell
Dies bedeutet beispielsweise für die Werbung für ein Gerät, bei dem Energieeffizienzklassen von A+++ bis D zur Verfügung stehen, dass auf die einschlägigen Energieeffizienzklassen und zusätzlich auf das Spektrum (A+++ bis D) hingewiesen werden muss. Diese Anforderung gilt auch bereits für Werbung ohne energiebezogene oder preisbezogene Information.
Aufgrund der Verordnung Nr. 2017/1369, sog. EU-Energielabel-Verordnung, muss zusätzlich in jeder visuell wahrnehmbaren Werbung (z. B. Artikeldetailseiten, Google Anzeigen, Preisvergleichsportale) oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell
Dies bedeutet beispielsweise für die Werbung für ein Gerät, bei dem Energieeffizienzklassen von A+++ bis D zur Verfügung stehen, dass auf die einschlägigen Energieeffizienzklassen und zusätzlich auf das Spektrum (A+++ bis D) hingewiesen werden muss. Diese Anforderung gilt auch bereits für Werbung ohne energiebezogene oder preisbezogene Information.