- Mitgliedschaftspakete im Detail
- Paketberater
-
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer, zahlbar als Jahresbetrag.
täglich 6-22 Uhr erreichbar Tel.: +49 341 926590
Fax: 0341 / 261 80 687
Vereinbaren Sie einen Rückruftermin!
E-Mail: info@haendlerbund.de
Google Fonts waren lange Zeit die Antwort auf stylische und vielfältig verwendbare Webschriften. Doch seit die Abmahnwelle um sich greift, ist keine Webseite mehr sicher, die Google Fonts verwendet. Abmahner und Freizeit-Sheriffs lauern überall. Doch du kannst ihnen ganz einfach den Spaß verderben: Wir stellen dir nicht nur vor, wie du Google Fonts datenschutzkonform und somit rechtssicher in deinen Online-Shop einbauen kannst, sondern zeigen dir auch mögliche Alternativen auf.
Schon eine Google Fonts Abmahnung erhalten? Wir prüfen das für dich!
Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du ganz leicht selbst herausfinden, ob deine Webseite auch betroffen ist und du abmahngefährdet bist. Dafür kannst du einfach einen Browser oder unser kostenloses Analyse-Tool nutzen.
So geht's: Kopiere deine Webadresse und füge sie in das Suchfeld unseres Checkers ein. Sichere dich ab und mach jetzt den Check.
Starte jetzt den Händlerbund Google Fonts Checker. Du erfährst sofort, wie hoch das Abmahnrisiko deiner Webseite durch die Nutzung von Google Fonts ist.
Wir verschaffen dir den Überblick – mit einer detaillierten Auflistung über die von Google eingebundenen Dateien und Fonts.
Prüfe anonym, schnell und einfach, ob beim Besuch deiner Webseite Schriftarten von Google nachgeladen werden.
Wir konnten auf deiner Webseite keine Probleme finden. Das bedeutet, dass deine Webseiten keine Schriftarten von Google nachlädt. Aus unserer Sicht besteht kein Handlungsbedarf
Sehr gut, deine Webseite ist gerade nicht abmahngefährdet. Doch auf der sicheren Seite bist du in jedem Fall mit unseren Händlerbund-Mitgliedschaftspaketen. Unsere auf IT-Recht spezialisierten Anwälte erstellen individuelle Rechtstexte für deine Online-Präsenz – von der Datenschutzerklärung bis hin zur Widerrufsbelehrung. Erfahre hier mehr zu unseren Leistungen.
Leider haben wir auf deiner Webseite Schriftarten gefunden, die von Google nachgeladen werden. Wir empfehlen die Schriftarten so einzubinden, dass sie direkt von deiner Webseite ausgeliefert werden (lokale Speicherung).
Font FamilyLeider haben wir auf deiner Webseite Schriftarten gefunden, die bei einem Besuch von Google nachgeladen werden. Wir empfehlen, diese lokal zu speichern und bei Aufruf der Webseite direkt auszuliefern. Wie du Google Fonts DSGVO-konform in eine Internetseite einbinden kannst, erfährst du hier. Noch mehr Unterstützung und rechtliche Absicherung erhältst du durch unsere Mitgliedschaftspakete.
Leider konnten wir die angegebene URL nicht öffnen. Bitte prüfe, ob die angegebene URL korrekt und für andere zugänglich ist.
Wenn du deine Website manuell überprüfen möchtest, kannst du dies in den DevTools des Google Chrome Browsers tun. Gehe hierfür folgendermaßen vor:
Taucht in der Liste “fonts.gstatic.com" und/oder "fonts.googleapis.com" auf, werden auf deiner Website Google Fonts dynamisch geladen. Erfahre im nächsten Abschnitt, wie du nun vorgehen solltest.
Alternativ kannst du über den Quelltext im Browser nachschauen, ob Google Fonts dynamisch geladen werden. Zur Quelltext-Ansicht deiner Webseite kommst du in Google Chrome mit einem Klick auf die rechte Maustaste, wähle im Menü “Seitenquelltext anzeigen”. Drücke Strg+F und suche nach "fonts.gstatic.com" und "fonts.googleapis.com". Kannst du einen oder beide Begriffe finden, ist auch dies ein sicherer Hinweis dafür, dass auf deiner Website Google Fonts dynamisch geladen werden und du aktiv werden solltest. Näheres dazu im Abschnitt Google Fonts datenschutzkonform einbinden.
Google Fonts sind Schriftarten von Google, mit denen das Unternehmen versucht, ein großes Problem von Webentwicklern zu lösen. Denn ist die ausgewählte Schrift auf dem Endgerät nicht installiert, werden die Inhalte verschoben oder einfach nicht richtig angezeigt. Ziel von Google war es, dafür zu sorgen, dass jeder die Google Fonts herunterladen oder Webentwickler diese direkt in ihre Website einbauen können. Damit sollte jeder mit so vielen Schriften wie möglich ausgestattet und somit fehlerhafte Darstellungen vermieden werden.
Google stellt viele Schriften kostenfrei zur Verfügung, die auf ganz unterschiedliche Arten auf einer Webseite eingebunden werden können, zum Beispiel per Code-Snippet oder Plug-in. Dabei werden die Google Fonts nicht lokal abgelegt, sondern von einem Google Server abgerufen. Das reduziert die Ladezeit deiner Webseite, die du optisch ansprechend gestalten kannst, ungemein. Außerdem ist damit das Erscheinungsbild deines Online-Shops auf jedem Endgerät gleich. Google Fonts verfügt mit über 800 Schriften bereits über eine große Auswahl an Schriften, ihre Anzahl wächst dennoch stetig. Die Schriften, die einfach für den Online-Shop genutzt werden können, sind frei und auch kommerziell nutzbar. Denn Anwender müssen sich für die Nutzung von Google Fonts weder registrieren noch persönliche Daten freigeben.
Dass Google Fonts nicht lokal eingebunden, sondern von einem Google Server abgerufen werden, mag zwar ein Vorteil sein, ist aber auch das Problem. Denn mit dem Abrufen der Google Font von einem Server werden auch verschiedene personenbezogene Daten der Besucher deiner Webseite an Google weitergeleitet. Dazu zählen zum Beispiel die IP-Adresse oder der verwendete Browser.
Es handelt sich dabei um die dynamische Einbindung von Google Fonts. Für diesen Verarbeitungsvorgang ist allerdings eine Einwilligung notwendig. Diese kannst du dir zum Beispiel per Cookie-Banner einholen. Außerdem muss die dynamische Einbindung der Google Schriftarten in der Datenschutzerklärung erwähnt werden. Erfolgt das nicht, kannst du abgemahnt werden.
Unser Tipp
Hast du bereits eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten? Keine Sorge, wir helfen dir schnell und professionell weiter. Nutze unsere Soforthilfe bei Abmahnung: Entweder in Verbindung mit einem Mitgliedschaftspaket oder als Einzelleistung.
SoforthilfeBei der dynamischen Einbindung von Google Fonts wird eine Verbindung zu den US-Servern hergestellt. Dort landen auch die Daten deiner Webseiten-Besucher – ungeschützt und im Vergleich zur DSGVO nicht ausreichend vor dem Zugriff des US-Geheimdienstes gesichert.
Deine Besucher können nichts dagegen tun. Sie haben schlichtweg keinen Einfluss auf die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten. Und das wiederum stellt eine Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts dar.
Das Landgericht München I (LG München I, Az. 3 O 17493/20) hat Anfang 2022 entschieden, dass die dynamische Einbindung von Google Fonts einen solchen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Genauer gesagt verletzt die unerlaubte Weitergabe einer dynamischen IP-Adresse an Google das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts nach § 823 Abs. 1 BGB. In diesem Fall wurden dem Kläger 100 Euro und Zinsen als Schadensersatz zugesprochen.
Im folgendem Video besprechen wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Google Fonts Abmahnungen, die zurzeit tausende Webseitenbetreiber in Deutschland erreichen:
Was passiert eigentlich mit den Nutzerdaten deiner Kunden? Keiner weiß das so genau. Fakt ist, dass der Google-Server, auf denen die Daten gespeichert werden, in den USA stehen. Bei jedem Besuch deiner Webseite werden die Fonts automatisch über einen Google-Server aus den USA geladen.
So hat Google auch Zugriff auf folgende Daten deiner Webseitenbesucher:
Genau das ist das Problem. Denn seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Schrems-II) ist das Privacy Shield-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten hinfällig. Die amerikanischen Datenschutzvorschriften decken sich nicht mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Deswegen darfst du ohne Einwilligung keine sensiblen personenbezogenen Daten in die USA übermitteln.
Achtung Abmahnwelle! Viele Unternehmen erhalten aktuell Schreiben, in denen ihnen ein Datenschutzverstoß wegen der dynamischen Einbindung von Google Fonts vorgeworfen und Schadensersatz verlangt wird.
In unserem kostenlosen Guide zeigen wir auf, warum plötzlich massenhaft abgemahnt wird, wie der Datenschutzverstoß verhindert werden kann und wie man mit einer Abmahnung umgeht.
Durch die Verwendung von Google-Schriften werden Daten von Webseiten-Besuchern an Google weitergeleitet. Aber das kannst du einfach vermeiden und dich so vor nervenraubenden Abmahnungen von Anwälten oder Privatpersonen schützen.
Natürlich kannst du auch weiterhin ganz bequem deine Fonts über den Google Server laden lassen. Dafür benötigst du jedoch die Einwilligung deiner Besucher. Denn deren Daten werden in die Vereinigten Staaten übermittelt.
Die Zustimmung deiner Webseiten-Besucher holst du einfach mit Hilfe eines Cookie-Banners ein. Dann ist die Verbindung zum Google Server und die Einbindung von Google Fonts DSGVO-konform.
Wichtig: Auch in deiner Datenschutzerklärung musst du auf die dynamische Einbindung von Google Fonts hinweisen.
Über einen sogenannten Embed Code kannst du deine gewählte Schrift in den HTML-Code einbinden. So kann die Schrift dynamisch nachgeladen werden. Aber Cookie-Consent-Banner nicht vergessen, denn nur so handelst du datenschutzkonform.
Möchtest du auf Nummer sicher gehen und nichts mit der ganzen Datenschieberei zu tun haben, gibt es eine andere Möglichkeit. Deine genutzte Google Schriftart kannst du lokal auf deinem eigenen oder einem Server speichern bzw. hosten, der in der EU lokalisiert ist. So umgehst du den Google-Server und es werden keine Nutzerdaten in die USA übermittelt. Sofern sich dein Serverstandort in der EU befindet.
So bindest du Google Fonts lokal ein:
1) Google Fonts Schrift(schnitt) downloaden.
2) Format TTF in Woff2 (Web open font format) konvertieren, z. B. mit Cloudconvert
3) Schrift auf Server hochladen, z. B. mit Filezilla oder bei WordPress in den Unterordner wp-content.
4) Lokalen Font in CSS einbinden.
Oftmals sind WordPress-Themes automatisch mit Google Fonts verbunden. Damit du dir nicht unwissentlich Ärger einhandelst, kannst du sie mit den Plugins Autoptimize, Borlabs Fonts Blocker oder Clearfy deaktivieren.
Natürlich bietet Google Fonts eine unfassbare Auswahl an Schriftarten an. Aber hierbei handelt es sich nicht um die einzige Möglichkeit, um Schriften auf deiner Webseite zu verwenden.
Anstatt dich mit Google Fonts auseinanderzusetzen, kannst du einfach System Fonts nutzen. Deren Einbindung ist DSGVO-konform. System Fonts werden vom Betriebssystem für die Darstellung der Benutzeroberfläche und der mitgelieferten Software benötigt. Leider hast du keine großen gestalterischen Möglichkeiten, was die Typographie betrifft.
Je nach Gerät wird eine andere Systemschrift verwendet:
Eine weitere Alternative zu Google Fonts sind Websafe Fonts (websichere Schriften). Das sind Schriften, die auf nahezu allen Computern verfügbar sind. Die Schriften werden per CSS-Code zugewiesen, indem mehrere Schriftarten und die Schriftfamilie nacheinander aufgelistet werden. Der Browser geht diese Liste dann durch und wählt die erste Schrift aus, die auf dem Betriebssystem des Anwenders installiert ist. Im CSS-Code sieht das dann ungefähr so aus:
font-family: “Open Sans”, Helvetica, Arial, sans-serif;
Allerdings gilt das nicht unbedingt für mobile Endgeräte, denn die Betriebssysteme von Smartphones haben ein anderes Set an vorinstallierten Schriften. Android verfügt dabei über keine der gängigen Websafe Fonts.
Beispiele Websafe Fonts:
Google Fonts bietet großartige typografische Möglichkeiten. Doch es gibt auch noch andere Wege, um an kreative kostenlose Schriftarten zu kommen. Natürlich legal und DSGVO-konform.
Wenn du rechtliche Konsequenzen vermeiden willst, solltest du auf Nummer sicher gehen und auf Schriftarten setzen, die auch zu 100% für den kommerziellen Gebrauch frei verfügbar sind. Es gibt mittlerweile diverse Plattformen, die kostenlose Schriften anbieten. “Free” bedeutet allerdings nicht gleichzeitig, dass du den Freifahrtschein für die kommerzielle Nutzung erhältst. Das solltest du vorher immer abklären. Sonst winkt auch hier eine Abmahnung.
Schaue daher genau auf die Lizenzvereinbarung, um nicht in eventuelle Fallen zu tappen. Achte darauf, ob die Schriften nur für den privaten Gebrauch freigegeben sind oder auch für die kommerzielle Nutzung. Sicherer bist du mit sogenannten Open-Source-Schriften. Deren Lizenz zeigt auf, wie du sie nutzen darfst.
Neben Google Fonts gibt es weitere Webseiten, die sich auf Fonts spezialisiert haben.
Diese Fonts müssen dann, wie zuvor bereits beschrieben, ebenfalls lokal eingebunden sein, damit keine Daten an außenstehende Betreiber transferiert werden. Andernfalls ist erneut ein Hinweis in der Datenschutzerklärung und die Einwilligung per Cookie-Banner-Lösung notwendig.
Lass dich von den Abmahnern nicht abschrecken. Komme ihnen zuvor. Finde heraus, ob du Google Fonts auf deiner Webseite verwendest. Wenn ja, dann stelle sicher, dass die Einbindung DSGVO-konform ist. Ansonsten hast du die Möglichkeit, anderweitige Schriften zu nutzen. Jetzt musst du nur noch herausfinden, welche Lösung dir am meisten zusagt.
Unsere Leidenschaft: Online-Händlern wie dir den Weg in den E-Commerce zu erleichtern. Wir kennen die Herausforderungen, vor denen Online-Händler täglich stehen. Mit unseren Lösungen machen wir dein E-Commerce-Business sicher und helfen dir, Erfolge zu feiern.
Du hast den Traum, wir die Lösungen.
Lass uns ein Stück des Weges gemeinsam gehen.