Muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden?
In Deutschland gilt: Sobald du mit deiner Tätigkeit planmäßig Einkommen erzielen willst, betreibst du ein Gewerbe – es sei denn, es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des Gesetzes.
Die meisten Influencer fallen nicht unter die freien Berufe (wie etwa Künstler oder Journalist in eng definierter Form), sondern werden vom Finanzamt als Gewerbetreibende eingestuft. Das bedeutet, du musst ein Gewerbe anmelden, meist beim Gewerbeamt deiner Stadt. Diese Gewerbeanmeldung ist in der Regel Pflicht, sobald Gewinnerzielungsabsicht besteht – also wenn du vorhast, durch Werbung, Sponsorings, Affiliate-Links oder andere Kooperationen Geld oder geldwerte Vorteile zu erhalten.
Beispiel: Du startest einen Beauty-Blog und bekommst nach einiger Zeit erste Anfragen für bezahlte Produktplatzierungen. Auch wenn die Einnahmen anfangs klein sind, liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor – du solltest also ein Gewerbe anmelden.
Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich in der Regel das Finanzamt bei dir. Du musst dann den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen (seit 2021 geht das nur noch online über ELSTER). Wichtig: Diesen Fragebogen musst du innerhalb eines Monats nach Start deiner Tätigkeit ans Finanzamt übermitteln. Darin gibst du u.a. an, was du machst, welche Umsätze/Gewinne du in etwa erwartest, und ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst (dazu später mehr). Auf Basis dieses Fragebogens vergibt das Finanzamt dir eine Steuernummer und legt fest, welche Steuern für dich relevant sind.
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Welche Steuern muss ich als Influencer zahlen?
Die drei wichtigsten Steuerarten für Influencer in Deutschland sind Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Je nach Konstellation können alle oder einige davon auf dich zutreffen:
Einkommensteuer
Das ist die Steuer auf dein Einkommen bzw. genauer gesagt auf deinen Gewinn aus der Influencer-Tätigkeit. Gewinn bedeutet Einnahmen minus betrieblichen Ausgaben (dazu später mehr). Als Einzelunternehmer (was die meisten Influencer sind) fällt dein Gewinn unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben und der Gewinn wird mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert (der progressiv steigt, je mehr du verdienst).
Es gibt jedoch einen Grundfreibetrag – ein Einkommen in bestimmter Höhe bleibt steuerfrei. Beispiel: 2022 lag der Grundfreibetrag für Ledige bei 10.347 €, 2023 etwa bei 10.908 € und 2024 steigt er auf rund 11.600 €. Das heißt, wenn du neben deiner Influencer-Tätigkeit keine weiteren Einkünfte hast und dein Gewinn darunter liegt, müsstest du keine Einkommensteuer zahlen. Verdienst du mehr, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Auch wenn wegen geringer Gewinne keine Steuer anfällt, verpflichtet dich das Finanzamt meist trotzdem zur Abgabe einer Steuererklärung als Gewerbetreibender.
Gewerbesteuer
Als Gewerbetreibender unterliegst du grundsätzlich der Gewerbesteuer. Die gute Nachricht: Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn dein Gewinn einen bestimmten Freibetrag überschreitet, nämlich 24.500 € pro Jahr. Liegt dein gewerblicher Gewinn unter dieser Grenze, fällt keine Gewerbesteuer an. Überschreitest du 24.500 € Gewinn, musst du eine Gewerbesteuererklärung abgeben und ggf. Gewerbesteuer zahlen. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Gewerbeertrag und dem Hebesatz deiner Gemeinde.
Beispiel: Bei 30.000 € Gewinn und einem üblichen Hebesatz könnte einige hundert Euro Gewerbesteuer anfallen. Allerdings wird die gezahlte Gewerbesteuer für Einzelunternehmer bis zu einem gewissen Maß auf die Einkommensteuer angerechnet. Das heißt, bis zu einem Hebesatz von ca. 420 % bleibt man unterm Strich oft von einer Doppelbelastung verschont. Wichtig zu wissen: Auch wenn du unter 24.500 € Gewinn bleibst, musst du in der Steuererklärung meist dennoch Angaben zur Gewerbesteuer machen (auch eine Nullmeldung ist eine Pflichtangabe).
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Die Umsatzsteuer kann für dich relevant werden, sobald du unternehmerisch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätig bist – und das bist du im Grunde, sobald du nachhaltig Einnahmen erzielen willst. Grundsätzlich musst du dann auf alle Umsätze (Einnahmen aus deinen Leistungen) Umsatzsteuer ausweisen und ans Finanzamt abführen, sofern du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 % (ermäßigt 7 % für bestimmte Leistungen, was bei typischen Influencer-Leistungen aber kaum relevant ist).
Beispiel: Stellst du einem Kunden 1.000 € für Werbung in Rechnung, würden darauf 190 € Umsatzsteuer kommen – der Kunde zahlt also 1.190 €, und du führst die 190 € später ans Finanzamt ab. Mehr zur Kleinunternehmerregelung gleich im nächsten Abschnitt.
Daneben gibt es ggf. noch weitere steuerliche Aspekte: z.B. Kirchensteuer, falls du kirchensteuerpflichtig bist (diese wird auf die Einkommensteuer aufgeschlagen), oder Solidaritätszuschlag (der für die meisten Einkommen seit 2021 entfallen ist, nur Spitzenverdiener zahlen noch „Soli“). Diese betreffen aber nicht speziell Influencer, sondern alle Steuerzahler und werden automatisch im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt.
Welche Steuerfreigrenzen und Freibeträge gibt es?
Zum Glück muss nicht jeder verdiente Euro sofort versteuert werden. Es gibt Freibeträge und Freigrenzen, die Influencer ebenso zustehen wie anderen Selbständigen:
- Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer: Wie oben erwähnt, bleibt ein Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag liegt im Bereich von ca. 10.000–11.000 € pro Jahr (für Ledige; etwa doppelt so hoch für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung). Verdient dein Influencer-Business also nur ein kleines Taschengeld, fällt unter Umständen keine Einkommensteuer an.
- Freigrenze von 410 € bei Nebeneinkünften: Wenn du hauptberuflich angestellt bist und nebenberuflich als Influencer etwas dazuverdienst, gibt es eine spezielle Regel: Liegt dein zusätzlicher Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit unter 410 € im Jahr, bleibt er steuerfrei bzw. es muss keine Nachzahlung erfolgen. Diese 410-€-Freigrenze bedeutet, dass z.B. 300 € Gewinn aus dem Blog neben einem Vollzeitjob nicht extra besteuert würden. Aber Achtung: Überschreitest du 410 €, zählt der gesamte Gewinn als steuerpflichtig (keine Teilbefreiung). Diese Grenze betrifft vor allem die Einkommensteuer und soll Kleinstnebeneinnahmen von Arbeitnehmern von Bürokratie entlasten. Unabhängig davon musst du aber bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit trotzdem ein Gewerbe anmelden und eine Steuererklärung abgeben, auch wenn der Gewinn gering ist.
- Freibetrag bei der Gewerbesteuer: Wie erwähnt, sind die ersten 24.500 € Gewinn gewerbesteuerfrei. Das heißt, Gewerbesteuer fällt erst auf den Teil des Gewinns an, der diese Summe übersteigt. Beispiel: Bei 30.000 € Gewinn wären 5.500 € gewerbesteuerpflichtig. Für Kapitalgesellschaften (z.B. wenn du irgendwann eine GmbH gründest) gilt dieser Freibetrag übrigens nicht – dort fällt ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer an.
Was kann ich als Influencer steuerlich absetzen? (Betriebsausgaben)
Als Influencer bist du selbständig tätig und kannst Betriebsausgaben von deinen Einnahmen abziehen, um den zu versteuernden Gewinn zu reduzieren. Alles, was betriebsbedingt anfällt, kann grundsätzlich abgesetzt werden. Hier einige typische absetzbare Ausgaben für Influencer.
- Technik und Ausstattung: Kosten für Kamera, Smartphone, Laptop, Beleuchtung, Mikrofone, Drohnen etc. – all das Equipment, das du für die Content-Erstellung brauchst, zählt als Betriebsausgabe. Auch Zubehör wie Speicherkarten, Stative oder Software/Apps zur Bild- und Videobearbeitung sind absetzbar. Teurere Anschaffungen über ca. 800 € netto müssen meist über mehrere Jahre abgeschrieben werden (d.h. anteilig pro Jahr angesetzt, statt alles auf einmal).
- Büro und Arbeitszimmer: Wenn du ein Home-Office oder ein Zimmer hauptsächlich für deine Tätigkeit nutzt (z.B. als Studio für Aufnahmen), kannst du die Kosten dafür geltend machen. Bei einem häuslichen Arbeitszimmer gelten allerdings strenge Regeln – es muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Alternativ kannst du auch die neue Home-Office-Pauschale nutzen. Kosten wie Schreibtisch, Bürostuhl, Regale fürs Equipment etc. sind ebenfalls absetzbar.
- Telefon, Internet, Software: Dein Handyvertrag und Internetanschluss sind betrieblich mit nutzbar. Die meisten Influencer werden Handy/Internet sowohl privat als auch beruflich nutzen – hier darfst du nur den anteiligen beruflichen Anteil absetzen. Beispiel: Du schätzt, dass 50 % deiner Handynutzung auf Business (Instagram, Kommunikation mit Kooperationspartnern etc.) entfallen – dann kannst du 50 % der Kosten als Betriebsausgabe ansetzen. Ähnlich mit dem Internet zu Hause. Software-Abos (z.B. Adobe Creative Cloud) oder Gebühren für Plattformen, Analytics-Tools etc. sind voll absetzbar, wenn rein beruflich genutzt.
- Reisen, Fahrten und Events: Fahrtkosten zu Veranstaltungen, Drehs oder Events, auf denen du als Influencer unterwegs bist, kannst du ebenso absetzen. Nutzt du dein Auto, kannst du entweder die Kilometerpauschale ansetzen oder die tatsächlichen Kfz-Kosten anteilig abrechnen, wenn das Auto überwiegend betrieblich genutzt wird. Bahn- oder Flugtickets zu Events, Hotelübernachtungen bei geschäftlichen Trips, Taxi/ÖPNV vor Ort – all das sind Betriebsausgaben. Wichtig: Die Reise muss betriebsbezogen sein, z.B. ein Blogger-Event, ein Dreh für einen Kooperationspartner, ein Workshop etc. Ein reiner Urlaub zählt natürlich nicht, auch wenn du darüber im Nachhinein auf Instagram postest. Grenzfälle (Mischung aus Arbeit und Privatem) müssen ggf. aufgeteilt werden.
- Weiterbildung und Arbeitsmittel: Kosten für Workshops, Weiterbildungen oder Kurse, die deine Influencer-Fähigkeiten verbessern (z.B. Foto-/Videokurse, Social-Media-Seminare), sind absetzbar. Fachliteratur (Bücher, eBooks zum Thema) und Büromaterial (Notizbücher, Stifte, Druckerpatronen) ebenso. Auch Ausgaben für eine eigene Website oder Domain, Webhosting, Design etc. zählen dazu.
- Marketing und Werbung: Schaltest du selbst Werbung, um deine Reichweite zu erhöhen (z.B. Instagram Ads, Google Ads, TikTok Ads für deine Website), sind diese Kosten steuerlich absetzbar. Auch Ausgaben für Visitenkarten, Mediakits oder andere Werbemittel für dich als Marke kannst du ansetzen.
- Dienstleistungen und Personal: Zahlst du Honorare an Dritte, z.B. einen Fotografen, der Bilder von dir macht, eine Assistenz für Videobearbeitung, Moderation oder Community-Management? Diese Kosten mindern ebenfalls deinen Gewinn. Falls du Mitarbeiter anstellst, wären Löhne natürlich Betriebsaufwand (das kommt aber meist erst in Frage, wenn man sehr groß ist). Auch Steuerberaterkosten für die Buchführung oder Steuererklärungen sind als Betriebsausgabe abzugsfähig(denn sie entstehen im Zusammenhang mit deinem Gewerbe).

- Besondere Ausgaben je nach Nische: Je nach Art deines Contents können auch ungewöhnlichere Dinge Betriebskosten sein. Bist du z.B. Fitness-Influencer, könnten Studio-Mitgliedschaften, Sportgeräte oder Sportkleidung (soweit wirklich für Content und nicht privat) absetzbar sein. Als Beauty-Influencerin kannst du Ausgaben für Make-up, Friseur, Kosmetikbehandlungen ansetzen – allerdings nur in dem Maß, wie es für Content Produktion nötig ist. Beispiel: Besuchst du einen Friseur extra, um in einem Video eine neue Trendfrisur vorzustellen, sind die Kosten argumentierbar betrieblich. Färbst du dir aber einfach privat die Haare und erwähnst es nebenbei auf Instagram, ist das eher privat veranlasst.
- Achtung bei gemischter Nutzung: Häufig ist nicht alles Schwarz-Weiß. Kleidung zum Beispiel ist ein heikles Thema: Normale Kleidung, die du auch privat tragen könntest, erkennt das Finanzamt meist nicht als Betriebsausgabe an – selbst wenn du sie in einem Shooting trägst. Nur echte Berufskleidung (z.B. ein Kostüm, das du ausschließlich für Videos nutzt, oder T-Shirts mit deinem Logo) sind absetzbar. Ebenso bei z.B. einem neuen Handy, das du natürlich auch privat nutzt – hier musst du realistisch schätzen, wie viel Prozent geschäftlich sind. Generell gilt: betriebsnotwendig und nachweisbar. Im Zweifel lohnt es sich, jeden Beleg aufzubewahren und die Nutzung zu dokumentieren.
Muss ich kostenlose Produkte versteuern?
Viele Firmen schicken Influencern Gratisprodukte, Geschenke oder laden sie auf Events/Reisen ein – als Gegenleistung erwarten sie meist Berichte, Posts oder Reviews. Die wichtige Erkenntnis: Ja, auch solche „Sachleistungen“ müssen versteuert werden, so als wären sie Geldeinnahmen.
Wenn du also z.B. eine neue Designertasche im Wert von 1.000 € kostenlos bekommst, um sie auf Instagram zu präsentieren, gilt das als Einnahme für dich – schließlich hast du einen geldwerten Vorteil erhalten. Genauso Übernachtungen, Flug-Upgrades, kostenlose Restaurantbesuche oder komplette gesponserte Reisen: All das sind steuerpflichtige Sachzuwendungen. Du musst den Marktwert dieser Leistungen in deiner Gewinnermittlung als Einnahme ansetzen.
Warum ist das so? Steuerlich betrachtet erfolgt ein Leistungsaustausch: Die Firma gibt dir ein Produkt oder bezahlt eine Reise, du erbringst dafür eine Werbeleistung. Auch wenn kein Geld fließt, ist die Leistung nicht umsonst – du wirst in Form der Sachleistung bezahlt. Daher unterliegen Gratisprodukte sowohl der Einkommensteuer als auch ggf. der Umsatzsteuer (tauschähnlicher Umsatz).
Ein Sportartikelhersteller schickt einem Fitness-Influencer Paar Laufschuhe im Wert von 120 € gratis, damit er sie in Posts vorstellt. Der Influencer muss diese 120 € als Einnahme verbuchen.
Wenn er kein Kleinunternehmer mehr ist, zählt es umsatzsteuerlich als Tausch: seine Werbeleistung gegen die Schuhe. Das heißt, theoretisch müsste er auf den Wert der Schuhe Umsatzsteuer abführen, als ob er 120 € Umsatz gemacht hätte. Kurz: für die Einkommensteuer gilt es als Einkommen.
Ja, es gibt kleine Bagatellen: Zum Beispiel sind reine Werbeartikel von sehr geringem Wert (unter 10 €) in der Regel steuerfrei. Also, der klassische Kugelschreiber oder Schlüsselanhänger mit Logo muss nicht als Einnahme erfasst werden.
Auch wenn du ein Produkt nur zum Testen erhältst und es danach zurückgeben musst, zählt es nicht als dauerhafter Vorteil – dann wäre es kein Einkommen für dich.
Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer bei Influencern
Gerade am Anfang möchten viele Influencer Bürokratie vermeiden. Hier kommt die Kleinunternehmerregelung ins Spiel: Sie erlaubt es dir, auf die Umsatzsteuer zu verzichten, wenn deine Umsätze klein bleiben. Im Detail:
Wie schon erwähnt, darf dein Umsatz im vorigen Jahr nicht mehr als 25.000 € betragen haben und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht überschreiten.
Bei Neugründung zählt die Schätzung: Wenn du z.B. im Juli startest, darfst du hochrechnen (25.000 € gelten für ein ganzes Jahr; für ein halbes Jahr wären es ~12.500 € als grobe Richtschnur).
Als Kleinunternehmer musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Deine Kunden zahlen also nur den Netto-Betrag. Du sparst dir auch die laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen (in der Regel monatlich oder vierteljährlich fällig, wenn man umsatzsteuerpflichtig ist).
Das vereinfacht die Buchhaltung erheblich. Achtung: Eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung musst du in den meisten Fällen dennoch abgeben, selbst wenn du Kleinunternehmer bist – dort gibst du dann an, dass du die Kleinunternehmerregel genutzt hast.
Wenn du von der Umsatzsteuer befreit bist, darfst du in deinen Rechnungen keine Steuer ausweisen. Du solltest auf Rechnungen einen Hinweis schreiben wie: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“. Außerdem hast du kein Vorsteuerabzugsrecht. Das heißt, die Mehrwertsteuer, die du selbst bei Einkäufen zahlst, kannst du nicht zurückholen.
Beispiel: Kaufst du eine Kamera für 1.190 € (inkl. 19% MwSt.), kannst du die 190 € Vorsteuer nicht vom Finanzamt erstattet bekommen, wenn du Kleinunternehmer bist – die 1.190 € gelten dann komplett als Anschaffungskosten in deiner Buchführung.
Optionale Regelbesteuerung
Du kannst trotz geringem Umsatz auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und freiwillig Umsatzsteuer ausweisen, wenn es für dich vorteilhaft ist. Das macht z.B. Sinn, wenn du am Anfang hohe Investitionen hast und gerne die Vorsteuer zurückholen möchtest. Oder wenn deine Kooperationspartner hauptsächlich Firmen mit Vorsteuerabzugsrecht sind – denen ist es egal, ob du Umsatzsteuer ausweist, weil sie sie ohnehin abziehen können.
In so einem Fall könntest du professioneller wirken, wenn du Rechnungen mit Umsatzsteuer stellst, und du profitierst vom Vorsteuerabzug deiner Kosten. Bedenke aber: Bist du einmal zur Umsatzsteuer optiert, bindet dich das mindestens 5 Jahre. Und du musst dann alle Pflichten eines Umsatzsteuerpflichtigen erfüllen (pünktliche Voranmeldungen, Rechnungen mit korrekter Steuerausweisung etc.).
Übergang, wenn Grenze überschritten
Was, wenn du Kleinunternehmer warst und plötzlich durchstartest und die Grenze übersteigst? Überschreitest du in einem Jahr die 22.000 € (bzw. 50.000 € Prognose), musst du im Folgejahr zur Regelbesteuerung wechseln. Beispiel: 2024 hattest du 25.000 € Umsatz (über 22k) – dann bist du ab 1.1.2025 kein Kleinunternehmer mehr und musst ab dann Umsatzsteuer berechnen. Es gibt hier keine rückwirkende Bestrafung; du musst nur rechtzeitig zum Jahreswechsel umstellen und dem Finanzamt Bescheid geben. (Anders liegt der Fall, wenn du schon im ersten Jahr die 22.000 € deutlich sprengst, obwohl du es nicht erwartet hast – dann kann das Finanzamt auch rückwirkend Umsatzsteuer verlangen. Deshalb: immer im Blick behalten.)
Buchhaltung und Aufzeichnungspflichten
Auch als Influencer kommst du um etwas Buchhaltung nicht herum. Keine Angst, für kleine Gewerbetreibende ist das durchaus machbar:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Solange dein Umsatz unter 800.000 € und Gewinn unter 80.000 € im Jahr bleibt, kannst du deine Gewinne durch eine einfache EÜR ermitteln (gesetzliche Grenze nach § 141 AO). Das heißt, du listest alle Einnahmen und alle Ausgaben auf und ziehst die Ausgaben von den Einnahmen ab. Diese formlose Gegenüberstellung reicht für das Finanzamt (du reichst sie als Anlage EÜR mit der Steuererklärung ein). Viele nutzen dafür einfache Buchhaltungsprogramme oder Tabellen. Wichtig ist, dass es lückenlos und korrekt ist.
- Doppelte Buchführung: Überschreitest du dauerhaft die obigen Grenzen oder gründest du z.B. eine Kapitalgesellschaft (UG/GmbH), musst du zur doppelten Buchführung übergehen – also Bilanz erstellen, mit Konten buchen etc. Das ist dann deutlich aufwändiger. Die allermeisten Einzel-Influencer dürften aber mit der EÜR auskommen.
- Belege sammeln: Du bist verpflichtet, alle Belege zu deinen Ausgaben und Einnahmen aufzubewahren (in der Regel 10 Jahre lang). Das heißt, Rechnungen von deinen Käufen (Equipment etc.), aber auch Rechnungen, die du an Kunden stellst, Kontoauszüge mit Zahlungseingängen, Verträge mit Partnern etc. Im Falle einer Prüfung will das Finanzamt das sehen. Am besten gewöhnst du dir ein System an: z.B. scanne alle Quittungen ein und archiviere sie digital nach Datum oder Kategorien.
- Rechnungen schreiben: Für jeden Auftrag solltest du eine Rechnung stellen, auch wenn es „nur“ eine Kooperation für 200 € ist. Darauf gehören dein Name/Anschrift, Steuernummer (oder Umsatzsteuer-ID, falls umsatzsteuerpflichtig), Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsdatum, Beschreibung der Leistung, Betrag und ggf. ausgewiesene Umsatzsteuer. Wenn du Kleinunternehmer bist, schreib den Hinweis gemäß §19 UStG drauf. Fehlerhafte oder fehlende Rechnungen sind ein häufiger Stolperstein.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Bist du umsatzsteuerpflichtig, musst du regelmäßig (monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatzhöhe) eine Voranmeldung elektronisch ans Finanzamt schicken, in der du die Umsatzsteuer abrechnest. Im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit ist standardmäßig monatlich Voranmeldung angesagt. Kleinunternehmer sparen sich das. Vergisst man diese Meldungen, kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen und Säumniszuschläge erheben – also Wecker stellen für die Fristen (10. des Folgemonats)!
- Bankkonto: Es ist empfehlenswert, ein eigenes Konto für deine Influencer-Einnahmen und Ausgaben zu nutzen. So vermischt sich Privates und Geschäftliches nicht, was die Buchführung enorm erleichtert. Es muss kein teures Geschäftskonto sein; ein extra Girokonto tut es oft.
Die Rolle des Steuerberaters: Lohnt sich das?
Gerade wenn Steuern neu für dich sind, kann ein Steuerberater Gold wert sein. Ein Steuerberater (oder Steuerberaterin) kennt sich mit dem deutschen Steuerrecht aus und kann dir in vielerlei Hinsicht helfen:
- Beratung und Anmeldung: Schon beim Start kann er/sie beraten, wie du dich optimal aufstellst. Zum Beispiel: Gewerbeanmeldung, Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens, Wahl der Rechtsform (in 99% der Fälle ist Einzelunternehmen okay, aber ab gewissen Einnahmen kann z.B. eine GmbH sinnvoll werden). Auch ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen solltest oder freiwillig Umsatzsteuer optierst, kann ein Steuerberater mit dir durchrechnen.
- Buchführung und laufende Aufgaben: Wenn du dich nicht selbst mit Belegen und Zahlen herumschlagen willst, kannst du die Buchhaltung auslagern. Ein Steuerberater oder Buchhaltungsservice kann für dich die monatliche Buchführung erledigen, Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen und Lohnabrechnungen machen, falls du Angestellte hast. Du lieferst Belege, die kümmern sich um den Rest. Natürlich kostet das Geld – die Gebühren richten sich oft nach der Gebührenordnung für Steuerberater und deinem Umsatz/Gewinn. Aber diese Ausgaben kannst du wiederum als Betriebsausgabe absetzen.
- Steuererklärungen und Fristen: Ein Steuerberater wird am Jahresende deine Steuererklärungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung) erstellen und einreichen. Damit musst du dich nicht selbst durch Elster quälen. Außerdem hast du mit Berater automatisch längere Abgabefristen (für 2024er-Einkommensteuer z.B. bis Ende Juli 2025 ohne Berater, mit Berater meist bis Ende Februar 2026 Zeit). Dieser Puffer kann sehr hilfreich sein.
- Gestaltung und Tipps: Ein guter Berater gibt dir Tipps, wie du Steuern sparen kannst – legal natürlich. Z.B. Hinweise auf zusätzliche Absetzungen, Optimierung der Vorauszahlungen, oder wann vielleicht die Gründung einer Kapitalgesellschaft sinnvoll wäre. Er/sie hält dich auch up to date, falls sich Gesetze ändern, die dich betreffen.
- Prüfungen und Kommunikation: Falls das Finanzamt Fragen hat oder eine Betriebsprüfung ansteht, steht ein Steuerberater an deiner Seite, beantwortet Anfragen und vertritt dich. Das nimmt enorm Stress, denn er kennt die „Sprache“ des Finanzamts.
Typische Fehler von Influencern bei Steuern (und wie du sie vermeidest)
Auch erfahrene Influencer machen manchmal Fehler beim Umgang mit Steuern. Hier sind einige häufige Fallen – und Tipps, wie du sie umgehen kannst:
Viele vergessen, dass auf ihre Gewinne noch Steuerzahlungen zukommen. Die Einnahmen fließen aufs Konto und man gibt vielleicht alles aus – doch spätestens mit dem Steuerbescheid kann eine Nachzahlung fällig sein.
Tipp: Von jedem verdienten Euro solltest du einen Teil für Steuern zurücklegen. Wie viel genau, hängt von deinem Steuersatz ab – eine Faustregel sind ca. 20–30% deines Umsatzes (wenn du Umsatzsteuer abführen musst, lege diese zusätzlich komplett zur Seite, da sie nicht dir gehört). So kommst du nicht in Cash-Probleme, wenn die Steuer fällig wird.
Wer plötzlich umsatzsteuerpflichtig wird, übersieht gerne mal die neuen Pflichten. Fehlende Umsatzsteuervoranmeldungen oder falsch ausgestellte Rechnungen können teuer werden.
Tipp: Sobald du über der Kleinunternehmer-Grenze bist oder freiwillig optierst, informiere dich genau über die Umsatzsteuer-Spielregeln. Führe die vereinnahmte Umsatzsteuer nie als „Gewinn“ in Versuchung, sondern betrachte sie immer als durchlaufenden Posten, der dem Finanzamt gehört. Bei größeren Anschaffungen kannst du dich über Vorsteuererstattung freuen, aber auch das korrekt verbuchen.
Ein klassischer Fehler im Influencer-Marketing: Man erhält haufenweise PR-Samples, Pakete, Einladungen – und denkt nicht daran, diese als Einkommen zu erfassen. Im schlimmsten Fall werten Finanzprüfer deinen Instagram-Feed aus und sehen all die Luxusgüter, die du “geschenkt” bekamst.
Tipp: Nimm das Thema Sachzuwendungen versteuern ernst. Notiere am besten sofort, was du bekommen hast, und buche es in deiner Liste ein. Das Finanzamt schaut bei Social Media inzwischen genau hin, Recherchen online oder Nachfragen bei Kooperationspartnern sind keine Seltenheit. Transparenz von Anfang an schützt dich vor bösem Erwachen.
Wer munter drauflos verdient, aber kein Gewerbe angemeldet hat, steht auf dünnem Eis. Eine verspätete Anmeldung kann zu einem Bußgeld führen (wenn es auffällt) – und steuerlich ändert es zwar nichts an der Pflicht zur Versteuerung, aber es macht keinen guten Eindruck.
Tipp: Melde dein Gewerbe vor oder unmittelbar zum Start der monetären Tätigkeit an, nicht erst Monate später. Den steuerlichen Erfassungsbogen fristgerecht (innerhalb 1 Monat) abschicken, damit alles seinen geordneten Gang geht.
Ohne getrennte Konten und klare Buchführung vermengt sich oft der private Konsum mit betrieblichen Ausgaben. Dann gehen Belege verloren oder es werden versehentlich private Kosten abgesetzt, die das Finanzamt streichen wird.
Tipp: Trenne so weit wie möglich. Geschäftskonto, geschäftliche Kreditkarte – zumindest aber eine sorgfältige Zuordnung aller Buchungen. Wenn du dir z.B. vom Businesskonto Geld nimmst, buche es als Privatentnahme (das ist okay, aber es muss erkennbar sein).
Ob Steuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldung oder Gewerbesteuererklärung – es gibt Fristen. Verpasst du sie, drohen Verspätungszuschläge, Zinsen oder Schätzungen.
Tipp: Mach dir einen Kalender mit allen relevanten Terminen. Bei der Einkommensteuer haben Selbständige normalerweise bis 31. Juli des Folgejahres Zeit (ohne Steuerberater) – z.B. für 2024 bis 31.7.2025. Umsatzsteuer-Voranmeldungen meist bis zum 10. des Folgemonats, Gewerbesteuer-Erklärung auch bis Juli nächstes Jahr. Wenn nötig, beantrage Fristverlängerung oder nutze einen Berater, der mehr Zeit herausholt.
Natürlich ist niemand perfekt – kleine Fehler können passieren. Das Finanzamt wird dir z.B. keinen Strick drehen, wenn du einmal eine Quittung verloren hast oder eine Zahl in der Erklärung vertippst. Wichtig ist aber, Redlichkeit und Kooperationsbereitschaft zu zeigen: Wenn dir ein Fehler auffällt, korrigiere ihn (notfalls mittels berichtigter Steuererklärung). Solange man keine Absicht zur Verschleierung zeigt, ist vieles halb so wild. Also: sauber arbeiten, bei Unsicherheit fragen, und lieber auf Nummer Sicher gehen.
Besondere Fälle: Einnahmen aus Werbung, Events, Reisen etc.
Zum Abschluss noch ein Blick auf ein paar Spezialfälle, die im Influencer-Alltag auftreten können, und ihre steuerliche Behandlung:
- Werbeeinnahmen & Sponsoring: Die häufigste Einnahmequelle – sei es durch bezahlte Posts, YouTube-Werbung (AdSense), Affiliate-Links oder Sponsoring-Verträge – all das ist steuerpflichtiger Umsatz und Gewinn. Es spielt keine Rolle, ob die Zahlung aus dem In- oder Ausland kommt. Beispiel: YouTube-Einnahmen, die du aus den USA erhältst, musst du in Deutschland als Einkommen angeben. Achte bei Auslandszahlungen auf mögliche Besonderheiten (z.B. US-Quellensteuer bei YouTube, die aber oft durch das Doppelbesteuerungsabkommen reduziert wird – dafür benötigst du in den USA ein Steuerformular, das geht aber zu tief hier). Grundsätzlich: Alle Geldzuflüsse für deine Influencer-Tätigkeit gehören in die Buchhaltung.
- Events und Auftritte: Wirst du für einen Vortrag, eine Panel-Teilnahme oder einen Auftritt auf einer Messe bezahlt, gilt das genauso als Betriebseinnahme. Erstattet man dir lediglich Reisekosten oder Spesen, sind diese Zahlungen zwar Einnahmen, aber du hast idR. im gleichen Zug eine Ausgabe (die Reisekosten selbst). Hier solltest du beides verbuchen: Einnahme durch Kostenersatz und entsprechende Ausgabe. So bleibt der Gewinn neutral, aber es ist transparent. Wenn du ohne Bezahlung auf eigene Kosten zu einem Event fährst, um Content zu erstellen, sind die Kosten wie oben beschrieben absetzbar.
- Gewinnspiele und Geschenke an Follower: Veranstaltest du ein Gewinnspiel und kaufst z.B. einen Preis, den du verschenkst, dann ist das deine Betriebsausgabe (Marketingkosten). Erhältst du den Gewinn jedoch von Sponsor gestellt, musst du aufpassen: Bekommst du das Produkt und leitest es an den Gewinner weiter, kann es sein, dass du es trotzdem als Einnahme versteuern musst (weil du es ja erhalten hast) und zugleich der Weitergabe als Ausgabe buchst. Effektiv neutralisiert es sich, aber der Vorgang sollte festgehalten werden. Einige Firmen handhaben es so, dass sie Preise direkt an Gewinner verschicken – dann hast du nichts erhalten, folglich keine Einnahme. Wichtig ist hier die Absprache mit Kooperationspartnern.
- Auslandsreisen und -aufträge: Wenn du ins Ausland reist für Kooperationen (z.B. Einladung zu einer Hotel-Eröffnung auf Bali), gilt steuerlich dennoch das deutsche Recht für dich als in Deutschland Steuerpflichtiger. Die Währung der Einnahme (Dollar, Euro) ist egal – man rechnet es um. Falls du im Ausland selbst irgendwelche Steuern zahlen musst (z.B. Quellensteuern), kann das ggf. auf deine deutsche Steuer angerechnet werden, aber das sind Ausnahmefälle. Auch hier gilt: dokumentieren, was übernommen wurde (Flüge, Hotel als Sachleistung etc.) und welche Kosten du ggf. selbst getragen hast.
- Produkte verkaufen / Merch: Manche Influencer verkaufen eigene Produkte (Merchandise, E-Books, Presets, Kurse etc.). Damit wirst du unternehmerisch zum Verkäufer – hier fällt regelmäßig Umsatzsteuer an, außer du bist Kleinunternehmer. Wenn du digitale Produkte EU-weit an Endkunden verkaufst, greift die OSS-Regelung (One-Stop-Shop) für die Umsatzsteuer, was anmeldepflichtig ist. Dieses Feld sprengt hier den Rahmen, aber sei dir bewusst: Sobald du selbst Verkäufer wirst, kommen neue Pflichten hinzu (Widerrufsrecht, ggf. IHK-Mitgliedschaft, Produkthaftung, etc. plus natürlich die Versteuerung der Einnahmen). Informiere dich separat, wenn du in den E-Commerce einsteigst.
Zusammengefasst: Im Kern unterscheiden sich diese Fälle aber nur wenig vom Grundsatz: Einnahmen sind Einnahmen, egal woher, und betriebsbedingte Ausgaben sind absetzbar, egal wofür. Halte dich an das Prinzip, alles ordentlich zu verbuchen.
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Fazit zu Influencer Steuern
Influencer zu sein bedeutet nicht nur kreativ zu sein, sondern auch Unternehmer. Das deutsche Steuerrecht mag komplex wirken – doch wenn du die Grundlagen kennst, lässt sich vieles meistern. Melde dein Gewerbe an, behalte deine Einnahmen und Ausgaben im Blick, nutze Freibeträge und bleibe ehrlich gegenüber dem Finanzamt. Dann musst du die Steuerwelt nicht fürchten.
Und denke daran: Du bist nicht allein – bei Unsicherheiten stehen Steuerprofis zur Verfügung, und sogar das Finanzamt bietet FAQs und Hilfestellungen. Mit diesem Ratgeber bist du schon gut gerüstet, um typische Stolpersteine zu vermeiden. Viel Erfolg bei deiner Influencer-Karriere – mögest du viele Follower und einen aufgeräumten Steuerordner haben!

FAQ zu Influencer und Steuern
Muss ich als Influencer wirklich ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich nur wenig verdiene?
Ja – in den meisten Fällen ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich, sobald du planst, Einnahmen zu erzielen. Auch bei kleinen Beträgen solltest du ein Gewerbe anmelden, um auf der sicheren Seite zu sein. Verdienst du allerdings gar nichts und betreibst es rein als Hobby ohne Absicht, Gewinn zu erzielen, musst du (noch) kein Gewerbe anmelden. Sobald aber z.B. kostenlos Produkte oder Geld fließen, wird ein Gewerbe nötig.
Was passiert, wenn ich keine Steuern abgebe oder etwas „vergesse“ anzugeben?
Im besten Fall kommt irgendwann ein Schreiben zur Nachzahlung, im schlimmsten Fall machst du dich strafbar. Das Finanzamt kann bei fehlenden Angaben Steuerschätzungen vornehmen, Säumnis- und Verspätungszuschläge erheben und bei Steuerhinterziehung sogar ein Strafverfahren einleiten. Daher: lieber alles korrekt melden. Wenn du versehentlich etwas vergessen hast, kannst du freiwillig eine Berichtigung nachreichen – das wirkt strafmindernd. Ignorieren oder hoffen, dass es nicht auffällt, ist keine gute Idee, da die Behörden Social Media durchaus im Blick haben.
Ab wann muss ich Umsatzsteuer berechnen?
Sobald du kein Kleinunternehmer mehr bist. Wenn deine Umsätze über 22.000 € im Jahr liegen (bzw. du darauf verzichtest, Kleinunternehmer zu sein), musst du auf deine Leistungen die 19% Umsatzsteuer aufschlagen und an den Fiskus abführen. Unterhalb der Grenze kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen und dir die Umsatzsteuer sparen. Beachte: Die 22.000 € beziehen sich auf das Vorjahr. Bei Neugründung gilt die Schätzung für das erste Jahr.
Wie viel soll ich für die Steuer zurücklegen?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da es von deinem Gewinn und Steuersatz abhängt. Als grobe Richtlinie nehmen viele Selbständige etwa 25–30% des Gewinns als Rücklage für Einkommensteuer und ggf. Gewerbesteuer. Dazu kommen 100% der eingenommenen Umsatzsteuer (die gehört ja nicht dir). Beispiel: Du nimmst 10.000 € netto ein, hast 3.000 € Ausgaben => 7.000 € Gewinn. Davon legen wir ca. 30% = 2.100 € für Einkommensteuer zurück. Zusätzlich hast du vielleicht 1.900 € Umsatzsteuer eingenommen (falls umsatzsteuerpflichtig) – die musst du sowieso vollständig reservieren fürs Finanzamt. So bist du auf der sicheren Seite. Wer sehr wenig verdient, hat eventuell einen niedrigeren Steuersatz – dann wären 20% ausreichend. Im Zweifel lieber etwas mehr ansparen; du kannst überschüssiges Geld später immer noch entnehmen.
Ich bin unter 18 – was muss ich als minderjähriger Influencer beachten?
Minderjährige dürfen grundsätzlich auch Einnahmen haben, aber sie sind beschränkt geschäftsfähig. Gewerbeanmeldung: Deine Erziehungsberechtigten müssen zustimmen und den Antrag stellen. Teilweise verlangt das Familiengericht eine Genehmigung, wenn Minderjährige ein Gewerbe betreiben wollen. Steuern: Auch als Minderjährige bist du steuerpflichtig, wenn du Einkünfte erzielst – die Steuererklärung müssten dann deine Eltern für dich einreichen bzw. unterschreiben. Wichtig ist, dass deine Eltern von deinen Vorhaben wissen und unterstützen, da sie rechtlich für dich handeln müssen. Beratung durch einen Steuerberater kann hier besonders sinnvoll sein, um alles korrekt aufzusetzen.
Muss ich auch ein Gewerbe anmelden, wenn ich schon einen Hauptjob habe und nur nebenbei Influencer bin?
Ja, die Gewerbeanmeldung ist unabhängig davon, ob du haupt- oder nebenberuflich tätig bist. Sobald du selbständig Einnahmen erzielen willst, gilt es als eigenes Gewerbe. Dein Arbeitgeber sollte darüber informiert werden (manche Arbeitsverträge verlangen die Anzeige von Nebentätigkeiten). Steuerlich wirst du dann zwei Einkunftsarten haben: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Job) und Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Influencer-Nebengewerbe). Du gibst alles in einer gemeinsamen Steuererklärung an. Beachte die oben erwähnte 410-€-Freigrenze: bleiben deine selbständigen Gewinne unter 410 €, musst du ggf. keine Steuern nachzahlen – aber anmelden und erklären musst du es trotzdem.
Kann ich einfach alles als „Werbungskosten“ absetzen, was ich kaufe, wenn es irgendwie mit Instagram zu tun hat?
Nein, so einfach ist es leider nicht. Zunächst: Als Selbständige spricht man von Betriebsausgaben, nicht Werbungskosten (die gibt es bei Arbeitnehmern). Du darfst nur Ausgaben absetzen, die betrieblich veranlasst sind, also direkt mit deiner Tätigkeit zu tun haben. Kaufe ich mir einen neuen Fernseher „für Netflix-Recherche“, wird das das Finanzamt kaum akzeptieren. Bei vielen Dingen musst du den privaten Anteil herausrechnen (siehe Handy, Internet, Auto etc.). Und manche Kosten sind überhaupt nicht absetzbar, z.B. die private Lebensführung (Miete deiner Wohnung – außer ein abgegrenztes Arbeitszimmer –, Klamotten für den Alltag, Lebensmittel usw.). Im Zweifel frag bei jedem größeren Posten: Brauche ich das wirklich für meinen Beruf als Influencer? Wenn ja, setze es an – wenn nein, lass es weg. Und dokumentiere bei Mischfällen (z.B. Anteil 40% beruflich, 60% privat).
Wie läuft das mit der Steuererklärung konkret ab?
Als selbständige Influencer musst du jährlich (bis 31. Juli des Folgejahres, elektronisch via ELSTER) deine Einkommensteuererklärung abgeben. Darin füllst du insbesondere die Anlage G (Gewerbe) aus, wo du deinen Gewinn einträgst. Zusätzlich kommt meist die Anlage EÜR, in der du die Gewinnermittlung darstellst (Einnahmen/Ausgaben-Auflistung). Warst du umsatzsteuerpflichtig, musst du außerdem eine Umsatzsteuererklärung abgeben, und wenn dein Gewinn > 0 war, eine Gewerbesteuererklärung (via ELSTER-Formular Gewerbesteuer). Klingt viel, lässt sich mit Software oder Steuerberater aber bewältigen.
Als selbständiger Influencer musst du jährlich bis 31. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater), elektronisch via ELSTER deine Einkommensteuererklärung abgeben. Darin füllst du insbesondere die Anlage G (Gewerbe) aus, wo du deinen Gewinn einträgst, und meist die Anlage EÜR mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Warst du umsatzsteuerpflichtig, kommt eine Umsatzsteuererklärung hinzu, und bei gewerblichem Gewinn auch eine Gewerbesteuererklärung. Das klingt viel, lässt sich mit Software oder Steuerberater aber bewältigen.
Tipp: Fange frühzeitig an und sammle alle Unterlagen, dann hast du zur Deadline alles parat. Übrigens setzt das Finanzamt nach der ersten Steuererklärung oft vierteljährliche Steuervorauszahlungen für kommendes Jahr fest, damit du nicht alles auf einmal zahlen musst. Diese Vorauszahlungen solltest du in deine Finanzplanung einkalkulieren. So bleibt am Ende alles im grünen Bereich und du behältst den Kopf frei für das, was du am liebsten tust – kreativen Content erstellen!

Geschrieben von
Mario Csonka
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