Was versteht man unter einem Kleingewerbe?
Ein Gewerbe ist jede selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Ausgenommen sind lediglich die freiberuflichen Beschäftigungen. Da Handel keine freiberufliche Tätigkeit ist, sind Online-Händler Gewerbetreibende. Als Kleingewerbe wird in der Regel ein Gewerbe bezeichnet, welches nur geringe Umsätze erzielt. Die steuerrechtlich relevante Kleinunternehmerregelung muss dagegen vom Inhaber des Gewerbes beantragt werden. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die zwei in § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) genannten Voraussetzungen erfüllt sind:
- Im letzten Kalenderjahr muss der Umsatz unter 22.000 Euro gelegen haben.
- Im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz maximal bei 50.000 Euro liegen.
Was ist die Kleinunternehmer-Regelung
und welchem Zweck dient sie?
Die Kleinunternehmerregelung vereinfacht die Buchhaltung. Die Umsatzsteuer muss nicht an das Finanzamt abgeführt und auch nicht auf Rechnungen erhoben werden. Dadurch wird es für angehende Unternehmer einfacher und attraktiver ein Gewerbe zu starten. Außerdem erhalten Geringverdiener einen finanziellen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren etablierten Konkurrenten.
Wann lohnt sich die Nutzung der Kleinunternehmerregelung nicht?
Die Nutzung der Kleinunternehmerregelung lohnt nicht für jedes Gewerbe. Nachteilig auswirken kann sich diese beispielsweise, wenn die Kunden umsatzsteuerpflichtig sind. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können sich die Umsatzsteuer, die sie selbst zahlen müssen, später zurückerstatten lassen. Dadurch achten sie nur auf den Netto-Preis, der oftmals höher ist als der der Konkurrenz. Ebenfalls negativ wirkt sich die Regelung aus, wenn der Gewerbetreibende zu Anfang hohe Investitionen tätigt, auf die er Umsatzsteuer zahlt. Denn wenn er selbst keine abführt, kann er später auch nicht die Umsatzsteuer zurückverlangen, die er selbst bei Einkäufen zahlt.
Welche Rechtstexte brauche ich, wenn ich mit meinem Kleingewerbe in einem Online-Shop verkaufen will?
Als Kleinunternehmer haben Sie einige bürokratische Vorteile. Dies gilt jedoch nur für den Bereich der Umsatzsteuer. Sie müssen, genauso wie jeder andere Unternehmer, als Verkäufer bestimmte Rechtstexte verfassen und Ihren Kunden zur Verfügung stellen. Dazu gehören auf jeden Fall ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Da Sie als Online-Händler Fernabsatzverträge abschließen, müssen Sie darüber hinaus zahlreiche Informations- und Belehrungspflichten erfüllen. Besonders wichtig ist die Widerrufsbelehrung und die Zurverfügungstellung eines Muster-Widerrufsformulars. Auch wenn es keine offizielle Pflicht dazu gibt, sollten Sie ausführliche und rechtssichere AGB verwenden. Mit unserem Datenschutzerklärung-Generator sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Was sind typische Inhalte in den AGB für Kleingewerbe?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die einseitig vorgegeben werden. Es gibt keine Pflicht für Unternehmer AGB zu erstellen oder zu nutzen. AGB sind jedoch sowohl für Kleinunternehmer, als auch auch für alle anderen Online-Händler, der beste Ort, um den Informations- und Belehrungspflichten nachzukommen. Außerdem kann das abdingbare Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den AGB zu Gunsten des Unternehmers geändert werden. Sowohl AGB als auch Belehrungen müssen dem Kunden nachweisbar vor Vertragsschluss bekannt gemacht werden. Andernfalls werden sie kein Vertragsbestandteil.
Welche Besonderheiten gibt es in AGB
für die Kleinunternehmerregelung?
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, müssen Sie in den AGB darauf hinweisen, dass Sie gem. § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.
Auch bei den Preisangaben, beispielsweise auf der Website und der Rechnung, müssen Sie angeben, dass der Rechnungsbetrag umsatzsteuerfrei ist. Außerdem sind alle Online-Händler verpflichtet, anzugeben, ob der Preis inklusive Mehrwertsteuer ist und wie hoch die Versandkosten sind.
Was droht bei fehlerhaften oder nicht vorhandenen AGB?
Welche Folgen fehlerhafte oder nicht vorhandene AGB haben, hängt davon ab, welche Klauseln fehlerhaft sind. Handelt es sich um eine Ausgestaltung des Vertrags, ist die gesamte Klausel unwirksam und es gilt stattdessen das Recht des BGB. Kommen Sie dagegen Ihren Informationspflichten nicht nach, können Sie von der Verbraucherschutzzentrale oder von Konkurrenten kostenpflichtig abgemahnt werden. Im schlimmsten Fall können sogar Schadensersatzansprüche entstehen, wenn Ihre fehlerhaften AGB einen nachweisbaren Schaden verursacht haben. Auch Bußgelder von der Aufsichtsbehörde sind möglich.
Benötigt man für Verkäufe auf Etsy, Ebay Kleinanzeigen & Co eigene individuelle
AGB und wenn ja warum?
Auf Verkaufsplattformen tummeln sich viele Kleingewerbetreibende. Jeder Marktplatz im Internet folgt anderen Regeln. Ebay und co haben jeweils ihre eigenen AGB, auf die sie in ihren AGB eingehen müssen. Ihre eigene Website folgt dagegen nur den gesetzlichen und ihren eigenen Vorgaben, weshalb dort vollkommen andere Details in den AGB beachtet werden müssen. Deshalb brauchen Sie für jeden Marktplatz individuelle AGB.
Was ist von pauschalen AGB-Mustern aus dem Internet zu halten?
Muster-AGB für Kleingewerbe aus dem Internet bringen zahlreiche Probleme mit sich. Zunächst einmal wissen Sie in der Regel nicht, von wem sie verfasst worden sind, welche Qualifikationen der Verfasser hat und welche Interessen er verfolgt. Sollte der Verfasser beispielsweise auf Klicks oder das Sammeln Ihrer Daten aus sein, hat er sich möglicherweise selbst kaum mit den Rechtsgrundlagen auseinandergesetzt. Bedenken Sie, dass nicht der Verfasser, sondern Sie mit schlechten Vertragsbedingungen oder schlimmstenfalls mit Abmahnungen oder Schadensersatzklagen belastet werden. Doch selbst ein qualitativ hochwertiges Muster kann niemals auf Ihre individuelle Situation und Ihre Bedürfnisse eingehen. Aus all diesen Gründen sollten Sie Ihre AGB von einem Profi, wie dem Händlerbund, verfassen lassen.