Abmahnung wegen Gewährleistung

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Ein Schreiben mit dem Betreff „Abmahnung“ im Postfach oder Briefkasten und plötzlich geht es um deine Angaben zur Gewährleistung. Ob unzulässiger Ausschluss in den AGB, ein fehlender Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung oder Werbung mit etwas, das ohnehin jeder Verbraucher automatisch bekommt: Abmahnungen wegen Gewährleistung gehören zu den häufigsten Abmahngründen im Online-Handel. Wichtig ist jetzt vor allem eines: Ruhe bewahren, Fristen ernst nehmen und nichts vorschnell unterschreiben oder zahlen.

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Beate Haar

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

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Was ist eigentlich Gewährleistung und warum führt sie zu Abmahnungen?

Die gesetzliche Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung genannt) verpflichtet jeden Verkäufer dazu, für Mängel einzustehen, die die Kaufsache bereits bei Übergabe hatte. Sie gilt automatisch, kraft Gesetz, für jeden Kaufvertrag – unabhängig davon, ob der Händler sie erwähnt oder nicht. Genau darin liegt für Online-Händler die Krux: Weil die Gewährleistung nicht vereinbart, sondern nur korrekt kommuniziert werden muss, reichen schon kleine handwerkliche Fehler in AGB, Produktbeschreibung oder Widerrufsseite für eine Abmahnung.

Typische Stolperfallen sind dabei nicht das Fehlen der Gewährleistung selbst, die besteht ja ohnehin , sondern die Art, wie Händler damit umgehen:

  1. Die Gewährleistung wird in den AGB unzulässig eingeschränkt oder ausgeschlossen, obwohl das im Verhältnis zu Verbrauchern (B2C) nur in engen Grenzen erlaubt ist.
  2. Der Hinweis auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung fehlt in den AGB komplett.
  3. Mit der Gewährleistung wird aktiv geworben – etwa mit „2 Jahre Gewährleistung“ als vermeintlichem Verkaufsargument. Das gilt rechtlich als Werbung mit Selbstverständlichkeiten, weil damit ein Vorteil suggeriert wird, der ohnehin jedem Käufer gesetzlich zusteht. Genau das ist wettbewerbswidrig und ein beliebter Abmahngrund.

Zur Einordnung lohnt sich auch der Blick auf die Abmahnung wegen Garantie: Gewährleistung und Garantie werden von Kunden – und in Abmahnschreiben – häufig verwechselt, folgen rechtlich aber komplett unterschiedlichen Regeln.

 

Häufige Gründe für eine Abmahnung wegen Gewährleistung im Online-Shop

In der Praxis wiederholen sich die Abmahngründe immer wieder. Die häufigsten:

 

1
Unzulässiger Gewährleistungsausschluss in den AGB

Gegenüber Verbrauchern ist ein vollständiger Gewährleistungsausschluss praktisch nie zulässig. Auch Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ oder „keine Garantie, keine Gewährleistung“ in Angeboten sind ein Klassiker unter den Abmahngründen.

2
Fehlender Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung

Viele Shops erwähnen die Gewährleistung in den AGB gar nicht – dabei ist der Hinweis auf ihr Bestehen eine Informationspflicht.

3
Werbung mit der gesetzlichen Gewährleistung

Wird die gesetzliche Gewährleistung als Kaufargument beworben („mit 24 Monaten Gewährleistung“), ist das Werbung mit Selbstverständlichkeiten – ein UWG-Klassiker.

4
Falsche Angaben zur Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtware

Wird die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren verkürzt, ohne dass dies wirksam und individuell vereinbart wurde, oder wird pauschal eine falsche Frist genannt, drohen Abmahnungen.

5
Verwechslung von Gewährleistung und Garantie

Wenn Kunden bei Mängeln pauschal an den Hersteller verwiesen werden, obwohl die gesetzliche Gewährleistungspflicht beim Verkäufer liegt, ist das ebenfalls ein häufiger Abmahngrund.

6
Neu: Recht auf Reparatur

Melden sich Kunden mit einem Sachmangel, müssen Händler ab dem 31.07.2026 darauf hinweisen, dass der Sachmangel via Reparatur (Nachbesserung) behoben werden kann und das sich durch diese Wahl die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr verlängert. Das Fehlen dieses Hinweises kann voraussichtlich ebenfalls abgemahnt werden.

7
Neu: das fehlende EU-Gewährleistungslabel

Ab dem 27.09.2026 wird ein neues Thema relevant: Die EU führt mit der EmpCo-Richtlinie ein verpflichtendes, standardisiertes Gewährleistungslabel ein, das Verbraucher sichtbar über ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht informiert – ergänzt durch ein Garantielabel, sofern eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren besteht. Wird das Label nicht, falsch oder an der falschen Stelle eingebunden, drohen ab diesem Stichtag Abmahnungen. Weil es sich um eine europaweit harmonisierte Pflicht handelt, ist mit hoher Aufmerksamkeit von Wettbewerbsverbänden zu rechnen – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich vorzubereiten.

Jetzt handeln – teure Fehler vermeiden

Eine Abmahnung wegen Gewährleistung kann hohe Kosten nach sich ziehen. Wir helfen dir schnell weiter und unterstützen dich, Fehler zu vermeiden, die im Nachhinein teuer werden können. Denn vor allem die beigefügte Unterlassungserklärung solltest du nicht unterschätzen. Daraus können sich langfristig negative Folgen für dich ergeben. Setze immer auf deinen Rechtsbeistand, wir unterstützen dich mit unserer Rechtsberatung.

Sofortmaßnahmen: Was du tun kannst

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Nicht in Panik geraten

Eine Abmahnung wegen Gewährleistung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt

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Nicht sofort unterschreiben

Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst

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Nicht sofort bezahlen

Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger

Was wir für dich tun können

Bei einer Abmahnung wegen Gewährleistung bieten dir unsere Mitgliedsschaftspakete umfassenden Schutz und Unterstützung.

Deine Vorteile mit unserer Unlimited-Mitgliedschaft

  1. Soforthilfe bei Abmahnung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte
  2. Unbegrenzte Rechtsberatung per Chat, E-Mail oder Telefon zu allen rechtlichen Fragen
  3. Modifizierung deiner Unterlassungserklärung
  4. Zukünftige Abmahnungen vermeiden durch unsere Rechtstexte und Shop-Tiefenprüfung

Eine Abmahnung kann hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit unserer Unterstützung bist du auf der sicheren Seite. Werde jetzt Unlimited-Mitglied und profitiere von unserem umfassenden Service.

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Was kostet dich eine Abmahnung wegen Gewährleistung wirklich?

Eine Abmahnung ist selten nur ein höflicher Hinweis. In der Regel enthält sie drei Forderungen: eine Unterlassungserklärung, die Übernahme der Rechtsanwaltskosten des Abmahners und teils Schadensersatz. Die durchschnittlichen Kosten einer Abmahnung liegen meist im oberen dreistelligen Bereich – je nach Abmahner und Streitwert können es aber auch deutlich über 1.000 Euro werden.

Das eigentliche Risiko liegt jedoch oft nicht im ersten Schreiben, sondern in der beigefügten Unterlassungserklärung: Wird sie unüberlegt unterschrieben, verpflichtest du dich unter Androhung einer Vertragsstrafe dauerhaft zur Unterlassung – und das teilweise deutlich weitreichender, als es der eigentliche Verstoß erfordern würde. Ein Verstoß dagegen kann Jahre später noch teuer werden.

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Unser Rat: Ignoriere die Abmahnung nicht, aber reagiere auch nicht überstürzt. Zahle nichts vorschnell, unterschreibe keine vorformulierte Unterlassungserklärung und lass dir stattdessen eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen.

Gewährleistung im Online-Shop rechtssicher darstellen – So geht's richtig

Was muss in deinen AGB zur Gewährleistung stehen?

Deine AGB müssen einen klaren Hinweis auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung enthalten. Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss gegenüber Verbrauchern ist unzulässig – zulässig ist unter bestimmten Voraussetzungen lediglich eine Verkürzung der Frist bei Gebrauchtware. Formulierungen, die Kunden suggerieren, sie hätten bei Mängeln keine Ansprüche, sind ein direkter Abmahngrund.

Gewährleistungsfrist korrekt kommunizieren: Was gilt für Neu- und Gebrauchtware?

Bei Neuware beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei Gebrauchtwaren kann sie im Verhältnis zu Verbrauchern auf ein Jahr verkürzt werden – das muss jedoch ausdrücklich und individuell im Kaufvertrag vereinbart werden, eine pauschale Klausel in den AGB reicht nicht. Wichtig für die Gewährleistung Händler-Perspektive: Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe gilt zusätzlich die Beweislastumkehr Gewährleistung (§ 477 BGB) – zeigt sich in dieser Zeit ein Mangel, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag. Der Händler muss dann das Gegenteil beweisen, nicht der Kunde. Bei digitalen Elementen (z. B. Smart-Home-Geräten) kann sich dieser Zeitraum sogar auf 24 Monate verlängern.

Wo und wie musst du auf die Gewährleistung hinweisen?

Der Hinweis gehört in deine AGB, gut sichtbar, nicht versteckt in einem Nebensatz. Ab dem 27.09.2026 reicht das allein aber nicht mehr aus: Mit dem neuen EU-Gewährleistungslabel wird ein standardisierter, grafisch gestalteter Hinweis Pflicht, der direkt bei der Produktdarstellung, auf Produktseite, im Warenkorb oder Checkout, erscheinen muss. Das Label ist in Form und Inhalt exakt vorgegeben und darf nicht verändert werden. Wird zusätzlich eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt, kommt ein separates Garantielabel hinzu. Betroffen sind alle Verkaufskanäle – eigener Shop ebenso wie Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy.

 

Checkliste: Ist deine Gewährleistungsregelung abmahnsicher?

  1. Enthalten deine AGB einen klaren Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung?
  2. Wird die Gewährleistung nirgends unzulässig ausgeschlossen oder eingeschränkt?
  3. Wirbst du an keiner Stelle mit der gesetzlichen Gewährleistung als vermeintlichem Vorteil?
  4. Ist die verkürzte Frist bei Gebrauchtware individuell vereinbart – nicht nur pauschal in den AGB?
  5. Werden Kunden bei Mängeln nicht fälschlich an den Hersteller verwiesen?
  6. Bist du auf das neue EU-Gewährleistungslabel ab September 2026 vorbereitet?

 

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FAQ zur Abmahnung wegen Gewährleistung

Kann ich als Online-Händler die Gewährleistung ausschließen?

Nein, gegenüber Verbrauchern ist ein vollständiger Gewährleistungsausschluss unzulässig. Möglich ist unter bestimmten Voraussetzungen lediglich eine Verkürzung der Frist bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr – und das nur, wenn sie individuell vereinbart wird.

Darf ich Kunden bei Mängeln einfach an den Hersteller verweisen?

Nein. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht liegt beim Verkäufer, nicht beim Hersteller. Ein pauschaler Verweis an den Hersteller entbindet dich nicht von deiner Pflicht und kann abgemahnt werden.

Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist im Online-Handel?

Bei Neuware zwei Jahre ab Übergabe, bei Gebrauchtware kann sie auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies individuell vereinbart wurde.

Wer kann wegen falscher Gewährleistungsangaben abmahnen?

Abmahnberechtigt sind unter anderem Mitbewerber, Wettbewerbsverbände sowie qualifizierte Verbraucherschutzverbände.

Was ist der Unterschied zwischen einer Abmahnung wegen Gewährleistung und einer wegen Garantie?

Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers, die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung, meist des Herstellers. Beide Themen werden in Abmahnschreiben oft vermischt – Details dazu findest du auf unserer Seite zur Abmahnung wegen Garantie.

Darf ich in meinen AGB eine kürzere Gewährleistungsfrist angeben?

Nur bei Gebrauchtwaren und nur, wenn die Verkürzung individuell mit dem Kunden vereinbart wird – eine pauschale Klausel in den AGB reicht dafür nicht aus.

Was kostet mich eine Abmahnung wegen fehlerhafter Gewährleistungsangaben?

Im Schnitt liegen die Kosten einer Abmahnung im oberen dreistelligen Bereich, können je nach Abmahner aber auch über 1.000 Euro betragen.

Ist die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung relevant für Abmahnungen?

Direkt abgemahnt wird die Beweislastumkehr selten – relevant wird sie eher im Streitfall mit dem Kunden. Trotzdem lohnt es sich, sie in den eigenen Rechtstexten korrekt darzustellen, um Missverständnisse und Folgekonflikte zu vermeiden.

Was passiert, wenn ich eine Unterlassungserklärung unterschreibe?

Du verpflichtest dich rechtlich bindend, den abgemahnten Verstoß künftig zu unterlassen – bei einem erneuten Verstoß droht eine Vertragsstrafe. Unterschreibe daher nie die vorformulierte Erklärung des Abmahners, sondern lass sie vorher juristisch prüfen und gegebenenfalls modifizieren.

⛑️ Erste Hilfe bei Abmahnung: Unsere Rechtsexperten geben Antworten

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Du hast eine Abmahnung erhalten und weißt nicht, wie du weiter vorgehen sollst, was bei den gesetzten Fristen zu beachten ist oder welche Kosten auf dich zukommen können? Downloade einfach unser kostenloses Whitepaper "Schreckgespenst Abmahnung" und das "FAQ zur Unterlassungserklärung", in dem unsere Rechtsexperten die meist gestellten Fragen ausführlich beantworten.

Unsere Kunden sind abmahnsicher – du auch?

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Nachdem wir unglücklicherweise auch Opfer einer Abmahnwelle wurden, habe ich den Kontakt zum Händlerbund gesucht. Innerhalb kürzester Zeit hatte ich ein kompetentes Beratungstelefonat mit einer Anwältin, das Schreiben an den Kläger wurde versandt und ich bekam regelmäßig Updates zur Lage. Sehr schnell war das Ganze geklärt und ich konnte mich wieder anderen Dingen widmen.
Verena Schlüpmann, Geschäftsführerin K5 GmbH

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Hast du eine Abmahnung erhalten? Zahle nicht vorschnell!

Denn oft sind Abmahnungen nicht gerechtfertigt und enthalten zu hohe Forderungen. Handle daher nicht blind, sondern lasse deine Abmahnung von unseren erfahrenen Juristen überprüfen. 

Übrigens: Die Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung meist beigefügt ist, können wir dann auch zu deinen Gunsten modifizieren.

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.