Abmahnung wegen Gewährleistung
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Ein Schreiben mit dem Betreff „Abmahnung“ im Postfach oder Briefkasten und plötzlich geht es um deine Angaben zur Gewährleistung. Ob unzulässiger Ausschluss in den AGB, ein fehlender Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung oder Werbung mit etwas, das ohnehin jeder Verbraucher automatisch bekommt: Abmahnungen wegen Gewährleistung gehören zu den häufigsten Abmahngründen im Online-Handel. Wichtig ist jetzt vor allem eines: Ruhe bewahren, Fristen ernst nehmen und nichts vorschnell unterschreiben oder zahlen.
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Beate Haar
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
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Wie geht es jetzt weiter?
Was ist eigentlich Gewährleistung und warum führt sie zu Abmahnungen?
Die gesetzliche Gewährleistung (auch Sachmängelhaftung genannt) verpflichtet jeden Verkäufer dazu, für Mängel einzustehen, die die Kaufsache bereits bei Übergabe hatte. Sie gilt automatisch, kraft Gesetz, für jeden Kaufvertrag – unabhängig davon, ob der Händler sie erwähnt oder nicht. Genau darin liegt für Online-Händler die Krux: Weil die Gewährleistung nicht vereinbart, sondern nur korrekt kommuniziert werden muss, reichen schon kleine handwerkliche Fehler in AGB, Produktbeschreibung oder Widerrufsseite für eine Abmahnung.
Typische Stolperfallen sind dabei nicht das Fehlen der Gewährleistung selbst, die besteht ja ohnehin , sondern die Art, wie Händler damit umgehen:
- Die Gewährleistung wird in den AGB unzulässig eingeschränkt oder ausgeschlossen, obwohl das im Verhältnis zu Verbrauchern (B2C) nur in engen Grenzen erlaubt ist.
- Der Hinweis auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung fehlt in den AGB komplett.
- Mit der Gewährleistung wird aktiv geworben – etwa mit „2 Jahre Gewährleistung“ als vermeintlichem Verkaufsargument. Das gilt rechtlich als Werbung mit Selbstverständlichkeiten, weil damit ein Vorteil suggeriert wird, der ohnehin jedem Käufer gesetzlich zusteht. Genau das ist wettbewerbswidrig und ein beliebter Abmahngrund.
Zur Einordnung lohnt sich auch der Blick auf die Abmahnung wegen Garantie: Gewährleistung und Garantie werden von Kunden – und in Abmahnschreiben – häufig verwechselt, folgen rechtlich aber komplett unterschiedlichen Regeln.
Häufige Gründe für eine Abmahnung wegen Gewährleistung im Online-Shop
In der Praxis wiederholen sich die Abmahngründe immer wieder. Die häufigsten:
Gegenüber Verbrauchern ist ein vollständiger Gewährleistungsausschluss praktisch nie zulässig. Auch Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ oder „keine Garantie, keine Gewährleistung“ in Angeboten sind ein Klassiker unter den Abmahngründen.
Viele Shops erwähnen die Gewährleistung in den AGB gar nicht – dabei ist der Hinweis auf ihr Bestehen eine Informationspflicht.
Wird die gesetzliche Gewährleistung als Kaufargument beworben („mit 24 Monaten Gewährleistung“), ist das Werbung mit Selbstverständlichkeiten – ein UWG-Klassiker.
Wird die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren verkürzt, ohne dass dies wirksam und individuell vereinbart wurde, oder wird pauschal eine falsche Frist genannt, drohen Abmahnungen.
Wenn Kunden bei Mängeln pauschal an den Hersteller verwiesen werden, obwohl die gesetzliche Gewährleistungspflicht beim Verkäufer liegt, ist das ebenfalls ein häufiger Abmahngrund.
Melden sich Kunden mit einem Sachmangel, müssen Händler ab dem 31.07.2026 darauf hinweisen, dass der Sachmangel via Reparatur (Nachbesserung) behoben werden kann und das sich durch diese Wahl die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr verlängert. Das Fehlen dieses Hinweises kann voraussichtlich ebenfalls abgemahnt werden.
Ab dem 27.09.2026 wird ein neues Thema relevant: Die EU führt mit der EmpCo-Richtlinie ein verpflichtendes, standardisiertes Gewährleistungslabel ein, das Verbraucher sichtbar über ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht informiert – ergänzt durch ein Garantielabel, sofern eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren besteht. Wird das Label nicht, falsch oder an der falschen Stelle eingebunden, drohen ab diesem Stichtag Abmahnungen. Weil es sich um eine europaweit harmonisierte Pflicht handelt, ist mit hoher Aufmerksamkeit von Wettbewerbsverbänden zu rechnen – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, sich vorzubereiten.
Jetzt handeln – teure Fehler vermeiden
Eine Abmahnung wegen Gewährleistung kann hohe Kosten nach sich ziehen. Wir helfen dir schnell weiter und unterstützen dich, Fehler zu vermeiden, die im Nachhinein teuer werden können. Denn vor allem die beigefügte Unterlassungserklärung solltest du nicht unterschätzen. Daraus können sich langfristig negative Folgen für dich ergeben. Setze immer auf deinen Rechtsbeistand, wir unterstützen dich mit unserer Rechtsberatung.
Sofortmaßnahmen: Was du tun kannst
Nicht in Panik geraten
Eine Abmahnung wegen Gewährleistung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik. Bleibe ruhig, wir schaffen die Sache aus der Welt
Nicht sofort unterschreiben
Häufig sind die Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und zu deinem Nachteil. Wir prüfen, bevor du unterschreibst
Nicht sofort bezahlen
Bei vielen Abmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Wir prüfen das und im besten Falle zahlst du weniger
Was wir für dich tun können
Bei einer Abmahnung wegen Gewährleistung bieten dir unsere Mitgliedsschaftspakete umfassenden Schutz und Unterstützung.
Deine Vorteile mit unserer Unlimited-Mitgliedschaft
- Soforthilfe bei Abmahnung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte
- Unbegrenzte Rechtsberatung per Chat, E-Mail oder Telefon zu allen rechtlichen Fragen
- Modifizierung deiner Unterlassungserklärung
- Zukünftige Abmahnungen vermeiden durch unsere Rechtstexte und Shop-Tiefenprüfung
Eine Abmahnung kann hohe Kosten und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit unserer Unterstützung bist du auf der sicheren Seite. Werde jetzt Unlimited-Mitglied und profitiere von unserem umfassenden Service.
Jetzt handeln, wir sind für dich da

Schon mehr als 92.000 Präsenzen sind dabei
Was kostet dich eine Abmahnung wegen Gewährleistung wirklich?
Eine Abmahnung ist selten nur ein höflicher Hinweis. In der Regel enthält sie drei Forderungen: eine Unterlassungserklärung, die Übernahme der Rechtsanwaltskosten des Abmahners und teils Schadensersatz. Die durchschnittlichen Kosten einer Abmahnung liegen meist im oberen dreistelligen Bereich – je nach Abmahner und Streitwert können es aber auch deutlich über 1.000 Euro werden.
Das eigentliche Risiko liegt jedoch oft nicht im ersten Schreiben, sondern in der beigefügten Unterlassungserklärung: Wird sie unüberlegt unterschrieben, verpflichtest du dich unter Androhung einer Vertragsstrafe dauerhaft zur Unterlassung – und das teilweise deutlich weitreichender, als es der eigentliche Verstoß erfordern würde. Ein Verstoß dagegen kann Jahre später noch teuer werden.
Gewährleistung im Online-Shop rechtssicher darstellen – So geht's richtig
Was muss in deinen AGB zur Gewährleistung stehen?
Deine AGB müssen einen klaren Hinweis auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung enthalten. Ein vollständiger Gewährleistungsausschluss gegenüber Verbrauchern ist unzulässig – zulässig ist unter bestimmten Voraussetzungen lediglich eine Verkürzung der Frist bei Gebrauchtware. Formulierungen, die Kunden suggerieren, sie hätten bei Mängeln keine Ansprüche, sind ein direkter Abmahngrund.
Gewährleistungsfrist korrekt kommunizieren: Was gilt für Neu- und Gebrauchtware?
Bei Neuware beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Bei Gebrauchtwaren kann sie im Verhältnis zu Verbrauchern auf ein Jahr verkürzt werden – das muss jedoch ausdrücklich und individuell im Kaufvertrag vereinbart werden, eine pauschale Klausel in den AGB reicht nicht. Wichtig für die Gewährleistung Händler-Perspektive: Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe gilt zusätzlich die Beweislastumkehr Gewährleistung (§ 477 BGB) – zeigt sich in dieser Zeit ein Mangel, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag. Der Händler muss dann das Gegenteil beweisen, nicht der Kunde. Bei digitalen Elementen (z. B. Smart-Home-Geräten) kann sich dieser Zeitraum sogar auf 24 Monate verlängern.
Wo und wie musst du auf die Gewährleistung hinweisen?
Der Hinweis gehört in deine AGB, gut sichtbar, nicht versteckt in einem Nebensatz. Ab dem 27.09.2026 reicht das allein aber nicht mehr aus: Mit dem neuen EU-Gewährleistungslabel wird ein standardisierter, grafisch gestalteter Hinweis Pflicht, der direkt bei der Produktdarstellung, auf Produktseite, im Warenkorb oder Checkout, erscheinen muss. Das Label ist in Form und Inhalt exakt vorgegeben und darf nicht verändert werden. Wird zusätzlich eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt, kommt ein separates Garantielabel hinzu. Betroffen sind alle Verkaufskanäle – eigener Shop ebenso wie Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy.
Checkliste: Ist deine Gewährleistungsregelung abmahnsicher?
- Enthalten deine AGB einen klaren Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung?
- Wird die Gewährleistung nirgends unzulässig ausgeschlossen oder eingeschränkt?
- Wirbst du an keiner Stelle mit der gesetzlichen Gewährleistung als vermeintlichem Vorteil?
- Ist die verkürzte Frist bei Gebrauchtware individuell vereinbart – nicht nur pauschal in den AGB?
- Werden Kunden bei Mängeln nicht fälschlich an den Hersteller verwiesen?
- Bist du auf das neue EU-Gewährleistungslabel ab September 2026 vorbereitet?
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FAQ zur Abmahnung wegen Gewährleistung
Kann ich als Online-Händler die Gewährleistung ausschließen?
Darf ich Kunden bei Mängeln einfach an den Hersteller verweisen?
Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist im Online-Handel?
Wer kann wegen falscher Gewährleistungsangaben abmahnen?
Was ist der Unterschied zwischen einer Abmahnung wegen Gewährleistung und einer wegen Garantie?
Darf ich in meinen AGB eine kürzere Gewährleistungsfrist angeben?
Was kostet mich eine Abmahnung wegen fehlerhafter Gewährleistungsangaben?
Ist die Beweislastumkehr bei der Gewährleistung relevant für Abmahnungen?
Was passiert, wenn ich eine Unterlassungserklärung unterschreibe?
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Unsere Kunden sind abmahnsicher – du auch?
Bekannt aus
Hast du eine Abmahnung erhalten? Zahle nicht vorschnell!
Denn oft sind Abmahnungen nicht gerechtfertigt und enthalten zu hohe Forderungen. Handle daher nicht blind, sondern lasse deine Abmahnung von unseren erfahrenen Juristen überprüfen.
Übrigens: Die Unterlassungserklärung, die einer Abmahnung meist beigefügt ist, können wir dann auch zu deinen Gunsten modifizieren.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

