Gesetz zur Online-Streitbeilegung
Aktuelle Änderung zum 01.02.2017 – Online-Händler aufgepasst!
Der Bundestag hat auf Grundlage des Rechtsausschusses die Beschlussempfehlung zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
bewilligt. Seit dem 1. April 2016 ist das Gesetz zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen in Kraft.
Ab dem 01.02.2017 entstehen daraus weitere Informationspflichten für Online-Händler. Online-Unternehmer, die mehr als 10
Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet ihre AGB mit dem Hinweis anzupassen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an
alternativen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. In diesem Fall müssen Online-Händler Angaben zur Anschrift und zur
Webseite der Alternativen Streitbeilegungsstelle in den AGB machen.
Erste Gesetzesänderung zur Online-Streitbeilegung Anfang 2016
Das Gesetzespaket zur alternativen Streitschlichtung im Onlinehandel umfasst neben der ADR-Richtlinie auch die ODR-Verordnung:
- Verbraucher und Unternehmer erhalten die kostengünstige und schnelle Alternative zum gerichtlichen Verfahren – bei Uneinigkeiten kann eine Online-Schlichtungsstelle hinzugezogen werden. Die Online-Schlichtungsplattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/odr.
- Vorteile entstehen auch für die Unternehmer, denn mit einer außergerichtlichen Streitschlichtung können Kosten gespart werden: Ausländische Verbraucher werden bei Streitigkeiten mit einem Händler aus Deutschland an eine deutsche Schlichtungsstelle verwiesen – so wird der Streitfall in deutscher Sprache in Deutschland geklärt. Der Unternehmer muss sich keinen Rechtsanwalt im Wohnsitzland des Verbrauchers suchen und dort vor Gericht gehen.
- Für Unternehmer bzw. Shop-Betreiber entstehen ab dem 09.01.2016 neue Pflichten, Informationen hinsichtlich der außergerichtlichen Streitbeilegung auf ihren Webseiten einzubinden.
Abmahnungen wegen fehlenden Hinweis auf OS-Plattform
Die ersten wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen fehlendem Link auf die OS-Plattform wurden bereits ausgesprochen. Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten? Dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Besonders Interessenverbände (z. B. IDO-Verband) mahnen fehlende Hinweise zur Schlichtungsstelle ab.
Jedes Mitgliedschaftspaket inklusive der seit 09.01.2016 gültigen Rechtstexte zur ODR-Verordnung!
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Ein Praxisbeispiel


Anna aus Spanien hat in Torstens deutschen Online-Shop bestellt. Leider war das Produkt defekt und Anna wollte es reklamieren. Leider konnte Anna mit Torsten keine Einigung erzielen.
Schritt 1Anna reicht nun eine Beschwerde über das Online-Formular auf der OS-Plattform http://ec.europa.eu/odr ein.
Torsten erhält von der OS-Plattform die Information über die Beschwerde von Anna. Nun muss eine Streitschlichtungsstelle festgelegt werden. Wenn sich Anna und Torsten nicht innerhalb von 30 Kalendertagen auf eine Schlichtungsstelle einigen können, wird das Verfahren beendet und Anna kann den regulären Rechtsweg einschlagen, bspw. über eine Klage.
Schritt 3Konnten sich beide über eine Streitschlichtungsstelle einigen übernimmt die ausgewählte Stelle das Verfahren und unterrichtet beide Parteien über Verfahrensregeln, die Kosten und die nächsten Schritte. Das Schlichtungsverfahren beginnt. Tosten und Anna können sich nun zum Fall äußern, Lösungsvorschläge unterbreiten und evtl. vorliegendes Beweismaterial einreichen.
Schritt 4Kommt keine gütliche Einigung zustande, unterbreitet der Streitmittler einen Schlichtungsvorschlag, welcher sich auf die Aussagen von Anna und Torsten beruht und sich an geltendem Recht orientiert. Den Schlichtungsvorschlag können Anna und Torsten annehmen oder ablehnen. Ein regulärer Rechtsweg steht beiden weiterhin offen.
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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
*** ausgenommen sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund gesundheits- oder krankheitsbezogener Werbung, Herkunftstäuschung und aus dem Kartellrecht; Abmahnungen die die Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers betreffen, Abmahnungen wegen fehlender gesetzlich geforderter Registrierungen; Abmahnungen, verursacht durch plattformbasierte Fehler sowie Abmahnungen die auf einem Verstoßes gegen bereits abgegebene Unterlassungserklärungen basieren. Die Garantiebedingungen finden Sie unter Teil 3 der AGB der Händlerbund Management AG