Die 10 teuersten E-Commerce-Abmahnungen 2025

Hinweis: Der Player funktioniert nur, wenn du die Cookies akzeptierst.

 

Auch 2025 zeigt sich deutlich: Die teuersten Abmahnungen im E-Commerce haben fast immer dieselbe Ursache. Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen dominieren die Negativliste, denn genau diese Verstöße werden besonders konsequent verfolgt. Ob geschützte Markennamen, Logos, Produktbilder oder Texte: Schon kleine Unachtsamkeiten können schnell zu Abmahnungen im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich führen.

Unsere Übersicht der 10 teuersten E-Commerce-Abmahnungen 2025 macht deutlich, wo die größten Risiken liegen und warum gerade geistige Schutzrechte für Händler ein sensibles Thema bleiben.

💰🔥= 😖


Platz 10: 3.200,56 € – Markenrechtsverstoß bei „Herrnhuter Stern“

Abmahner: Herrnhuter Sterne GmbH (vertreten durch SKW Schwarz)
Auch rund um das Weihnachtsgeschäft sind Markenrechtsverstöße ein ernstzunehmendes Risiko. In einem aktuellen Fall bot ein Händler auf Amazon Weihnachtsschmuck unter der geschützten Bezeichnung „Herrnhuter Stern“ an, ohne über die erforderliche Markenlizenz zu verfügen. Die Markeninhaberin, die Herrnhuter Sterne GmbH, ging dagegen mit einer markenrechtlichen Abmahnung vor. Da mehrere Rechtsverletzungen festgestellt wurden, summierte sich die Forderung auf mehr als 3.200 Euro. Der Fall zeigt deutlich, dass auch saisonale Artikel nur mit entsprechender Markenfreigabe angeboten werden dürfen.

Platz 9: 3.441,60 € – Markenrechtsverletzung Crossfit

Abmahner: Crossfit LLC (vertreten durch Bird & Bird)
Markenrechtsverstöße können für Online-Händler erhebliche Kosten verursachen, wie ein aktueller Fall rund um die Marke „Crossfit“ zeigt. In diesem Fall wurde der geschützte Markenname verwendet, obwohl keine Originalprodukte angeboten wurden. Die Nutzung einer eingetragenen Marke ohne entsprechende Berechtigung oder Lizenz gilt als Markenrechtsverletzung. Dies führte zu einer Abmahnung mit einer Kostenforderung von 3.441,60 Euro. Der Fall macht deutlich, dass Markennamen nur dann in Angeboten oder Werbung eingesetzt werden dürfen, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.

Platz 8: 3.500 € – Urheberrechtsverletzung auf Instagram

Abmahner: B1 Recordings GmbH (vertreten durch IPPC Law)
Ein Händler lud auf Instagram ein Video hoch, das mit einem bekannten Musikstück hinterlegt war, ohne dafür über die notwendige Lizenz zu verfügen. Der Rechteinhaber bemerkte die unzulässige Nutzung und veranlasste daraufhin eine Abmahnung direkt über die Plattform. Daraus resultierte eine Zahlungsforderung von 3.500 Euro. Grund dafür ist, dass die Verwendung urheberrechtlich geschützter Musik ohne entsprechende Nutzungsrechte einen klaren Urheberrechtsverstoß darstellt.


Platz 7: 4.030,04 € – Urheberrechtsverletzung wegen Bildnutzung

Abmahner: dpa Picture-Alliance GmbH (vertreten durch KSP Kanzlei)
Was zunächst unscheinbar erschien, hatte gravierende Folgen: Eine Händlerin aus dem Einrichtungsbereich veröffentlichte im Jahr 2016 auf Facebook ein Foto von bemalten Ostereiern. Das Bildmaterial stammte jedoch aus dem Bestand der dpa Picture Alliance und wurde ohne entsprechende Nutzungslizenz verwendet. Erst Jahre später wurde der Verstoß aufgegriffen – mit spürbaren Konsequenzen. Die Abmahnung wegen Bildnutzung folgte neun Jahre nach der Veröffentlichung. Neben einem Schadensersatz in Höhe von 2.000 Euro wurden zudem Verzugszinsen seit 2016 sowie Anwaltskosten geltend gemacht. Insgesamt belief sich die Forderung auf mehr als 4.000 Euro. 

Shop-Tiefenprüfung –
Lass Abmahner abblitzen

  1. Dein Anwalt steht dir während der Prüfung jederzeit zur Seite
  2. Mehr als 100 Prüfkriterien
  3. Selbstverständlich mit Haftungsübernahme
  4. Käufersiegel-Zertifizierung
  5. Auf Wunsch jährliche Prüfung 

Zur Shop-Tiefenprüfung

intro-shoptiefenpruefung



Platz 6: 5.664,48 € – Harley-Davidson-Abmahnung wegen Holz-Deko

Abmahner: Kanzlei Epic Legal für Harley-Davidson
Ein Händler bot Holzdeko im Motorradstil unter dem Markennamen Harley-Davidson an, ohne Lizenz. Die bekannte Marke schützt Name und Logo konsequent, auch bei Deko-Artikeln. Fast 6.000 Euro kostete der Verstoß. Klare Empfehlung: Keine Markennamen verwenden, wenn keine Berechtigung vorliegt.

Platz 5: 6.262,60 € – Markenrechtsverstoß bei Parfum

Abmahner: Louis Vuitton Malletier (vertreten durch CBH Rechtsanwälte)
Ein Händler bot Parfums über verschiedene Marktplätze an, ohne die Markenrechte korrekt zu berücksichtigen. Die Luxusmarke Louis Vuitton ließ über CBH Rechtsanwälte eine Abmahnung aussprechen. Die Forderung: über 6.000 Euro. Der Fall unterstreicht: Wer bekannte Marken vertreibt, muss besonders auf Lizenzen, Originalität und Rechteinhaberschaft achten.


Unser Abmahnschutz­ für Online-Händler

Abmahnungen sind im Online-Handel nach wie vor Alltag – ob durch neue Gesetze, Unsicherheiten oder kleine Fehler. Wir unterstützen dich dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und deinen Shop rechtssicher aufzustellen.

Zum Abmahnschutz

abmahnschutz



Platz 4: 7.274,92 € – Abmahnung auf Instagram

Abmahner: B1 Recordings GmbH (vertreten durch IPPC LAW)
Nicht alles, was verfügbar ist, darfst du auch gewerblich nutzen. Genau das wurde einem Sportbekleidungs-Händler zum Verhängnis. Durch die Verwendung eines nicht freigegebenen Musikstücks auf Instagram flatterte eine Abmahnung ins Haus mit einer stolzen Forderung von über 7.000 Euro. Grund: Urheberrechtsverletzung. Die Botschaft ist klar: Wenn du Musik auf Social Media einsetzt, prüfe genau, ob du die Nutzungsrechte auch für gewerbliche Zwecke hast.

Platz 3: 7.839,27 € – Urheberrechtsverletzung bei Produktbildern

Abmahner: Picture-Alliance GmbH (vertreten durch KSP Rechtsanwälte)
Ein Händler nutzte zwei Produktbilder auf Social Media, ohne die erforderlichen Nutzungsrechte zu besitzen. Die Bilder waren bereits seit mehreren Jahren online, was die Abmahnkosten erhöhte. Insgesamt wurde eine Summe von 7.839,27 Euro gefordert. Händler sollten daher sicherstellen, dass sie über die notwendigen Lizenzen für verwendete Bilder verfügen.

Platz 2: 12.274,92 € – TikTok-Sound ohne Lizenz

Abmahner: Lizenzinhaber
Ein Händler nutzte auf seinem gewerblichen TikTok-Account den Song „Pedro“ von Jaxomy X Agatino Romero X Raffaella Carrà sowie das Video „Raccoon Meme“ ohne entsprechende Musik Lizenzen. Da die Inhalte bereits seit über einem Jahr online waren, wurde ein Schadensersatz in Höhe von 12.274,92 Euro gefordert. Der Schadensersatz der TikTok-Abmahnung richtet sich nach dem Betrag, der angefallen wäre, wenn der Händler eine gültige Lizenz für die gewerbliche Nutzung erworben hätte. Da solche Lizenzen oft mit hohen Kosten verbunden sind, fällt auch der geforderte Betrag entsprechend hoch aus.

Platz 1:  18.988,93 € – Fünf sehr teure Bilder

Abmahner: dpa Picture-Alliance GmbH vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers
Ein Online-Händler wurde abgemahnt, weil er fünf Bilder ohne Nutzungsrechte verwendet hatte. Die Bilder stammten ursprünglich von der dpa Picture-Alliance GmbH, die von der Kanzlei KSP Dr. Seegers vertreten wurde. Da die Bilder bereits seit 2016 bzw. 2017 online waren, kamen neben Lizenzgebühren auch Schadensersatzforderungen hinzu. Insgesamt belief sich die Forderung auf 18.988,93 Euro. Der Fall zeigt, wie kostspielig die ungeklärte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern sein kann – selbst Jahre später.

Schütze dich vor Abmahnungen

Wir hoffen, die hat es nicht so hart erwischt und dass das neue Jahr für Online-Händler weniger kostspielige Abmahnungen bereithält. Gleichzeitig ist klar: Die rechtlichen Anforderungen im E-Commerce entwickeln sich weiter. Umso wichtiger ist es, kommende Änderungen frühzeitig im Blick zu behalten. Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und gesetzlichen Anpassungen findest du auf unserer Seite zu den Gesetzesänderungen 2026.

 

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Kompetente Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) via E-Mail und Telefon
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
  • Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder
Paketberater starten Pakete im Überblick
mitgliedschaftspakete-2er

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

Du hast eine Abmahnung erhalten?

Egal ob du zum ersten Mal betroffen bist oder du dich mit dem leidigen Thema Abmahnung schon früher auseinandersetzen musstest, egal ob selbstverschuldet oder nicht, wir stehen dir verlässlich zur Seite und helfen sofort.

Zur Hilfe bei Abmahnung

Sprich direkt mit unseren Juristen!

Du hast rechtliche Fragen rund um deinen Online-Shop?
Im Live-Chat erhältst du sofort Antworten von unseren erfahrenen Juristen – schnell, vertraulich und praxisnah.

Live-Chat mit unseren Juristen