Abmahnungen im E-Commerce » So teuer war der April 2025

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Auch im April 2025 hatten es einige Online-Händler wieder mit teuren Abmahnungen zu tun. Ob wegen fehlender Kennzeichnungen, irreführender Werbung oder urheberrechtlich geschützter Bilder – die rechtlichen Stolperfallen im E-Commerce bleiben vielfältig. Wir zeigen die auffälligsten Abmahnfälle des Monats und erklären, worauf Händler jetzt besonders achten sollten. (Abmahnung 7 zieht dir die Schuhe aus).

7 kostspielige E-Commerce-Abmahnungen im April 2025

1. Falsche Inhaltsstoffe angegeben

Abmahner: Primis GmbH (vertreten durch Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Kosten: 1.375,88 €
Betroffen: Online-Händler von Kosmetikprodukten

Beim Online-Verkauf von Kosmetikprodukten ist es wichtig, darauf zu achten, dass keine verbotenen Stoffe enthalten sind und alle Inhaltsstoffe korrekt sowie vollständig deklariert werden. Wer falsche oder unvollständige Angaben macht, riskiert eine Abmahnung – denn das verstößt gegen die EU-Kosmetikverordnung und gilt als Irreführung. Zudem kann es gesundheitliche Risiken für Käufer mit sich bringen, etwa bei nicht gekennzeichneten Allergenen. Um rechtliche Folgen zu vermeiden, sollten die Inhaltsstoffe transparent und vorschriftsgemäß angegeben werden.

2. Fehlende Garantiebedingungen

Abmahner: bikes and more GmbH & Co. KG (vertreten durch Rechtsanwalt Peter Dürr)
Kosten: 1.501,19 €
Betroffen: Online-Händler allgemein

Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ergänzt. Der Hinweis auf eine bestehende Garantie im Produktangebot ist grundsätzlich erlaubt. Problematisch wird es jedoch, wenn die Garantiebedingungen nicht klar und vollständig erläutert werden. Wer zum Beispiel mit einer „5 Jahre Garantie“ wirbt, ohne die gesetzlich erforderlichen Angaben zu machen, riskiert eine Abmahnung.

Bei einer Garantie müssen Informationen zum Garantiegeber, zum Inhalt, Umfang und zu den Voraussetzungen der Garantie angegeben werden. Zudem muss deutlich gemacht werden, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unabhängig von der Garantie bestehen bleiben.

3. Abmahnung wegen Bewertungsaufforderung

Abmahner: STARKE.recht Rechtsanwaltsgesellschaft
Kosten: 367,23 Euro
Betroffen: Online-Händler allgemein

Schon eine einzige E-Mail kann rechtliche Folgen haben – etwa eine Abmahnung. Denn werbliche E-Mails dürfen grundsätzlich nur dann verschickt werden, wenn der Empfänger vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Das gilt auch für scheinbar harmlose Inhalte wie die Bitte um eine Bewertung. Solche Nachrichten gelten laut Rechtsprechung als Werbung. Fehlt die Einwilligung, kann das als unzumutbare Belästigung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gewertet werden – und ist damit abmahnfähig.

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4. Werbung mit „Testsieger“

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e. V. (VGU)
Kosten: 300 €
Betroffen: Online-Händler allgemein

Wer mit dem Begriff „Testsieger“ für eigene Produkte wirbt, muss auch transparent machen, worauf sich diese Aussage stützt. Ohne Angaben zu Testkriterien oder der Quelle bleibt der Hinweis wenig nachvollziehbar – und kann Verbraucher in die Irre führen. Ohne diese Informationen ist nicht ersichtlich, wie aktuell das Ergebnis ist oder ob andere Produkte ähnlich gut abgeschnitten haben. Wie du rechtssicher wirbst, erfährst du in unserem Ratgeber zu Werbung mit Testergebnissen.

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5. Unzutreffende geografische Herkunftsangabe

Abmahner: Verband Erzgebirgischer Kunsthandwerker und Spielzeughersteller e.V.  (durch SMF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Kosten: 2.002,41 €
Betroffen: Online-Händler von Holzkunst

Wer bei der Produktwerbung auf geografische Herkunftsangaben setzt, muss sicherstellen, dass diese auch zutreffen. Geschützte geografische Angaben stehen für eine bestimmte Herkunft, Qualität oder Reputation und dürfen nur verwendet werden, wenn das Produkt tatsächlich diese Voraussetzungen erfüllt. Wird ein solcher Begriff fälschlich genutzt, liegt eine Irreführung der Verbraucher und ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor – mit der Folge teurer Abmahnungen.

Ein Beispiel: Ein Händler bot auf Amazon eine Holzpyramide mit dem Hinweis „im Erzgebirge-Stil“ an – obwohl die Ware nicht aus dem Erzgebirge stammt. Für diese irreführende Herkunftsangabe wurde eine Abmahnung ausgesprochen. Die Kosten: rund 2.000 Euro. 

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6. Abmahnung wegen Verpackungsregistrierung

Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss im LUCID eingetragen sein und entsprechende Angaben öffentlich machen – auch im eigenen Impressum oder auf der Website. Wird diese Pflicht verletzt, drohen Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden, da es sich um einen Wettbewerbsverstoß handelt.

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Besonders kritisch: Nicht nur die fehlende Registrierung, sondern auch der fehlende Hinweis auf die Registrierungspflicht kann abgemahnt werden. Zum Beispiel der Hinweis: "Unser Shop ist beim Verpackungsregister LUCID registriert". Dabei handelt es sich um Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Der Shop-Betreiber suggeriert hier eine freiwillige Entscheidung im Namen der Nachhaltigkeit, allerdings ist die Registrierung für alle Händler Pflicht.

 

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7. Fünf sehr teure Bilder

Abmahner: dpa Picture-Alliance GmbH vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers
Kosten: 18.988,93 Euro
Betroffen: Online-Händler allgemein

Ein Online-Händler wurde abgemahnt, weil er fünf Bilder ohne Nutzungsrechte verwendet hatte. Die Bilder stammten ursprünglich von der dpa Picture-Alliance GmbH, die von der Kanzlei KSP Dr. Seegers vertreten wurde. Da die Bilder bereits seit 2016 bzw. 2017 online waren, kamen neben Lizenzgebühren auch Schadensersatzforderungen hinzu. Insgesamt belief sich die Forderung auf 18.988,93 Euro. Der Fall zeigt, wie kostspielig die ungeklärte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern sein kann – selbst Jahre später.



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Abmahnungen sind im Online-Handel nach wie vor Alltag – ob durch neue Gesetze, Unsicherheiten oder kleine Fehler. Wir unterstützen dich dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und deinen Shop rechtssicher aufzustellen.

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
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