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Neues Jahr, neues Glück, neue Gesetze: Der Jahreswechsel selbst scheint häufig die Gelegenheit für den Gesetzgeber zu sein, Vorschriften zu überarbeiten oder neue Gesetze einzuführen. Der Anfang des kommenden Jahres 2022 wird insofern auch für den Online-Handel wieder eine Zeit von Umbrüchen und Neuerungen. Doch so schnell lassen diese auch nicht ab: In ganz verschiedenen Bereichen müssen sich Online-Händlerinnen und Online-Händler auf Anpassungsbedarf einstellen – ob nun im Hinblick auf Cookies, den Abschluss von Verträgen oder den Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen. Von der Änderung von Rechtstexten über Anpassungen in Shopsystemen und auf Marktplätzen: Der Händlerbund lässt Betroffene natürlich nicht allein und steht mit Rat und Tat zur Seite.
Hier geben wir einen ersten Überblick über die Gesetzesänderungen 2022 und was sie für den Online-Handel bedeuten.
Hier findest du die Gestztesänderungen für 2023.
1. Dezember 2021
Anfang Dezember tritt das neue TTDSG in Kraft, das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz. Besonders wichtig für Online-Händlerinnen und Online-Händler: Die Verwendung von Cookies und ähnlichen Werkzeugen erhält damit eine neue Rechtsgrundlage. Wenngleich sich in der Praxis nur wenig Änderungen ergeben, ist die Anpassung von Rechtstexten wie der Datenschutzerklärung notwendig. Der Händlerbund hält Mitglieder selbstverständlich auf dem Laufenden.
1. Januar 2022
Bereits 2021 kam es zu Änderungen im Verpackungsgesetz. Hier sind insgesamt drei Etappen vorgesehen, von denen die zweite mit dem neuen Jahr startet. Es ergeben sich einige Änderungen im Hinblick auf Pfandflaschen, außerdem tritt eine Nachweispflicht hinsichtlich der Rücknahme und Verwertung von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wie z.B. Transportverpackungen, in Kraft. Jährlich bis zum 15. Mai müssen die im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten sowie zurückgenommenen und verwerteten Verpackungen in nachprüfbarer Form dokumentiert werden. Letztvertreiber müssen außerdem geeignete Maßnahmen zur Selbstkontrolle der Nachweispflicht einrichten. Einzelheiten dazu hat der Gesetzgeber offen gelassen. Deutlich weitergehende Anpassungen erwarten den Online-Handel mit der dritten Etappe (siehe unten).
Auch das Elektrogesetz sieht sich vor Veränderungen. Zum Jahresbeginn werden hier einige Anpassungen vorgenommen. Dazu zählt unter anderem die Ausdehnung von Informationspflichten, aber auch die Erweiterung der Rücknahmepflicht für Vertreiber, insbesondere für Lebensmittelhändler und im B2B-Bereich.
Wichtig für Online-Händler:
Das Vertragsrecht ist für Händler enorm wichtig, schließlich bauen die Verkäufe darauf auf. Mit der Warenkaufrichtlinie und der Digitale-Inhalte-Richtlinie hat die EU neue Vorgaben für diese Rechtsbereiche erlassen. Deren Umsetzung im deutschen Recht gilt ab Anfang 2022 und hält einen ganzen Strauß von Anpassungen bereit.
4. Januar 2022
Zum Jahresbeginn 2022 treten Änderungen auf Basis der sog. REACH-Verordnung in Kraft. Damit soll die Verwendung von über 4 000 gefährlichen Chemikalien in Tätowierfarben und Permanent Make-up beschränkt werden.
1. März 2022
Dauerschuldverhältnis ist ein sperriges Wort. Gemeint sind Verträge, die sich gewissermaßen auf einen längeren Zeitraum erstrecken, z.B. Zeitschriftenabos oder Handyverträge. Mit der Einführung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge soll der Verbraucherschutz noch intensiver gestärkt werden.
28. Mai 2022
Umfangreiche Änderungen kommen durch die sogenannte Omnibus-Richtlinie der EU auf den Online-Handel zu. Ihre Ziele sind die Modernisierung des Verbraucherschutzes sowie mehr Transparenz, außerdem sollen Sanktionen besser durchsetzbar gemacht und Marktplätze stärker in die Verantwortung genommen werden. Damit einher gehen praktisch diverse verschiedene Anpassungen, u.a.:
Ebenfalls nicht ganz unwichtig: Bei bestimmten Wettbewerbsverstößen können auch Verbraucher künftig einen Schadensersatz geltend machen. Gleichzeitig werden neue Vorschriften für Bußgelder bei Verstößen geschaffen.
1. Juli 2022
Zurück zum Thema Dauerschuldverhältnisse (Handyverträge u.ä.): Diese Verträge sollen künftig einfacher gekündigt werden können. Neu eingeführt wird daher die Verpflichtung, eine Schaltfläche zur Vertragsbeendigung zu implementieren. Ähnlich wie schon bei der Button-Lösung für den Kauf-Button müssen dabei konkrete Gestaltungsvorgaben berücksichtigt werden. Weitere Informationen findest du im Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Die vorerst letzte Änderungsetappe des Verpackungsgesetzes ist wohl auch die größte:
1. August 2022
Voraussichtlich ab August tritt die Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie in Kraft. Aktuell befindet sich das Gesetz aber noch im Entwurfsstadium, sodass es noch Unsicherheiten bezüglich der Inhalte und des Datums des Inkrafttretens gibt. Das Gesetz soll dafür sorgen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem Beschäftigung transparenter und vorhersehbarer gestaltet wird.
Bisher gibt es diese Informationen:
Das Gesetz soll planmäßig am 1. August 2022 in Kraft treten.
Arbeitgeber müssen im Arbeitsvertrag künftig unter
anderem folgende neue Informationen festhalten:
1. Oktober 2022
Die Bundesregierung der Ampelparteien hat eines ihrer größten Vorhaben umgesetzt: Ab 1. Oktober beträgt der Mindestlohn 12 Euro pro Stunde. Gleichzeitig steigen auch die Entgeltgrenzen für Beschäftigte in Mini- und Midijobs. Ab Oktober kann im Minijob bis zu 520 Euro monatlich verdient werden. Im Midijob steigt die Verdienstgrenze auf 1.600 Euro im Monat.
Übrigens: Ab 1. Juli wird der Mindestlohn schon auf 10,45 Euro pro Stunde erhöht. Die Anhebung im Juli ist aber kein politischer Eingriff, wie es die Erhöhung auf 12 Euro im Oktober ist. Stattdessen hat sich die sogenannte Mindestlohnkommission, die aus Arbeitgebervertretungen und Gewerkschaften besteht, auf die Erhöhung im Juli geeinigt.
1. Dezember 2022
Aktuell noch in Entwurfsfassung ist das geplante Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen. Das Ziel des Gesetzes ist es, sichere Kanäle für Whistleblower zur Weitergabe von Informationen im Unternehmen selbst oder gegenüber Behörden zu schaffen. So sollen Personen geschützt werden, die Missstände in der Privatwirtschaft aufdecken.
Da das Gesetz aktuell noch im Entwurfsstadium ist, gibt es immer noch Unklarheiten und kein sicheres Datum für das Inkrafttreten. Bislang gibt es diese Informationen:
Hier findest du die Gestztesänderungen für 2023.
Anfang Dezember tritt das neue TTDSG in Kraft, das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz. Besonders wichtig für Online-Händlerinnen und Online-Händler: Die Verwendung von Cookies und ähnlichen Werkzeugen erhält damit eine neue Rechtsgrundlage. Wenngleich sich in der Praxis nur wenig Änderungen ergeben, ist die Anpassung von Rechtstexten wie der Datenschutzerklärung notwendig. Der Händlerbund hält Mitglieder selbstverständlich auf dem Laufenden.
Bereits 2021 kam es zu Änderungen im Verpackungsgesetz. Hier sind insgesamt drei Etappen vorgesehen, von denen die zweite mit dem neuen Jahr startet. Es ergeben sich einige Änderungen im Hinblick auf Pfandflaschen, außerdem tritt eine Nachweispflicht hinsichtlich der Rücknahme und Verwertung von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, wie z.B. Transportverpackungen, in Kraft. Jährlich bis zum 15. Mai müssen die im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten sowie zurückgenommenen und verwerteten Verpackungen in nachprüfbarer Form dokumentiert werden. Letztvertreiber müssen außerdem geeignete Maßnahmen zur Selbstkontrolle der Nachweispflicht einrichten. Einzelheiten dazu hat der Gesetzgeber offen gelassen. Deutlich weitergehende Anpassungen erwarten den Online-Handel mit der dritten Etappe (siehe unten).
Auch das Elektrogesetz sieht sich vor Veränderungen. Zum Jahresbeginn werden hier einige Anpassungen vorgenommen. Dazu zählt unter anderem die Ausdehnung von Informationspflichten, aber auch die Erweiterung der Rücknahmepflicht für Vertreiber, insbesondere für Lebensmittelhändler und im B2B-Bereich.
Wichtig für Online-Händler:
Das Vertragsrecht ist für Händler enorm wichtig, schließlich bauen die Verkäufe darauf auf. Mit der Warenkaufrichtlinie und der Digitale-Inhalte-Richtlinie hat die EU neue Vorgaben für diese Rechtsbereiche erlassen. Deren Umsetzung im deutschen Recht gilt ab Anfang 2022 und hält einen ganzen Strauß von Anpassungen bereit.
Zum Jahresbeginn 2022 treten Änderungen auf Basis der sog. REACH-Verordnung in Kraft. Damit soll die Verwendung von über 4 000 gefährlichen Chemikalien in Tätowierfarben und Permanent Make-up beschränkt werden.
Dauerschuldverhältnis ist ein sperriges Wort. Gemeint sind Verträge, die sich gewissermaßen auf einen längeren Zeitraum erstrecken, z.B. Zeitschriftenabos oder Handyverträge. Mit der Einführung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge soll der Verbraucherschutz noch intensiver gestärkt werden.
Umfangreiche Änderungen kommen durch die sogenannte Omnibus-Richtlinie der EU auf den Online-Handel zu. Ihre Ziele sind die Modernisierung des Verbraucherschutzes sowie mehr Transparenz, außerdem sollen Sanktionen besser durchsetzbar gemacht und Marktplätze stärker in die Verantwortung genommen werden. Damit einher gehen praktisch diverse verschiedene Anpassungen, u.a.:
Ebenfalls nicht ganz unwichtig: Bei bestimmten Wettbewerbsverstößen können auch Verbraucher künftig einen Schadensersatz geltend machen. Gleichzeitig werden neue Vorschriften für Bußgelder bei Verstößen geschaffen.
Zurück zum Thema Dauerschuldverhältnisse (Handyverträge u.ä.): Diese Verträge sollen künftig einfacher gekündigt werden können. Neu eingeführt wird daher die Verpflichtung, eine Schaltfläche zur Vertragsbeendigung zu implementieren. Ähnlich wie schon bei der Button-Lösung für den Kauf-Button müssen dabei konkrete Gestaltungsvorgaben berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie im Gesetz für faire Verbraucherverträge.
Die vorerst letzte Änderungsetappe des Verpackungsgesetzes ist wohl auch die größte:
Voraussichtlich ab August tritt die Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie in Kraft. Aktuell befindet sich das Gesetz aber noch im Entwurfsstadium, sodass es noch Unsicherheiten bezüglich der Inhalte und des Datums des Inkrafttretens gibt. Das Gesetz soll dafür sorgen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem Beschäftigung transparenter und vorhersehbarer gestaltet wird.
Bisher gibt es diese Informationen:
Das Gesetz soll planmäßig am 1. August 2022 in Kraft treten.
Arbeitgeber müssen im Arbeitsvertrag künftig unter anderem folgende neue Informationen festhalten:
Die Bundesregierung der Ampelparteien hat eines ihrer größten Vorhaben umgesetzt: Ab 1. Oktober beträgt der Mindestlohn 12 Euro pro Stunde. Gleichzeitig steigen auch die Entgeltgrenzen für Beschäftigte in Mini- und Midijobs. Ab Oktober kann im Minijob bis zu 520 Euro monatlich verdient werden. Im Midijob steigt die Verdienstgrenze auf 1.600 Euro im Monat.
Übrigens: Ab 1. Juli wird der Mindestlohn schon auf 10,45 Euro pro Stunde erhöht. Die Anhebung im Juli ist aber kein politischer Eingriff, wie es die Erhöhung auf 12 Euro im Oktober ist. Stattdessen hat sich die sogenannte Mindestlohnkommission, die aus Arbeitgebervertretungen und Gewerkschaften besteht, auf die Erhöhung im Juli geeinigt.
Aktuell noch in Entwurfsfassung ist das geplante Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen. Das Ziel des Gesetzes ist es, sichere Kanäle für Whistleblower zur Weitergabe von Informationen im Unternehmen selbst oder gegenüber Behörden zu schaffen. So sollen Personen geschützt werden, die Missstände in der Privatwirtschaft aufdecken.
Da das Gesetz aktuell noch im Entwurfsstadium ist, gibt es immer noch Unklarheiten und kein sicheres Datum für das Inkrafttreten. Bislang gibt es diese Informationen:
Hier findest du die Gestztesänderungen für 2023.
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