Gesetzesänderungen 2023 im E-Commerce
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1. Januar 2023
Lieferkettengesetz
Große Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten haben die Pflicht, ihre Lieferketten auf mögliche Menschenrechtsverletzungen und umweltrechtliche Risiken zu überprüfen und Maßnahmen zur Minimierung der Risiken zu ergreifen.
In unserem Ratgeber zum Lieferkettengesetz findest du mehr Informationen zu den Neuerungen.
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1. Januar 2023
Novelle Verpackungsgesetz
Letztvertreiber von speziellen To-Go-Lebensmitteln- und Gastroverpackungen müssen künftig Mehrwegalternativen anbieten. Verbraucher müssen zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen entscheiden dürfen. Für kleine Betriebe gibt es eine Ausnahmeregelung, die auch das Abfüllen in mitgebrachte Behältnisse erlaubt.
In unserem Ratgeber Mehrwegverpackungen - Pflicht & Nachhaltigkeit im E-Business findest du mehr Informationen zum Verpackungsgesetz.
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7. Juni 2023
Neues Urheberrecht
Der neue § 32d UrhG regelt eine Auskunftspflicht gegenüber dem Urheber, damit sie mehr Informationen über die Reichweite ihrer Werke bekommen.
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1. Juli 2023
Marktplatzhaftung über Einhaltung des ElektroG
Marktplatzbeitreiber und Fulfillment-Dienstleister müssen prüfen, ob eine Registrierung des Geräteherstellers nach dem ElektroG vorliegt und die Kennzeichnung mit Symbol der durchgestrichenen Tonne versehen ist. Kommen Hersteller/Händler dem Nachweis nicht nach, können deren Produkte ggf. nicht mehr gelistet werden.
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02. Juli 2023
HinweisgeberschutzG
Das Hinweisgeberschutzgesetz schafft sichere Kanäle für Whistleblower zur Weitergabe von Informationen im Unternehmen selbst und gegenüber Behörden. Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gewonnen haben, sollen geschützt werden. Die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle ist ab dem 1. Dezember 2023 zu befolgen.
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13. Oktober 2023
EU-Verbandsklage
Die Verbandsklage ist nicht mehr nur auf Feststellung gerichtet – eine direkte Leistung ist nun einklagbar. Die Musterfeststellungsklage und die neue Verbandsklage werden zusammengefasst. Weder eine Mindestanzahl von angemeldeten Verbrauchern, noch ein Beschwerderegister ist vorgesehen.
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23. Oktober 2023
TabakerzG: Verbot auf EU-Ebene
Charakteristische Aromen und Aromastoffe sind mit der Änderung in Tabakerhitzern verboten. Zudem müssen Hersteller von erhitzten Tabakerzeugnissen auch Text-Bild-Warnhinweise und Informationsbotschaften auf Verpackungen anbringen. Das Verbot von aromatisierten Tabakerzeugnissen für E-Zigaretten tritt 3 Monate nach Verabschiedung am 23. Oktober 2023 in Kraft.
In unserem Ratgeber Verkauf von Zigeretten, Tabakwaren & nikotinhaltigen Erzeugnissen findest du mehr Informationen zum TabakerzG.
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