Gesetzes­änderungen 2023 – Was sich im E-Commerce ändert

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Alle Jahre wieder: Der Jahreswechsel bringt neue Gesetzesänderungen. 2023 ist da keine Ausnahme. Novellierungen bestehender Gesetze und Richtlinien und neue rechtliche Bestimmungen warten auch dieses Jahr auf Online-Händler. Vom Lieferkettengesetz, VerpackG, ElektroG, Urheberrecht bis zum Hinweisgeberschutzgesetz ist alles dabei. Damit du bei den Gesetztesänderungen 2023 nicht den Überblick verlierst, haben wir alle Gesetztesänderungen, die den E-Commerce betreffen für dich zusammengefasst. In der praktischen Timeline findest du alle Termine der Gesetzesänderungen 2023. So weißt du, auf was du dich vorbereiten musst und bleibst immer auf der sicheren Seite des Rechts.

Hier findest du die Gesetzesänderungen für 2024.

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Gesetzesänderungen 2023 im E-Commerce




  • 1. Januar 2023

    Lieferkettengesetz

    Große Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten haben die Pflicht, ihre Lieferketten auf mögliche Menschenrechtsverletzungen und umweltrechtliche Risiken zu überprüfen und Maßnahmen zur Minimierung der Risiken zu ergreifen.

    In unserem Ratgeber zum Lieferkettengesetz findest du mehr Informationen zu den Neuerungen.

  • 1. Januar 2023

    Novelle Verpackungsgesetz

    Letztvertreiber von speziellen To-Go-Lebensmitteln- und Gastroverpackungen müssen künftig Mehrwegalternativen anbieten. Verbraucher müssen zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen entscheiden dürfen. Für kleine Betriebe gibt es eine Ausnahmeregelung, die auch das Abfüllen in mitgebrachte Behältnisse erlaubt.

    In unserem Ratgeber Mehrwegverpackungen - Pflicht & Nachhaltigkeit im E-Business findest du mehr Informationen zum Verpackungsgesetz.

  • 7. Juni 2023

    Neues Urheberrecht

    Der neue § 32d UrhG regelt eine Auskunftspflicht gegenüber dem Urheber, damit sie mehr Informationen über die Reichweite ihrer Werke bekommen.

  • 1. Juli 2023

    Marktplatzhaftung über Einhaltung des ElektroG

    Marktplatzbeitreiber und Fulfillment-Dienstleister müssen prüfen, ob eine Registrierung des Geräteherstellers nach dem ElektroG vorliegt und die Kennzeichnung mit Symbol der durchgestrichenen Tonne versehen ist. Kommen Hersteller/Händler dem Nachweis nicht nach, können deren Produkte ggf. nicht mehr gelistet werden.

  • 02. Juli 2023

    HinweisgeberschutzG

    Das Hinweisgeberschutzgesetz schafft sichere Kanäle für Whistleblower zur Weitergabe von Informationen im Unternehmen selbst und gegenüber Behörden. Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gewonnen haben, sollen geschützt werden. Die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb einer internen Meldestelle ist ab dem 1. Dezember 2023 zu befolgen.

  • 13. Oktober 2023

    EU-Verbandsklage

    Die Verbandsklage ist nicht mehr nur auf Feststellung gerichtet – eine direkte Leistung ist nun einklagbar. Die Musterfeststellungsklage und die neue Verbandsklage werden zusammengefasst. Weder eine Mindestanzahl von angemeldeten Verbrauchern, noch ein Beschwerderegister ist vorgesehen.

  • 23. Oktober 2023

    TabakerzG: Verbot auf EU-Ebene

    Charakteristische Aromen und Aromastoffe sind mit der Änderung in Tabakerhitzern verboten. Zudem müssen Hersteller von erhitzten Tabakerzeugnissen auch Text-Bild-Warnhinweise und Informationsbotschaften auf Verpackungen anbringen. Das Verbot von aromatisierten Tabakerzeugnissen für E-Zigaretten tritt 3 Monate nach Verabschiedung am 23. Oktober 2023 in Kraft.

    In unserem Ratgeber Verkauf von Zigeretten, Tabakwaren & nikotinhaltigen Erzeugnissen findest du mehr Informationen zum TabakerzG.

 

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