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Fast jeder Online-Händler hat es schon einmal erlebt: Man öffnet den Briefkasten und findet eine Abmahnung. Aber was sind die nächsten Schritte?
Eine Abmahnung von Mitbewerbern, Wettbewerbsverbänden oder dazu berechtigten Verbraucherschutzbehörden kann bedeuten, dass ein Verstoß auf der eigenen Website
vorliegt. Durch eine Abmahnung können Kosten im 3- bis 4-stelligen Euro-Betrag auf Sie zukommen. Was Sie nun beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Eine wettbewerbliche Abmahnung informiert über einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzgebers. Online-Händler, die eine Abmahnung erhalten, werden dazu
aufgefordert, den vorgeworfenen Sachverhalt zu beheben. Es handelt sich hierbei um eine außergerichtliche Maßnahme, um gegen wettbewerbsrechtliche Verstöße
vorzugehen.
In der Regel wird dem Abmahnschreiben auch eine Unterlassungserklärung beigefügt. Wer die Erklärung unterschreibt, verpflichtet sich, das abgemahnte Verhalten
einzustellen und in Zukunft zu unterlassen. Bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung drohen Vertragsstrafen. Das kann teuer werden!
Bereits zum siebten Mal in Folge haben wir über 500 Online-Händler verschiedener Branchen zu ihren Erfahrungen rund um Abmahnungen befragt. Die neusten Erkenntnisse und Zahlen zur Häufigkeit, Entwicklung, Gründen, Konsequenzen und Kosten beleuchtet diese Studie ausführlich.
Nutzen Sie den Abmahnungsupload und senden Sie uns alle vorhanden Unterlagen zu. Um Sie vollumfänglich vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets notwendig. Neben der Vertretung im Abmahnfall profitieren Sie von vielen weiteren Leistungen wie Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice und vielem mehr.
Wir bestätigen Ihnen per E-Mail den Zugang der Unterlagen und übermitteln Ihnen die Entscheidung über die Kostenübernahme eigener anwaltlicher Vertretung im Rahmen der satzungsmäßigen Bestimmungen der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V. für die Bearbeitung durch unser Juristenteam. Zugleich erhalten Sie eine vorbereitete Vollmacht, senden Sie diese umgehend unterschrieben per Telefax oder E-Mail an uns zurück. Dann können wir Ihre Abmahnung übernehmen.
Die Abmahnung wird einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorgelegt. Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob die Unterlassungserklärung modifiziert werden muss, und ob die geforderten Beträge angemessen sind.
Nach der Prüfung nehmen wir telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und besprechen den Sachstand und die weitere Vorgehensweise. Für weitere Fragen können Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 19.00 Uhr unter 0341-926590 erreichen.
So ist Ihre Abmahnung schnell bearbeitet und Sie können sich wieder auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Zuerst: Es ist wichtig, die gesetzten Fristen einzuhalten. Sie sind knapp bemessen – oft nur wenige Werktage. Rechtlich gesehen ist das allerdings vollkommen legitim. Lassen Sie sich trotzdem nicht dazu hinreißen, voreilig auf Forderungen einzugehen, die zu Ihrem Nachteil sein könnten. Es gibt keinen Grund, den Kopf zu verlieren. Wir helfen Ihnen schnell und bewährt weiter.
Als Mitglied können Sie ein umfangreiches Leistungspaket in Anspruch nehmen – von Rechtstexten, Shop-Tiefenprüfung und Rechtsberatung bis hin zu verschiedenen Angeboten, die Ihnen den E-Commerce-Alltag erleichtern.
Wir bestätigen Ihnen per E-Mail den Zugang der Unterlagen und übermitteln Ihnen die Kostenübernahmebestätigung für die Bearbeitung durch unser Juristenteam. Sie
erhalten ebenfalls eine vorbereitete Vollmacht, welche Sie umgehend unterschrieben per Fax oder EMail an uns zurückschicken.
Die Abmahnung wird einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorgelegt, dieser nimmt schnellstmöglich telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und bespricht den Sachstand und die
weitere Vorgehensweise. Wenn die Abmahnung insgesamt oder teilweise begründet ist, erstellen und übersenden wir Ihnen eine modifizierte Unterlassungserklärung.
Unterschreiben Sie die Erklärung und senden Sie uns diese umgehend per Telefax oder E-Mail zurück. Bitte übersenden Sie nicht das Original. Wir reichen
die Unterlassungserklärung erst nach ausdrücklicher Abstimmung mit Ihnen an die Gegenseite weiter.
Alle weiteren Einzelheiten, insbesondere die Frage der Kostenerstattung an die Gegenseite und die weitere Vorgehensweise bespricht der beauftragte Rechtsanwalt
mit Ihnen.
Für den Abmahnenden besteht einerseits die Möglichkeit, die Erhebung einer Unterlassungsklage einzureichen. Dieser Fall kommt in der Praxis allerdings sehr
selten vor.
Vielmehr wird die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung bei Gericht durch den Abmahnenden erwirkt. Im Anschluss findet eine gerichtliche Prüfung des Antrags
statt. Das Gericht entscheidet, ob dem Erlass der Einstweiligen Verfügung stattgegeben wird. Ist dies der Fall, wird diese an den Antragsgegner (Online- Händler)
zugestellt. Sollte der Online-Händler Widerspruch einlegen, erfolgt ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren. Anschließend sind weitere Rechtsmittel
möglich. So zum Beispiel die Einreichung einer Klage, wodurch es zu einem Hauptsacheverfahren kommen kann.
Prinzipiell kann jeder Ihrer Mitbewerber und Verbraucherschutzbehörden eine Abmahnung aussprechen. Insbesondere haben sich die organisierten Verbände, wie z. B. der IDO-Verband auf das Abmahnen wettbewerbsrechtlicher Verstöße spezialisiert.
Abmahnungen für Onlineshop-Betreiber sind an der Tagesordnung, denn es gibt zahlreiche Gründe für eine Abmahnung. Die häufigsten Gründe sind:
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