Fast jeder Online-Händler hat es schon einmal erlebt: Man öffnet den Briefkasten und findet eine Abmahnung. Was tun?
Bemerkt ein Mitbewerber oder die Verbraucherschutzbehörde einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß auf Ihrer Website, kann eine Abmahnung ausgesprochen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Die Abmahnkosten belaufen sich dann in der Regel auf einen 3- bis 4-stelligen Euro-Betrag.
Was ist eine Abmahnung?

Abmahnstudie: Häufigkeit von Abmahnungen
Eine wettbewerbliche Abmahnung informiert über einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Gesetzgebers. Online-Händler, die eine Abmahnung erhalten, werden dazu aufgefordert, den vorgeworfenen Sachverhalt zu beheben. Es handelt sich hierbei um eine außergerichtliche Maßnahme, um gegen wettbewerbsrechtliche Verstöße vorzugehen.
In der Regel wird dem Abmahnschreiben auch eine Unterlassungserklärung beigefügt. Wer die Erklärung unterschreibt, verpflichtet sich, das abgemahnte Verhalten einzustellen und in Zukunft zu unterlassen. Bei Verstoß gegen die Unterlassungserklärung drohen Vertragsstrafen. Das kann teuer werden!
Abmahnstudie 2019
Von unseren 726 befragten Online-Händlern hat 2018 mehr als jeder fünfte mindestens eine Abmahnung erhalten. Abmahnungen sind im Online-Handel seit Jahren auf einem stabilen Niveau geblieben. Immer wieder kommt es aber auch zu Abmahnwellen.

Abmahnstudie: Häufige Abmahngründe
Was soll ich tun? - Und was auf keinen Fall?

Sofort-Hilfe vom Händlerbund!
Eine Abmahnung sollten Sie in jedem Fall ernst nehmen. Wenn Sie die gesetzten Fristen verstreichen lassen, kann der Abmahnende eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirken. Das ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden. Lassen Sie die Fristen nicht verstreichen, verhandeln Sie nicht selbst mit der Gegenseite und holen Sie sich professionelle Hilfe vom Händlerbund!
Soforthilfe bei Abmahnung
Nutzen Sie den Abmahnungsupload oder senden Sie uns die Abmahnung bitte schnellstens per Fax oder per E-Mail. Teilen Sie uns dabei das Zugangsdatum der Abmahnung mit, da die in der Abmahnung genannten Fristen unbedingt beachtet werden müssen. Um Sie auch rückwirkend vertreten zu können, ist die Buchung des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspaket notwendig.
Wie schütze ich mich vor Abmahnungen?
Endlich rechtlich abgesichert bei Abmahnung.
Für weitere Fragen können Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag von
08.30 Uhr bis 19.00 Uhr unter der
Tel.-Nr.
0341-926 59 0
erreichen.
Im Rahmen des Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaftspakets erhalten Sie auch bei zukünftigen Abmahnungen direkt Hilfe! Außerdem profitieren Sie von vielen weiteren Services: u.a. Shop-Tiefenprüfung, Rechtstextservice, Shopauskunft, Kundenbewertung und vielen mehr.
Unsere Pakete für die Soforthilfe | bei AbmahnungUnlimited | Professional |
Direkte Hilfe bei Abmahnung ohne Wartezeiten
Wir vertreten Sie sofort bei allen wettbewerbs-, urheber- und markenrechtlichen Abmahnungen. Dafür stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwälte zur Seite, welche jährlich mehr
als 3.000 Abmahnungen erfolgreich bearbeiten. Im Rahmen der Unlimited- und Professional-Mitgliedschaft erhalten Sie rechtliche Beratung und Vertretung im Falle einer
Abmahnung.
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Vertretung bei bereits erhaltener Abmahnung
Sie sind noch kein Händlerbund-Mitglied und haben eine Abmahnung erhalten? Wir vertreten Sie ohne Wartefrist im Rahmen der Unlimited- oder Professional-Mitgliedschaft.
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Abmahnvertretung auch bei Selbstverschulden
Wir bearbeiten Ihre wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Abmahnung kostenfrei, unabhängig davon, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Abmahnung
handelt. Unsere Abmahnvertretung erfolgt unabhängig davon, ob Sie die zur Verfügung gestellten Rechtstexte verwendet oder bereits eine Shop-Tiefenprüfung in Anspruch
genommen haben.
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Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung
Häufig lassen sich Abmahnstreitigkeiten im Rahmen eines Vergleichs beilegen. Unsere Rechtsanwälte prüfen und modifizieren gegebenenfalls die Unterlassungserklärung
und verhandeln mit der Gegenpartei. Nach persönlicher Beratung und Absprache mit Ihnen leiten unsere kompetenten Fachanwälte alle erforderlichen Schritte zur
Verteidigung in die Wege. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellen wir Ihnen kostenfrei einen Anwalt zur Verfügung, der Sie in allen gerichtlichen Instanzen
professionell vertritt.
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Haftungsübernahme
Wir übernehmen für die rechtliche Beratung, die wir im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung erbringen, selbstverständlich die Haftung.
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Kostenübernahme für eigenen Anwalt
Wir stellen Ihnen kostenfrei einen unserer Rechtsanwälte zur Verfügung, um das bestmögliche Ergebnis für Ihren Abmahnfall zu erzielen. Unsere Rechtsanwälte sind
schwerpunktmäßig in den Bereichen IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie Markenrecht tätig. Ein besonderer Fokus unserer täglichen
Beratungspraxis liegt auf der Betreuung rechtlicher Sachverhalte rund um den Internethandel. Um den hohen Spezialisierungsgrad optimal zu nutzen, pflegen wir einen regen
Austausch mit den einzelnen Fachbereichen und können auf diese Weise das jeweils passende Expertenteam für unser Mitglied zusammenstellen.
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Kostenübernahme für gegnerischen Anwalt
Wir übernehmen für Sie die Rechtsanwaltskosten und Auslagen der Gegenseite nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern die wettbewerbsrechtliche Abmahnung
einen Shop von betrifft, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte Teil
3 unseren AGB.
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Übernahme der evtl. entstandenen Gerichtskosten
Sofern dem Gerichtsverfahren eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung für den Shop vorausgegangen ist, für die Sie die "erweiterte Garantie" festgelegt haben, werden die
Gerichtskosten bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen übernommen. Die Erstattung richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz. Detaillierte Informationen entnehmen
Sie bitte Teil 3 unseren AGB.
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Übernahme von Schadensersatzansprüchen bis 5.000 €
Der Erstattungsanspruch für einen von der Gegenseite geltend gemachten Schadensersatzanspruch ist auf einen Maximalbetrag von insgesamt 5.000,00 € begrenzt.
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Kosten pro Monat | 49,90 €* | 99,90 €* |
2 Monate gratis
- Abmahnsichere Rechtstexte für alle Internetpräsenzen inkl. Updates und Haftung
- Rechtstexte in 8 Sprachen
- Smart Guard
- Bewertungsportal Shopauskunft für eine unbegrenzte Anzahl an Bewertungen
- Kompetente Rechtsberatung via E-Mail und Telefon
- Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
- Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
2 Monate gratis
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- Rechtstexte in 8 Sprachen
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- Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
- Vertretung im Abmahnfall - auch rückwirkend & bei Selbstverschulden **
- Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop (volle Kostenübernahme und Vertretung bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung)***
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
*** Die Bedingungen der "erweiterten Garantie" finden Sie unter Teil 3 der AGB der Händlerbund Management AG. Ausgenommen von der erweiterten Garantie sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aufgrund gesundheits- oder krankheitsbezogener Werbung, Herkunftstäuschung und aus dem Kartellrecht; Abmahnungen die die Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers betreffen, Abmahnungen wegen fehlender gesetzlich geforderter Registrierungen; Abmahnungen, verursacht durch plattformbasierte Fehler sowie Abmahnungen die auf einem Verstoßes gegen bereits abgegebene Unterlassungserklärungen basieren.
Wir bestätigen Ihnen per E-Mail den Zugang der Unterlagen und übermitteln Ihnen die
Kostenübernahmebestätigung für die Bearbeitung durch unser Juristenteam. Sie erhalten ebenfalls eine
vorbereitete Vollmacht, welche Sie umgehend unterschrieben per Fax oder EMail an uns zurückschicken.
Die Abmahnung wird einem Rechtsanwalt zur Prüfung vorgelegt, dieser nimmt
schnellstmöglich telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und bespricht den Sachstand und die weitere
Vorgehensweise. Wenn die Abmahnung insgesamt oder teilweise begründet ist, erstellen und übersenden
wir Ihnen eine modifizierte Unterlassungserklärung. Unterschreiben Sie die Erklärung und senden Sie
uns diese umgehend per Telefax oder E-Mail zurück. Bitte übersenden Sie nicht das
Original. Wir reichen die Unterlassungserklärung erst nach ausdrücklicher Abstimmung mit Ihnen an
die Gegenseite weiter.
Alle weiteren Einzelheiten, insbesondere die Frage der
Kostenerstattung an die Gegenseite und die weitere Vorgehensweise bespricht der beauftragte
Rechtsanwalt mit Ihnen.
Für den Abmahnenden besteht einerseits die Möglichkeit, die Erhebung einer Unterlassungsklage einzureichen. Dieser Fall kommt in der Praxis allerdings sehr selten vor.
Vielmehr wird die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung bei Gericht durch den Abmahnenden erwirkt. Im Anschluss findet eine gerichtliche Prüfung des Antrags statt. Das Gericht entscheidet, ob dem Erlass der Einstweiligen Verfügung stattgegeben wird. Ist dies der Fall, wird diese an den Antragsgegner (Online- Händler) zugestellt. Sollte der Online-Händler Widerspruch einlegen, erfolgt ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren. Anschließend sind weitere Rechtsmittel möglich. So zum Beispiel die Einreichung einer Klage, wodurch es zu einem Hauptsacheverfahren kommen kann.
Prinzipiell kann jeder Ihrer Mitbewerber und Verbraucherschutzbehörden eine Abmahnung aussprechen. Insbesondere haben sich die organisierten Verbände, wie z. B. der IDO-Verband auf das Abmahnen wettbewerbsrechtlicher Verstöße spezialisiert.
Abmahnungen für Onlineshop-Betreiber sind an der Tagesordnung, denn es gibt zahlreiche Gründe für eine Abmahnung. Die häufigsten Gründe sind:
- Urheberechtsverstöße
- Markenrechstverstöße
- Verstoß gegen das Verpackungsgesetz
- Verstoß gegen die DSGVO
- Fehlende oder nicht rechtskonforme Rechtstexte