Die Zeit läuft: Am 28.05 müssen Online-Händler aufgrund der Omnibus-Richtlinie eine Reihe von neuen Regelungen zwingend umsetzen. Wir erklären, welche Themen betroffen sind und welche Rechtstexte Shop-Betreiber anpassen müssen.
Welche Änderungen in Kraft treten
- Änderungen in der Preisangabenverordnung (Werben mit Rabatten, Grundpreisangaben, Darstellung Pfandpreis)
- Widerrufsrecht für digitale Produkte
- Informationspflichten zur Echtheit von Rezensionen
- Neue Informationspflichten für Marktplätze (Offenlegung Rankings, Informationspflicht über Unternehmer-/Verbrauchereigenschaft der Verkäufer)
- Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (Verbraucherschadensersatz, Konkretisierung "Influencer-Paragraf", Erweiterung Schwarze Liste)
Jetzt Rechtstexte ändern
Um mit Ihrem Online-Shop weiterhin rechtssicher zu handeln und teure Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden, müssen Händler folgende Rechtstexte anpassen:
- Widerrufsrecht für den Verkauf von Waren, Dienstleistungen und digitalen Inhalten
- AGB und Kundeninformationen für den ausschließlichen Verkauf von digitalen Inhalten (B2C)
- Impressum
Die aktualisierten Rechtstexte stehen ab sofort für Händlerbund Mitglieder zur Verfügung und müssen ab 28.05 in Ihrem Shop eingebunden werden. Loggen Sie sich dazu bitte über Ihren Login-Bereich ein. In unserem Newsletter an unsere Mitglieder finden Sie Anleitungen und alle Details zu den Änderungen Ihrer Rechtstexte.
Alle Informationen zur Omnibus-Richtlinie und ausführliche Erklärungen zu Hintergründen sowie der der erforderlichen Anpassungen finden Sie hier.