Die Zeit läuft: Am 28.05 müssen Online-Händler aufgrund der Omnibus-Richtlinie eine Reihe von neuen Regelungen zwingend umsetzen. Wir erklären, welche Themen betroffen sind und welche Rechtstexte Shop-Betreiber anpassen müssen.
Welche Änderungen in Kraft treten
- Änderungen in der Preisangabenverordnung (Werben mit Rabatten, Grundpreisangaben, Darstellung Pfandpreis)
- Widerrufsrecht für digitale Produkte
- Informationspflichten zur Echtheit von Rezensionen
- Neue Informationspflichten für Marktplätze (Offenlegung Rankings, Informationspflicht über Unternehmer-/Verbrauchereigenschaft der Verkäufer)
- Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) (Verbraucherschadensersatz, Konkretisierung "Influencer-Paragraf", Erweiterung Schwarze Liste)
Jetzt Rechtstexte ändern
Um mit Ihrem Online-Shop weiterhin rechtssicher zu handeln und teure Abmahnungen oder Bußgelder zu vermeiden, müssen Händler folgende Rechtstexte anpassen:
- Widerrufsrecht für den Verkauf von Waren, Dienstleistungen und digitalen Inhalten
- AGB und Kundeninformationen für den ausschließlichen Verkauf von digitalen Inhalten (B2C)
- Impressum
Die aktualisierten Rechtstexte stehen ab sofort für Händlerbund Mitglieder zur Verfügung und müssen ab 28.05 in Ihrem Shop eingebunden werden. Loggen Sie sich dazu bitte in Händlerbund Rechtsbereich ein. In unserem Newsletter an unsere Mitglieder finden Sie Anleitungen und alle Details zu den Änderungen Ihrer Rechtstexte.
Alle Informationen zur Omnibus-Richtlinie und ausführliche Erklärungen zu Hintergründen sowie der der erforderlichen Anpassungen finden Sie hier.