Mit dem Hobby Geld verdienen und deine Leidenschaft in ein eigenes Business verwandeln – davon träumen nicht nur viele, sondern setzen es auch um. Denn Handgemachtes, sogenannte “Handmade”-Produkte, stehen bei Verbrauchern wieder hoch im Kurs. Willst du Selbstgemachtes verkaufen, musst du einiges berücksichtigen – was genau, erfährst du hier.
Dinge online verkaufen – Ist es legal, selbstgemachtes zu verkaufen?
Es ist dir auf jeden Fall gestattet, selbst hergestellte Produkte zu verkaufen – wenn du die Verordnungen und gesetzlichen Regelungen einhältst.
Kann man mit Handarbeiten Geld verdienen? Das “schnelle Geld” wirst du mit selbst hergestellten Produkten vermutlich nicht machen, denn schließlich investierst du viel Zeit in qualitative Sachen. Aber grundsätzlich ist es dir auf jeden Fall möglich, mit zum Beispiel dem Verkauf von Kerzen, Seifen, selbstgemachten Stofffiguren & Co. Geld zu verdienen.
Was zählt zu Handarbeiten?
Handarbeiten sind alle Tätigkeiten, bei denen etwas mit der Hand (und oft einfachen Werkzeugen) hergestellt, gestaltet oder verziert wird. Handarbeiten sind oft freizeit- oder hobbybasiert und relativ kleinteilig. Handwerk (z. B. Tischlerei, Maßschneiderei) dagegen ist meist professioneller organisiert und ggf. zulassungspflichtig. Kunst ist stärker aus Individualität und Ausdruck angelegt, z. B. Malerei oder Bildhauerei.
Typische Handarbeiten sind:
- Schmuckherstellung
- Seife und Kerzen selbst gießen
- Stricken, Häkeln, Nähen, Sticken
Handgemachtes verkaufen – Ideen
Beliebte Produkte sind zum Beispiel Schmuck, Kerzen, Makramee-Deko, selbstgenähte Accessoires, Seifen oder hausgemachte Lebensmittel wie Marmelade oder Gewürzmischungen. Besonders gut laufen dabei Produkte, die einen klaren Stil haben, sich personalisieren lassen und praktisch oder dekorativ sind.
Unser Tipp: Fang mit dem an, was dir wirklich Spaß macht, denn so bleibt die Motivation hoch. Teste deine Ideen und beobachte, worauf Menschen besonders gut reagieren.
Was muss ich beachten, wenn ich Selbstgemachtes verkaufen will?
Selbst hergestelltes zu verkaufen wird immer beliebter und ist längst mehr als nur ein Hobby. Doch wer mit seinen Ideen Geld verdienen möchte, muss einige rechtliche und steuerliche Punkte beachten.
Selbstgemachtes Verkaufen – Gewerbe anmelden?
Sobald du handgemachte Produkte regelmäßig mit der Absicht verkaufst, Gewinn zu erzielen, bist du nicht mehr rein privat unterwegs und musst ein Gewerbe anmelden.
Wie viel Geld darf ich mit meinem Hobby steuerfrei verdienen? Der genaue Betrag ist nicht relevant, wenn du regelmäßig Handgemachtes verkaufst und Einnahmen erzielst. Betreibst du ein Handmade-Business, gibt es keinen steuerfreien Verdienst.
Typische Anzeichen für eine gewerbliche Tätigkeit:
- Du verkaufst wiederholt (nicht nur einmal im Jahr auf dem Flohmarkt)
- Du bietest aktiv zum Verkauf an (z. B. auf Etsy)
- Du betreibst Werbung (z. B. auf Social Media)
- Du willst langfristig Gewinn erzielen (unabhängig von einer konkreten Höhe)
- Du stellst Sachen zum Zweck des Verkaufs her

Die Gewerbeanmeldung solltest du nicht unterschätzen. Um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden, musst du sicherstellen, dass deine Angaben korrekt sind. Zudem sollte deine Tätigkeitsbeschreibung nicht zu spezifisch sein, da du dich damit selbst beschränkst. Nutze unser Formular zur Gewerbeanmeldung und deinem Handmade-Business steht nichts mehr im Weg.
Zur GewerbeanmeldungWann ist es Liebhaberei?
Gehst du einer Tätigkeit nach, die keine Gewinne erzielt bzw. mit der du keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgst, kann das Finanzamt diese als “Liebhaberei” einstufen und sie damit deiner privaten Lebensführung zuordnen. Das kann beispielsweise zutreffen, wenn du deine Produkte nur ab und zu auf Flohmärkten verkaufst.
Wie viel darf man mit Liebhaberei verdienen? Bleibt der Gewinn bei unter 410 € im Jahr, stuft das Finanzamt das Gewerbe meistens als Liebhaberei ein.
Deine Tätigkeit wird auch als Liebhaberei eingestuft, wenn du über einen längeren Zeitraum hinweg Verluste machst (weil deine Ausgaben die Einnahmen übersteigen, weil du z. B. Materialien einkaufst, aber keine oder nur wenig Gewinne erzielst) und keine Schritte dagegen unternimmst.

In diesem Kontext gibt es aber auch freiberufliche Arbeitsfelder mit einer langen Anlaufphase, wie zum Beispiel Kunst, Journalismus und Beratung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass solche Anlaufverluste nicht automatisch zur Einstufung als Liebhaberei führen. Entscheidend ist, ob du Maßnahmen ergreifst, um dein Unternehmen langfristig in die Gewinnzone zu bringen, zum Beispiel durch weitere Marketing-Maßnahmen oder andere Investitionen. Eine einheitliche Frist für diese Anlaufphase gibt es aber nicht, sie hängt immer vom Einzelfall ab.
Wer regelmäßig handgemachte Produkte verkauft, ohne ein Gewerbe anzumelden, riskiert Ärger mit dem Finanzamt (z. B. Steuernachzahlungen, Verspätungszuschläge und Zinsen) oder der Gewerbebehörde (z. B. Verwarnung, Bußgelder). Im schlimmsten Fall wirft dir das Finanzamt Steuerhinterziehung vor, was als Straftat mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.
Selbstgemachtes Verkaufen – Steuern
Ausrangierte Gegenstände, ungewollte Geschenke oder alte Kleidung zu verkaufen macht dich nicht zu einem Händler. Ein Privatverkauf gilt als eine nicht gewerbliche Veräußerung, sodass dafür auch keine Steuern fällig werden.
Aber: Verkaufst du regelmäßig mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, giltst du als Gewerbetreibender und musst deine Einnahmen demnach ebenfalls versteuern und eine jährliche Steuererklärung abgeben. Bei Kleingewerben reicht dafür die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Relevant sind für dich drei Arten von Steuern:
Hierbei profitierst du von einem jährlichen Freibetrag von 12.084 € (Stand Mai 2025) für Singles. Jedes Einkommen darüber hinaus muss versteuert werden.
Nimmst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und unterschreitest du die damit definierten Umsatzgrenzen, profitierst du vom Wegfall der Umsatzsteuer. Du musst diese nicht zahlen und auch auf deinen Rechnungen vermerken, dass du nicht umsatzsteuerpflichtig bist.
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Gewerbesteuer-Freibetrag. Erst ab einem Gewinn von 24.500 € pro Jahr musst du Gewerbesteuer zahlen.
Wenn du selbst hergestelltes verkaufst, kannst du als Kleingewerbe eingestuft werden, wenn dein Unternehmen von der Organisation her nicht aufwändig ist, du weniger als 800.000 € Umsatz oder weniger als 80.000 € Gewinn machst. Davon unabhängig ist die Kleinunternehmerregelung, die sich auf Steuern für Kleinunternehmer bezieht. Diese kannst du mittels deines steuerlichen Erfassungsbogen beim Finanzamt in Anspruch nehmen. Hierbei darf dein Vorjahresumsatz nicht höher sein als 25.000 €, während du im laufenden Geschäftsjahr 100.000 € Umsatz nicht überschreiten darfst. Übersteigst du diese Grenzen, giltst du sofort (ohne Fristen) nicht mehr als Kleinunternehmer.
Wo kann ich meine Handarbeiten verkaufen?
Du hast mittlerweile viele Möglichkeiten, selbst hergestelltes zu verkaufen, zum Beispiel:
Der eigene Online-Shop ist nach wie vor eine gängige Methode, um Produkte online zu verkaufen. Mittlerweile stehen dir verschiedene Shopsysteme zur Verfügung, mit denen der Shop schnell und einfach erstellt wird, wie zum Beispiel Shopify. Mit unserem Shopsysteme-Vergleich findest du genau das richtige System für dich.
eBay und Etsy sind Marktplätze, die du nutzen kannst, wobei insbesondere Etsy eine beliebte Plattform ist, um handgemachte Produkte zu verkaufen. Beachte, dass diese Marktplätze verschiedene Gebühren erheben.
Die sozialen Medien werden vorrangig dafür genutzt, um dein Unternehmen und deine Produkte zu bewerben. Pinterest wird hierbei oft vernachlässigt, ist aber zum Bewerben handgemachter Produkte ebenfalls ideal. Aber auch diese entwickeln sich weiter, sodass du mittlerweile auch über den Instagram Shop oder den TikTok Shop verkaufen kannst.
Wenn du nicht (nur) online verkaufen willst, eignen sich auch Floh-, Wochen- oder Weihnachtsmärkte.
Selbstgemachtes verkaufen – Was ist erlaubt?
Handgemachtes online zu verkaufen unterliegt den gleichen gesetzlichen Regelungen wie allen anderen Produkte, die (online) verkauft werden. Wichtig für dich ist zum Beispiel:
- Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR)
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Preisangabenverordnung (PAngV)
- Verpackungsgesetz (VerpackG)
- Gewährleistungsrecht
- Markenrechte
Aber abhängig davon, welche handgemachten Produkte du genau verkaufen möchtest, gelten spezifischere Regularien. Willst du zum Beispiel selbstgemachte Kleidung verkaufen, musst du die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung bzw. das Textilkennzeichnungsgesetz berücksichtigen. Diese gibt zum Beispiel vor, dass Kleidungsstücke mit Etiketten versehen werden müssen, die Informationen wie z. B. Marke, Größe, Faserzusammensetzung und Pflegehinweise enthalten.
Handgemachten Schmuck verkaufen
Willst du handgemachten Schmuck verkaufen, ist insbesondere GPSR für dich relevant. Wichtig ist, dass die verwendeten Materialien keine gesundheitsgefährdenden Stoffe wie Nickel, Blei oder Cadmium enthalten bzw. du deren vorgeschriebenen Grenzwerte berücksichtigst. Achte bei der Schmuckherstellung außerdem darauf, keine bestehenden Marken- oder Designrechte zu verletzen. Wenn du Schmuck herstellst, der dem Design anderer sehr ähnlich ist, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.
Lebensmittel selber herstellen und verkaufen
Selbst hergestellte Lebensmittel verkaufen unterliegt verschiedenen Auflagen. Wer selbstgemachte Lebensmittel verkaufen möchte, benötigt zunächst eine Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt, denn jede gewerbliche Lebensmittelproduktion unterliegt der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).
Selbstgemachte Lebensmittel unterliegen zudem Kennzeichnungspflichten, die sich durch die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) ergeben. Anzugeben sind zum Beispiel die genauen Zutaten, Allergene und ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Zudem gilt eine Pflicht für Hygieneschulungen für alle Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Ein typisches Beispiel ist selbstgemachte Marmelade zu verkaufen: Sie lässt sich zwar relativ einfach herstellen, doch auch hier gelten die gleichen Vorschriften beim Verkauf der selbstgemachten Lebensmittel wie für aufwändigere Produkte.
Eine fehlerhafte Lebensmittelkennzeichnung zählt übrigens zu den häufigsten Abmahngründen. Als Mitglied des Händlerbunds stehen wir dir in einem solchen Fall mit Rat und Tat zur Seite.
Seifen herstellen und verkaufen (H3)
Wer handgemachte Seife verkaufen möchte, muss weitere Vorgaben einhalten. Denn obwohl Seife oft als kreatives Hobby beginnt, gilt sie rechtlich meist als Kosmetikprodukt. Entsprechend greift zum Beispiel zusätzlich die Kosmetikverordnung.
Auch die Kennzeichnungspflichten sind streng geregelt: Auf jeder Verpackung müssen unter anderem Inhaltsstoffe (INCI), Name und Anschrift des verantwortlichen Herstellers sowie ein Mindesthaltbarkeitsdatum stehen. Wer diese Vorschriften beim Seife verkaufen ignoriert, riskiert Abmahnungen oder behördliche Maßnahmen.
Kerzen herstellen und verkaufen (H3)
Ob gegossen, gerollt oder verziert – handgemachte Kerzen liegen im Trend. Doch sobald du regelmäßig Kerzen verkaufst, gelten bestimmte gesetzliche Pflichten.
Darf man selbstgemachte Kerzen verkaufen? Grundsätzlich darf man selbstgemachte Kerzen verkaufen, solange sie keine Gefahr für Verbraucher darstellen und rechtlich korrekt gekennzeichnet sind. Dazu zählen vor allem Hinweise zur sicheren Verwendung (z. B. wie “nicht unbeaufsichtigt brennen lassen”) sowie bei Duftkerzen Angaben gemäß der CLP-Verordnung, falls reizende oder allergene Inhaltsstoffe enthalten sind.
Wer Duftkerzen verwendet, muss unter Umständen auch Gefahrenhinweise (H- und P-Sätze) sowie ein Gefahrensymbol anbringen. Zudem solltest du dich über die Produktsicherheitsanforderungen informieren: Kerzen müssen stabil, standsicher und möglichst rußarm sein.
Badesalz herstellen und verkaufen (H3)
Wer Badesalz selbst herstellen und verkaufen möchte, bewegt sich rechtlich im Bereich der Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Denn Badesalze gelten als kosmetische Mittel, sobald sie mit dem menschlichen Körper in Berührung kommen, um ihn zu reinigen, zu parfümieren oder die Haut zu pflegen.
Bevor du Badesalz verkaufen darfst, musst du folgende Punkte beachten:
- Kosmetikprodukt melden: Du musst dein Produkt im EU-Portal CPNP registrieren.
- Sicherheitsbewertung: Es ist ein Sicherheitsbericht nach Anhang 1 der EU-Kosmetikverordnung erforderlich, der nur von entsprechend qualifizierten Fachkräften erstellt wird.
- Kennzeichnung: Angaben zu Hersteller, Inhaltsstoffen (INCI), Mindesthaltbarkeit und besondere Vorsichtshinweise sind Pflicht.
- Gute Herstellungspraxis (GMP): Du musst bei der Herstellung hygienisch und standardisiert vorgehen – idealerweise nach ISO-Norm 22716.
Wer zusätzlich ätherische Öle oder Farbstoffe verwendet, muss auch die CLP-Verordnung im Blick behalten, falls gesundheitliche Gefahren davon ausgehen könnten.