Ausbildungszeugnis – Diese Inhalte dürfen nicht fehlen

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Die letzten Jahre hat dich dein Auszubildender begleitet, dein Unternehmen kennengelernt und dir seine Fähigkeiten und Kompetenzen unter Beweis gestellt. Nun, am Ende seiner Berufsausbildung angekommen, musst du die bei dir verbrachte Zeit bescheinigen und bewerten – mit einem Ausbildungszeugnis.

Du bist dazu verpflichtet, deinem Azubi ein Ausbildungszeugnis auszustellen. Dabei sind gewisse Inhalte verpflichtend, andere wiederum darfst du nicht erwähnen, beispielsweise Krankheitstage. Auch Geheimcodes, mit denen du etwas anderes meinst, als du sagst, sind nicht gestattet. Wie das Ausbildungszeugnis aufgebaut sein muss und welche rechtlichen Aspekte du dabei zu beachten hast, erfährst du hier.

Was ist ein Ausbildungszeugnis?

Das Ausbildungszeugnis ist eine Art Arbeitszeugnis für die Ausbildung. Ein Ausbildungszeugnis ist also eine urkundliche Bescheinigung, welche die Inhalte und Leistungen dokumentiert, die dein Auszubildender im Rahmen seiner Berufsausbildung bzw. dualen Ausbildung in deinem Unternehmen erbracht hat. Der Zweck eines Ausbildungszeugnisses ist also die Übersicht der Ausbildungsinhalte und eine Bewertung der erbrachten Leistungen und des Verhaltens deines Auszubildenden.

Zur Ausstellung eines Ausbildungszeugnisses bist du verpflichtet, ganz egal, ob dein Azubi nach einem Zeugnis fragt oder darauf verzichtet. Bestimmt wird deine Pflicht zur Ausstellung eines schriftlichen Zeugnisses bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im § 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Was ist ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis?

Das qualifizierte Ausbildungszeugnis ist tiefgreifender als das einfache Zeugnis und kann somit als dessen Erweiterung angesehen werden. In einem qualifizierten Ausbildungszeugnis wird nicht nur die genaue Tätigkeit, sondern auch die Leistung und die Persönlichkeit deines Azubis beschrieben.

Zusätzlich betrachtet wird mit einem qualifizierten Ausbildungszeugnis also:

  1. die Arbeitsweise
  2. das Leistungsverhalten
  3. das Sozialverhalten.

Laut § 16 BBiG bist du nur dazu verpflichtet, ein einfaches Arbeitszeugnis auszustellen. Wünscht dein Auszubildender ein qualifiziertes Zeugnis, muss er dies explizit bei dir anfragen.

 

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Unser Tipp

Hast du noch mehr Fragen zum qualifizierten Ausbildungszeugnis bzw. Arbeitszeugnis? In unserem Ratgeber zum qualifizierten Arbeitszeugnis erfährst du alles, was du über diese Art Zeugnis wissen musst.

Zum qualifizierten Arbeitszeugnis

 


Ist ein Ausbildungszeugnis Pflicht?

Für dich als Ausbilder besteht durch § 16 BBiG immer die Pflicht, deinem Auszubildenden bei Beendigung der Berufsausbildung ein einfaches Ausbildungszeugnis auszustellen. Solltest du dem nicht nachkommen, hat dein Azubi das Recht, das Zeugnis per Klage einzuholen. Wie viele Zeugnisse werden in der Ausbildung ausgestellt? Abgesehen vom (einfachen oder qualifizierten) Ausbildungszeugnis zum Ende der Berufsausbildung kann der Auszubildende ein Zwischenzeugnis verlangen. Das ist legitim, wenn:

  1. der Ausbildungsbetreuer vor Ende der Ausbildung wechselt,
  2. sich dein Azubi bereits vor Ausbildungsende anderweitig um eine Stelle bewerben oder eine andere Berufsausbildung anfangen möchte oder
  3. die Ausbildung für längere Zeit unterbrochen wird, zum Beispiel für einen Wehrdienst oder Erziehungsurlaub.

Haben alle Auszubildenden einen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis?

In § 16 des BBiG ist festgelegt, dass der Ausbildende dem Auszubildenden mit Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein Zeugnis ausstellen muss. Dein Auszubildender muss das Ausbildungszeugnis dafür auch nicht extra beantragen. Das Ausbildungszeugnis musst du selbst dann erstellen, wenn dein Azubi darauf verzichten möchte. Zusätzliche Vereinbarungen, in denen der Auszubildende auf das Ausbildungszeugnis verzichtet, sind laut § 16 BBiG unwirksam.

Der Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis besteht bei jeder Form der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses. Das gilt auch bei Kündigung bzw. grundsätzlich dem vorzeitigen Abbruch der Ausbildung. Auch wenn du den Auszubildenden nach seiner Ausbildung übernimmst, musst du ihm ein Ausbildungszeugnis ausstellen.

Wann musst du das Ausbildungszeugnis ausstellen? Du musst das Zeugnis rechtzeitig genug erstellen, damit du es deinem Auszubildendem am Tag der Beendigung der Ausbildung aushändigen kannst. Sollte das nicht erfolgt sein, bist du dazu verpflichtet, deinem Azubi das Ausbildungszeugnis auf Betriebskosten zuzusenden. Laut § 16 BBiG wird das Ausbildungszeugnis vom Arbeitgeber oder einem ermächtigten Vertreter unterschrieben. Wenn du als Betriebsinhaber die Ausbildung nicht persönlich durchgeführt hast, muss der Ausbilder mitunterzeichnen.

Wie muss das Dokument des Ausbildungszeugnisses aufgebaut sein?

Das Ausbildungszeugnis beginnt grundsätzlich mit „Ausbildungszeugnis” als Überschrift, um den Dokumentencharakter zu erzeugen. Das einfache Ausbildungszeugnis muss nach § 16 BBiG Angaben über Dauer, Art und Ziel der Berufsausbildung beinhalten. Diese Angaben sind für dich daher verpflichtend:

  1. Informationen über deinen Azubi und die Rahmenbedingungen seiner Ausbildung:
    Vor- und Nachname des Azubis, Ausbildungsbetrieb und -beruf, Beginn und Ende der Ausbildung und gegebenenfalls Informationen über eine verkürzte Ausbildungsdauer. Das findet sich meist in der Einleitung des Zeugnisses.

  2. Tätigkeitsbeschreibung:
    Inhalte und Stationen der Ausbildung, betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsorte, erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten.

  3. Abschluss des Dokuments:
    Unterschrift des Betriebsinhabers und ggf. zusätzlich des Ausbilders.

Wenn es dein Azubi verlangt, musst du auch Angaben über Leistung, besondere fachliche Fähigkeiten und Führung deines Auszubildenden mit aufnehmen. Dann handelt es sich um das zuvor beschriebene qualifizierte Ausbildungszeugnis.

Da das qualifizierte Ausbildungszeugnis eine Erweiterung zum einfachen Zeugnis darstellt, musst du hierbei folgende Inhalte bezogen auf Leistung und Verhalten des Auszubildenden ergänzen:

  1. Leistungsbeurteilung:

    1. Ausbildungsbereitschaft (z. B. Engagement, Initiative o. Ä.)
    2. Arbeitsvermögen (z. B. Ausdauer, Belastbarkeit o. Ä.)
    3. Arbeitsweise (z. B. Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit o. Ä.)
    4. Arbeitsergebnis (z. B. Qualität, Termineinhaltung o. Ä.)
    5. Arbeitserwartung (z. B. Urteilsvermögen, Auffassungsgabe o. Ä.)

  1. Verhaltensbeurteilung:

    1. Kooperations- und Anpassungsfähigkeit
    2. Verhalten gegenüber Vorgesetzte, Kollegen und Kunden

  1. Ggf. Beendigungsgrund

    1. Nur auf ausdrücklichen Wunsch deines Auszubildenden.

  1. Schlussformel

    1. Gute Wünsche für den weiteren Lebensweg, Bedauern des Weggangs o.Ä

Darüber hinaus musst du das Ausbildungszeugnis in Papierform ausstellen. Elektronische Formen, beispielsweise eine E-Mail oder eine pdf-Datei, sind nicht zulässig. Das maschinell geschriebene Ausbildungszeugnis wird von dir als Arbeitgeber oder einem ermächtigten Vertreter unterschrieben.

Verschiedene Formulierungen – Was sagen sie aus?

Das Ausbildungszeugnis muss, wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, klar und verständlich formuliert sein. Du darfst keine Formulierungen verwenden, die etwas anderes als das Gesagte ausdrücken sollen. Die Verwendung sogenannter Geheimcodes ist dir nicht gestattet, da Arbeitszeugnisse nach § 109 GewO klar und verständlich formuliert sein müssen.

In einem Ausbildungszeugnis wird sogenannte Zeugnissprache verwendet, aus der sich Noten angelehnt an unser schulisches Notensystem ableiten lassen. Eine Formulierung wie „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit” entspricht beispielsweise Note 1, während „zu unserer Zufriedenheit” eher Note 4 entspricht.

Tatsächlich ist die Schlussformel auch sehr wichtig in einem Ausbildungszeugnis. Denn sie gibt Aufschluss über die Beziehung von dir als Arbeitgeber bzw. deinem Unternehmen und deinem Auszubildenden. Fehlen beispielsweise Glückwünsche für den weiteren Lebensweg, wird mitunter ein negatives Ende der Berufsausbildung herausgelesen.

So unterstützen wir Arbeitgeber im Arbeitsrecht

Als Arbeitgeber mit Angestellten stehst du vor ganz eigenen Heraus­forderungen. Ob als Kleinunternehmer, mittelständisches oder Groß­unternehmen – das Arbeitsrecht ist oft so individuell wie das Unternehmen selbst. Wir helfen dir in allen Phasen von der Bewerbung bis zur Kündigung – auch in der Zusammenarbeit mit Freelancern. Darunter zum Beispiel:

  1. Arbeitsvertrag
  2. Kündigung
  3. Arbeitszeit
  4. Abmahnung
  5. Arbeitszeugnis
  6. Bewerbung


Inhalt und Form des Ausbildungszeugnisses – Darf etwas nicht enthalten sein?

Es gibt bestimmte inhaltliche Aspekte, die du in einem Ausbildungszeugnis nicht vermerken darfst. Dazu zählen zum Beispiel:

  1. Einkommen
  2. Abmahnungen
  3. Straftaten oder laufende Ermittlungsverfahren (wenn diese nicht mit dem Betrieb oder der Ausbildung in Zusammenhang stehen)
  4. Erkrankungen bzw. Krankheitszeiten
  5. Kündigungsgrund (Es sei denn dein Auszubildender fordert diese Angabe ein)
  6. Informationen zu Religions- oder Parteizugehörigkeit
  7. Behinderungen
  8. Mitgliedschaft im Betriebsrat oder der Gewerkschaft

Auch bestimmte Formalia dürfen nicht verwendet werden. Abgesehen davon, dass dein Auszubildender Rechtschreib- oder Grammatikfehler nicht hinnehmen muss, dürfen Wörter im Text nicht in Anführungszeichen stehen oder formatiert werden. Du darfst also nichts fetten oder unterstreichen. Dein Auszubildender hat jederzeit das Recht, eine Korrektur seines Ausbildungszeugnis zu fordern. Um eine Nachbearbeitung zu vermeiden, empfehlen wir dir, dich bereits mit Erstellung des Ausbildungszeugnisses an alle Vorgaben zu halten.


Was sind rechtliche Anforderungen an ein Ausbildungszeugnis?

Mit dem Ausbildungszeugnis unterliegst du, genauso wie beim Arbeitszeugnis auch, einer Wohlwollenspflicht und einer Wahrheitspflicht. Die von dir getätigten Äußerungen müssen also wahr sein und dürfen die zukünftige berufliche Laufbahn deines Auszubildenden nicht negativ beeinträchtigen. Das ist in § 109 Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Du musst das Ausbildungszeugnis außerdem zügig zum Ende der Berufsausbildung bereitstellen.

Optimal wäre eine Erstellung des Ausbildungszeugnisses zum letzten Tag der Ausbildung. Juristisch vertretbar ist darüber hinaus eine zusätzliche Dauer von zwei bis drei Wochen nach Ausbildungsende. Wenn dein Auszubildender das Ausbildungszeugnis nach Ausbildungsende geltend gemacht hat, kann er dies nach § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bis zu drei Jahre nach Ausbildungsende noch anfordern. Ohne Geltendmachung des Zeugnisses liegt diese Frist bei einem Jahr, bis sie verfällt. Sollte dein Auszubildender das Zeugnis beispielsweise verlegt haben, kann er es außerdem bis zu drei Jahre nach dem Ende seiner Berufsausbildung erneut bei dir anfordern.



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Das Ausbildungszeugnis nicht korrekt ausgestellt – Das sind mögliche Konsequenzen

Bei der Erstellung eines Ausbildungszeugnisses sind dir als Unternehmer bzw. Ausbilder einige Pflichten auferlegt. Laut § 109 GewO muss das Zeugnis beispielsweise klar und verständlich formuliert sein, während du einer Wohlwollenspflicht und Wahrheitspflicht unterliegst. Darüber hinaus bestimmt § 16 BBiG die Inhalte für ein Ausbildungszeugnis, an die du dich halten musst bzw. solltest.

Für dich ist wichtig zu wissen, dass dein Azubi das Ausbildungszeugnis nicht hinnehmen muss. Er kann von dir eine Korrektur verlangen, wenn er gewisse Passagen nicht versteht oder Formulierungen für unangebracht hält, weil sie beispielsweise eine ungerechtfertigt schlechte Benotung beinhalten. Wenn das Ausbildungszeugnis für deinen Azubi in Note 5 oder 6 ausgefallen ist, steht es ihm sogar zu, gerichtlich ein besseres Zeugnis einzuklagen. Denn eine solch schlechte Benotung im Ausbildungszeugnis ist deinerseits zu begründen.

Egal, ob nicht rechtzeitig genug oder nicht richtig erteilt – dein Auszubildender hat immer das Recht beim Arbeitsgericht eine Klage auf Erteilung des Zeugnisses einzureichen bzw. auf Neuformulierung des Ausbildungszeugnisses zu klagen. Wenn deinem Auszubildenden durch die Nicht- oder Falschausstellung ein nachweislicher Schaden entsteht, kann er diesen außerdem gerichtlich geltend machen. Er hat dann also zusätzlich Schadensersatzansprüche.

 

 
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Fazit: Ausbildungszeugnis

Im Idealfall hat dein Auszubildender bei dir viel gelernt und ist in deinen Augen vielleicht sogar so gut, dass du ihn direkt übernehmen möchtest. Ganz egal, ob er zu einem anderen Unternehmen wechselt oder bei dir bleibt – du bist verpflichtet, ihm ein einfaches Ausbildungszeugnis auszustellen. Sogar ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis, wenn er es explizit verlangt. Damit hast du die Chance nicht nur die Tätigkeit, sondern auch die Leistung und den Charakter deines Auszubildenden zu schildern und zu bewerten. Wenn du dich dabei an die rechtlichen Vorgaben für dich als Ausbilder hältst, kannst du deinen Azubi guten Gewissens in eine positive Zukunft schicken.



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