Was steht rund ums Jahr an?
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Februar
Super Bowl (USA)
Fokus für Händler: Food, Party, Sport-Styles
Rechtlicher Stolperstein: „Super Bowl“ ist eine Marke. Nutze „Das große Finale“.
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April
Coachella
Fokus für Händler: Fashion, Boho-Trends, Beauty
Rechtlicher Stolperstein: „Coachella“ ist geschützt. Nutze „Festival-Edition“ oder „Desert-Style“.
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Sommer
Festival-Saison (Wacken, Rock am Ring etc.)
Fokus für Händler: Outdoor, Camping, Merchandise
Rechtlicher Stolperstein: Bandnamen und Festival-Logos sind Tabu für Rabatt-Aktionen, solange es sich nicht um Lizenzartikel handelt.
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September
Wiesn/Oktoberfest
Fokus für Händler: Trachten, Food, Tourismus
Rechtlicher Stolperstein: „Oktoberfest“ ist als Begriff teils schwierig; „Wiesn“-Kombinationen sind ebenfalls teilweise als Marke geschützt. Mehr erfahren.
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Über das Jahr verteilt
Fashion Week
Fokus für Händler: Fashion, Trends
Rechtlicher Stolperstein: Unter anderem sind die einzelnen Events wie Paris Fashion Week geschützt, sowie die Markennamen der Designer
Nicht jährliche Events: Alle 2 bis 4 Jahre
Diese Events haben ebenfalls eine hohe Abmahngefahr durch Verbände wie FIFA, IOC oder UEFA.
Fußball-Europameisterschaft (alle 4 Jahre, gerade Jahre):
- Nächste: 2028
- Achtung: Enormer Schutz der UEFA-Marken.
Fußball-Weltmeisterschaft (alle 4 Jahre, gerade Jahre):
- Nächste: 2026
- Achtung: Die FIFA geht streng gegen „Trittbrettfahrer“ vor.
Olympische Spiele (Sommer/Winter im Wechsel alle 2 Jahre):
- Nächste: Winter 2026, Sommer 2028.
- Achtung: Hier greift in Deutschland sogar ein eigenes Gesetz (OlympSchG). Die Ringe und der Begriff „Olympia“ sind Hochrisiko-Zonen.
Markenrecht & UWG bei Event-Aktionen
Ob Weltmeisterschaft, Olympia oder Wacken – sportliche und kulturelle Großereignisse sind emotionale Goldgruben. Für dein Marketing ist das die perfekte Steilvorlage. Bevor du die erste Rabatt-Mail rausschickst oder dein Schaufenster dekorierst, musst du zwei große rechtliche Player verstehen. Sie entscheiden darüber, ob deine Kampagne ein Erfolg wird oder im Briefkasten deines Anwalts endet.
Markenrecht: „Wer profitiert vom Event?“
Bei Großevents sind meist nicht nur die Logos geschützt, sondern auch Begriffe (Wortmarken). Verbände wie die FIFA oder das IOC lassen fast alles schützen, was mit dem Event zu tun hat. Wer diese Begriffe nutzt, „klaut“ ein Stück der Identität für den eigenen Profit.
Du darfst die Aufmerksamkeit des Events nutzen, aber niemals den Eindruck erwecken, du seist ein offizieller Partner, wenn du keine teure Lizenz gekauft hast. Daher solltest du das beachten:
- Offizielle Embleme: Die Logos der Verbände (z. B. FIFA, IOC) oder das offizielle Event-Logo sind für dich absolut tabu, solange es sich nicht um Lizenzartikel handelt.
- Geschützte Begriffe: „World Cup 2026“ oder „Olympiade“ sind meist Wortmarken oder anderweitig geschützt (z. B. OlympSchG).
- Deine Lösung: Nutze rein beschreibende Begriffe wie „Unsere WM-Angebote“ oder „Angebote zum Fußball-Sommer“.
Neben den Event-Marken schützen auch Verbände und Ligen ihre eigenen Marken unabhängig vom konkreten Turnier. Der DFB schützt beispielsweise das Logo oder den Adler.
Nicht nur offizielle Logos sind geschützt. Turnierslogans, Maskottchen-Namen und in manchen Fällen auch offiziell eingeführte Hashtags können Teil der Markenrechte sein.
UWG: „Spielst du fair?“
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt zudem, wie du werben darfst. Hier geht es vor allem um Irreführung und unzumutbare Belästigung.
Wenn du Formulierungen nutzt, die suggerieren, du wärst ein offizieller Sponsor (z. B. durch die gleiche Farbwahl, Schriftart und vage Begriffe), ist das unlauteres Ambush Marketing. Du hängst dich an den Ruf des Events an, ohne dafür zu bezahlen. So könnte beispielsweise bei einem Sportartikel-Shop der Eindruck entstehen, es handele sich um einen offiziellen Lizenzhändler.
Wenn du wirbst mit: „20 Prozent Rabatt bei jedem Sieg der Nationalelf“, muss dieser Rabatt auch wirklich gewährt und alle Bedingungen transparent gemacht werden. Lockvogelangebote oder versteckte, intransparente Bedingungen (z. B. „nur auf Socken, wenn es regnet“), die erst im Kleingedruckten stehen, sind wettbewerbswidrig.
Sonderaktionen & Gewinnspiele: So bleibst du sauber
Rabatte rund um Events (z. B. „Tor-Rabatte“) sind ein Magnet für Kunden. Damit die Freude bleibt, beachte diese Punkte:
Hinweisblatt: Werbung mit reduzierten Preisen u. Sonderangeboten (Kostenlos downloaden)
- Klarheit der Bedingungen: Wann startet die Aktion? Wann endet sie? Gilt sie für das gesamte Sortiment oder nur für bestimmte Artikel? Diese Infos müssen mit einem Klick (oder direkt am Produkt) einsehbar sein.
- Kein „Mondpreis-System“: Du darfst die Preise nicht kurz vor dem Event anheben, um dann einen „riesigen Event-Rabatt“ zu geben. Das ist irreführende Werbung.
Bei jeder Rabattaktion muss der niedrigste Preis der vorangegangenen 30 Tage als Referenz angegeben werden. Nicht mehr der alte UVP oder statt-Preise, die nie tatsächlich galten. Taktisches Preis-Hochsetzen vor der Rabattaktion ist ausdrücklich verboten. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Beispiele für klare Formulierungen:
- Wenn Deutschland im Spiel gegen Frankreich (Datum XY) gewinnt, gibt es am Folgetag 20 % auf alle Artikel.
- Wacken-Sale: 15 % während der Festival-Tage auf unser Sortiment in der Kategorie Camping & Outdoor.'
Gewinnspiele: Spielfreude ohne rechtliches Abseits
Ein Gewinnspiel ist der Klassiker, um während eines Events die Interaktion in deinem Shop oder auf Social Media zu steigern. Damit du hier nicht ins Stolpern gerätst, gibt es im Veranstaltungs- und Eventbereich klare Spielregeln für die Transparenz.
Das Wichtigste zuerst: Jedes Gewinnspiel benötigt eigene Teilnahmebedingungen, die leicht auffindbar sein müssen. Darin musst du klar kommunizieren, wer teilnehmen darf (z. B. Mindestalter, Wohnsitz), wann die Aktion endet und wie der Gewinner ermittelt wird. Besonders auf Plattformen wie Instagram oder TikTok musst du zudem rechtlich sauber trennen: Das Event (z. B. die WM) darf nicht als offizieller Partner wirken, und du musst explizit darauf hinweisen, dass die Social-Media-Plattform selbst in keiner Verbindung zum Gewinnspiel steht.
Vorsicht bei Kopplungen: Seit einigen Jahren ist es zwar grundsätzlich erlaubt, ein Gewinnspiel an einen Kauf zu koppeln („Kaufe für 50 Euro ein und lande im Lostopf“), doch Vorsicht: Das darf nicht in irreführende Werbung ausarten. Wenn die Gewinnchance extrem gering ist oder die Bedingungen unklar formuliert sind, werten Gerichte das schnell als unlauteren Wettbewerb. Unser Rat: Halte es einfach. Je transparenter der Weg zum Gewinn ist, desto weniger Angriffsfläche bietest du für Abmahnungen und desto höher ist das Vertrauen deiner Kunden.
Warum du Events-Tickets nicht einfach verlosen darfst
Es klingt nach dem perfekten Crowd-Magneten: „Wir verlosen 2x2 Tickets für das Finale!“ Doch was wie ein großzügiges Gewinnspiel wirkt, ist rechtlich gefährlich.
Große Veranstalter (wie die FIFA, UEFA oder Konzertveranstalter) untersagen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig die gewerbliche oder werbliche Nutzung von Tickets. Das bedeutet: Du darfst sie unter Umständen nicht nutzen, um damit für deinen Shop zu werben oder deine Reichweite zu steigern.
Wenn du mit Tickets werben willst, musst du beispielsweise offizieller Sponsor sein oder ein Ticket erwerben, das die werbliche Nutzung/Weitergabe ausdrücklich erlaubt.
Was ist mit Flaggen, Symbolen und dem Bundesadler?
Hier ist grafisches Fingerspitzengefühl gefragt:
- Schwarz-Rot-Gold: Die reine Nationalflagge darfst du verwenden. Sie ist gemeinfrei. Für ausländische Flaggen gilt in Deutschland kein generelles Verbot - jedoch können einzelne Staaten den Schutz ihrer Flagge national oder international durchsetzen. Im kommerziellen Kontext (auf Produkten, in Werbung) sollte man vorsichtig sein.
- Der Bundesadler: Hier hört der Spaß auf. Er ist ein Hoheitszeichen. Nutzt du ihn ohne Erlaubnis für deine Werbung, droht ein Bußgeld.
- Tipp: Nutze abstrakte Adler-Grafiken oder Flaggen-Elemente ohne das offizielle Wappen.
- Schwarz-Rot-Gold als Farbgestaltung
- Allgemeine Sportmotive (Ball, Stadion, Tor)
- Eigene kreative Designs ohne Ähnlichkeit zu Logos
- Lizenzierte Produkte verkaufen (mit Nachweis)
- Bundesadler ohne Genehmigung
- DFB-, FIFA-, UEFA-Logos ohne Lizenz
- Olympische Ringe in jeder Form
- Vereinslogos ohne Vereinslizenz auf Produkten
Stars & Promis: Warum Cristiano Ronaldo teurer ist als dein Lagerbestand
In der Welt des Marketings zieht nichts so sehr wie ein bekanntes Gesicht. Aber Vorsicht. Jede Person hat das Recht, selbst zu bestimmen, ob und wie ihr Bildnis veröffentlicht und verbreitet wird. Für die Nutzung eines Bildnisses ist grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person erforderlich - und zwar unabhängig davon, ob das Foto von einem Profifotografen oder einem Smartphone stammt. Ansonsten kann eine Abmahnung wegen Bildnutzung drohen.
Prominente haben darüber hinaus ein sogenanntes vermögenswertes Persönlichkeitsrecht. Das bedeutet: Ihr Gesicht und ihr Name sind ihr Kapital. Wenn du dieses Kapital für deine Zwecke nutzt, ohne zu zahlen, ist das aus rechtlicher Sicht Diebstahl an ihrem Image.
Die Falle mit den Stockarchiven
Du hast ein Abo bei Shutterstock, Getty Images oder Adobe Stock und findest dort ein tolles Foto von einem Star beim Jubeln?
- Der Irrglaube: „Ich bezahle für das Abo, also darf ich das Bild für meine Werbung nutzen.“
- Die Realität: Stockarchive verkaufen dir oft nur die urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Sie verkaufen dir jedoch nicht die Einwilligung des abgebildeten Stars zur werblichen Nutzung. Daher sind bei solchen Fotografien in der Regel Hinweise am Bild, dass es nur für die redaktionelle Verwendung verwendet werden darf. Das ist bei reinen Werbeaktionen nicht der Fall.
- Die Folge: Der Fotograf verklagt dich vielleicht nicht, aber das Management von Cristiano Ronaldo schickt dir möglicherweise eine fette Rechnung für den „Imagetransfer“.
KI-generierte Bilder, die erkennbar einer realen Person ähneln, unterliegen denselben Persönlichkeitsrechten wie Fotografien. Es ist unerheblich, ob das Bild echt oder KI-generiert ist - entscheidend ist die Erkennbarkeit der Person. Eine KI-Darstellung von Kylian Mbappé in einer Werbeanzeige ist rechtlich genauso problematisch wie ein echtes Foto.
Sneaker-Beispiel: Der „Ronaldo-Effekt“
Stell dir vor, du verkaufst einen Sneaker, den Cristiano Ronaldo privat oder im Spiel trägt. Du denkst dir: „Ich poste ein Bild von Ronaldo mit den Schuhen und schreibe: Hol dir den CR7-Look! bei uns“ oder „Jetzt Ronaldos Lieblings-Schuh kaufen“
Das Problem: Das ist eine klassische Referenzwerbung. Du nutzt den Ruf und die Bekanntheit des Stars, um deine Produkte aufzuwerten. Auch wenn das Foto „echt“ ist (z. B. ein Pressefoto), darfst du es nicht ungefragt für deine Verkaufsförderung nutzen. Selbst ohne Foto ist die bloße Nennung („Der Schuh, den Ronaldo in dieser EM trägt“) riskant, da du seinen Namen als Zugpferd nutzt.
Kostenlose Ersteinschätzung zu deiner Abmahnung
Lade hier deine Abmahnung hoch, damit wir uns optimal vorbereiten können. Wir melden uns schnellstmöglich bei dir, um dich bei den nächsten Schritten zu unterstützen.
FAQ Marketing mit Events
Darf ich den Namen eines Events (z. B. Wacken oder Olympia) für Werbung nutzen?
Prüfe, ob es sich um eine eingetragene Marke handelt und verzichte im Zweifel lieber auf die Nennung. Schreib lieber „Passende Styles für dein Festival-Wochenende“ statt „Das große Wacken-Special“, um keine Markenrechte zu verletzen. Ansonsten kann eine Abmahnung im Markenrecht drohen.
Ist es erlaubt, bei einem Tor der Nationalelf spontan einen Rabatt-Code zu posten?
Ja, solange der Rabatt real ist und du keine offiziellen Logos oder geschützten Markennamen (wie „FIFA-Tor-Rabatt“) verwendest. „Tor für Deutschland! 10 Prozent mit Code JUBEL“ ist okay.
Darf ich die deutsche Flagge in meine Werbegrafiken einbauen?
Darf ich mit dem Bild eines Prominenten werben, wenn ich das Produkt verkaufe, das er trägt?
Nein. Das „Recht am eigenen Bild“ und das Persönlichkeitsrecht des Stars verbieten eine werbliche Nutzung ohne expliziten Vertrag – selbst wenn er dein Produkt tatsächlich nutzt.
Was passiert, wenn ich „Nur für redaktionelle Nutzung“ markierte Stockfotos für einen Sale-Post verwende?
Der Star auf dem Foto kann eine fiktive Lizenzgebühr einfordern, die oft um ein Vielfaches höher ist als die ursprünglichen Kosten des Fotos. Würde man einen Usain Bolt oder eine Taylor Swift für ein Werbeshooting buchen, würde das sicher in die Millionen gehen, demzufolge sind auch die Kosten bei Abmahnungen ungeahnt hoch.
Muss ich bei Event-Gewinnspielen auf Social Media etwas Besonderes beachten?
Ja, du musst zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen klarstellen, dass weder die Plattform (z. B. Instagram) noch der Event-Veranstalter (z. B. die UEFA) etwas mit dem Gewinnspiel zu tun haben.
Darf ich den offiziellen Pokale in meinem Shop abbilden?
Prüfe, ob es sich um eine eingetragene Marke handelt und verzichte im Zweifel lieber auf die Nennung. Viele Pokale sind als 3D-Marken oder Teil einer Bildmarke geschützt. Nutze stattdessen neutrale Symbole wie Fußbälle, Tornetze oder Pokal-Silhouetten, die dem Original nicht zu ähnlich sehen.
Ich habe die Event- Tickets legal gekauft, darf ich sie verlosen?
Es kommt darauf an. Prüfe die AGB des Veranstalters beziehungsweise der Tícketagentur. Diese verbieten es teilweise, die Tickets als „Gewinnspielpreis zu Werbezwecken“ einzusetzen. Der Veranstalter möchte kontrollieren, wer mit seinem Event Geld verdient oder neue Kunden akquiriert.
Geschrieben von
Volljuristin Yvonne Bachmann
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