EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Kurz & Kompakt
- Die neue EU-Verordnung für nachhaltige Verpackungen ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie sowie das deutsche Verpackungsgesetz.
- Inkrafttreten: 11. Februar 2025, Umsetzungsfrist läuft ab am 12. August 2026.
- Gilt für alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen – inkl. Online-Händler.
- Neu sind Recyclingquoten, Wiederverwendungspflichten, QR-Code-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung.
- Was solltest du tun? Verpackungen prüfen, Konformität sicherstellen, QR-Codes einplanen, Prozesse anpassen.
Warum gibt es die PPWR
Verpackungen sind allgegenwärtig – ob als Karton beim Online-Versand, als Folie im Supermarktregal oder als Mehrwegbehälter im Restaurant-Bereich. Das Problem: Ein Großteil davon landet trotz aller Bemühungen nach einmaliger Nutzung im Müll. Allein in der EU fallen jährlich Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an – Tendenz steigend. Diese Entwicklung steht im krassen Widerspruch zu den Zielen der EU, Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Die PPWR ist die Antwort der EU auf genau dieses Problem. Sie ist Teil des übergeordneten European Green Deal, mit dem Europa klimaneutral werden will. Und weil Verpackungen ein riesiger Hebel in Sachen Ressourcenschonung, Energieeinsparung und Müllvermeidung sind, wurde ein eigener, verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen – die PPWR, die die bisherigen Verpackungsvorschriften wie das bekannte Verpackungsgesetz noch einmal auf ein neues Level heben.
Warum reichen die bisherigen Verpackungsvorschriften nicht aus?
Die alte Verpackungsrichtlinie 94/62/EG stammt aus den 90er-Jahren und überließ viele Umsetzungsdetails den einzelnen Mitgliedstaaten. Das führte zu einem Flickenteppich aus nationalen Regelungen, z. B. unterschiedliche Kennzeichnungspflichten, Recyclingsysteme und Mehrwegquoten. Du kennst es vor allem daher, dass insbesondere eine Registrierung deines Unternehmens und die Lizenzierung deiner Verpackung in jedem einzelnen Staat mehr als lästig ist. Für dich als Händler oder Hersteller bedeutete das: Aufwand, wenig Transparenz und oft hohe Kosten.
Mit der neuen PPWR will die EU das ändern.
Was sind die zentralen Ziele des PPWR?
Die PPWR greift dabei auch bestehende Konzepte auf – etwa aus dem Elektrogesetz, der Batterieverordnung oder dem geplanten digitalen Produktpass – und überträgt sie auf Verpackungen.
Was bedeutet die PPWR für Händler?
Wenn du Produkte in der EU vertreibst – egal ob produziert, verpackt, importiert oder für den Versand genutzt – dann bist du direkt von der PPWR betroffen. Du wirst künftig stärker in die Pflicht genommen. Deine Verpackungen müssen bestimmte Design- und Recyclingstandards erfüllen und du musst die Verpackung nachhaltig konzipieren (lassen) und dokumentieren. Das bedeutet aber auch, dass du ggf. digitale Infosysteme (z. B. QR-Codes) zur Verbraucherinformation bereitstellen musst.
Wer ist betroffen?
Die PPWR gilt für fast alle Akteure in der Lieferkette – also auch für dich, wenn du
Neu ist: Auch Fulfillment-Dienstleister und Onlineplattformen sind mit in der Verantwortung, dass nur konforme Verpackungen durch die Seller genutzt werden. Das kann zu Sanktionen führen, wenn Verstöße vorliegen.
Was ändert sich konkret? Die wichtigsten Neuerungen

Neue Designanforderungen: Alle Verpackungen müssen so gestaltet sein, dass sie einfach recycelbar sind. Zusätzlich müssen sie auf das nötige Mindestmaß reduziert werden – d. h. kein überflüssiger Leerraum, keine unnötigen Materialkombinationen, keine aufwendigen Lackierungen oder Verbundstoffe. Alle Verpackungen müssen ein EU-weit einheitliches Symbol tragen, das über das enthaltene Material informiert (z. B. Papier, Kunststoff, Aluminium etc.). Damit sollen Verbraucher besser trennen können.
Was bedeutet das für dich? Du solltest möglichst auf Monomaterialien setzen (z. B. nur Papier, nur PE), einfache Trennung ermöglichen (z. B. keine fest verklebten Teile) und das Verpackungsvolumen realistisch kalkulieren (z. B. Versandkartons passend zur Produktgröße).

Pflicht zur Wiederverwendung bei bestimmten Verpackungen: Künftig müssen bestimmte Verpackungsarten – vor allem Transportverpackungen und Verkaufsverpackungen im B2B – zu einem bestimmten Prozentsatz wiederverwendbar sein. Die genaue Quote hängt vom Einsatzzweck ab.
Was bedeutet das für dich? Du brauchst gegebenenfalls ein funktionierendes Mehrweg- oder Rücknahmesystem. Besonders betroffen: Online-Händler mit eigener Versandlogistik, Großhändler und Hersteller mit Lieferketten innerhalb der EU.

Der digitale Verpackungs-QR-Code: Verpackungen müssen künftig mit einem maschinell lesbaren QR-Code (oder ähnlichem digitalen Medium) versehen sein. Dieser Code liefert Informationen zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit, Rückgabe- bzw. Sammelstellen.
Was bedeutet das für dich? Du musst eine digitale Infrastruktur aufbauen oder bereitstellen, die diese Daten bereitstellt – und den Code in dein Verpackungsdesign integrieren. Ob es hierfür Dienstleister geben wird, ist noch unbekannt.

Pflichten für Fulfillment-Dienstleister und Marktplätze: Nicht nur Hersteller und Händler stehen in der Pflicht: Auch Fulfillment-Dienstleister und Plattformen (z. B. Amazon, eBay) müssen kontrollieren, ob die Verpackungen ihrer Kunden den Vorgaben entsprechen – und dürfen keine nicht-konformen Verpackungen verwenden.
Was bedeutet das für dich? Wenn du Fulfilment-Services nutzt oder über Plattformen vertreibst, solltest du sicherstellen, dass deine Verpackungen nachweislich regelkonform sind – sonst kann zu Sanktionen kommen (z. B. Deaktivierung von Listings oder Accountsperren).
FAQ zur neuen Verpackungsverordnung (PPWR)
Was ist die PPWR?
Die PPWR ist die neue Verpackungsverordnung der EU. Sie regelt einheitlich, wie Verpackungen in ganz Europa gestaltet, genutzt und entsorgt werden dürfen – mit dem Ziel: mehr Recycling, weniger Müll, mehr Wiederverwendung.
Was ist neu im Vergleich zu den aktuellen Regeln?
- EU-weit mehr einheitliche Vorgaben statt nationaler Einzelregelungen
- Pflicht zur Recyclingfähigkeit aller Verpackungen ab 2030
- QR-Codes auf Verpackungen mit Infos zu Material, Recycling, Wiederverwendung
- Striktere Materialvorgaben, z. B. keine unnötigen Materialkombinationen
- Vereinfachung bei der Registrierung in jedem Land
Warum kommt die PPWR, reichen nicht die aktuellen Vorschriften?
Nach Meinung der Experten nein, denn der Verpackungsmüll in der EU wächst stetig – während die Recyclingquoten stagnieren. Viele der aktuellen nationalen Regeln sind widersprüchlich oder lückenhaft.
Gilt die neue Verpackungsverordnung auch für ein kleines Unternehmen?
Ja. Die Verordnung gilt für alle, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen – unabhängig von Größe oder Umsatz. Auch als kleiner Online-Shop oder Einzelunternehmer bist du betroffen, wenn du Produkte mit Verpackung vertreibst, verschickst oder importierst.
Was bedeutet die PPWR konkret für Händler?
Du musst sicherstellen,
- dass deine Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen
- dich weiterhin korrekt registrieren (auch in anderen Staaten, in die du versendest)
- bei Bedarf Nachweise über die Einhaltung der Vorgaben erbringen
Muss ich meine Verpackungen jetzt komplett umstellen?
Nicht zwangsläufig – aber du solltest sie frühzeitig prüfen lassen. Viele gängige Verpackungen sind nicht recyclingfähig oder enthalten problematische Materialmischungen. Auch zu viel Leerraum ist künftig ein Problem. Frühzeitig umzustellen bedeutet, spätere Abmahnungen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Kommt eine Pflicht zu Mehrwegverpackungen im Online-Handel?
Für den Online-Handel ist Wiederverwendbarkeit (noch) keine Pflicht, wird aber als nachhaltige Lösung gefördert und könnte künftig an Bedeutung gewinnen.
Muss ich QR-Codes auf meine Verpackungen drucken (lassen)?
Ja, der QR-Code soll Informationen zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und ggf. Wiederverwendung liefern. Ziel ist mehr Transparenz für Verbraucher und bessere Sortierbarkeit im Recyclingprozess.
Werde ich als Händler entlastet oder wird alles noch komplizierter?
Die Anforderungen steigen, aber gleichzeitig werden Prozesse vereinfacht. Zum Beispiel soll die internationale Registrierungspflicht harmonisiert werden. Wie sich das langfristig auf den Alltag auswirkt, bleibt abzuwarten.
Muss ich mich weiterhin in jedem EU-Land einzeln registrieren?
Vermutlich. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung soll die Registrierungspflicht für Verpackungen deutlich vereinfacht werden. An der Tatsache, dass man sich in jedem EU-Land einzeln registrieren muss, wird sich jedoch nichts ändern. Eine zentrale EU-weite Registrierung über ein gemeinsames System ist nicht angedacht (vergleichbar mit dem „One-Stop-Shop“ aus dem Steuerbereich). Allerdings sind Vereinfachungen vorgesehen. Die Details (z. B. technische Umsetzung, Übergangsfristen) müssen noch in Durchführungsverordnungen geregelt werden.
Gilt die PPWR auch für gebrauchte Verpackungen?
Es ist wie bisher davon auszugehen, dass in der Regel auch gebrauchte Verpackungen lizenziert werden müssen und Händler, die nur gebrauchte Verpackungen nutzen, sich weiterhin registrieren müssen. Grund ist, dass ein Nachweis der Registrierung bei gebrauchten Materialien, so sie aus fremden Unternehmen stammen, nicht möglich ist.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?
Dann drohen wie bisher Abmahnungen, Bußgelder oder Verkaufsverbote – insbesondere bei systematischen Verstößen. Auch Plattformen wie Amazon oder Ebay verlangen künftig, dass deine Verpackungen gesetzeskonform sind. Wer nicht mitzieht, kann im schlimmsten Fall vom Handel ausgeschlossen werden.

Geschrieben von
Yvonne Bachmann
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