Abmahnungen im E-Commerce » So teuer war der März 2025

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Ob Markenrecht, Wettbewerbsverstöße oder fehlerhafte Angaben im Shop – auch im März wurden wieder zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen. Wir zeigen dir die wichtigsten Fälle im Überblick. Schau rein, ob du ähnliche Fehler in deinem Shop machst – bevor es teuer wird (Abmahnung 12 kostet ein kleines Vermögen).

12 kostspielige E-Commerce-Abmahnungen im März 2025

1) Lilial in Kosmetik – teuer und verboten

Abmahner: MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kosten: 1.375,88 Euro
Betroffen: Online-Händler von Kosmetikprodukten

Kosmetik verkauft sich gut – aber nicht jeder Inhaltsstoff ist erlaubt. Das Duftstoff Lilial ist in der EU inzwischen verboten. Wird ein Produkt damit dennoch angeboten, droht nicht nur Ärger mit der Aufsicht, sondern auch eine saftige Abmahnung. In diesem Fall musste ein Händler über 1.300 Euro zahlen – nur wegen eines Inhaltsstoffs. Beim Verkauf von Kosmetik solltest du also unbedingt auf die gesetzlich erlaubten Rezepturen achten.

2) Nahrungsergänzung ≠ Medizin – Vorsicht bei der Werbung

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb
Kosten: 300 Euro
Betroffen: Online-Händler allgemein

Die Grenze zwischen Gesundheitsversprechen und medizinischer Werbung ist schnell überschritten. In diesem Fall warb ein Händler mit „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ – verkauft wurden aber lediglich klassische Nahrungsergänzungsmittel. Das verstößt gegen die Lebensmittelinformationsverordnung und führte direkt zur Abmahnung. Das Fazit: Halte dich bei Produktbeschreibungen strikt an die rechtlichen Vorgaben – vor allem, wenn es um Health Claims geht.

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3) Produktbilder einfach übernommen – No-Go

Abmahner: LEXEA Rechtsanwälte
Kosten: 1.214,99 Euro (ohne Schadenersatz)
Betroffen: Online-Händler allgemein

Die Versuchung ist groß: Ein Bild sieht perfekt aus – also wird es kurzerhand aus einem anderen Shop kopiert. Aber Achtung: Urheberrechtsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt. In diesem Fall wurde nicht nur eine Abmahnung über 1.200 € ausgesprochen, sondern es droht zusätzlich noch eine Schadensersatzforderung. Tipp: Verwende nur eigene Bilder oder greife auf rechtssichere Quellen zurück.

4) Bioderma-Produkte ohne Erlaubnis verkauft – Markenrecht verletzt

Abmahner: RA André Miegel für NAOS Deutschland GmbH
Kosten: 2.002,41 €
Betroffen: Online-Händler allgemein

Ein Händler bot Bioderma-Produkte an, obwohl der Vertrieb über ein selektives System läuft. Ohne Lizenz ist das ein klarer Markenrechtsverstoß – auch wenn die Ware echt ist. Ergebnis: Abmahnung und über 2.000 € Kosten. Prüfe immer, ob du eine Marke rechtmäßig vertreiben darfst. Ohne Markenlizenz solltest du keine fremden Marken verkaufen. 

5) Markenrechtsverstoß: Bella Italia lässt Messer abmahnen

Abmahner: Kanzlei Hild & Kollegen für „Bella Italia“
Kosten: 3.020,34 €
Betroffen: Online-Händler allgemein

Ein Händler verkaufte Küchenmesser unter einer geschützten Marke – ohne Originalware anzubieten. Das Ergebnis: eine teure Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung. Über 3.000 Euro mussten gezahlt werden. Ein klassischer Fall von Produktverwechslung, der sich leicht vermeiden lässt.

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6) Unfaire Werbeaussagen – 300 € für „Selbstverständlichkeiten“

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb
Kosten: 300 €
Betroffen: Online-Händler allgemein

Der Händler warb u. a. mit „geprüften Rohstoffen“ und „gut verträglich“ – klingt harmlos, ist aber rechtlich heikel. Wer mit Aussagen wirbt, die selbstverständlich sein sollten oder nicht konkret belegt werden können, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Immerhin blieb es bei einem vergleichsweise niedrigen Betrag. Aber dennoch gilt Vorsicht bei Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

7) Teure Harley-Davidson-Abmahnung wegen Holz-Deko

Abmahner: Kanzlei Epic Legal für Harley-Davidson
Kosten: 5.664,48 €
Betroffen: Online-Händler allgemein

Ein Händler bot Holzdeko im Motorradstil unter dem Markennamen Harley-Davidson an – allerdings ohne Lizenz. Die bekannte Marke schützt Name und Logo konsequent, auch bei Deko-Artikeln. Fast 6.000 € kostete der Verstoß. Klare Empfehlung: Keine Markennamen verwenden, wenn keine Berechtigung vorliegt.

8) Klassiker: Die Inbus-Abmahnung ist zurück

Abmahner: Inbus IP GmbH, vertreten durch Advant Beiten
Kosten: 2.002,41 €
Betroffen: Online-Händler allgemein

„Inbusschlüssel“ ist für viele ein generischer Begriff – doch er ist markenrechtlich geschützt. Wer Werkzeuge damit beschreibt, ohne Originalware anzubieten, riskiert eine Abmahnung. Und die hat es in sich: Über 2.000 Euro wurden fällig. Besser auf „Sechskantschlüssel“ umsteigen, wenn es kein Inbus ist.

9) Fehler beim Widerrufsrecht – Hundehalsbänder ohne Rückgabe

Abmahner: Verbraucherzentrale Berlin
Kosten: 285,27 €
Betroffen: Online-Händler allgemein

Ein Händler schloss das Widerrufsrecht pauschal für Biothane- und Lederhalsbänder aus – wegen individueller Auswahl. Doch Farbe und Größe allein machen noch kein individuell gefertigtes Produkt. Das Ergebnis: Abmahnung durch die Verbraucherzentrale. Der Ausschluss des Widerrufsrechts bei Kundenspezifikation greift nur bei tatsächlichen Maßanfertigungen.

10) Textilkennzeichnung vergessen – über 300 € Strafe für Mützen-Händler

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb
Kosten: 357 €
Betroffen: Online-Händler, die Textilien verkaufen

Ein Händler vergaß bei Mützen die Angabe zur Textilzusammensetzung. Das ist Pflicht im Online-Shop und kein Kavaliersdelikt. Auch kleine Versäumnisse können teuer werden – und sind leicht zu vermeiden. Check regelmäßig deine Produktbeschreibungen auf korrekte Textilkennzeichnung.

11) Abweichende Inhaltsstoffe bei Kosmetik – 1.375 € Abmahnung

Abmahner: Medium Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kosten: 1.375,88 €
Betroffen: Online-Händler, die Kosmetik verkaufen

Was im Shop stand, passte nicht zu dem, was auf dem Produkt zu lesen war – bei Kosmetik ein klarer Wettbewerbsverstoß. Die Inhaltsangaben müssen übereinstimmen, sonst ist die Abmahnung nicht weit. Prüfe regelmäßig deine Artikelbeschreibungen auf Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Produkt.

12) Teure Musik: Abmahnung auf Instagram

Abmahner: B1 Recordings GmbH (vertreten durch IPPC LAW)
Forderung: 7.274,92 Euro
Betroffen: Händler, die Instagram gewerblich nutzen

Instagram bietet dir zwar eine große Auswahl an Musik – aber Vorsicht: Nicht alles, was verfügbar ist, darfst du auch gewerblich nutzen. Genau das wurde einem Sportbekleidungs-Händler zum Verhängnis. Durch die Verwendung eines nicht freigegebenen Musikstücks auf Instagram flatterte eine Abmahnung ins Haus – mit einer stolzen Forderung von über 7.000 Euro. Grund: Urheberrechtsverletzung. Die Botschaft ist klar: Wenn du Musik auf Social Media einsetzt, prüfe genau, ob du die Nutzungsrechte auch für gewerbliche Zwecke hast. Sonst kann’s richtig teuer werden.

 

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** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

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