ChatGPT vs. Anwalt » Was taugen die Antworten?

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Kann ChatGPT einen Anwalt oder eine fachkundige Rechtsberatung ersetzen? Wir haben es getestet.

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz und insbesondere ChatGPT gehört mittlerweile zum Alltag. Ob Meta Descriptions erstellen, als Recherchetool nutzen oder gar shoppen – wer KI nicht für sich gewinnbringend einsetzt, verschenkt ungenutztes Potenzial und Ressourcen.

Da stellt sich eine Frage: Wie gut ist die künstliche Intelligenz in der Rechtsberatung? Kann ChatGPT oder eine KI einen Anwalt ersetzen und beispielsweise Rechtstexte erstellen oder Rechtsfragen aus dem Alltag eines Händlers beantworten? Wir haben den Test gemacht.

 

1. Test – Rechtstexte erstellen

 
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Händler:

Ich brauche für meinen Online-Shop ein Impressum, kannst du mir helfen?

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ChatGPT:

Natürlich, ich helfe dir gern beim Erstellen eines rechtssicheren Impressums für deinen Online-Shop. Damit es korrekt und vollständig ist, brauche ich ein paar Informationen von dir:

Bitte beantworte folgende Fragen:

  1. Name des Unternehmens (bzw. dein vollständiger Name, wenn Einzelunternehmer/in)
  2. Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen, GmbH, UG, etc.)
  3. Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort – kein Postfach!)
  4. Vertretungsberechtigte Person(en) (z. B. bei GmbH: Geschäftsführer/in)
  5. Telefonnummer (optional, aber empfohlen)
  6. E-Mail-Adresse
  7. Website-URL
  8. Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden)
  9. Handelsregistereintrag (nur bei Kapitalgesellschaften etc.)
  10. Registergericht
  11. Registernummer
  12. Berufsspezifische Angaben (nur relevant bei z. B. Anwälten, Ärzten, Architekten):
  13. Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV (meist dieselbe wie die vertretungsberechtigte Person)

Wenn du mir diese Infos gibst, erstelle ich dir ein passendes Impressum.

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Händler:

Hier sind meine groben Angaben: Max Muster Handelskaufmann mit System, Einzelunternehmen, Hauptstraße 1, 12345 Musterhausen, Inhaber: Max Muster, Telefon 0123456789, info@musterhausenshop.de, Umsatzsteuer habe ich nicht, Gewerberegisternummer 546/N01/0001Z

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ChatGPT:

Danke für die Angaben! Auf dieser Grundlage erstelle ich dir ein Impressum für deinen Online-Shop. Da du ein Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag und ohne Umsatzsteuer-ID bist, aber eine Gewerberegisternummer hast, sieht dein Impressum wie folgt aus:

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Max Muster
Handelskaufmann mit System
Hauptstraße 1
12345 Musterhausen

Telefon: 01234 56789
E-Mail: info@musterhausenshop.de

Inhaber: Max Muster
Gewerberegisternummer: 546/N01/0001Z
Zuständige Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt Musterhausen

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Max Muster
Hauptstraße 1
12345 Musterhausen

Hinweise:

  • Wenn du eine Umsatzsteuer-ID bekommst, muss sie später ergänzt werden.
  • Falls dein Shop auch ins Ausland verkauft oder bestimmte regulierte Produkte anbietet (z. B. Nahrungsergänzungsmittel), können zusätzliche Angaben nötig sein.
  • Das Impressum sollte auf jeder Seite deines Shops leicht erreichbar und klar als „Impressum“ benannt sein (z. B. im Footer).

Möchtest du auch eine Datenschutzerklärung? Die ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.

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Rechtliche Einschätzung

Die Grundinhalte eines Impressums hat ChatGPT schon recht gut wiedergegeben. Beim vorgeschlagenen Muster hapert es dann allerdings deutlich. Zunächst ist bereits der Paragraf falsch genannt, es ist seit einigen Jahren § 5 DDG. Weiter geht es mit der Gewerberegisternummer sowie dem Gewerbeamt als Aufsichtsbehörde, die im Impressum zum einen keine Pflicht sind und im Falle der Aufsicht nicht passend.

Wer Inhaber eines Einzelunternehmens ist, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, darf sich rechtlich gesehen nicht als Inhaber bezeichnen. Das ist abmahngefährdet. Die Angabe des redaktionell Verantwortlichen ist ebenfalls nur für diejenigen Pflicht, die redaktionellen Content veröffentlichen, wozu der Händler nichts gesagt hat. Die weiteren Hinweise sind solide, aber lückenhaft.

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Fazit – Durchgefallen

 

Basic-Mitgliedschaftspaket

Du hast bereits einen kleinen Online-Shop, einen Plattform-Shop oder eine eigene Webseite? Doch die E-Commerce-Welt ist für dich noch recht neu? Dann ist das Basic-Mitgliedschaftspaket genau richtig für dich. Es bietet dir optimale Möglichkeiten, um im Online-Business sicher durchzustarten.
Mit abmahnsicheren Rechtstexten inklusive Update-Service, kostenloser Erstberatung bei Abmahnung, Shopauskunft Bewertungsportal und Forderungsmanagement sowie vielen weiteren Lösungen machen wir dir den E-Commerce-Alltag leichter – damit du dich ganz auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst.
 

Individuell erstellte Rechtstexte

Egal ob für deinen Online-Shop oder eine der 50 anderen unterstützten Verkaufsplattformen. Unsere spezialisierten Rechtsexperten beraten dich und stellen dir folgende Rechtstexte zur Verfügung:

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Rechtssichere AGB für Online-Shops, Websites oder auf Verkaufsplattformen.

Datenschutzerklärung

Für alle, die auf deiner Online-Präsenz Daten erheben, speichern und verarbeiten.

Impressum (Gesetzliche Anbieterkennzeichnung)

Dein Impressum mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Widerrufsbelehrung

Informiere deine Kunden mit der aktuellen Widerrufsbelehrung über das bestehende Widerrufsrecht.

Zahlungs- & Versandbedingungen

Das musst du bzgl. der Zahlungs- und Versandbedingungen beachten.

 

2. Test – Hilfe bei Abmahnungen

 
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Händler:

Ich habe eine Abmahnung erhalten? Was soll ich tun?

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ChatGPT:

Eine Abmahnung ist ein ernstzunehmendes Schreiben, das meist eine Aufforderung enthält, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen, eine sogenannte Unterlassungserklärung abzugeben und/oder Kosten zu übernehmen. Je nach Kontext (z. B. Arbeitsrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht) unterscheidet sich auch die richtige Reaktion. Damit ich dir gezielter helfen kann, beantworte bitte folgende Fragen:

Von wem stammt die Abmahnung?

Worum geht es konkret?

Was wird genau gefordert?

Ist eine Frist gesetzt? Wenn ja: Wie lang?

Allgemeine Handlungsempfehlungen:

1. Ruhe bewahren, nichts unterschreiben
Unterschreibe nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung – diese ist oft zu weit gefasst.

2. Nicht selbst antworten (ohne rechtliche Prüfung)
Eine unüberlegte Antwort kann Nachteile bringen – z. B. ein Schuldeingeständnis oder ungünstige Verpflichtungen.

3. Dokumente prüfen lassen
Ein Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet (Arbeitsrecht, Urheberrecht, etc.) sollte die Abmahnung unbedingt prüfen. Es gibt spezialisierte Kanzleien, insbesondere bei Filesharing- oder Wettbewerbsabmahnungen.

4. Fristen ernst nehmen
Wenn du ignorierst, droht u. U. eine einstweilige Verfügung oder Klage.

5. Beweise sichern (falls relevant)
Falls du dich verteidigen möchtest, sichere alle relevanten Unterlagen, E-Mails, Screenshots etc.

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Händler:

Es geht um Grundpreise vom IDO Verband. Soll ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

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ChatGPT:

Danke für die Klarstellung – das hilft sehr. Da es um eine Abmahnung durch den Ido Verband wegen fehlender oder fehlerhafter Grundpreise geht, sprechen wir von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung. Solche Abmahnungen sind rechtlich grundsätzlich zulässig und ernst zu nehmen.

Achtung! Die Unterlassungserklärung des Ido Verbands ist meist zu weit gefasst und lebenslang bindend.

Was du tun solltest:
Nicht ignorieren – Fristen beachten!
Nicht 1:1 unterschreiben.
Anwalt für Wettbewerbsrecht beauftragen. Dieser erstellt eine modifizierte
Unterlassungserklärung.
Angebote sofort korrigieren (Grundpreis richtig angeben).

Möchtest du Hilfe beim Formulieren oder eine passende Kanzlei finden?

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Händler:

Ja, bitte. Ich will es selbst machen und mir das Geld für eine Kanzlei sparen.

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ChatGPT:

Klar! Du solltest nicht die Original-Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern eine modifizierte Version, die rechtlich sicherer ist und keine feste Vertragsstrafe enthält. Hier ist ein passendes Muster, das du verwenden kannst:

Unterlassungserklärung

Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage verpflichte ich mich gegenüber dem Ido Verband, es ab sofort zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Produkte, für die nach § 4 Abs. 1 Preisangabenverordnung ein Grundpreis anzugeben ist, ohne die Angabe des Grundpreises oder ohne die Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis anzubieten.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichte ich mich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von der Wettbewerbszentrale nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann.

Ort, Datum  
(Unterschrift)

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Rechtliche Einschätzung

ChatGPT hat sofort erkannt, dass es viele Formen von Abmahnungen (z. B. auch im Arbeitsrecht) gibt und sauber getrennt. Es wurde darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, das Schreiben genau zu prüfen. ChatGPT hat auch ganz richtig erkannt, dass besonders die Unterlassungserklärung ein heikler Punkt sein kann. 

Ab hier wird es jedoch brenzlig, denn ChatGPT hat sofort Bezug auf diese genommen, ohne weiter zu thematisieren, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder der Verband zur Abmahnung berechtigt war. Derzeit gibt es keine Abmahnungen vom IDO Verband, da der Verband nicht mehr abmahnen darf und auch durch Rechtsmissbrauch aufgefallen ist. Alternativ könnte es sich um eine Vertragsstrafe aus einer alten Abmahnung handeln, was hier womöglich verwechselt wurde.

Zudem muss auch bei einer begründeten Abmahnung die Zahlung der Kosten und die Abgabe der Unterlassungserklärung nicht das Mittel der Wahl sein. Ein Anwalt, der die von ChatGPT vorgeschlagene Unterlassungserklärung verwenden würde, würde seinen Job riskieren, weil sie für den Abgemahnten ungünstig formuliert ist.

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Fazit – Durchgefallen

 

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
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3. Test – Rechtsberatung

 
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Händler:

Ich habe Streit mit einem Kunden, der angeblich defekte Ware erhalten hat. Nun will er die Rücksendekosten nicht tragen. Wie ist die Rechtslage?

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ChatGPT:

Die Rechtslage bezüglich der Rücksendekosten hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere davon, ob der Kunde als Verbraucher oder Unternehmer handelt und ob der Kaufvertrag im Rahmen des Fernabsatzes oder vor Ort geschlossen wurde.

Im Allgemeinen gilt nach deutschem Recht (BGB):

1. Verbrauchergeschäfte im Fernabsatz (z.B. Online-Shop):
Wenn der Kunde Verbraucher ist und ein Produkt im Fernabsatz (z.B. Online-Shop) gekauft hat, kann er gemäß § 357 BGB grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten, ohne dass er dafür einen Grund angeben muss. In diesem Fall trägt der Verbraucher die Rücksendekosten, es sei denn, der Verkäufer hat etwas anderes angeboten oder die Ware ist fehlerhaft (d.h. ein Mangel liegt vor).

2. Fehlerhafte Ware:
Wenn der Kunde fehlerhafte oder mangelhafte Ware erhalten hat, gilt gemäß § 439 BGB die Gewährleistungspflicht des Verkäufers. In einem solchen Fall ist der Verkäufer verpflichtet, die mangelhafte Ware zu reparieren oder zu ersetzen. Falls der Kunde von seinem Recht auf Nacherfüllung Gebrauch macht, trägt der Verkäufer auch die Rücksendekosten.
Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder der Mangel nicht behoben wird, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und ebenfalls Anspruch auf Erstattung der Rücksendekosten haben.

3. Verbraucher oder Unternehmer:
Falls der Kunde als Unternehmer agiert, gelten die gesetzlichen Regelungen anders. In solchen Fällen trägt der Käufer grundsätzlich selbst die Rücksendekosten, auch bei Mängeln an der Ware.

Zusammenfassung:

  1. Wenn die Ware tatsächlich defekt ist und der Kunde als Verbraucher handelt, muss der Verkäufer die Rücksendekosten übernehmen, wenn der Kunde von seinem Gewährleistungsrecht Gebrauch macht.
  2. Ist die Ware nicht defekt, muss der Kunde in der Regel die Rücksendekosten tragen.
  3. Wenn der Kunde die Ware ohne Mängel zurücksendet (also z.B. einfach seine Meinung geändert hat), dann muss der Kunde auch die Rücksendekosten übernehmen.

Es wäre ratsam, den genauen Sachverhalt zu prüfen und den Kunden gegebenenfalls um genauere Informationen zur Mängelbeschreibung zu bitten.

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Rechtliche Einschätzung

Es ist zu begrüßen, dass ChatGPT hier auf die verschiedenen Konstellationen eingeht und differenziert, dass die Rechtslage im B2B-Bereich anders aussieht als im B2C-Bereich. Auch die Unterscheidung zwischen Widerrufs- und Gewährleistungsrecht ist zutreffend. 

Allerdings ist die Erklärung bei Punkt 1 etwas abenteuerlich. Zum einen findet kein Rücktritt statt. Zum anderen wird hier der Widerruf mit dem Gewährleistungsrecht vermischt. In der Tat kommt es aber darauf an, worauf sich der Kunde beruft. Beim Gewährleistungsrecht findet dann zumindest im Ergebnis die richtige Einordnung der Rücksendekosten statt. 

Die Aussage “Wenn der Kunde die Ware ohne Mängel zurücksendet (also z.B. einfach seine Meinung geändert hat), dann muss der Kunde auch die Rücksendekosten übernehmen” ist pauschal nicht zutreffend und widerspricht sogar den eigenen Ausführungen von ChatGPT weiter oben.

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Fazit – Durchgefallen

 

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