Rechtssicheres Impressum erstellen lassen
Du bist Online-Händler und betreibst eine Website oder einen Social-Media-Account? Versendest du geschäftliche E-Mails oder einen Newsletter? Wenn du eine dieser Fragen mit ja beantwortest, benötigst du im Normalfall ein Impressum. Der Gesetzgeber verlangt, dass du im Impressum einige Informationen über dich selbst und dein Unternehmen veröffentlichst. Außerdem stellt er hohe Anforderungen an die Art und den Ort der Veröffentlichung.
Das Fehlen des Impressums, sowie jeder Fehler können abgemahnt werden und bis zu 750 € Gebühren kosten. Um dabei entstehende Kosten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, von einem Anwalt dein Impressum erstellen oder überprüfen zu lassen. Als Mitglied im Händlerbund erhältst du bereits ab 9,90 Euro* pro Monat u.a. folgende Leistungen:
- Individuelle Erstellung deines Impressums durch auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwälte
- Weitere Rechtstexte wie AGB, Datenschutzerklärung oder Widerrufsbelehrung im Paket enthalten
- Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
Individuell erstellte Rechtstexte für Händlerbund-Mitglieder
Neben AGB für Onlineshops beraten unsere Rechtsexperten und stellen folgende weitere Rechtstexte zur Verfügung:
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Rechtssichere AGB für Online-Shops, Websites oder auf Verkaufsplattformen.
Datenschutzerklärung
Für alle, die auf ihrer Online-Präsenz Daten erheben, speichern und verarbeiten.
Impressum (Gesetzliche Anbieterkennzeichnung)
Dein Impressum mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben.
Widerrufsbelehrung
Informiere deine Kunden mit der aktuellen Widerrufsbelehrung über das bestehende Widerrufsrecht.
Zahlungs- & Versandbedingungen
Das musst du bzgl. der Zahlungs- und Versandbedingungen beachten.
Weitere Leistungen des Händlerbunds
Begriffsklärung: Impressum
Mit einem Impressum (Anbieterkennzeichnung) soll im E-Commerce über die Verpflichtung der Online-Händler, bestimmte Pflichtinformationen einzustellen, ein einheitlicher Mindeststandard an Transparenz und Information gewährleistet werden. Die Anbieterkennzeichnung informiert den Besucher der Seite, wer die Dienste anbietet und wer die Seite betreibt bzw. wen sie im Streitfall verklagen müssten. Welche Angaben das Impressum konkret zu enthalten hat, ergibt sich aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und ist u.a. immer von der Rechtsform und dem Beruf des Anbieters abhängig. Die Abmahnung wegen eines fehlenden/ unzutreffenden/ unvollständigen Impressums kann durch einen Mitbewerber, einen Wettbewerbsverein oder durch einen Verbraucherschutzverband ausgestellt werden.
Warum Händlerbund-Mitglied werden?
Als Mitglied des Händlerbunds kannst du dich voll und ganz auf dein Geschäft konzentrieren, denn du bist durch unsere Rechtstexte, die von auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwälten erstellt wurden, auf der sicheren Seite. Sollte es doch zu einer Abmahnung kommen, weil uns ein Fehler unterlaufen ist, stehen wir natürlich für die Korrektheit unserer Rechtstexte ein, selbstverständlich inkl. Haftung.
Mit dem Händlerbund als Partner bist du zudem immer auf dem neuesten Stand der deutschen Rechtsordnung: Sollte es gesetzliche Änderungen geben, werden wir unsere Texte entsprechend aktualisieren und dich darüber informieren. Lass dir also einfach ein rechtssicheres Impressum erstellen und profitiere von vielen weiteren Vorteilen beim Händlerbund!
Vorteile der Händlerbund-Mitgliedschaft:
- Immer aktuell gültiges Impressum
- Kostenloser Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
- Alle weiteren Rechtstexte wie z.B. AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung inklusive
- Rechtstexte in 8 verschiedenen Sprachen auch für 50+ Verkaufsplattformen
Wissenswertes zum Thema Impressum
Was ist ein Impressum?
Das Impressum ist eine Seite deines Internetauftritts. Dort gibst du an, wer der Inhaber der Website ist und wie diese Person zu erreichen ist. Ursprünglich stammt die Impressumspflicht aus der Presse. So hat beispielsweise jedes Buch ein Impressum, das die Rechteinhaber und Verantwortlichen nennt. Sowohl in einem Buch als auch im Internet erfüllt ein Impressum den gleichen Zweck: Nutzer finden leicht heraus, wer für den Inhalt verantwortlich ist.
Wer unterliegt der Impressumspflicht?
Eine Impressumspflicht kann aus zwei verschiedenen Gründen bestehen:
1. Geschäftsmäßigkeit
Jede geschäftsmäßige Internetseite braucht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ein Impressum. Das heißt, die Impressumspflicht gilt für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, nicht aber für rein private Internetauftritte. Die Rechtsprechung legt den Begriff "geschäftsmäßig" in diesem Zusammenhang sehr weit aus. Wenn auf deiner Website Affiliate-Links, Werbebanner oder sonstige Werbung zu sehen sind, brauchst du auch dann ein Impressum, wenn du wenig oder gar keine Einnahmen damit generierst. Ein Impressum für den Verein kann also genauso notwendig sein.
2. Journalismus
Darüber hinaus enthält § 55 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag eine Impressumspflicht für Websites mit "journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten". Die genauen Grenzen lassen bisher sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung offen. Es ist deshalb unklar, wo ein privater Blog endet und journalistische Nachrichten beginnen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, jeden Internetauftritt mit einem Impressum zu versehen.
Wo und wie muss das Impressum eingefügt werden?
Das Impressum muss "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein (§ 5 Absatz 1 DDG).
Leicht erkennbar
Die Vorgabe "leicht erkennbar" lässt dir einen gestalterischen Spielraum. Du darfst das Impressum beispielsweise umbenennen. Ein einigermaßen bekanntes Synonym lautet Anbieterkennzeichnungspflicht. Mit solchen Abweichungen von der Norm solltest du jedoch äußerst vorsichtig umgehen. Wirst du zu kreativ, könnten Gerichte dein Impressum als schwer erkennbar und damit fehlerhaft bewerten.
Unmittelbar erreichbar
Das Impressum muss von jeder Unterseite deiner Website, von jedem Social Media Account und von allen anderen Telemedien erreichbar sein. Im besten Fall befindet sich der Link zum Impressum beispielsweise im Footer jeder Seite. Mehr als zwei Klicks sollte der "Weg" zum Impressum nicht dauern.
Ständig verfügbar
Das Impressum muss immer aktuell sein und darf zu keiner Zeit fehlen. Ebenfalls unzulässig ist die Platzierung in einem Pop-Up-Fenster, da viele Nutzer diese durch die Verwendung von Blockern unterdrücken.
Brauchen Social Media Auftritte ein Impressum?
§ 5 DDG und § 55 Rundfunkstaatsvertrag gelten nicht nur für eigene Websites, sondern für alle Telemedien. Telemedien sind alle Informations- und Kommunikationsdienste (§ 1 Absatz 1 Satz DDG). Dazu gehören auch Social Media Auftritte beispielsweise bei Facebook, LinkedIn und XING. Es gelten die gleichen Anforderungen, wie für das Impressum einer Website. Hier muss besonders auf die leichte Erreichbarkeit geachtet werden, da dies bei Social Media Kanälen oftmals komplizierter ist, als auf der eigenen Website.
Bedarf eine E-Mail eines Impressums?
Auch geschäftsmäßige E-Mails gehören zu den Telemedien und bedürfen eines Impressums in E-Mails. Das Gleiche gilt für Newsletter. Am besten lässt sich das Impressum in die Signatur einbauen. Ein einfacher Link auf deine Website genügt nicht.
Welche Pflichtangaben müssen im Impressum gemacht werden?
§ 5 Absatz 1 DDG nennt alle Angaben, die das Impressum enthalten muss. Das sind insbesondere die folgenden:
- Name und Anschrift des Betreibers. Falls der Betreiber eine juristische Person ist, deren Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen und gegebenenfalls Angaben über das Kapital
- Kontaktdaten für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme (insbesondere E-Mail-Adresse)
- Zuständige Aufsichtsbehörde
- Registernummer und Register, in dem das Unternehmen eingetragen ist
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Angaben zur Liquidation oder Auflösung
Selbstverständlich musst du nur angeben, was du auch hast. Wenn deine Tätigkeit beispielsweise keiner behördlichen Zulassung bedarf, brauchst du auch keine Aufsichtsbehörde angeben.
Welche weiteren Pflichtangaben ergeben sich aus anderen Gesetzen?
Das Telemediengesetz lässt die Vorgaben anderer Gesetze unberührt (§ 5 Absatz 2 DDG). Dadurch kann der Gesetzgeber in Spezialgesetzen weitere Details regeln, die du beim Impressum erstellen beachten solltest.
Ist die Telefonnummer oder Fax zwingend erforderlich?
Das Telemediengesetz verpflichtet dich nicht zur Angabe deiner Telefonnummer. Allerdings schließen Online-Händler regelmäßig Fernabsatzverträge ab. Und für Fernabsatzverträge gilt Artikel 246a, § 1 Absatz 1 Nr. 2, welcher zur Nennung deiner Telefonnummer verpflichtet. Eine Fax-Nummer muss nicht zwingend angegeben werden.
Reicht ein Kontaktformular für die Kontaktaufnahme?
Nein, ein Kontaktformular reicht nicht aus. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum erforderlich.
In welcher Sprache müssen die Angaben gemacht werden?
Gesetzgeber und Rechtsprechung haben die Frage nach der Sprache noch nicht abschließend beantwortet. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du das Impressum in den Sprachen zur Verfügung stellen, in denen du Inhalte anbietest. Wenn du deine Waren grenzüberschreitend veräußerst, ist jedenfalls eine Übersetzung ins Englische empfehlenswert.
Tipp: Erstellen sich ganz einfach in wenigen Schritten deine englischen AGB mit dem Händlerbund.
Was sollte man angeben, wenn man als Kleinunternehmer keine USt-ID hat?
Wenn du als Kleinunternehmer keine USt-ID hast, brauchst du auch keine angeben. Du musst weder deine Steuernummer veröffentlichen noch eine USt-ID nur zu diesem Zweck beantragen. Im Übrigen gelten die gleichen Regeln für das Impressum eines Kleinunternehmers, wie bereits beschrieben.
Gehört ein Disclaimer ins Impressum?
Disclaimer (auch Haftungsausschlüsse genannt) sollen den Betreiber einer Website vor der Haftung für fremde Inhalte schützen. Du bist rechtlich nicht verpflichtet, einen Disclaimer zu verfassen oder zu verwenden. Wenn du dies jedoch tun möchtest, darfst du den Disclaimer auf der gleichen Seite wie das Impressum veröffentlichen.
Was gilt bei journalistischen Inhalten?
Für journalistisch-redaktionelle Inhalte gilt zusätzlich der § 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag. Hiernach muss im Impressum die natürliche Person (inklusive Name und Adresse) genannt werden, die für diese Inhalte verantwortlich ist.
Wann sind Handelsregisterangaben nötig?
Angaben zum Handelsregistereintrag müssen natürlich nur jene Online-Händler machen, die auch ins Handelsregister eingetragen sind. Die Eintragung ist grundsätzlich auch freiwillig möglich. Verpflichtet, die Angaben im Impressum zu machen, sind eingetragene Kaufleute, Kapitalgesellschaften wie die GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) oder auch die AG. Darüber hinaus müssen auch Personenhandelsgesellschaften wie die OHG, KG oder GmbH & Co. KG ordnungsgemäß Angaben zum zuständigen Registergericht und der Handelsregisternummer machen.
Welche Fehler im Impressum können zu Abmahnungen führen?
Sowohl ein fehlendes Impressum, als auch unvollständige, veraltete oder falsche Angaben können zu Abmahnungen durch Konkurrenten, die Verbraucherzentrale oder Anwälte führen. Es ist also nicht nur wichtig, dass du ein rechtssicheres Impressum erstellen lässt, sondern auch, dass du es immer entsprechend der Rechtslage anpasst.
Was ist ein Impressum-Generator und wie funktioniert er?
Bei einem Impressum Generator musst du lediglich eine Reihe von Fragen beantworten und erhältst so innerhalb weniger Klicks ein fertiges rechtssicheres Impressum, das du dann direkt auf deiner Website oder in Social Media einbinden kannst. Die entsprechenden Fragen und Antwortmöglichkeiten wurden von spezialisierten Rechtsanwälten erstellt, so dass du sicher sein kannst, dass das generierte Impressum der aktuellen Rechtslage entspricht.Muss das Impressum aufgrund eines Urteils oder neuer Gesetzeslage angepasst werden, ändern wir auch direkt die entsprechenden Bausteine im Editor. Du wirst darüber natürlich von uns informiert und bist so stets auf dem aktuellen Stand der Dinge. Dein Impressum ist also abmahnsicher und selbstverständlich haften wir für die Korrektheit der Texte.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.