Abmahnungen im E-Commerce » So teuer war der August 2025

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Auch im August 2025 gab es wieder zahlreiche Fälle, die zeigen, wie unterschiedlich die Gründe für Abmahnungen sein können.

Wir haben sechs aktuelle Abmahnungen zusammengefasst, die verdeutlichen, welche Risiken im E-Commerce lauern und warum es so wichtig ist, die rechtlichen Vorgaben genau einzuhalten.

Nummer 4 ist sch*** teuer 💰😱

6 kostspielige E-Commerce-Abmahnungen im August 2025

1) Kundenbewertungen ohne Beleg

Abmahner: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
Kosten: 350 Euro
Betroffene: Händler mit Bewertungsfunktion

Ein Dienstleister präsentierte auf seiner Webseite einige besonders positive Kundenbewertungen. Doch es fehlte der Hinweis, ob diese Bewertungen überhaupt auf ihre Echtheit geprüft wurden. Genau hier setzte der Verbraucherzentrale Bundesverband an und sprach eine Abmahnung aus.

Das Problem: Wer Kundenbewertungen auf seiner Webseite darstellt – egal ob im Rahmen einer vollständigen Übersicht oder bei der Hervorhebung einzelner Rezensionen – muss klarstellen, ob eine Überprüfung auf Echtheit erfolgt ist. Andernfalls können Verbraucher davon ausgehen, dass es sich um authentische Bewertungen handelt, was irreführend ist.

Die Folge: Eine Abmahnung mit Kosten von 350 Euro. Der Fall macht deutlich, dass Transparenz bei der Darstellung von Kundenbewertungen unerlässlich ist und Händler auf eindeutige Hinweise zur Echtheitsprüfung nicht verzichten sollten.

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2) Vergleichende Werbung mit Oral-B-Zahnbürste

Abmahner: Haleon Germany GmbH (Oppenländer Rechtsanwälte)
Kosten: 2.123,08 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Um die eigene Zahnbürste hervorzuheben, griff ein Händler zu vergleichender Werbung. Dabei wurde behauptet, dass bei herkömmlichen Zahnbürsten Mikroplastik aufgenommen werde. Als Negativbeispiel wurde eine Zahnbürste der Marke „Oral-B“ dargestellt. Der Markeninhaber sah darin eine unzulässige Abwertung seiner Produkte und mahnte den Händler ab. Die Kosten beliefen sich auf 2.123,08 Euro. Der Fall verdeutlicht: Vergleichende Werbung ist zwar grundsätzlich erlaubt, darf aber keine einzelnen Marken herabsetzen oder in unlauterer Weise abwerten.

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Schleichwerbung und wie du sie vermeidest

 

3) Urheberrechtsverletzung bei Produktfoto

Abmahner: Stephan Uhlenbusch (vertreten durch Rechtsanwalt Nils Kambach)
Kosten: 1.438,26 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Ein Händler erhielt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, weil er ein Produktfoto ohne die erforderlichen Nutzungsrechte übernommen hatte. Bei der Berechnung des Schadensersatzes wird regelmäßig die Tabelle der Mittelstandsvereinigung Foto Marketing (MFM) herangezogen. Zusätzlich wurden ein Verletzerzuschlag sowie Anwaltskosten geltend gemacht, sodass sich die Forderung auf über 1.400 Euro summierte. Der Fall verdeutlicht, dass Bildmaterial im Shop nur verwendet werden darf, wenn die Nutzungsrechte eindeutig geklärt sind – andernfalls drohen kostspielige Abmahnungen.

 

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4) Urheberrechtsverletzung auf Instagram

Abmahner: B1 Recordings GmbH (vertreten durch IPPC Law)
Kosten: 3.500 Euro
Betroffene: Social-Media-Nutzer

Ein Händler veröffentlichte auf Instagram ein Video mit einem bekannten Musiktitel – allerdings ohne die erforderliche Lizenz. Der Rechteinhaber wurde darauf aufmerksam und leitete eine Abmahnung auf Instagram ein. Die Folge: Eine Forderung in Höhe von 3.500 Euro. Hintergrund ist, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne entsprechende Erlaubnis einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

Um solche Risiken zu vermeiden, sollten auf Instagram und Facebook ausschließlich die Stücke aus der Meta Sound Collection verwendet werden. Für TikTok gilt Ähnliches: Dort steht die Commercial Music Library zur Verfügung, die für geschäftliche Accounts genutzt werden darf.

 
 

5) Werbe-E-Mail ohne Einwilligung

Abmahner: ARZT HOFMANN (vertreten durch Grün Law Rechtsanwalt)
Kosten: 688,12 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Das Versenden von Werbe-E-Mails unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Grundsätzlich dürfen solche Nachrichten nur an Empfänger verschickt werden, die zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. Schon eine einzige unerlaubte E-Mail kann dabei als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gewertet werden. Genau das passierte in diesem Fall: Ein Händler verschickte eine Werbe-Mail ohne vorherige Zustimmung und wurde prompt abgemahnt. Die Folge: Kosten in Höhe von 688,12 Euro. Der Fall verdeutlicht, wie riskant unzulässige Direktwerbung ist und wie wichtig eine saubere Dokumentation der Einwilligungen bleibt.

6) Markenrechtsverletzung Crossfit

Abmahner: Crossfit LLC (vertreten durch Bird & Bird)
Kosten: 3.441,60 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Markenrechtsverletzungen können für Händler schnell teuer werden, das zeigt ein aktueller Fall der Marke „Crossfit“. Hier wurde der geschützte Markenname unzulässig verwendet, obwohl es sich nicht um Originalware handelte. Die Nutzung einer geschützten Bezeichnung ohne entsprechende Markenlizenz oder Berechtigung stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Die Folge: eine Abmahnung mit Forderungen in Höhe von 3.441,60 Euro. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, geschützte Markennamen nur dann zu verwenden, wenn eine rechtliche Grundlage besteht, ansonsten drohen hohe Kosten.

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