Auch im Juli 2025 mussten sich zahlreiche Online-Händler mit Abmahnungen auseinandersetzen. Besonders häufig betroffen: Markenrechtsverstöße, fehlerhafte Preisangaben und irreführende Werbeaussagen.
Wir haben die wichtigsten Abmahnfälle des Monats für dich aufbereitet – inklusive Abmahngrund, Kosten und konkretem Lerneffekt.
Nummer 15 haut dich vom Hocker 😭
15 kostspielige E-Commerce-Abmahnungen im Juli 2025
1) Falsche Versandangabe auf Google
Abmahner: Wettbewerbszentrale
Kosten: 374,50 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein
Ein Weinfass-Händler geriet ins Visier der Wettbewerbszentrale – Grund war eine irreführende Werbung bei Google Shopping. Dort wurden neben dem Produktpreis auch die Versandkosten dargestellt. Doch die Angaben stimmten nicht: Statt der beworbenen 12 Euro lagen die tatsächlichen Versandkosten bei rund 90 Euro. Das Problem: Die abweichende Darstellung stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar und kann Verbraucher täuschen. Die Folge: Eine Abmahnung wegen Wettbewerbsverstoß mit Kosten von 374,50 Euro. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Preisdaten in Werbeanzeigen korrekt und aktuell zu halten.
2) Fehlerhafte Grundpreisangabe – Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb
Kosten: 357 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein
Ein häufiger Fehler mit teuren Folgen: In einem aktuellen Fall bekam ein Händler eine Abmahnung, weil der Grundpreis nicht korrekt angegeben war. Statt auf die gesetzlich vorgeschriebene Bezugsgröße – in der Regel 1 Kilogramm oder 1 Liter – bezog sich der Preis auf 100 Gramm. Solche Abweichungen sind nach der Preisangabenverordnung unzulässig und werden derzeit vermehrt abgemahnt. Der Verband Sozialer Wettbewerb verhängte eine Abmahnung wegen fehlerhafter Grundpreisangabe mit Kosten in Höhe von 357 Euro. Wer Preisangaben macht, sollte daher genau auf die richtigen Einheiten achten, sonst wird es schnell teuer.
3) Fehlerhafte Grundpreisangabe – 300 Euro für Kosmetikhändler
Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb
Kosten: 300 Euro
Betroffene: Online-Händler von Kosmetikprodukten
Kosmetikhändler aufgepasst: Wer Produkte nach Gewicht verkauft, muss den Grundpreis korrekt angeben – und zwar bezogen auf ein Kilogramm, wie es die Preisangabenverordnung vorschreibt. Ein Händler wählte jedoch 100 Gramm als Bezugsgröße und wurde prompt vom Verband sozialer Wettbewerb abgemahnt. Die Konsequenz: 300 Euro Abmahnkosten. Hier findest du weitere Infos zur Kosmetikverordnung.
4) Urheberrechtsverstoß auf Social Media
Abmahner: dpa Picture Alliance GmbH (vertreten durch KSP Rechtsanwälte)
Kosten: 2.047,16 Euro
Betroffene: Online-Händler auf Social Media
Ein Bild – drei Jahre online – über 2.000 Euro Abmahnkosten. In diesem Fall nutzte ein Händler ein urheberrechtlich geschütztes Foto in einem Social-Media-Beitrag, ohne die erforderlichen Nutzungsrechte zu besitzen. Die dpa Picture Alliance GmbH reagierte und ließ den Verstoß durch die Kanzlei KSP abmahnen. Die lange Verweildauer des Bildes führte zu einer besonders hohen Forderung. Der Fall zeigt: Gerade bei Bildern und Medien auf Social Media ist Vorsicht geboten – ungeklärte Rechte können eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nach sich ziehen.
5) Urheberrechtlich geschützt: Osterei-Foto wird zur Abmahnfalle
Abmahner: dpa Picture-Alliance GmbH (vertreten durch KSP Kanzlei)
Kosten: 4.030,04 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein
Was harmlos wirkt, kann teuer enden: Eine Einrichtungshändlerin postete 2016 ein Bild bemalter Ostereier auf Facebook. Doch das Motiv stammte aus dem Archiv der dpa Picture Alliance und wurde ohne Lizenz genutzt. Neun Jahre später flatterte die Abmahnung ins Haus. Gefordert wurden u. a. 2.000 Euro Schadensersatz, Zinsen seit 2016 und Anwaltskosten – insgesamt über 4.000 Euro. Ein Beispiel dafür, dass Social-Media-Inhalte dauerhaft haftungsrelevant bleiben und professionelle Bilder besser nicht ohne Lizenz verwendet werden sollten.
6) Urheberrecht verletzt: Abmahnung wegen Bootleg-Verkauf
Abmahner: Rechteinhaber an Konzertmitschnitten der Band Deep Purple (vertreten durch Kanzlei Gutsch & Schlegel)
Kosten: Nicht beziffert – gefordert wurden Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Vernichtung
Betroffene: Händler, die Bootlegs oder nicht lizenzierte Konzertmitschnitte verkaufen
Ein Online-Händler bot eine Konzert-DVD der Band Deep Purple an, versehen mit dem Hinweis „Unofficial Release“. Doch genau das wurde ihm zum Verhängnis: Die Rechteinhaber mahnten wegen Urheberrechtsverletzung ab. Bootlegs sind ohne Genehmigung der Künstler vnicht erlaubt. Die Folge: Forderung nach Unterlassung, Vernichtung, Auskunft und Schadensersatz. Ein klarer Reminder, wie riskant der Handel mit nicht lizenziertem Content ist.
7) Markenrechtsverstoß bei „Herrnhuter Stern“
Abmahner: Herrnhuter Sterne GmbH (vertreten durch SKW Schwarz)
Kosten: 3.200,56 Euro
Betroffene: Online-Händler von Weihnachtsschmuck
Auch in der festlichen Saison drohen teure Markenrechtsverstöße. Ein Händler bot auf Amazon Weihnachtsschmuck unter der geschützten Bezeichnung „Herrnhuter Stern“ an – jedoch ohne Markenlizenz. Die Herrnhuter Sterne GmbH reagierte mit einer markenrechtlichen Abmahnung. Da gleich mehrere Verstöße festgestellt wurden, belief sich die Forderung auf über 3.200 Euro. Ein deutliches Beispiel dafür, dass selbst saisonale Produkte markenrechtlich abgesichert sein müssen.
8) Markenrecht verletzt: Abmahnung wegen „Carrybag“-Werbung
Abmahner: Reisenthel Accessoires GmbH & Co. KG (über Kanzlei Maiwald)
Kosten: 3.200,56 Euro
Betroffene: Online-Händler von Taschen und Einkaufskörben
Alltagsbegriff oder eingetragene Marke? In diesem Fall war die Sache klar: Ein Amazon-Händler bewarb einen No-Name-Einkaufskorb mit dem Begriff „Carrybag“ – ein geschützter Markenname von Reisenthel. Der Vorwurf: Markenrechtsverletzung und Irreführung zur Herkunft des Produkts. Neben Unterlassung wurden auch Auskunft und Schadensersatz gefordert. Die Abmahnung schlägt mit über 3.200 Euro zu Buche. Ein Verstoß, der vermeidbar gewesen wäre.
9) Teurer Pullover: Markenrechtsverletzung bei „Schietwetter“
Abmahner: Michael Heinen Holding GmbH (vertreten durch Kanzlei Heissner & Struck)
Kosten: 2.301,50 Euro
Betroffene: Online-Händler von Bekleidung
Wortmarken sind auch bei regional gefärbten Begriffen keine Seltenheit. In diesem Fall traf es einen Online-Händler, der Pullover mit dem Aufdruck „Schietwetter“ verkaufte – ohne Markenlizenz. Der Begriff ist jedoch als Marke geschützt, was eine Abmahnung nach sich zog. Die Forderung: 2.301,50 Euro. Ein klassisches Beispiel dafür, dass auch scheinbar alltägliche Wörter markenrechtlich brisant sein können.

In unserem Beitrag haben wir die 13 "gefährlichsten" Alltagsbegriffe zusammengestellt, die geschützte Marken sind. Verwendest du diese in deinem Shop, kannst du dir eine Markenrechtsabmahnung einhandeln.

In diesem Beitrag haben wir kurz zusammengefasst, was du als Unternehmer über das Markenrecht wissen solltest. Wann verstößt man gegen das Markenrecht? Wie prüfe ich Markenrechte?
10) Abmahnung wegen Rituals-Produkten auf Amazon
Abmahner: Rituals Cosmetics Enterprises & Rituals International Trademarks B.V. (Kanzlei Vorys LLP)
Kosten: Nicht beziffert, aber rechtliche Konsequenzen bei Nichtreaktion
Betroffene: Händler, die Rituals-Produkte ohne Autorisierung verkaufen
In diesem Fall wurde ein Amazon-Händler abgemahnt, weil er Produkte der Marke „Rituals“ außerhalb des selektiven Vertriebssystems angeboten hatte. Laut Rituals ist der Verkauf durch nicht autorisierte Händler unzulässig, da dadurch Qualitätsstandards und Markenschutz unterlaufen werden. Zusätzlich wurde die unrechtmäßige Nutzung von Markennamen und Produktbildern bemängelt. Gefordert wurden die sofortige Unterlassung, Offenlegung der Bezugsquellen und ggf. der Beitritt zum Händlernetz.
11) Umsatzsteuerangabe vergessen
Abmahner: Wettbewerbszentrale
Kosten: 374,50 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein
Ein häufiger Fehler mit rechtlichen Folgen: In einem aktuellen Fall vergaß ein Händler, bei seinen Produktpreisen anzugeben, dass die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Genau das schreibt die Preisangabenverordnung aber zwingend vor – vor allem bei Angeboten an Verbraucher. Die Wettbewerbszentrale mahnte ab, die Folge war eine Forderung über 374,50 Euro. Ein kleines Detail mit großer Wirkung.
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12) Abmahnung wegen fehlender Lebensmittelkennzeichnung
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb
Kosten: 300 Euro
Betroffene: Online-Händler von Lebensmitteln
Beim Verkauf von Lebensmitteln gelten strenge Informationspflichten. In einem aktuellen Fall fehlten auf der Produktseite wesentliche Pflichtangaben – darunter der Grundpreis und allergieauslösende Inhaltsstoffe. Der Verband Sozialer Wettbewerb mahnte den Händler deshalb ab. Die Folge: 300 Euro Abmahnkosten. Ein Reminder für alle Händler, die Lebensmittel anbieten – die Lebensmittelinformationsverordnung ist kein Optionalprogramm.
13) Irreführende Umweltwerbung: Vorsicht bei Begriffen wie „nachhaltig“
Abmahner: Michaela Maurer (über die Kanzlei HKMW Rechtsanwälte)
Kosten: 1.377,29 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein
Nachhaltigkeit ist in aller Munde – doch wer mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ wirbt, muss diese auch belegen können. In diesem Fall fehlten die nötigen Nachweise. Ein Händler wurde daher wegen irreführender Werbung abgemahnt. Die Kosten: 1.377,29 Euro. Der Fall zeigt, wie sensibel Umweltversprechen rechtlich bewertet werden.
Unser Abmahnschutz für Online-Händler
Abmahnungen sind im Online-Handel nach wie vor Alltag – ob durch neue Gesetze, Unsicherheiten oder kleine Fehler. Wir unterstützen dich dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und deinen Shop rechtssicher aufzustellen.

14) Impressumsfehler auf Amazon: Handelsregisterangabe fehlt
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e. V.
Kosten: 357,00 Euro Aufwendungsersatz
Betroffene: Amazon-Händler mit unvollständigem Impressum
Ein korrektes Amazon-Impressum ist Pflicht. In diesem Fall fehlten bei einem Händler in GmbH-Form die Angaben zum Handelsregister, zur Registernummer und zum zuständigen Gericht. Der Verband Sozialer Wettbewerb mahnte den Formfehler ab. Gefordert wurden eine Unterlassungserklärung und 357 Euro Aufwendungsersatz. Bei künftigen Verstößen droht eine Vertragsstrafe.
15) Markenrechtsverstoß bei Parfum
Abmahner: Louis Vuitton Malletier (vertreten durch CBH Rechtsanwälte)
Kosten: 6.262,60 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein
Markenrechtsverletzungen gehören zu den teuersten Abmahngründen im Online-Handel – das zeigt ein aktueller Fall. Ein Händler bot Parfums über verschiedene Marktplätze an, ohne die Markenrechte korrekt zu berücksichtigen. Die Luxusmarke Louis Vuitton ließ über CBH Rechtsanwälte eine Abmahnung aussprechen. Die Forderung: über 6.000 Euro. Der Fall unterstreicht: Wer bekannte Marken vertreibt, muss besonders auf Lizenzen, Originalität und Rechteinhaberschaft achten. Schon kleine Verstöße können hohe Kosten verursachen.
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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.