Abmahnungen im E-Commerce » So teuer war der September 2025

Hinweis: Der Player funktioniert nur, wenn du die Cookies akzeptierst.

Auch im September 2025 blieb es für Online-Händler nicht ruhig: Markenrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße sorgten erneut für kostspielige Abmahnungen. Die Fälle zeigen, wie schnell kleine Unachtsamkeiten zu hohen Kosten führen können – sei es durch die unberechtigte Nutzung geschützter Marken oder fehlerhafte Angaben auf Verkaufsplattformen.

1.300 € wegen eines Sandwichs (Nr. 8) 😵

15 kostspielige E-Commerce-Abmahnungen im September 2025

1) Irreführende Angabe zur Energieeffizienz

Abmahner: Wettbewerbszentrale
Kosten: 350 Euro
Betroffene: Online-Händler von Elektronikprodukten

Ein Händler bot in seinem Shop LED-Lampen an und zeigte dabei ein Energieeffizienzlabel, dessen Auflösung so gering war, dass wesentliche Informationen nicht lesbar waren; der QR-Code ließ sich ebenfalls nicht nutzen. Zusätzlich widersprachen sich die Angaben: Auf dem Label war die Klasse F ausgewiesen, in der Produktbeschreibung hingegen E. Diese Inkonsistenz kann Verbraucher in die Irre führen und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Die Wettbewerbszentrale mahnte den Händler ab.

Der Fall verdeutlicht: Energieeffizienzangaben müssen einheitlich, vollständig und gut lesbar sein – sowohl auf dem Label als auch in allen Begleittexten. Unklare oder unlesbare Darstellungen, fehlerhafte Klassen oder nicht funktionierende QR-Codes können als Irreführung gewertet werden und Abmahnkosten nach sich ziehen.

hb-iconset-idee
In unserem Ratgeber Kennzeichnung von Lichtquellen erfährst du mehr zum Thema.

 

2) „Laborgeprüft“ sorgt für Abmahnung

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Ein eBay-Händler bot Nahrungsergänzungsmittel an und warb dabei mit der Aussage „Laborgeprüft“. Problematisch: Es fehlten konkrete Angaben dazu, nach welchen Kriterien geprüft wurde und wer die Prüfung vorgenommen hatte. Ohne diese Informationen gilt die Werbung als irreführend und kann rechtlich beanstandet werden. Zusätzlich stellte sich heraus, dass im Impressum keine ausreichende Kontaktmöglichkeit angegeben war – eine Pflichtangabe, die unter anderem eine E-Mail-Adresse umfasst.

Shop-Tiefenprüfung –
Lass Abmahner abblitzen

  1. Dein Anwalt steht dir während der Prüfung jederzeit zur Seite
  2. Mehr als 100 Prüfkriterien
  3. Selbstverständlich mit Haftungsübernahme
  4. Käufersiegel-Zertifizierung
  5. Auf Wunsch jährliche Prüfung 

Zur Shop-Tiefenprüfung

intro-shoptiefenpruefung
 

3) Irreführende Werbung mit „TÜV-geprüft“

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Ein eBay-Händler bewarb seine Produkte mit der Aussage „TÜV-geprüft“. Solche Angaben sind jedoch nur zulässig, wenn die konkrete Prüfstelle und die zugrunde liegenden Kriterien klar benannt werden. Fehlen diese Informationen, kann der Eindruck entstehen, es handle sich um ein allgemeines Qualitätssiegel – was Verbraucher täuscht und damit wettbewerbswidrig ist. Genau das war hier der Fall: Die Prüfdetails fehlten, weshalb eine Abmahnung ausgesprochen wurde.

Der Händler musste 300 Euro zahlen und riskierte darüber hinaus weitere rechtliche Konsequenzen. Der Fall zeigt deutlich, dass Qualitäts- oder Prüfsiegel im Online-Handel nur dann verwendet werden dürfen, wenn die Angaben transparent und überprüfbar sind. Andernfalls droht eine kostspielige Abmahnung.

4) Transaktionsmails mit Werbung

Abmahner: Privatpersonen (vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Richter)
Kosten: 572,21 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Immer wieder geraten Händler wegen unerlaubter Werbung in die Abmahnfalle – aktuell betrifft es sogar einfache Transaktionsmails. In zwei Fällen verschickte die Kanzlei von Rechtsanwalt Stefan Richter Abmahnungen im Auftrag von Privatpersonen. Beanstandet wurden Bestellbestätigungen, die neben den eigentlichen Transaktionsdaten auch Hinweise wie „FOLLOW US“ mit Links zu sozialen Netzwerken oder die Bitte um eine Bewertung bei Amazon oder eBay enthielten.

Obwohl es sich nicht um klassische Newsletter handelte, werten die Abmahner dies als unzulässige Werbung. Da weder eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorlag noch eine Widerspruchsmöglichkeit gegeben war, wird die gesamte Mail als rechtswidrig eingestuft. Die Folge: Abmahnungen mit Kosten von jeweils 572,21 Euro. Der Fall zeigt, dass auch vermeintlich kleine Zusätze in Pflichtmails rechtliche Risiken bergen.

hb-iconset-umschlag
In diesem Ratgeber erfährst du alles über unzulässige E-Mail-Werbung und wie du Abmahnungen vermeiden kannst.

 

5) Falscher Grundpreis bei Abtropfgewicht

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (VSW)
Kosten: 357,00 Euro
Betroffene: Lebensmittelhändler mit Online-Shops

In einem aktuellen Fall musste ein Lebensmittelhändler eine Abmahnung wegen fehlerhafter Grundpreisangabe hinnehmen, weil der Grundpreis falsch berechnet war. Bei Produkten mit Flüssigkeit – wie etwa eingelegtem Gemüse oder Obst – muss der Grundpreis immer auf das Abtropfgewicht bezogen werden, also auf den Teil, der nach dem Abtropfen tatsächlich verzehrbar ist. Der betroffene Händler hatte den Grundpreis jedoch auf Grundlage des Gesamtgewichts angegeben (360 g), obwohl das Abtropfgewicht nur 220 g betrug. Dadurch erschien der Grundpreis künstlich niedriger, was Verbraucher beim Preisvergleich täuscht.

Der VSW wertete dies als klaren Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Beispiel zeigt: Beim Verkauf von Lebensmitteln sollte die Grundpreisangabe sorgfältig geprüf werden – falsche Angaben können schnell teuer werden.


Unser Abmahnschutz­ für Online-Händler

Abmahnungen sind im Online-Handel nach wie vor Alltag – ob durch neue Gesetze, Unsicherheiten oder kleine Fehler. Wir unterstützen dich dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und deinen Shop rechtssicher aufzustellen.

Zum Abmahnschutz

abmahnschutz

 

6) Markenrechtsverletzung bei Cheetos

Abmahner: Intersnack Deutschland SE (vertreten durch Harmsen und Utescher)
Kosten: 2.689,55 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Ein Händler wurde abgemahnt, obwohl er originale Cheetos-Produkte angeboten hatte. Hintergrund ist, dass Intersnack Deutschland die Marke „Chitos“ (CHITOS) eingetragen hat und darin eine Verwechslungsgefahr mit der Bezeichnung „Cheetos“ sieht. Nach Ansicht des Abmahners sind beide Marken klanglich wie auch schriftbildlich so ähnlich, dass Verbraucher die Produkte verwechseln könnten. Dabei spiele es keine Rolle, dass Cheetos weltweit eine bekannte Marke des Unternehmens Frito-Lay/PepsiCo ist.

Der Vertrieb der Originalware wird dennoch als markenrechtlich unzulässig angesehen. Das Ergebnis: Eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung mit Kosten von 2.689,55 Euro. Für Händler bedeutet das praktisch, dass Cheetos-Produkte in Deutschland nicht rechtssicher angeboten werden können.

7) E-Mail-Versand ohne Einwilligung

Abmahner: Stoovis GbR (vertreten durch GrünLaw Rechtsanwalt)
Kosten: 688,12 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Der Fall zeigt, wie riskant unbedachte Werbeaktionen per E-Mail sein können. Ein Händler verschickte Werbenachrichten ohne die notwendige Einwilligung des Empfängers. Abseits der Ausnahmen für Bestandskunden ist das unzulässig und wird als Eingriff in den Gewerbebetrieb gewertet. Die Folge: Abmahnung und Kosten. Hier belief sich der Schadensersatz auf 300 Euro, zuzüglich weiterer 388 Euro Abmahnkosten. In Summe ergab das knapp 700 Euro.

Der Fall verdeutlicht, dass im E-Mail-Marketing strenge Regeln gelten. Ohne nachweisliche Zustimmung riskieren Händler nicht nur rechtliche Schritte, sondern auch empfindliche finanzielle Folgen.

 

8) 1.300 Euro für das Foto eines Sandwichs

Abmahner: Marions Kochbuch (vertreten durch windweiss Rechtsanwaltskanzlei)
Kosten: 1.300 Euro
Betroffene: Online-Händler

Die unerlaubte Nutzung fremder Bilder bleibt ein teures Risiko im E-Commerce. In diesem Fall griff ein Händler für die Bewerbung eines Sandwichtoasters auf ein Foto eines Sandwichs zurück, das aus einem Online-Kochbuch stammte. Da er keine Nutzungsrechte an dem Bild besaß, folgte die Abmahnung – mit Kosten von 1.300 Euro.

Der Fall zeigt erneut, wie streng das Urheberrecht im Internet durchgesetzt wird und dass auch scheinbar „kleine“ Bilder wie Food-Fotos nicht frei verwendet werden dürfen. Für Händler bedeutet das: Nur eigenes Bildmaterial oder lizenzierte Inhalte einsetzen, Quellen klar dokumentieren und im Zweifel professionelle Bildrechte erwerben, um rechtliche und finanzielle Folgen zu vermeiden.

9) Markenrechtsverletzung auf eBay

Abmahner: KTM AG (vertreten durch ZIERHUT*IP)
Kosten: 3.441,60 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Im vorliegenden Fall wurde auf eBay der geschützte Begriff „KTM“ ohne Berechtigung verwendet. Der Markeninhaber reagierte mit einer Abmahnung und stellte Kosten in Höhe von 3.441,60 Euro in Rechnung. Damit ist es jedoch nicht getan: Sobald der Händler zur Auskunft über die weitere Nutzung der Marke verpflichtet wird, können zusätzliche Ansprüche entstehen – etwa Schadensersatz oder Unterlassung.

Der Fall verdeutlicht, dass die Verwendung fremder Marken ohne entsprechende Rechte erhebliche finanzielle Risiken birgt. Online-Händler sollten daher konsequent darauf achten, in Angeboten, Beschreibungen und Keywords ausschließlich Markenbezeichnungen zu nutzen, für die sie tatsächlich berechtigt sind.

copyright
Alltagsbegriffe, die Marken sind

In unserem Beitrag haben wir die 13 "gefährlichsten" Alltagsbegriffe zusammengestellt, die geschützte Marken sind. Verwendest du diese in deinem Shop, kannst du dir eine Markenrechtsabmahnung einhandeln.

gluehbirne-mit-schloss-und-zeichentrickfigur-die-ueber-markenrecherche-nachdenkt
Kurz erklärt » Markenrecht Deutschland

In diesem Beitrag haben wir kurz zusammengefasst, was du als Unternehmer über das Markenrecht wissen solltest. Wann verstößt man gegen das Markenrecht? Wie prüfe ich Markenrechte?

 

10) Musiknutzung auf Instagram: Rechteklärung gefordert

Abmahner: ROBA Music Verlag GmbH (vertreten durch Mathé Law Firm)
Kosten: nicht beziffert – Berechtigungsanfrage zur Klärung der Rechtslage
Betroffene: Nutzer von Social Media mit kommerziellen Accounts

Ein Instagram-Video mit einem einzelnen Song im Hintergrund kann rechtliche Konsequenzen haben – vor allem, wenn der Account geschäftlich genutzt wird. Konkret ging es hier um die Komposition „Let’s Go“, die in einem öffentlichen Video verwendet wurde. Der Rechteinhaber ROBA Music Verlag stellte daraufhin eine Berechtigungsanfrage und wollte Auskunft, ob eine gültige Lizenz vorliegt.

Der Fall macht deutlich: Nur weil ein Song in der Musikbibliothek von Instagram oder TikTok verfügbar ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Gerade bei werblicher Nutzung muss die Rechtefrage eindeutig geklärt sein. 

hb-iconset-idee
Musiknutzung auf Instagram als Unternehmen » Abmahnung vermeiden


11) Ticketverkauf außerhalb autorisierter Plattformen

Abmahner: FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH (vertreten durch LDM Rechtsanwälte)
Kosten: 450 Euro Vertragsstrafe (ggf. zzgl. Rechtsanwaltskosten)
Betroffene: Privatpersonen und Online-Verkäufer

Wer Konzerttickets weiterverkaufen will, sollte die AGB des Veranstalters genau prüfen. Im vorliegenden Fall wurde ein Ticket für ein Ed Sheeran-Konzert über die Plattform Viagogo angeboten – obwohl der Weiterverkauf laut AGB ausschließlich über Fansale gestattet ist. Der Veranstalter wertete das als Vertragsverstoß und verhängte eine Vertragsstrafe von 450 Euro.

Neben der Strafe drohen zusätzliche Kosten für Anwälte, die Sperrung des Tickets und mögliche Verkaufsverbote für künftige Veranstaltungen. Viele Veranstalter personalisieren Tickets inzwischen, um den Schwarzmarkt einzudämmen und überhöhte Wiederverkaufspreise zu verhindern. Wer Tickets außerhalb der erlaubten Kanäle anbietet, riskiert damit erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

12) Fehlende Textilkennzeichnung bei eBay

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 Euro
Betroffene: Online-Händler im Textilbereich

Ein Händler bot auf eBay einen Ganzkörperanzug an, jedoch ohne die vorgeschriebene Angabe der Textilzusammensetzung. Genau das schreibt die EU-Textilkennzeichnungsverordnung zwingend vor: Bei jedem Textilerzeugnis muss die Faserzusammensetzung klar und gut sichtbar angegeben werden.

Der Verband Sozialer Wettbewerb bewertet das Fehlen dieser Pflichtangaben als Wettbewerbsverstoß und mahnt entsprechende Fälle regelmäßig ab. Für betroffene Händler kann dies schnell teuer werden. Wer im Textilbereich verkauft, sollte daher konsequent sicherstellen, dass alle Produkte mit korrekter Materialangabe versehen sind – unabhängig davon, ob sie im eigenen Shop oder auf Plattformen wie eBay angeboten werden.

13) Verstoß gegen das BFSG

Abmahner: die-website-experten.de (vertreten durch CLAIM Rechtsanwalts GmbH)
Kosten: 1.032,44 Euro
Betroffene: Webseitenbetreiber allgemein

Die BFSG-Abmahnung wird von Christopher Liermann, Geschäftsführer von „die-website-experten“, ausgesprochen und durch die CLAIM Rechtsanwalts GmbH vertreten. Auffällig ist, dass erneut Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen: Liermann bietet keine Waren an, sondern Dienstleistungen – ein Wettbewerbsverhältnis zu den abgemahnten Händlern ist daher fraglich.

Zudem enthält das Schreiben keine konkrete Benennung des Verstoßes, sondern lediglich den pauschalen Vorwurf, gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu verstoßen. Auch der beigefügte Screenshot zeigt keinen klaren Verstoß. Betroffene sollten weder zahlen noch vorschnell eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Ein Ignorieren birgt jedoch das Risiko einer einstweiligen Verfügung. Da jede Abmahnung im Detail unterschiedlich bewertet werden muss, ist eine rechtliche Prüfung im Einzelfall dringend anzuraten.

 

14) Fehlende Versandangaben im Online-Shop

Abmahner: Wettbewerbszentrale
Kosten: 350 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

In einem Shop für Strickzubehör beanstandete die Wettbewerbszentrale fehlende Pflichtangaben. Zum einen wurde nicht klar auf eventuell anfallende Versandkosten hingewiesen – die Information war lediglich auf einer Unterseite zu finden. Nach der Preisangabenverordnung müssen Versandkosten jedoch unmittelbar zusammen mit dem Gesamtpreis angegeben werden.

Zum anderen fehlte ein Hinweis zur Lieferzeit. Auch wenn kein exakter Liefertag erforderlich ist, muss Verbrauchern ein ausreichend konkreter Lieferzeitraum genannt werden. Die unvollständigen Angaben stellen einen Wettbewerbsverstoß dar, der zu einer Abmahnung mit Kosten von 350 Euro führte. 

15) Knapp 400 Euro für eine versendete E-Mail

Abmahner: Autargy GmbH (vertreten durch IBEX Kanzlei)
Kosten: 388,12 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Der Versand von Werbe-E-Mails ist rechtlich nur erlaubt, wenn der Empfänger vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Fehlt diese Einwilligung, gilt die Nachricht nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als unzumutbare Belästigung. Genau das wurde einem Händler zum Verhängnis: Schon eine einzige E-Mail ohne Zustimmung führte zu einer Abmahnung durch die Autargy GmbH.

 

Unsere Mitgliedschaftspakete

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen schon ab 9,90 Euro*
  • Sichere Cookie-Banner-Lösung
  • Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (ab Premium)
  • Shop-Tiefenprüfung (Unlimited und Professional)
  • Soforthilfe bei Abmahnung** (Unlimited und Professional)
Paketberater starten Pakete im Überblick
mitgliedschaftspakete-4er

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

Du hast eine Abmahnung erhalten?

Egal ob du zum ersten Mal betroffen bist oder du dich mit dem leidigen Thema Abmahnung schon früher auseinandersetzen musstest, egal ob selbstverschuldet oder nicht, wir stehen dir verlässlich zur Seite und helfen sofort.

Zur Hilfe bei Abmahnung

Vernetze dich!

Tausche dich mit Online-Händlern aus, tritt mit Juristen des Händlerbunds direkt in Kontakt und verpasse keine News und exklusiven Gruppen-Aktionen.

Zur Facebook-Gruppe