Ob Feinkost, Gewürzmischungen, Tee oder ganze Wocheneinkäufe: der Verkauf von Lebensmitteln im Internet wächst stetig. Wer hier einsteigen will, bewegt sich allerdings in einem der am strengsten regulierten Warenbereiche im E-Commerce. Was du beachten musst, damit dein Start gelingt, erfährst du hier.
Ist es legal, Lebensmittel online zu verkaufen?
Ja, grundsätzlich darfst du Lebensmittel online verkaufen – vorausgesetzt, du hältst dich an die entsprechenden lebensmittelrechtlichen, gewerberechtlichen und hygienerechtlichen Vorgaben. Diese gelten unabhängig davon, ob du über deinen eigenen Online-Shop, einen Marktplatz oder Social Media verkaufst.
Brauche ich für den Verkauf von Lebensmitteln ein Gewerbe?
Sobald du regelmäßig mit der Absicht verkaufst, Gewinn zu erzielen, bist du gewerblich tätig und musst ein Gewerbe anmelden. Außerdem musst du dein Lebensmittelunternehmen bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren. Das gilt nicht nur für die Herstellung, sondern auch, wenn du Lebensmittel nur weiterverkaufst. Welche Stelle bei dir zuständig ist, erfährst du bei deiner Stadt- oder Kreisverwaltung.
Was muss ich beim Verkauf von Lebensmitteln beachten?
Der Online-Handel mit Lebensmitteln berührt gleich mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig. Die wichtigsten im Überblick:
- Kennzeichnungspflicht (LMIV)
Über die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) musst du deinen Kunden die Pflichtangaben schon vor dem Kauf zur Verfügung stellen, etwa Bezeichnung, Zutaten, Allergene und Nährwerte. Einzige Ausnahme ist das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum: Es muss erst bei der Lieferung vorliegen. Am sichersten platzierst du die Angaben direkt in der Artikelbeschreibung, dort findet sie jeder sofort. - Grundpreisangabe
Verkaufst du Lebensmittel nach Gewicht oder Volumen, musst du in der Regel neben dem Gesamtpreis auch den Grundpreis angeben, also den Preis pro Kilogramm oder Liter. Fehlende oder falsche Grundpreise sind laut unserer Abmahnstudie der häufigste Abmahngrund im Online-Handel. - Widerrufsrecht bei Lebensmitteln
Auch bei Lebensmitteln gilt grundsätzlich das Widerrufsrecht. Einen pauschalen Ausschluss gibt es nicht. Ausgenommen sind lediglich schnell verderbliche Waren (z. B. frisches Fleisch, frische Milchprodukte, frisches Obst und Gemüse) sowie Waren mit gebrochenem Hygienesiegel. Bei haltbaren, schlicht verpackten Lebensmitteln wie Nudeln oder Reis bleibt das Widerrufsrecht meist bestehen. Dir kann aber ein Wertersatzanspruch zustehen, wenn die Ware durch das Öffnen ihren Wert verloren hat. Wenn du bei der rechtssicheren Erstellung deiner Widerrufsbelehrung Unterstützung brauchst, übernehmen wir das für dich. - Hygienerecht
Jeder gewerbliche Umgang mit Lebensmitteln erfordert ein funktionierendes Hygienemanagement nach dem europäischen Hygienerecht – von der Lagerung bis zum Versand.
Unser Tipp: Welche Anforderungen für dich gelten, hängt stark von deinem Sortiment ab. Frischware, Bio-Produkte und Nahrungsergänzungsmittel unterscheiden sich erheblich. Lass deine Produktseiten frühzeitig prüfen: Unsere Juristen sagen dir, worauf du bei deinen Produkten achten musst.
Kostenloses Infomaterial für deinen Lebensmittelhandel
Die Hinweisblätter und Broschüren bekommst du kostenlos über den Händlerbund Marketplace. Nach der Bestellung erhältst du deinen Download-Link per E-Mail.
Sonderfälle: Bio, Nahrungsergänzung & Co.
Je nachdem, welche Art von Lebensmitteln du verkaufst, kommen weitere Vorschriften hinzu:
- Bioprodukte: Für den Handel mit Bioprodukten benötigst du eine Öko-Zertifizierung und musst die Vorgaben der EU-Öko-Verordnung einhalten.
- Nahrungsergänzungsmittel: Hier gelten unter anderem die Nahrungsergänzungsmittelverordnung sowie besondere Kennzeichnungs- und Meldepflichten. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu Nahrungsergänzungsmitteln.
Gerade bei Lebensmitteln entscheidet die richtige Verpackung darüber, ob die Ware unbeschädigt und in einwandfreiem Zustand ankommt. Das passende Verpackungsmaterial sichert nicht nur die Haltbarkeit, sondern stärkt auch das Vertrauen deiner Kunden. Im Händlerbund Marketplace findest du passende Verpackungslösungen für den Lebensmittelversand.
Fehlerhafte Angaben sind ein häufiger Abmahngrund
Laut unserer aktuellen Abmahnstudie von 2026 betreffen drei der häufigsten Abmahngründe im Online-Handel auch Lebensmittelhändler: Fehlende oder falsche Grundpreisangaben führen die Liste mit 23 % an, gefolgt von gesundheitsbezogener Werbung mit 15 %. Fehler bei der Lebensmittelkennzeichnung machen weitere 7 % aus.
Bist du Mitglied im Händlerbund, helfen dir unsere Juristen im Ernstfall schnell und persönlich weiter. Noch besser: Unsere Juristen prüfen deine Produktseiten, bevor es überhaupt so weit kommt.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.




