Betrug mit gefälschten Abmahnungen
Fake-Abmahnungen kommen immer wieder vor und folgen den Prinzipien ähnlicher betrügerischer Machenschaften – etwa fingierter Zahlungsaufforderungen von Behörden wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Handelsregister. Die Täter nutzen die Identität tatsächlich existierender Personen oder Institutionen, bauen Druck auf und wollen die Empfänger dazu bewegen, sensible Daten preiszugeben oder empfindliche Geldsummen zu zahlen. Hier klären wir über Erkennungsmerkmale, Folgen und mehr auf.Welche Anzeichen deuten auf ein gefälschtes Abmahnschreiben hin?
Wer Fake-Abmahnungen versendet, dem wird viel daran liegen, die Schreiben überzeugend zu gestalten – schließlich will er damit erfolgreich sein. Ob den Tätern eine überzeugende Gestaltung am Ende auch gelingt, das steht allerdings auf einem anderen Blatt. Zu Beginn unseres Ratgebers wollen wir daher zeigen, welche Merkmale eine Fake-Abmahnung erkennbar machen können.
Kontaktaufnahme (nur) per E-Mail
Abmahnungen werden zumeist per Post verschickt. Erhält man eine angebliche Abmahnung ausschließlich per E-Mail, sollte das aufhorchen lassen. Ein Garant, dass es sich tatsächlich um eine Fake-Abmahnung handelt, ist dieses Merkmal allein aber nicht. Es ist rechtlich grundsätzlich möglich, (echte) Abmahnungen per E-Mail zuzustellen – nur passiert es in der Praxis eben kaum, insbesondere bei erstmaligem Kontakt. Das wissen allerdings auch Betrüger: Es kommt vor, dass in einer betrügerischen E-Mail daher behauptet wird, es habe bereits Schriftverkehr gegeben, auf den nicht geantwortet wurde.
Absender
In der Vergangenheit wurden Fake-Abmahnungen häufig im Namen tatsächlich praktizierender Rechtsanwälte verschickt, es werden jedoch auch Fantasiepersonen oder -kanzleien genutzt. Ob ein Rechtsanwalt tatsächlich zugelassen ist, lässt sich über die Anwaltssuche der Bundesrechtsanwaltskammer herausfinden. Häufig wird angegeben, dass es sich beim Versender um einen Rechtsanwalt oder eine Kanzlei handelt, die im Namen eines Mandanten tätig wird, beispielsweise eines Rechteinhabers. Aber auch Behörden wie Ämter werden gelegentlich als Absender präsentiert.
Wer genau als Absender auftaucht, das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es kommt vor, dass es sich um völlig fiktive Personen handelt, etwa ausgedachte Rechtsanwaltskanzleien. Häufig aber kommt es zu einem Identitätsdiebstahl: Die Betrüger geben sich beispielsweise als eine echte Kanzlei aus und nutzen mitunter sogar den originalen Briefkopf. Der „genutzte“ tatsächlich praktizierende Rechtsanwalt wird damit selbst zum Geschädigten und ist nicht selten mit zahlreichen Kontaktaufnahmen und Reaktionen Geschädigter konfrontiert.
Vorwurf
Ein Merkmal kann auch die Formulierung des Vorwurfs bzw. Tatbestands sein. Nicht selten sind diese knapp oder generisch formuliert, konkrete Angaben, beispielsweise zur Tatzeit, fehlen.
Knappe Fristen
Außerordentlich knappe Fristen können auch in echten Abmahnungen vorkommen, sie können aber auch ein Indiz dafür sein, dass auf unlautere Weise Handlungsdruck aufgebaut wird.
Fehlende Unterlassungserklärung
Üblicherweise wird bei einer Abmahnung auch eine Unterlassungserklärung mitgeliefert, die der Empfänger unterzeichnen soll. Zielt die Mitteilung aber unmittelbar darauf ab, dass etwa eine Zahlung geleistet wird, sollte das misstrauisch machen. Es ist eine Unterlassungserklärung beigelegt? Dann geht der Rat grundsätzlich dahin, diese juristisch überprüfen zu lassen, um herauszufinden, ob die Aufforderung berechtigt ist oder ob die Erklärung womöglich über das erforderliche Maß hinaus geht.
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Zwielichtige Zahlungsmethoden
Werden unübliche Zahlungsmethoden angeboten, kann das ein weiterer Hinweis auf eine Fake-Abmahnung sein, ebenso wie ausländische Bankkonten – wobei letztere teilweise auch in seriösen Kontexten genutzt werden. In welchem Land ein Konto angesiedelt ist, lässt sich an den ersten Buchstaben der IBAN erkennen (DE steht bspw. für Deutschland).
Links
Hinter Links muss sich nichts Böses verstecken, kann es aber. Daher sollte mit diesen besonders behutsam umgegangen werden. Dazu gehört, sich nicht auf die angezeigte Adresse im Klartext zu verlassen, sondern über den Browser zu prüfen, welcher Hyperlink dort in der Nachricht tatsächlich gesetzt wurde – idealerweise, ohne den verlinkten Inhalt bzw. die verlinkte Website tatsächlich zu öffnen. Browser bieten dazu entsprechende Funktionen an. Selbst wenn die verlinkte Website einen authentischen Eindruck erzeugt, ist Vorsicht geboten. Betrüger erschaffen mitunter (angepasste) Duplikate echter Websites. Auch die URL kann tückisch sein. Eine Möglichkeit, herauszufinden, wohin ein Link tatsächlich führt: Man liest ihn von links nach rechts bis zum dritten Schrägstrich. Dabei achtet man auf den Bereich mit dem letzten Punkt. Hier wird die tatsächliche Ziel-Adresse angezeigt.
Her mit den Daten
In bestimmten Rechtsbereichen ist das sogenannte Auskunftsverlangen nicht unüblich – hier soll bspw. herausgefunden werden, in welchem Umfang ein urheberrechtlich geschütztes Werk genutzt wurde. Dennoch sollten Empfänger potenzieller Fake-Abmahnungen skeptisch werden, wenn die Preisgabe von Daten gefordert wird – insbesondere, wenn es sich um vertrauliche Daten wie z. B. Zugangsdaten handelt.
Stil
Früher waren Rechtschreibung und Grammatik ein häufig angeführtes Beispiel dafür, woran sich betrügerische Schreiben erkennen lassen. Das ist längst nicht mehr so. Dennoch kann es nicht schaden, darauf zu achten, wie der Inhalt des Schreibens herübergebracht wird – auch wenn „Juristendeutsch“ nicht selten als ohnehin merkwürdig empfunden wird.
Welche Ziele verfolgen Betrüger damit?
Versender von Fake-Abmahnungen können grundsätzlich unterschiedliche Ziele verfolgen. Immer wieder im Raum stehen aber zwei Absichten. Sie wollen die Empfänger dazu bewegen, Geldzahlungen zu leisten oder persönliche und/oder sensible Daten preiszugeben.
Es geht dabei nicht zwingend um eigene Daten des Empfängers. Es ist auch möglich, dass sich Betrüger auf diese Weise über Mitarbeiter eines bestimmten Unternehmens Zugang zu dessen Infrastruktur oder sensiblen Geschäftsdaten verschaffen wollen.
Auf welchem Weg werden die gefälschten Abmahnschreiben versandt?
Fake-Abmahnungen werden zumeist als E-Mail versendet. Der Grund liegt auf der Hand: Aufwand und Kosten sind gering, es lassen sich massenhaft E-Mails automatisiert und in kürzester Zeit versenden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch andere Kommunikationswege genutzt werden – Betrügereien sind auch abseits von Fake-Abmahnungen nahezu an der Tagesordnung. Man denke nur an den Enkel-Trick, der häufig per Telefon, SMS oder WhatsApp durchgeführt wird, und auch direkt an der Haustür kommt es immer wieder zu Betrugsfällen. Am relevantesten bleibt aber wohl die E-Mail, wobei sich postalische Schreiben oder Faxe nicht ausschließen lassen.
Was wird in den Schreiben gefordert, wie sind sie aufgebaut?
Wie eingangs schon gesagt: Nicht selten orientieren sich Fake-Abmahnungen sehr stark an echten Abmahnungen. Betrüger wollen schließlich den Eindruck erwecken, dass es ernst und das Schreiben authentisch ist.
Inhalt
Der Inhalt von Fake-Abmahnungen ist oft ähnlich gestrickt: Genannt werden insbesondere Vorwürfe und mögliche Folgen. Zugleich wollen Betrüger häufig die Entscheidungsfindung der Empfänger beeinflussen und lenken – und das setzen sie mit unterschiedlichen Mitteln um: Zumeist wird eine knapp bemessene Frist gesetzt, häufig wird auch ausgedrückt, dass sich der Empfänger bereits in Verzug befände oder auf vergangene Schreiben nicht reagiert habe.
Damit soll er unter Zugzwang gesetzt werden und Druck verspüren, der ihn womöglich zu unbedachten Reaktionen verleitet. Es werden harsche Konsequenzen formuliert. Hierbei handelt es sich um einen Aspekt, den echte Abmahnungen ebenfalls häufig bereithalten. In Fake-Abmahnungen werden etwa gerichtliche Prozesse oder gar Strafverfahren in Aussicht gestellt, oder dass die Kosten deutlich steigen, wenn der Empfänger nicht schnell reagiert. In Fake-Abmahnungen finden sich aber durchaus auch versöhnliche Worte. Die sind selbstverständlich kalkuliert und sollen dem Empfänger etwa den Eindruck geben, man stehe auf seiner Seite oder sei sich seiner schwierigen Position bewusst. Die Agenda ist klar: Der Empfänger soll eingewickelt werden. Vorsicht ist – wie immer – bei Anhängen geboten. Auch diese kommen vor, können aber Schadsoftware enthalten.
Handlungsaufforderung
Auch diesen Punkt haben Fake-Abmahnungen gemein mit echten Abmahnungen: Dreh- und Angelpunkt ist in aller Regel eine Aufforderung – schließlich wollen die Versender nicht nur einen lieben Brief schreiben. In aller Regel geht es ums Geld: Häufig mit dem Vorwand, dass „die Sache dann beendet sei“, wird die Zahlung eines Geldbetrages eingefordert oder angeboten. Wie genau diese geleistet werden soll, das unterscheidet sich. So wird mitunter direkt eine Bankverbindung genannt oder aber es findet sich ein Link in der Fake-Abmahnung, welcher angeklickt werden soll. Ebenso kann verlangt werden, beispielsweise auf der hinter dem Link befindlichen Website, persönliche Informationen anzugeben.
Was sind häufige Abmahngründe in den Fakes?
Unternehmer sind mit Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und Abmahnungen im Markenrecht vertraut. Fake-Abmahnungen werden allerdings häufig im großen Stil versendet und sollen eine möglichst umfassende Reichweite haben. Auch wenn es durchaus möglich ist, dass ausschließlich Unternehmer adressiert werden, richten sie sich häufig auch an Verbraucher. Das Wettbewerbsrecht spielt daher weniger oft eine Rolle: Pflichten treffen hier ausschließlich unternehmerisch tätige Personen, sodass mit solchen Themen gegenüber Verbrauchern weniger gut Druck ausgeübt werden kann.
Versender von Fake-Abmahnungen greifen daher häufiger zu Vorwürfen, die grundsätzlich jeden treffen könnten – wie besonders im Bereich Abmahnung vom Urheberrecht. Dann wird in der Fake-Abmahnung beispielsweise beschrieben, dass der Empfänger illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte genutzt oder geteilt haben soll – Stichwort: Filesharing.
Perfide: Immer wieder kommt es vor, dass sich die Absender solcher Fake-Abmahnungen Sachverhalte zunutze machen, die den Empfänger besonders einschüchtern. Dann geht es beispielsweise um das illegale Anbieten von pornografischen Materialien.
Was sind die Folgen für Geschädigte?
Der Erhalt einer Fake-Abmahnung bringt unterschiedliche Konsequenzen mit sich, insbesondere dann, wenn auf die Forderung eingegangen wird.
Bereits beim Eingang einer entsprechenden Nachricht stellt sich die Frage, auf welche Weise die Absender an die Daten des Empfängers gelangt sind. Hier gibt es völlig unterschiedliche Möglichkeiten. Teils könnte auf öffentlich zugängliche Daten zurückgegriffen worden sein, wie z. B. aus dem Impressum einer Website. Die Daten können aber auch aus Datenpannen oder dem Darknet stammen oder schlichtweg „aus dem Telefonbuch“. Hier gilt es, individuell zu beurteilen, ob Maßnahmen möglich und sinnvoll sind.
Wurde auf die Forderung eingegangen und eine Zahlung getätigt, geht es häufig um nicht gerade wenig Geld. Ob eine Chance besteht, dieses zurückzuerhalten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Häufig nutzen Täter Konten im Ausland, teils auch von Mittelspersonen, die gar nicht wissentlich in die kriminellen Umstände involviert sind. Je nach Fall müssen Betroffene davon ausgehen, ihr Geld nicht zurückzuerhalten. Im Zweifel sollte juristische Beratung in Anspruch genommen werden.
Wo die hinter der Fake-Abmahnung stehenden Täter für den Versand bereits auf persönliche Daten zugegriffen haben werden, kann das (nebensächliche) Ziel der Fake-Abmahnung auch sein, an solche Daten zu gelangen. So ist es möglich, dass nach Bankverbindungen, Kreditkartendaten, Zugangsdaten, Passwörtern, Adressen und diversem anderen gefragt wird. Auch auf Kopien von Dokumenten oder deren Daten können es die Täter abgesehen haben, um diese zu missbrauchen. Sollten sensible Daten preisgegeben worden sein, sollten umgehend Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört etwa die Änderung entsprechender Zugangsdaten und Passwörter. Auch die jeweiligen Dienste, für welche die Daten genutzt werden, können informiert werden. Gegebenenfalls sollte auch die Bank oder das Kreditinstitut informiert werden, sollten zugehörige Daten offengelegt worden sein. Hier ist es zudem empfehlenswert, Kontobewegungen zu verfolgen.
Können Geschädigte gegen die Fälschungen vorgehen?
Sollte der Verdacht bestehen, Opfer einer Fake-Abmahnung geworden zu sein, sollten Betroffene erwägen, sich an die Polizei zu wenden und gegebenenfalls eine Strafanzeige aufgeben. Um sich weiterer Handlungsnotwendigkeiten oder Konsequenzen bewusst zu werden, kann auch juristische Unterstützung in Anspruch genommen werden.
Ist nicht klar, ob es sich um eine echte Abmahnung oder um ein betrügerisches Schreiben handelt, bestehen verschiedene Möglichkeiten, sich Klarheit zu verschaffen:
Internetsuche
Häufig gibt es bei einer Masche viele Betroffene. Nicht selten spricht sich so ein Vorkommnis schnell im Internet herum, es werden Warnungen oder Hinweise ausgesprochen. Es empfiehlt sich, hiernach zu suchen, um gegebenenfalls besser einschätzen zu können, wie ernst das Schreiben genommen werden muss. Unter Umständen kann auch der vermeintliche Absender kontaktiert werden. Hierbei sollten jedoch nicht unmittelbar die in der Nachricht angegebenen Kontaktdaten genutzt werden, da diese eventuell falsch oder manipuliert sind – am Telefon sind dann womöglich die Betrüger selbst und geben sich als richtiger Ansprechpartner aus. Um dieses Risiko auszuschließen, kann der Absender ebenfalls per Suchmaschine gesucht und die dort auftauchenden Kontaktdaten genutzt werden. Auch kann es sich empfehlen, zuerst andere Informationsquellen zu nutzen. Haben die Täter einen Identitätsdiebstahl begangen, wird die betreffende Person womöglich gerade von Kontaktaufnahmen überschüttet und hat bspw. das Telefon deswegen ganz abgestellt.
Schadsoftware
Nicht nur der Anhang einer E-Mail kann schädliche Software wie Viren enthalten, auch die E-Mail selbst – wenn diese mehr als nur Text enthält. Wer besonders sicher gehen will, kann die Anzeige der E-Mail im HTML-Format aus- und bei ausreichender Sicherheit über die Echtheit der Nachricht individuell wieder einschalten.
Berechtigung des Vorwurfs
Gegebenenfalls sollte auch geprüft werden, ob der Vorwurf womöglich doch berechtigt ist. Gerade bei urheberrechtlichen Vorwürfen kommt es infrage, dass beispielsweise Gäste oder Familienangehörige verantwortlich sind oder dass sich jemand heimlich Zugriff auf den Internetzugang verschafft hat. Eine Reaktion kann dann tatsächlich geboten sein.
Strafanzeige stellen
Hat sich herausgestellt, dass es sich bei einem Schreiben vermutlich um eine Fake-Abmahnung handelt, können Empfänger Strafanzeige (gegen Unbekannt) stellen.
Wurden beispielsweise Kontozugangsdaten oder sensible Kreditkarteninformationen preisgegeben, sollten die entsprechenden Banken und Kreditinstitute unverzüglich informiert werden. Möglich ist das bei den Instituten direkt oder beim Sperr-Notruf der Zentralen Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 116.
Fake-Abmahnung vs. unberechtigte Abmahnung – Was ist der Unterschied?
Es gibt Fälle, in denen eine Abmahnung zwar durchaus „echt“ ist, aber unberechtigt. Beispielsweise, weil dem Abmahnenden die geltend gemachten Ansprüche nicht zustehen. Eine kriminelle Handlung muss hierin insofern nicht zu sehen sein. Ob eine echte Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist, lässt sich am besten mit juristischer Unterstützung klären.
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