Ein Impressum gehört zu den rechtlichen Pflichtangaben vieler Websites, Online-Shops und Social-Media-Auftritte. Trotzdem wird es häufig vergessen, unvollständig erstellt oder nicht aktuell gehalten. Das kann teuer werden: Fehlende oder fehlerhafte Impressumsangaben führen regelmäßig zu Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen und weiteren rechtlichen Konsequenzen.
In diesem WissensSnack erfährst du, wen die Impressumspflicht trifft, welche Angaben erforderlich sind und welche Risiken drohen, wenn das Impressum fehlt.
Was ist ein Impressum und wozu dient es?
Das Impressum sorgt für Transparenz im Internet. Besucher sollen schnell erkennen können, wer hinter einer Website, einem Online-Shop oder einem geschäftlichen Social-Media-Auftritt steht und wie dieser erreichbar ist.
Die Pflichtangaben ermöglichen es Verbrauchern, Geschäftspartnern, Behörden und Mitbewerbern, den Verantwortlichen einer Website eindeutig zu identifizieren und bei Bedarf zu kontaktieren.
Wen trifft die Impressumspflicht überhaupt?
Die Impressumspflicht betrifft nicht nur große Unternehmen. Grundsätzlich benötigen alle Anbieter von Telemedien ein Impressum, wenn ihr Angebot nicht ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dient.
Typische Beispiele:
- Online-Shops
- Unternehmenswebsites
- Freelancer- und Selbstständigen-Websites
- Vereinsseiten
- Blogs
- Affiliate-Websites
- geschäftlich genutzte Social-Media-Profile
Wer mit seiner Website Einnahmen erzielen möchte oder sein Unternehmen präsentiert, sollte grundsätzlich von einer Impressumspflicht ausgehen.
Gesetzliche Grundlagen der Impressumspflicht in Deutschland
Die Impressumspflicht ergibt sich insbesondere aus § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Ergänzende Informationspflichten können sich außerdem aus weiteren Gesetzen ergeben, beispielsweise:
Je nach Rechtsform können daher zusätzliche Angaben erforderlich sein.
Was passiert, wenn du kein Impressum hast?
Abmahnungen durch Mitbewerber
Die häufigste Konsequenz ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Da das Impressum eine gesetzliche Informationspflicht darstellt, kann ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum als Wettbewerbsverstoß angesehen werden. Wettbewerber oder bestimmte Verbände können dann verlangen, dass der Verstoß beseitigt wird.
Dabei entstehen häufig:
- Anwaltskosten &
- Vertragsstrafen bei erneuten Verstößen
Gerichtliche Verfahren
Wird auf eine berechtigte Abmahnung nicht reagiert, können einstweilige Verfügungen oder Klagen folgen. Dadurch steigen die Kosten erheblich.
Bußgelder
Auch Behörden können Verstöße gegen die Impressumspflicht verfolgen. Je nach Einzelfall können Bußgelder verhängt werden. Zwar steht in der Praxis meist die wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Vordergrund, dennoch sollte das Risiko behördlicher Maßnahmen nicht unterschätzt werden.
Vertrauensverlust bei Kunden
Ein fehlendes Impressum wirkt unseriös. Viele Verbraucher prüfen Impressumsangaben vor einem Kauf. Fehlen diese Informationen, kann dies zu Kaufabbrüchen und einem Vertrauensverlust führen.
Häufige Fehler rund ums Impressum
Nicht nur ein vollständig fehlendes Impressum kann problematisch sein. Zu den häufigsten Fehlern gehören:
Nach einem Umzug, einer Umfirmierung oder einem Wechsel der Rechtsform werden die Informationen oft nicht aktualisiert.
Eine E-Mail-Adresse allein genügt häufig nicht. Nutzer müssen eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen können.
Insbesondere Handelsregistereinträge, Vertretungsberechtigte oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummern werden häufig vergessen.
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Versteckte Links oder komplizierte Menüstrukturen können problematisch sein.
Impressumspflicht auf Social Media, Apps und Marktplätzen
Die Impressumspflicht endet nicht bei der eigenen Website. Auch geschäftlich genutzte Profile auf Plattformen wie:
benötigen grundsätzlich ein Impressum. Gleiches gilt häufig für:
- Apps
- Verkäuferprofile auf Marktplätzen z.B. für Amazon oder eBay
- Unternehmensprofile in Verzeichnissen
Wichtig ist, dass Nutzer das Impressum ohne langes Suchen erreichen können.
So erstellst du ein rechtssicheres Impressum
Zunächst muss klar sein, wer Anbieter des Angebots ist.
Welche Angaben erforderlich sind, hängt von der Rechtsform und dem Geschäftsmodell ab.
Der Link sollte auf jeder Seite erreichbar sein und eindeutig als „Impressum“ bezeichnet werden.
Checkliste Impressum: Diese Angaben braucht es
Je nach Einzelfall können folgende Angaben erforderlich sein:
- Vollständiger Name bzw. Firmenname
- Rechtsform
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- weitere Kontaktmöglichkeit
- Vertretungsberechtigte Person(en)
- Handelsregistereintrag
- Registergericht
- Registernummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Wirtschafts-Identifikationsnummer (sofern vorhanden)
- Angaben zur Aufsichtsbehörde (bei bestimmten Branchen)
- Berufsrechtliche Informationen (bei reglementierten Berufen)
Was tun, wenn du eine Abmahnung erhalten hast?
Wer eine Abmahnung wegen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums erhält, sollte nicht vorschnell handeln. Wichtig ist:
- Fristen beachten
- Impressum prüfen und gegebenenfalls korrigieren
- Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben
- Abmahnung beim Händlerbund hochladen
Nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt. Gleichzeitig können Fristversäumnisse erhebliche Kosten verursachen.
Ein Impressum ist keine Formalität, sondern eine gesetzliche Pflicht für zahlreiche Websites, Online-Shops und geschäftliche Online-Auftritte. Wer kein Impressum bereitstellt oder Pflichtangaben vergisst, riskiert Abmahnungen, gerichtliche Verfahren und mögliche Bußgelder. Die gute Nachricht: Mit einem vollständigen und regelmäßig aktualisierten Impressum lassen sich diese Risiken meist einfach vermeiden.
FAQ zur Impressumspflicht
Ist ein fehlendes Impressum wirklich strafbar?
Nicht zwingend im strafrechtlichen Sinne. Allerdings kann ein fehlendes Impressum wettbewerbsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen, Unterlassungsansprüche oder Bußgelder nach sich ziehen.
Gilt die Impressumspflicht auch für kleine Blogs oder Hobby-Websites?
Rein private Websites benötigen grundsätzlich kein Impressum. Sobald jedoch geschäftliche Interessen verfolgt werden oder Einnahmen erzielt werden sollen, kann eine Impressumspflicht bestehen.
Wie schnell muss ein Impressum nach Website-Launch online sein?
Ab dem Zeitpunkt, an dem die Website öffentlich erreichbar ist und der Impressumspflicht unterliegt, sollte auch ein vollständiges Impressum vorhanden sein.
Reicht ein Impressum in der Fußzeile oder muss es eine eigene Seite sein?
Der Link in der Fußzeile ist üblich und grundsätzlich zulässig. Die eigentlichen Impressumsangaben werden meist auf einer separaten Seite dargestellt.
Muss ich als Einzelunternehmer meine private Adresse angeben?
Ja. Sofern keine separate Geschäftsanschrift vorhanden ist, muss grundsätzlich eine ladungsfähige Anschrift angegeben werden. Du kannst aber auch einen Impressumsservice buchen, wenn du deine Privatadresse nicht verwenden möchtest.
Was passiert, wenn mein Impressum unvollständig ist?
Ein unvollständiges Impressum kann ähnliche Konsequenzen haben wie ein fehlendes Impressum – insbesondere Abmahnungen und Unterlassungsansprüche.
Gilt die Impressumspflicht auch für rein private Social-Media-Accounts?
Nein. Rein private Profile benötigen in der Regel kein Impressum. Anders sieht es bei geschäftlich genutzten Accounts aus.
Welche Angaben sind für GmbHs und AGs im Impressum Pflicht?
Neben den allgemeinen Angaben sind regelmäßig die Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Handelsregister, Registergericht und Registernummer anzugeben. Je nach Unternehmen können weitere Pflichtinformationen hinzukommen.
