Einzelunternehmen gründen » Wichtiges auf einen Blick

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Ein Einzelunternehmen ist der einfachste und auch der schnellste Einstieg in eine Selbstständigkeit. Ein solches Unternehmen zu gründen klingt auf den ersten Blick einfach und das ist es in vielerlei Hinsicht auch. Es gibt nur wenige Voraussetzungen und wenig, was du berücksichtigen musst. 

Wer ein Einzelunternehmen gründet, genießt die Freiheit, schnell und selbstbestimmt zu starten, aber übernimmt auch viel Verantwortung. Aber welche Risiken sind damit genau verbunden? Welche Steuern werden genau fällig und wie sieht es eigentlich mit der Haftung aus? Und was dürfen Gläubiger, wenn du pleite gehst? Wichtige Fragen, deren Antworten du hier findest.
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Einzelunternehmen gründen – Kurz & Kompakt

Als einfachste Unternehmensform, die von einer einzigen Person gegründet und geführt wird, bietet das Einzelunternehmen einen einfachen Einstieg ins Unternehmertum.   

Die Gründung eines Einzelunternehmens funktioniert ohne Mindestkapital oder Gesellschaftsvertrag. Du benötigst nur: 

  1. die Volljährigkeit und
  2. einen Wohnsitz in Deutschland, 

um die Gewerbeanmeldung und den steuerlichen Erfassungsbogen auszufüllen sowie dich bei weiteren Stellen als Unternehmer anzumelden.

Wichtig zu wissen: Ein Einzelunternehmer ist uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten und Schulden des Unternehmens haftbar. Geeignete Versicherungen können das Haftungsrisiko minimieren.

Für den erfolgreichen Aufbau deines Einzelunternehmens braucht es aber auch eine Geschäftsidee, einen Online-Shop bzw. eine Verkaufsplattform und geeignete Marketing-Maßnahmen. 

Professionelle Rechtsberatung erfahrener Juristen, individuell erstellte Rechtstexte sowie eine Cookie-Banner-Lösung für deinen Online-Shop, Unterstützung bei Abmahnung und vieles mehr – Mitgliedern des Händlerbunds stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.

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Einzelunternehmen, was ist das überhaupt?

Ideen für eine (nebenberufliche) Selbstständigkeit gibt es viele und sobald du zumindest ungefähr weißt, was du machen möchtest, folgt der nächste Schritt: Du meldest ein Gewerbe an. Das Einzelunternehmen ist dabei eine der verschiedenen Rechtsformen, für die du dich entscheiden kannst und ist zudem die einfachste Unternehmensform in Deutschland. 

Ein Einzelunternehmer ist zumeist ein Gewerbetreibender oder auch ein Freiberufler, der ein Unternehmen ohne Gesellschafter betreibt. Ein Einzelunternehmen ist übrigens keine Kapitalgesellschaft, aber auch keine Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG), da diese immer aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen, die sich vertraglich zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Einzige Ausnahme bildet hier die Ein-Personen-GmbH & Co. KG. 

Es handelt sich beim Einzelunternehmen um eine eigene Rechtsform, die nur von einer Person gegründet und geführt wird. Es ist also eine Organisationsstruktur, durch die Unternehmer und Eigentümer rechtlich miteinander oder vielmehr aneinander gebunden sind. 

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Unsicher, welche Rechtsform sich für dich eignet?

Verständlich, da die Auswahl gar nicht so klein ist: Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft? GbR, OHG oder doch GmbH? Obwohl du die Rechtsform auch nachträglich ändern kannst, sollte die Wahl vorab gut überlegt sein. Lies unseren Ratgeber, um herauszufinden, welche Rechtsform die richtige für dich ist.

Varianten des Einzelunternehmens

Häufig ist davon die Rede, dass man für Einzelunternehmen verschiedene Rechtsformen wählen kann, und dann folgen Listen, die Kleingewerbe, Freiberufler und Kaufmann (e. K.) beinhalten. 

In der Formulierung ist das aber nicht ganz korrekt, denn:

  1. Das Einzelunternehmen ist eine Rechtsform an sich. Wer alleine und selbstständig ein Gewerbe anmeldet (oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt), gilt als Einzelunternehmer. In der Gewerbeanmeldung wird als Rechtsform auch „Einzelunternehmen” ausgewählt.  
  2. Freiberufler sind keine Gewerbetreibenden. Man nennt sie zuweilen auch Einzelunternehmer, aber sie müssen kein Gewerbe anmelden, sondern ihre Tätigkeit nur beim Finanzamt anmelden. 
  3. Ein „Kleingewerbe” als solches kann man nicht gründen. Aufgrund der Unternehmensstruktur, der geringen Geschäftstätigkeit und begrenztem Umsatz (800.000 Euro) und Gewinn (80.000 Euro) pro Jahr, gilt man automatisch als Kleingewerbe. Bis dahin profitiert man von einfacher Buchführung. Du kannst beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, das ist aber ein steuerlicher Aspekt nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). 
  4. Ein Einzelunternehmer muss die Kriterien eines kaufmännischen Geschäftsbetriebs erst erfüllen. Betreibt er ein Handelsgewerbe, ist er automatisch Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) und muss sich ins Handelsregister eintragen lassen. Außerdem ist er zur doppelten Buchführung verpflichtet. 

Einzelunternehmen – Vorteile und Nachteile

Vorteile des Einzelunternehmens auf einen Blick:

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist schnell und kostengünstig möglich. Du musst kein Start- bzw. Grundkapital einbringen und hast sofort vollen Rechtsbestand.

  1. geringe Voraussetzungen 
  2. einfacher Gründungsprozess
  3. kein Stammkapital notwendig 
  4. Gesellschaftsvertrag nicht erforderlich
  5. alleinige Entscheidungsvollmacht beim Eigentümer 
  6. keine Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse

Was sind Nachteile eines Einzelunternehmens?

Das Einzelunternehmen verbindet den Gründer mit seinem Unternehmen. Das bedeutet auch ohne Vermögenstrennung und mit voller persönlicher Haftung für Verbindlichkeiten und auch Schulden. Also: Dein Unternehmen und alle damit einhergehenden Werte sind zu 100 % in deinem Besitz und werden auch von dir verwaltet. Du trägst aber auch volles Risiko, bist im Notfall mit deinem Privatvermögen haftbar und es gibt keine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung.

Außerdem:

  1. kannst du keine weiteren Inhaber aufnehmen
  2. trägst du das Risiko finanzieller Verluste im Krankheitsfall
  3. bekommst du kein Feedback zu Entscheidungen und Entscheidungsprozessen

 



Einzelunternehmen gründen: Voraussetzungen

Um in Deutschland ein Einzelunternehmen zu gründen, braucht es nicht viel, denn das Einzelunternehmen ist dank der niedrigen Einstiegshürden und der kaum vorhandenen bürokratischen Pflichten der ideale Einstieg für Existenzgründer. 

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Übrigens: Ein Einzelunternehmen zu zweit zu gründen ist nicht möglich aufgrund der Personenanzahl. Wenn ihr gemeinsam gründen wollt, bietet sich mindestens eine Personengesellschaft an. Die Gründerzahl für ein Einzelunternehmen beläuft sich auf eine Person.

Was brauche ich, um ein Einzelunternehmen zu gründen? Konkret benötigst du nur: 

  1. Volljährigkeit
  2. einen Wohnsitz in Deutschland 

Das war’s auch schon. Um den Erfolg deines Unternehmens sicherzustellen, solltest du dir vorab natürlich mehr Gedanken machen und nicht nur eine Idee haben, sondern eine Strategie und einen Businessplan entwickeln, um erfolgreich deine Einzelfirma zu gründen.

Was du nicht brauchst ist zum Beispiel: 

  1. Beglaubigungen
  2. Gesellschaftsverträge 
  3. Meldungen beim Handelsregister
Hand hält Lupe über Ordner mit Checklisten, Notizzettel und Stift zum Thema Einzelunternehmen Gründen vor blauem Hintergrund.

Wie viel Startkapital braucht man für ein Einzelunternehmen?

Für manche Rechtsformen benötigst du ein Startkapital bzw. ein Stammkapital, wie zum Beispiel 25.000 € zur Gründung einer GmbH. Um ein Einzelunternehmen zu gründen, muss gesetzlich kein Startkapital angebracht bzw. kein Mindestkapital hinterlegt werden. 

Trotzdem benötigt dein Einzelunternehmen dennoch „Startkapital”, um die Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können. Das liegt hauptsächlich an den Investitionen, die du anfänglich tätigen musst. 

Wie viel es kostet, ein Einzelunternehmen zu gründen, hängt wieder maßgeblich davon ab, was genau du vorhast. Grundsätzlich kannst du dich zur Gründung aber zum Beispiel einstellen auf: 

  1. Gebühren für die Gewerbeanmeldung 
  2. Ggf. Gebühren für weitere Nachweise oder Zertifikate 
  3. Kosten für Büroausstattung, Maschinen oder Lagermaterialien 
  4. Kosten für die Einrichtung eines Online-Shops 
  5. Gebühren für Händlerbund-Mitgliedschaft
  6. Gebühren für Plattformen und Tools 

Was kostet ein Gewerbe monatlich? Wie viel ein Gewerbe dagegen monatlich kostet, ist eine Frage, die pauschal nicht beantwortet werden kann. Denn sie hängt maßgeblich davon ab, welche Art von Business und wie du das betreibst. Beispielsweise verursacht Dropshipping aus dem Homeoffice weniger Kosten, als wenn du dir Büroräume anbietest. Produzierst und verkaufst du eigene Produkte, werden wiederum mehr Kosten fällig, für zum Beispiel Herstellung, Lager und Lagerversicherung. Laufende Kosten deines Einzelunternehmens drehen sich zusammengefasst um die Deckung aller Betriebskosten.

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Einzelunternehmen gründen – Checkliste

Die Schritte, um ein Einzelunternehmen zu gründen, sind überschaubar. Dennoch lohnt sich eine sorgfältige Vorbereitung, damit der Start reibungslos gelingt. Mit dieser Checkliste zur Gründung eines Einzelunternehmens kannst du deinen Business-Start unkompliziert in wenigen Etappen angehen. 

1. Geschäftsidee und Genehmigungen

In einem ersten Schritt ist es gut, eine Geschäftsidee zu haben. Wenn du beispielsweise nebenberuflich ein Einzelunternehmen gründest, brauchst du keine komplett ausgefeilte Strategie und einen Businessplan für die nächsten fünf Jahre – aber zumindest eine ungefähre Richtung. Vielleicht findest du eine Marktlücke oder eine Marktnische, in der du dich niederlassen kannst. Diese ungefähre Richtung brauchst du dann auch für deine Gewerbeanmeldung, in der du deine Tätigkeiten angeben musst. 

Dank der Gewerbefreiheit brauchst du für viele Tätigkeiten dabei keine spezielle Erlaubnis. Dennoch gibt es Berufe und Geschäftsfelder, die eine besondere Genehmigung, Nachweise oder Qualifikationen verlangen. 

Ein Beispiel für notwendige Genehmigungen ist die Gaststättenerlaubnis: Wer ein Restaurant, Café oder eine Bar eröffnen möchte, braucht nach dem Gaststättengesetz in Deutschland eine behördliche Genehmigung, die Hygieneauflagen und ggf. den Nachweis eines Gesundheitszeugnisses. Weitere typische Beispiele sind: 

  1. Maklererlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) für Immobilienmakler 
  2. Taxigenehmigung für Personenbeförderungsgewerbe 
  3. Meisterbrief für bestimmte Handwerksberufe 
  4. Erlaubnis für Bewachungsgewerbe

 

 

2. Gewerbeanmeldung

Zu einem der wichtigsten Schritte zählt die Gewerbeanmeldung, mit der du deine Tätigkeit offiziell anzeigst. In der Anmeldung wählst du die Rechtsform aus und gibst unter anderem aus, welchen Tätigkeiten du genau nachgehen möchtest. In der Gewerbeanmeldung gibst du außerdem (unter Punkt 19) an, ob das Einzelunternehmen nebenberuflich gegründet, also ob deine Tätigkeit im Nebenerwerb betrieben wird. 

Ein Unternehmensname beim Einzelunternehmen gründen ist nicht notwendig. Du darfst dir keine reinen Fantasienamen ausdenken, worauf du auch in der Gewerbeanmeldung hingewiesen wirst. Möglich ist aber dein Name mit einer zusätzlichen Beschreibung bzw. einem zusätzlichen Namen, zum Beispiel: „Lisa Müller – Lisas Dekoträume”. Im Außenauftritt muss aber immer klar sein, wer der Inhaber des Einzelunternehmens ist.

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Obacht: Sei bei den Tätigkeiten nicht zu spezifisch. 

Du kannst deine Gewerbeanmeldung zwar nachträglich kostenpflichtig erweitern, aber es wäre unsinnig, dich von Anfang an einzuschränken. Wenn du beispielsweise digitale Produkte verkaufen möchtest, auf beispielsweise Etsy, dann schreib das so allgemein wie möglich auf, zum Beispiel als „Online-Handel mit digitalen Produkten”. Wenn du vermerkst „Verkauf von eBooks auf Etsy” bist du auch darauf beschränkt.


Du kannst dein Einzelunternehmen online gründen, indem du das Online-Formular nutzt, das dein Gewerbeamt in Verbindung mit dem Serviceportal Amt24 zur Verfügung stellt. 

Sollte es hier technische Schwierigkeiten geben, steht dir auch ein PDF-Formular zur Verfügung, welches du ausfüllen und dann postalisch einreichen kannst. Alternativ kannst du auch unsere kostenlose Vorlage zur Gewerbeanmeldung nutzen, die dir mit praktischen Hinweisen dabei hilft, die Anmeldung korrekt auszufüllen. 

Für eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung für ein Einzelunternehmen braucht es: 

  1. Das Formular zur Gewerbeanmeldung 
  2. Kopie des Personalausweises (Alternativ: Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung) 
  3. Bei erlaubnispflichtigen Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis
  4. Bei Handwerkern im zulassungspflichtigem Handwerk: ein Nachweis über de Eintrag bei der zuständigen Handwerkskammer

Zur kostenlosen Mustervorlage

Welche Unterlagen genau notwendig sind, darüber informiert dich das Gewerbeamt auf der Homepage und auch nochmal im Formular zur Gewerbeanmeldung. Hier wirst du auch nochmal über die Gebühren zur Gewerbeanmeldung informiert, wobei sich die genauen Kosten erst mit deiner Anmeldung ergeben. Über die Anmeldung und die dazugehörigen Kosten wirst du postalisch informiert.

3. Steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen 

Gründest du eine Einzelfirma, musst du dich vom Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Das Finanzamt erfährt zwar von deiner Gewerbeanmeldung, aber die Informationen rund um deinen voraussichtlichen Verdienst musst du eigenhändig übermitteln. 

Innerhalb von vier Wochen nach deiner Gewerbeanmeldung musst du den steuerlichen Erfassungsbogen deines Finanzamts ausfüllen. Mit ihm meldest du die prognostizierten Umsätze im aktuellen Jahr, also deinem Gründungsjahr, und im Folgejahr.

Willst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Da es sich dabei um eine steuerliche Einordnung handelt, wählst du das in diesem Fragebogen aus. 

Nach Einreichung des Erfassungsbogens erhältst du eine Information vom Finanzamt, in der dir deine Steuernummer mitgeteilt wird. Erst dann kannst du Rechnungen stellen. 

4. Wichtige Stellen informieren

Gründest du eine Einzelfirma, musst du dich an verschiedene Stellen wenden. Du musst dich: 

  1. bei der Berufsgenossenschaft anmelden, was nach § 192 Sozialgesetzbuch (SGB) VII gesetzlich vorgeschrieben ist, unabhängig davon, welches Unternehmen du gründest und ob du Angestellte hast. Du erhältst ein Bestätigungsschreiben, das dich durch die derzeit fehlenden Mitarbeiter auch darüber informiert, dass derzeit keine Beiträge zu entrichten sind. 
  2. bei deiner Krankenkasse melden, da sich mit deinem Einzelunternehmen auch dein Versicherungsstatus ändern kann. Hast du dich im Nebengewerbe selbstständig gemacht? Dann bleibst du über deine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung krankenversichert. 

Wiederum andere Stellen dagegen melden sich automatisch bei dir. Gründest du ein Einzelunternehmen, ist eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handelskammer (HWK) verpflichtend. Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, erhältst du ein Schreiben mit Informationen zu deiner Mitgliedschaft. Obacht: Die ist nicht kostenfrei, du kannst dich aber bei geringem Umsatz von der Gebühr befreien lassen.

5. Geschäftskonto eröffnen und Buchhaltung organisieren 

Ein Geschäftskonto ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber absolut empfehlenswert. Insbesondere wenn du nebenberuflich ein Einzelunternehmen gründest, hilft dir ein Geschäftskonto dabei, deine Einnahmen sauber voneinander zu trennen. Außerdem hast du damit einen besseren Überblick über Einnahmen und Ausgaben, was dir bei der Steuererklärung helfen kann. 

Hast du einen Buchhalter? Bei vielen Geschäftskonten hast du die Möglichkeit, Buchhalter oder andere unterstützende Personen einzuladen. Das macht es letztlich noch einfacher für dich, weil du die Informationen nicht mehr übermitteln musst. 

Überlege dir ansonsten ein System, um alle Rechnungen für sowohl Einnahmen als auch Ausgaben aufzubewahren und abzuheften. Dafür kannst du ggf. ebenfalls ein weiteres Tool nutzen, grundsätzlich wird dir ein guter Überblick aber bei deiner Steuererklärung helfen.

Mann mit Bart arbeitet am Laptop vor einem Gebäude, Baukran und Diagramm mit aufsteigendem Pfeil, Münzstapel und Kreditkarte daneben.


6. Online-Shop eröffnen oder Marktplatz wählen

Willst du (physische) Produkte verkaufen, brauchst du dafür natürlich eine Plattform. Du kannst entweder: 

  1. Einen eigenen Online-Shop eröffnen 
  2. eine Verkaufsplattform (z. B. Amazon, eBay) nutzen oder 
  3. auf die neuen Social Shops (Instagram oder TikTok Shop) zurückgreifen. 

Online-Shop oder Verkaufsplattform ist ein Thema, das du mit Vor- und Nachteilen abwägen kannst. Letztlich spräche aber auch nichts dagegen beides zu haben, wenn du als Einzelunternehmer, der tendenziell viel alleine macht, damit zurecht kommst. 

Wenn du (online) Produkte verkaufst, dann musst du dich an verschiedene gesetzliche Vorgaben halten, zum Beispiel: 

  1. Informationspflichten
  2. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 
  3. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
  4. Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Durch die Informationspflichten musst du Rechtstexte bereitstellen, zum Beispiel ein Impressum (die sogenannte Anbieterkennzeichnung) und das auch in deinen gewerblich genutzten Social Media Accounts. Durch die DSGVO braucht es eine Datenschutzerklärung, durch das BFSG eine Barrierefreiheitserklärung – und vieles mehr. 

Viel zu berücksichtigen, aber keine Sorge: Mitgliedern des Händlerbunds stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir sichern dich rechtlich ab, damit du dich ganz auf den Erfolg deines gegründeten Einzelunternehmens konzentrieren kannst. 

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.


7. Marketing: Kunden gewinnen und halten 

Mit deinen Kunden lebt und wächst dein Business. Um Kunden zu gewinnen und zu halten kannst du verschiedene Maßnahmen ergreifen: 


Ansätze für dein Unternehmen, die sich in dem Zuge lohnen können, sind zum Beispiel:


Welche Steuern zahlt ein Einzelunternehmer?

Bei Steuern im E-Commerce gibt es einiges zu berücksichtigen, um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen. Als Gewerbetreibender musst du verschiedene Steuern zahlen:

Illustration mit einem Stapel goldener Münzen, einem Dokument mit der Überschrift 'TAX' und einer Lupe mit lila Griff.

  1. Einkommensteuer
    Im Einkommensteuergesetz (EStG) ist geregelt, dass jeder, der ein Einkommen erhält, dafür Einkommensteuer zahlen muss. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen, wobei der Eingangssteuersatz bei 14 % liegt und ab 9.408 € Jahresgehalt anfällt. 

    Bist du nebenberuflich selbstständig, wird dein zu versteuerndes Einkommen zusammengerechnet. Der Gewinn aus deiner Selbstständigkeit wird also nicht separat, sondern mit dem regulären Einkommen versteuert. Dabei gilt ein Grundfreibetrag von derzeit 12.096 € für Ledige und 24.192 € für verheiratete Paare. Mitunter ist eine Einkommensteuervorauszahlung notwendig.
  1. Gewerbesteuer
    Sie ist durch das Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt und die Höhe richtet sich nach dem Gewinn deines Unternehmens. Allerdings musst du keine Gewerbesteuer zahlen, wenn dein jährlicher Gewinn unter 24.500 € liegt. 
  1. Umsatzsteuer
    Das Umsatzsteuergesetz (UStG) gibt vor, dass alle Umsätze aus unter anderem Lieferungen und Dienstleistungen im Inland grundsätzlich steuerpflichtig sind. Der reguläre Umsatzsteuersatz liegt bei 19 % und ist für ausgewählte Produkte (z. B. Lebensmittel oder Bücher) auf 7 % reduziert. 

Wie viel Umsatzsteuer ein Einzelunternehmen letztlich zu zahlen hat, ist vom Umsatz abhängig. Du hast aber die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, wenn du einen bestimmten Umsatz im vorherigen Kalenderjahr (25.000 € Netto) und im aktuellen Kalenderjahr (100.000 € Netto) nicht übersteigst. Dann bist du von der Umsatzsteuer befreit, kannst sie aber auch nicht auf Rechnungen ausweisen. Wie du ein Kleinunternehmen anmeldest, erfährst du hier. 

Abhängig von deinem Unternehmen können auch weitere Steuern anfallen, zum Beispiel die Kapitalertragssteuer oder die Einfuhrumsatzsteuer. Welche Steuern mit der Gründung deines Einzelunternehmens exakt anfallen, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

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Übrigens: Gründest du eine Kapitalgesellschaft, wird zusätzlich eine Körperschaftsteuer fällig. Diese ist tatsächlich vom Unternehmen, also von juristischen Personen, zu entrichten und liegt derzeit bei 15 %.


Welche Steuererklärung als Einzelunternehmer?
Ob du nebenberuflich selbstständig bist oder dich Vollzeit deinem Geschäft widmest, du musst in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wenn keine Buchführungspflicht besteht, genügt eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Bist du Umsatzsteuerpflichtig, musst du zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung einreichen, ansonsten gelten Steuern auch für Kleingewerbe und Kleinunternehmen.

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Wichtig: Machst du dich hauptberuflich selbstständig, sind nicht nur Steuern, sondern auch Sozialversicherungen relevant für dich. Eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ist unabdingbar, eine Rentenversicherungspflicht ist abhängig von deiner Tätigkeit, aber hier kann sich auch privat vorsorgen lohnen.


Wie viel Umsatz darf ein Einzelunternehmen haben?

Es gibt keine generelle Umsatzgrenze für ein Einzelunternehmen, du kannst theoretisch unbegrenzt wachsen. Eine Grenze entsteht nur, wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Diese begrenzt deinen Umsatz auf: 

  1. maximal 25.000 € im Netto im Vorjahr und 
  2. maximal 100.000 € Netto im laufenden Jahr. 

Überschreitest du diese Grenzen mit deiner Einzelfirma, entfällt die Kleinunternehmerregelung und du bist automatisch umsatzsteuerpflichtig.


Einzelunternehmen Haftung – Das musst du wissen

Gründest du ein Einzelunternehmen, bist du als Person nicht vom Unternehmen getrennt. Das heißt, du bist uneingeschränkt mit deinem Privatvermögen haftbar. Für Schulden musst du dann mit deinem Privatvermögen und persönlichen Besitztümern einstehen, also mit Geld, aber auch mit Immobilien, Autos oder Aktien. Es gibt auch keine Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung außer einem Wechsel der Rechtsform. 

Für was haftet ein Einzelunternehmen? Als Einzelunternehmen haftest du für Verbindlichkeiten, die im Zuge deiner unternehmensbezogenen Handlungen bzw. Rechtsgeschäfte entstehen. Das können Forderungen aus offenen Rechnungen, aber auch Schadensersatzforderungen wegen fehlerhafter Produkte sein. 

Wann haftet ein Einzelunternehmer mit seinem Privatvermögen? Immer, ein Einzelunternehmer ist uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen haftbar. Für Schulden eines Einzelunternehmens haftet die Person, die das Unternehmen gegründet hat und führt.

Du hast die Möglichkeit beispielsweise

  1. Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen abzuschließen. Diese sichern Einzelunternehmen in Höhe der Versicherungssumme gegen Schadensansprüche Dritter ab. Geeignete Versicherungen in Betracht zu ziehen, die das Haftungsrisiko minimieren können, ist empfehlenswert.
  2. Auch empfehlenswert ist eine klare Trennung zwischen deinen privaten und geschäftlichen Finanzen mittels eines Geschäftskontos.
  3. Verträge sorgfältig zu gestalten in dem Versuch, das persönliche Haftungsrisiko zu minimieren.

Aber: Die Haftung bleibt ein Nachteil und ein Risiko bei einem Einzelunternehmen. Das kann schnell existenzbedrohend werden und im schlimmsten Fall sogar zu einer Privatinsolvenz führen, wenn die offenen Forderungen nicht beglichen werden können. Dem entgehst du nur, indem du beispielsweise das Einzelunternehmen in eine GmbH umwandelst, bei der die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt ist.

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Was passiert, wenn ein Einzelunternehmer pleite geht?

Kurzfristig weniger Umsatz zu machen ist nicht weltbewegend, wenn sich deine monatlichen Kosten gering halten und du diese anderweitig bedienen kannst, beispielsweise aus Rücklagen, auch privaten. Denn beim Einzelunternehmen sind Unternehmen und Gründer eins. 

Das heißt aber auch: Geht das Unternehmen pleite, weil du die laufenden Kosten nicht mehr bedienen kannst und du Schulden hast, dann haftest du dafür mit deinem Privatvermögen. Wenn Gläubiger bei Zahlungsunfähigkeit die offenen Forderungen nicht aus dem Unternehmensvermögen bedienen können, können sie auch auf das Privatvermögen zugreifen.

Um das zu ermöglichen, können Gläubiger Vermögenswerte pfänden oder durch ein Gericht entsprechende Maßnahmen ergreifen. Wenn kein Vermögen mehr vorhanden ist, kann eine Privatinsolvenz notwendig sein. Die Privatinsolvenz, bei der alles über der Pfändungsfreigrenze (für angemessenen Lebensunterhalt, circa 1.550 € Netto pro Monat) gepfändet werden darf, dauert 3 Jahre. 

Um Betroffenen anschließend schneller einen Neuanfang zu ermöglichen, ist nicht mehr für mehrere Jahre ein Schufa-Eintrag gespeichert, sondern nur noch für 6 Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung. 

Mit der Pleite deines Einzelunternehmens ist also dein Privatvermögen in Gefahr. Durch passende Versicherungen, Trennung der Finanzen oder sogar einen Wechsel der Rechtsform minimiert werden kann. 

Person mit zusammengebundenem Haar sitzt am Tisch vor Laptop, hält sich den Kopf, im Hintergrund abfallender Pfeil und Minuszeichen mit Dollarzeichen.

 

 

Fazit zur Gründung eines Einzelunternehmens

Mit geringen Gründungskosten und überschaubarem bürokratischen Aufwand ist das Einzelunternehmen der schnelle und flexible Weg in die Selbstständigkeit. Doch die Freiheit bringt auch Verantwortung mit sich, denn die unbeschränkte Haftung verlangt Planung und Vorsicht. 

Mit dem nötigen Wissen und einer fundierten Vorbereitung kannst du dein Einzelunternehmen erfolgreich aufbauen und wachsen lassen. Nutze die Vorteile dieser Rechtsform, aber behalte die Risiken im Blick und verlass dich für den rechtlichen Aspekt auf den Händlerbund: Wir stellen dir Rechtstexte, beraten dich indem wir dir bei allen Fragen zur Seite stehen und gehen Ernstfälle wie Abmahnungen professionell und strategisch an.

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Lisa Norden

Geschrieben von
Lisa Norden

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