Du möchtest zusammen mit einem oder mehreren Partnern ein Unternehmen starten? Wenn ihr bereit seid, gemeinsam die volle Verantwortung zu tragen, könnte die Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) für euch der richtige Weg sein. Wir zeigen dir pragmatisch Schritt für Schritt, wie du eine OHG gründest, worauf du rechtlich achten musst und was speziell für Online-Unternehmen wichtig ist.
Was ist eine OHG?
Die OHG ist eine Personengesellschaft, die mindestens zwei Gesellschafter erfordert und kein festes Mindestkapital voraussetzt. Im Gegenzug haften alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der OHG.
Nach § 105 (1) Handelsgesetzbuch ist die OHG so definiert:
Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.
Vorteile und Nachteile der OHG
- Kein Mindestkapital: leichter Einstieg auch mit geringen Mitteln
- Einfache Gründung: nur Handelsregistereintrag
- Hohe Kreditwürdigkeit durch persönliche Haftung der Gesellschafter
- Flexibilität in der internen Organisation und Vertragsgestaltung
- Einfache Besteuerung: Gewinne werden direkt den Gesellschaftern zugerechnet (Einkommensteuer)
- Firmennamen frei wählbar, auch Fantasiebezeichnungen, muss aber mit „OHG“ enden
- Schneller Markteintritt möglich, da wenige Gründungsschritte
- Unbeschränkte, persönliche Haftung aller Gesellschafter, auch mit Privatvermögen
- Gesamtschuldnerische Haftung: Jeder haftet auch für die Fehler der anderen Gesellschafter
- Hohe Risiken bei wirtschaftlichen Problemen (Privatinsolvenz möglich)
- Buchführungspflicht nach HGB (Bilanz, GuV), höherer Verwaltungsaufwand
- Konfliktpotenzial zwischen Gesellschaftern ohne klaren Gesellschaftsvertrag
- Keine Körperschaftsbesteuerung möglich, dadurch oft höhere Steuerlast im Vergleich zu Kapitalgesellschaften
- Verpflichtende Mitgliedschaft in IHK/HWK und BG (Beitragskosten)
- Geringere Attraktivität für Investoren, da keine Anteile wie bei Kapitalgesellschaften handelbar sind
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OHG Gründung in 5 Schritten
Schritt 1: Vorbereitung – Partner, Konzept und Name festlegen
Im ersten Schritt solltest du die Grundlagen klären. Da eine OHG nicht alleine gegründet werden kann, brauchst du mindestens einen Partner, dem du vertraust.
Setzt euch zusammen und entwickelt ein gemeinsames Geschäftskonzept (Gewerbezweck), denn die OHG ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet. Überlegt auch, ob euer Vorhaben die Größenordnung eines kaufmännischen Gewerbebetriebs hat oder ob eventuell zum Start eine GbR ausreichend wäre.
Wichtig ist, dass ihr euch der Konsequenzen bewusst seid.
In der OHG haften alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, jeder haftet im Zweifel mit seinem gesamten Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Dieses hohe Risiko erfordert großes Vertrauen untereinander und sollte gut überdacht sein.
Finanzierungsbedarf:
Kläre außerdem den Finanzierungsbedarf eures Unternehmens. Zwar ist kein Mindestkapital gesetzlich vorgeschrieben, aber ihr solltet gemeinsam planen, welches Startkapital jeder einbringt, um die Anfangskosten zu decken.
Diese Beiträge der Gesellschafter (in Geld oder Sachleistungen) werdet ihr im Gesellschaftsvertrag festhalten. Vorteilhaft an der OHG-Gründung ist, dass keine hohe Kapitalschwelle überwunden werden muss. Es fallen im Wesentlichen nur die Gründungskosten für Notar und Registereintrag an. Plant dennoch ausreichend finanzielle Reserven ein, da ihr für Verluste oder Investitionen persönlich aufkommt.
Firmannamen:
Ein weiterer wichtiger Vorbereitungspunkt ist die Wahl des Firmennamens. Überlegt euch eine einzigartige und passende Firma für eure OHG.
Dabei müsst ihr die gesetzlichen Vorgaben beachten: Der Name der Gesellschaft (die Firma) muss unterscheidungskräftig sein, darf keine Irreführung verursachen und den Rechtsformzusatz "OHG" enthalte.
Prüft unbedingt, ob euer gewünschter Name schon existiert oder Markenrechte Dritter verletzt, zum Beispiel durch Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt, im Handelsregister, bei Internet-Suchmaschinen und Domain-Abfragen. Falls ein identischer oder ähnlicher Name bereits als Marke geschützt ist, drohen Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung. Nehmt euch also die Zeit für eine gründliche Namensrecherche (Ähnlichkeitsrecherche), damit eure OHG unter einem eindeutigen und rechtssicheren Namen starten kann.
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- Vermeide kostspielige Markenrechtsverletzungen
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Schritt 2: Gesellschaftsvertrag aufsetzen
Das Herzstück der OHG-Gründung ist der Gesellschaftsvertrag. In diesem Vertrag halten die Gesellschafter alle wichtigen Vereinbarungen schriftlich fest.
Zwar ist ein OHG-Gesellschaftsvertrag gesetzlich formfrei (er könnte theoretisch mündlich geschlossen werden), doch ein schriftlicher Vertrag ist dringend zu empfehle. So schafft ihr Klarheit über Rechte und Pflichten und beugt Streitigkeiten vor. Nehmt euch also die Zeit, gemeinsam alle zentralen Punkte zu besprechen und im Vertrag zu regeln.Im Zweifel lohnt sich auch eine kurze Beratung durch einen Rechtsanwalt, um typische Fehler zu vermeiden.
Typische Inhalte des OHG-Gesellschaftsvertrags sind unter andere:
- Name und Sitz der Gesellschaft: Wie soll eure OHG heißen, und wo wird der offizielle Firmensitz sein? (Denkt an den Zusatz “OHG”.)
- Gesellschaftszweck: Welche Tätigkeit übt eure OHG aus (z. B. Betrieb eines Online-Handels, Handwerksbetrieb etc.)?
- Gesellschafter und Einlagen: Wer sind die Gesellschafter, und welche Beiträge (Kapital, Sachleistungen) leistet jeder zum Start?
- Geschäftsführung und Vertretung: Wie werden Entscheidungen getroffen, und wer darf die OHG nach außen vertreten? Im Grundsatz sind bei der OHG alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und vertretungsbefugt, sofern ihr nichts Abweichendes vereinbart.
- Gewinn- und Verlustverteilung: Wie werden Gewinne aufgeteilt und Verluste getragen? Oft wird eine bestimmte Quote oder ein fixes Gehalt für aktive Gesellschafter vereinbart, anstelle der gesetzlichen Regelung.
- Änderungen im Gesellschafterkreis: Was passiert, wenn jemand ausscheiden will oder neues Kapital durch weitere Gesellschafter hinzukommen soll? Regelt Voraussetzungen für das Ausscheiden, die Übertragung von Gesellschaftsanteilen und eventuelle Abfindungen.
- Dauer und Auflösung: Wird die OHG auf unbestimmte Zeit gegründet oder gibt es einen Befristungszweck? Legt fest, unter welchen Bedingungen die Gesellschaft aufgelöst werden kann (z. B. einvernehmliche Entscheidung, Insolvenz, wichtige Gründe).
Je klarer und ausführlicher ihr diese Punkte im Vertrag definiert, desto besser. Jeder Gesellschafter sollte den Vertrag gründlich lesen und unterschreiben. Für die OHG ist keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich, eine einfache Schriftform reicht aus. Trotzdem muss der Vertrag natürlich rechtskonform sein; verwendet idealerweise eine seriöse Vorlage oder lasst den Entwurf prüfen, damit euer Gesellschaftsvertrag wasserdicht ist.
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Schritt 3: Anmeldung im Handelsregister (Notartermin)
Nun geht es an die offizielle Gründungshandlung – die Anmeldung eurer OHG beim Handelsregister.
Die Eintragung ins Handelsregister ist gesetzlich verpflichtend für die OHG und macht eure Firma erst richtig “amtlich”. Für die Anmeldung braucht ihr einen Notar, da die Anmeldung von allen Gesellschaftern unterschrieben und notariell beglaubigt beim Registergericht eingereicht werden muss.
Vereinbart also einen Termin beim Notar eurer Wahl. Zum Notartermin müsst ihr alle Gesellschafterdaten und Eckdaten der OHG bereit haben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters, dazu der gewählte Firmenname, der Sitz der Gesellschaft und die Vertretungsregelung (wer ist wie zur Vertretung befugt). Der Notar wird diese Angaben in die offizielle Anmeldungsurkunde aufnehmen.
Vor Ort unterschreiben alle Gründer die Anmeldung; anschließend übernimmt der Notar die elektronische Einreichung zum Handelsregister (Abteilung A beim zuständigen Amtsgericht). Mit der Eintragung erhält eure OHG ihre Rechtsfähigkeit – erst jetzt gilt sie rechtlich als OHG und kann als solche im Geschäftsverkehr auftreten. (Bis zur Eintragung handelt ihr faktisch als Gesellschafter einer GbR und haftet weiterhin persönlich.) Nach einigen Tagen erhaltet ihr vom Amtsgericht den Handelsregisterauszug, der eure eingetragene OHG ausweist.
Schritt 4: Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung
Nach der Handelsregistereintragung müsst ihr eure OHG beim Gewerbeamt anmelden und steuerlich erfassen lassen. Da die OHG ein Handelsgewerbe betreibt, ist die Gewerbeanmeldung Pflich.
Das Gewerbeamt informiert anschließend automatisch weitere Stellen über eure Gründun. Unter anderem erhält das zuständige Finanzamt die Meldung, dass ihr eine OHG eröffnet habt. Einige Tage nach der Gewerbeanmeldung schickt das Finanzamt euch daher Post – meist in Form des “Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Diesen Fragebogen müsst ihr ausfüllen und zurücksenden. Darin macht ihr Angaben zur erwarteten Tätigkeit, Umsätzen, Gewinnprognose etc., damit das Finanzamt eure OHG steuerlich registrieren kann. Ihr erhaltet daraufhin eure Steuernummer.
Falls ihr mit eurer OHG Umsätze erzielen werdet, die der Umsatzsteuer unterliegen, müsst ihr im Fragebogen auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantrage – besonders relevant, wenn ihr EU-weit Handel treiben wollt.
Neben dem Finanzamt werden auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer benachrichtigt. IHK-Mitgliedschaft ist für jede gewerbliche OHG Pflicht, sie erfolgt jedoch automatisch. Nach eurer Gewerbeanmeldung wird eure OHG von der zuständigen Kammer erfass. In der Regel bekommt ihr einige Wochen später Post von der IHK mit Infos zur Mitgliedschaft und dem Beitrag.
Schließlich ist auch die Berufsgenossenschaft (BG) ein Thema: Die BG ist der Unfallversicherungsträger für Unternehmen. Durch die Gewerbeanmeldung erfährt in vielen Fällen die zuständige BG von eurer Gründung, trotzdem müsst ihr spätestens innerhalb einer Woche nach Betriebsstart eure OHG bei der entsprechenden BG offiziell anmelde. Welche BG zuständig ist, hängt von eurer Branche ab (z. B. Handel, Bau, Transport etc.). Die Mitgliedschaft in der BG ist verpflichtend, auch wenn ihr (zunächst) keine Mitarbeiter hab. Sie stellt sicher, dass Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind. Kümmert euch also zeitnah um diese Anmeldung, um auf der sicheren Seite zu sein.
Zusammengefasst stehen nach der Handelsregistereintragung folgende Behördengänge an:
-
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt ausfüllen (Steuernummer beantragen).
-
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, falls ihr am Umsatzsteuerverfahren teilnehmt (insbesondere bei Online-Handel mit EU-Bezug).
-
Transparenzregister-Eintrag vornehmen (Angaben zu allen Gesellschaftern).
-
IHK/HWK-Mitgliedschaft zur Kenntnis nehmen, diese wird durch die Meldung automatisch begründet, ihr müsst nichts aktiv tun.
Falls ihr Mitarbeiter einstellen möchtet, kommen weitere Schritte hinzu. Ihr müsst z. B. vor der ersten Einstellung eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen und eure OHG bei der Sozialversicherung anmelden. Diese Punkte betreffen zwar nicht die Gründung an sich, sollten aber frühzeitig eingeplant werden, wenn Personal vorgesehen ist.
Mehr Informationen findest du in unserem Ratgeber Mitarbeiter einstellen.
Bei der Gewerbeanmeldung sollte man Fehler vermeiden. Das erspart Kosten und Zeit für nachträgliche Änderungen.
Mehr Informationen findest du in unserem Ratgeber Gewerbeanmeldung.
Schritt 5: Geschäftskonto eröffnen und den Geschäftsbetrieb aufnehmen
Nachdem alle Formalitäten erledigt sind, geht es daran, die praktischen Grundlagen für euren Betrieb zu legen. Ein wichtiger Schritt dabei ist die Eröffnung eines Geschäftskontos für eure OHG. Rein rechtlich besteht zwar keine Pflicht, ein separates Firmenkonto zu führen, doch es ist dringend empfehlenswert, private und geschäftliche Finanzen zu trennen.
Alle laufenden Einnahmen und Ausgaben der OHG solltet ihr über dieses Konto abwickeln, um den Überblick zu behalten. Zudem verlangen Buchhalter und Finanzämter bei Personengesellschaften eine saubere Trennung der Finanzen.
Achtung: Meist müssen alle Gesellschafter bei der Kontoeröffnung entweder persönlich anwesend sein oder einem von euch eine Vollmacht geben. Die Bank wird außerdem Unterlagen wie den Gesellschaftsvertrag, den Handelsregisterauszug und ggf. die Gewerbeanmeldung sehen wolle, um die Existenz eurer OHG und die Vertretungsberechtigungen zu prüfen. Bereitet diese Unterlagen also vor. Wenn das Konto eröffnet ist, zahlt jeder Gesellschafter seine vereinbarte Einlage ein (sofern nicht schon geschehen) – so verfügt eure OHG über ihr Startkapital auf dem gemeinsamen Konto.
Jetzt seid ihr startklar: Mit dem eingerichteten Geschäftskonto könnt ihr Rechnungen stellen, Zahlungen empfangen und das Tagesgeschäft aufnehmen. Denkt daran, ab sofort auch eure Buchführungspflichten zu erfüllen. Als OHG seid ihr zur doppelten Buchführung und jährlichen Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz, GuV) verpflichtet. Sorgt also ggf. für ein gutes Buchhaltungsprogramm oder einen Steuerberater, damit von Anfang an alles korrekt verbucht wird. Wenn all diese Grundlagen stehen, könnt ihr euch endlich voll und ganz eurem Geschäft widmen.
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Tipps für Unternehmen mit Online-Präsenz
Viele Gründer planen heute von vornherein einen Online-Auftritt, sei es eine Website für das Unternehmen oder direkt ein eigener Online-Shop. Wenn eure OHG auch im Internet präsent sein wird, müsst ihr zusätzlich einige rechtliche Anforderungen im Blick haben, um Abmahnungen und böse Überraschungen zu vermeiden.
In Deutschland gilt für praktisch jede geschäftsmäßige Website die Impressumspflicht. Das heißt, euer Webauftritt (Homepage, Shop, Blog etc.) muss ein leicht erkennbares und unmittelbar erreichbares Impressum mit allen gesetzlich geforderten Anbieterangaben enthalten. Stellt sicher, dass dieses Impressum vollständig und aktuell ist. Fehler im Impressum können Abmahnungen nach sich ziehen.
Wenn ihr online Produkte oder Dienstleistungen anbietet, ist die Verwendung allgemeiner Geschäftsbedingungen zwar keine Pflicht, aber sehr zu empfehlen. Durch AGB könnt ihr wichtige Punkte wie Zahlung, Lieferung, Gewährleistung, Haftung und Widerrufsrechte gegenüber euren Kunden regeln. Achtet jedoch darauf, dass eure AGB rechtssicher formuliert sind und dem aktuellen Verbraucherschutzrecht entsprechen. Unwirksame oder fehlerhafte Klauseln können im Ernstfall abgemahnt werden oder sind schlicht unwirksam.
Sobald eure OHG online personenbezogene Daten erhebt (z. B. über Bestellformulare, Kontaktformulare oder Tracking-Cookies), greift die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ihr müsst eine Datenschutzerklärung auf eurer Website bereitstellen, die verständlich erklärt, welche Daten ihr warum und wie verarbeite. Die Datenschutzerklärung muss leicht zugänglich sein (z. B. per Link im Footer). Fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärungen werden ebenfalls häufig abgemahnt.
Sobald eure Website Cookies oder ähnliche Technologien einsetzt – etwa für Tracking, Analyse oder Marketing – greifen klare rechtliche Vorgaben. Nach der ePrivacy-Richtlinie und der DSGVO müssen Besucher aktiv zustimmen, bevor nicht technisch notwendige Cookies gesetzt werden. Das bedeutet: Ein einfaches „Hinweisbanner“ reicht nicht aus. Ihr benötigt ein Cookie-Consent-Tool, das Nutzer transparent informiert, eine echte Wahlmöglichkeit bietet (Zustimmen, Ablehnen, Einstellungen) und die Entscheidung dokumentiert.
Die Marke als Grundlage der OHG
Wenn ihr für eure OHG einen unverwechselbaren Namen oder ein Logo nutzt, solltet ihr über eine Markenanmeldung nachdenken. Eine eingetragene Marke schützt euch vor Nachahmern und gibt euch das exklusive Recht, den Namen oder das Zeichen im geschäftlichen Verkehr zu verwenden.
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Fazit OHG gründen
Eine OHG bietet Gründern, die gemeinsam ein Unternehmen führen wollen, einen klaren, pragmatischen Rahmen. Schon mit überschaubarem Aufwand und ohne großes Startkapital lässt sich die OHG in wenigen Wochen auf die Beine stellen.
Wichtig ist, sich der persönlichen Haftung bewusst zu sein und diese durch klare Absprachen im Gesellschaftsvertrag und eine durchdachte Geschäftsstrategie abzusichern. Wenn du alle Formalitäten sorgfältig erledigst und alle Pflichtangaben (vom Impressum bis zur Transparenzregister-Meldung) erfüllst, steht eurem erfolgreichen Start nichts mehr im Weg. Mit einer OHG könnt ihr nun durchstarten. Viel Erfolg bei eurem Unternehmen.
* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.
FAQ zur Gründung einer OHG
Was ist eine OHG?
Eine OHG ist eine Personengesellschaft von mindestens zwei Gesellschaftern, die ein Handelsgewerbe betreibt; sie benötigt kein Mindestkapital, haftet aber unbeschränkt mit dem Gesellschafts- und Privatvermögen der Gesellschafter und ist ins Handelsregister einzutragen.
Wie viele Personen braucht man zur OHG-Gründung?
Für die OHG sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Natürliche und juristische Personen können mitwirken, eine Einzelgründung ist ausgeschlossen.
Gibt es ein Mindestkapital?
Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht. Einlagen können in Geld oder Sachwerten erfolgen, ein realistisches Startbudget bleibt dennoch sinnvoll.
Haften Gesellschafter privat?
Ja, in der OHG haften alle Gesellschafter unbeschränkt, unmittelbar und gesamtschuldnerisch, was das Privatvermögen einbezieht und klare interne Regelungen verlangt.
Braucht man einen Gesellschaftsvertrag?
Ein schriftlicher Vertrag ist rechtlich nicht zwingend, praktisch aber unerlässlich, um Firma, Sitz, Zweck, Einlagen, Geschäftsführung, Vertretung, Gewinnverteilung und Ausscheiden sauber zu regeln.
Ist ein Notartermin notwendig?
Für die Handelsregisteranmeldung ist die notarielle Beglaubigung der Anmeldung erforderlich; der Gesellschaftsvertrag selbst muss nicht beurkundet werden.
Muss die OHG ins Handelsregister?
Ja, ohne Eintragung besteht rechtlich keine OHG; nach der Eintragung folgen Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung.
Welche Steuern fallen an?
Die OHG zahlt Gewerbesteuer; Gewinne werden den Gesellschaftern zur Einkommensteuer zugerechnet, zusätzlich fällt je nach Tätigkeit Umsatzsteuer an (USt-IdNr. bei EU-Geschäften empfehlenswert).
Welche Buchführungspflichten gelten?
Als Kaufleute führen OHGs doppelte Buchführung nach HGB und erstellen jährlich Bilanz und GuV, inklusive ordnungsgemäßer Belegführung.
Wie läuft die Gründung praktisch ab?
Name prüfen und wählen, Gesellschaftsvertrag erstellen, Anmeldung notariell beglaubigen und ins Handelsregister eintragen, Gewerbeanmeldung vornehmen, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt senden und notwendige Registrierungen (IHK, Transparenzregister, BG) erledigen.
Was ist der Unterschied zwischen einer OHG und GbR?
Die OHG ist handelsregisterpflichtig und betreibt ein Handelsgewerbe mit kaufmännischen Pflichten, während die GbR ohne Registereintrag auskommt, dafür genießt die OHG meist höhere Außenwirkung und Kreditwürdigkeit.
Welche Gründungskosten entstehen bei einer OHG?
Typisch sind Notar- und Registergebühren sowie die Kosten der Gewerbeanmeldung; laufend kommen u. a. Steuerberatung, IHK-Beiträge und ggf. BG-Umlagen hinzu.
Was ist beim Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern wichtig?
Der Vertrag sollte Zustimmungserfordernisse, Abfindungsregeln und Haftungsnachläufe festlegen; Änderungen sind dem Handelsregister und Geschäftspartnern mitzuteilen.
Kann eine GbR in eine OHG übergehen?
Ja, eine GbR wird durch Eintragung ins Handelsregister zur OHG, wenn ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb vorliegt; Vermögen und Verträge laufen in der Regel fort.
Was müssen OHGs mit Online-Präsenz beachten?
Erforderlich sind vollständiges Impressum, Datenschutzerklärung, ggf. Cookie-Consent, rechtssichere AGB, korrekte Preisangaben und Widerrufsbelehrung sowie Marken- und Wettbewerbsrechtsprüfung.
Ist die IHK-Mitgliedschaft Pflicht?
Gewerbliche OHGs sind Pflichtmitglieder der IHK; die Zuordnung erfolgt automatisch nach der Gewerbeanmeldung, Beiträge richten sich nach Region und Leistungsdaten.
Muss die OHG ins Transparenzregister?
Ja, wirtschaftlich Berechtigte sind einzutragen und aktuell zu halten; Versäumnisse können Bußgelder auslösen.
Braucht eine OHG ein separates Geschäftskonto?
Rechtlich nicht zwingend, praktisch dringend empfohlen, um private und geschäftliche Geldströme zu trennen und Vertretungsbefugnisse sauber abzubilden.
Für wen ist die OHG geeignet?
Für Partner, die schnell und flexibel starten wollen und die persönliche Haftung tragen können; bei hohem Haftungsrisiko oder geplantem Investoreneinstieg sind KG, GmbH oder UG oft geeigneter.