Kleingewerbe anmelden » Schritt für Schritt zum Unternehmerglück

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Du hast die Idee, Motivation und einen Plan – da fehlt nur noch die offizielle Gründung eines Kleingewerbes. Ein Unternehmen zu gründen klingt nach endlosem Papierkram, komplizierten Vorschriften und teuren Pflichten. Aber muss es wirklich so sein? Das Kleingewerbe ist deine einfache Möglichkeit, in die Selbstständigkeit zu starten

Ohne Handelsregistereintrag oder doppelte Buchführung einfach loslegen und die ersten Umsätze erzielen. Aber wer darf überhaupt ein Kleingewerbe anmelden, wie genau läuft das ab und welche steuerlichen Pflichten erwarten Kleinunternehmer? Wie du rechtssicher dein Kleingewerbe gründen kannst, erfährst du in diesem Ratgeber.

Mann am Laptop worauf Muenzen liegen und eine Rakete startet
Kleingewerbe anmelden » Schritt für Schritt zum Unternehmerglück
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Kleingewerbe gründen – Kurz & Kompakt

Ein (Klein)Gewerbe musst du anmelden, wenn du mit einer Tätigkeit die Absicht verfolgst, Gewinne zu erzielen – auch trotz bzw. mit Vollzeitjob. 

Beim “Kleingewerbe” handelt es sich um eine rechtliche Einstufung durch das Gewerberecht, während die Kleinunternehmerregelung eine steuerrechtliche Einordnung ist. Nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) kannst du diese nur in Anspruch nehmen, wenn du die Umsatzgrenzen von:

  1. 25.000 € im Vorjahr und
  2. 100.000 € im Folgejahr nicht überschreitest 

Um ein Kleingewerbe zu gründen, musst du hauptsächlich: 

  1. eine Gewerbeanmeldung für das Gewerbeamt und 
  2. den steuerlichen Erfassungsbogen für das Finanzamt

ausfüllen. Erst im steuerlichen Erfassungsbogen gibst du an, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und damit von verschiedenen Vorteilen profitieren möchtest. 

Denn als Kleinunternehmer:

  1. musst du kein Umsatzsteuer-Voranmeldung machen
  2. hast du keine doppelte Buchführungspflicht 

Du möchtest dein Kleingewerbe schnell und einfach anmelden? Nutze das Formular zur Gewerbeanmeldung vom Händlerbund. Durch unsere beigefügten Ausfüllhinweise passieren dir dabei keine Fehler.

Zur Gewerbeanmeldung
 

Wann lohnt sich ein Kleingewerbe?

In Deutschland ist das Kleingewerbe ein weit verbreiteter Unternehmensstatus, der gerne von kleineren Betrieben oder Gründern in Anspruch genommen wird. Denn ein Kleingewerbe bietet verschiedene Vorteile: 

  1. geringe Startkosten 
  2. geringer bürokratischer Aufwand 

Als Kleingewerbetreibender:

  1. bist du von der doppelten Buchführung und Bilanzierung befreit
  2. unterliegst nicht den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB)
  3. gilts du nicht als Kaufmann/frau

Die Begriffe “Kleingewerbe” und “Kleinunternehmen” werden häufig synonym verwendet, sind aber grundverschieden. “Kleingewerbe” ist eine rechtliche Einstufung im Gewerberecht. Als Unternehmen bist du damit kein Handelsgewerbe und nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. Es gibt keine spezielle Möglichkeit, ein "Kleingewerbe" direkt zu gründen – du gründest immer eine Rechtsform wie ein Einzelunternehmen, eine GbR oder auch eine UG. Die "Kleinunternehmerregelung" (nach § 19 UStG) ist eine steuerliche Regelung, die auf dein Unternehmen angewendet wird, wenn du die Umsatzgrenzen von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im Folgejahr nicht überschreitest. Diese Option wählst du im steuerlichen Erfassungsbogen aus. 

Wichtig zu wissen: Kleinunternehmen ist ein Status, der sich auf die Buchführung und die steuerlichen Pflichten bezieht. Du kannst ganz verschiedene Rechtsformen als Kleinunternehmen führen, zum Beispiel folgende Personengesellschaften: 

  1. Einzelunternehmen (als die häufigste Form) 
  2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wenn mehrere Personen zusammen gründen 

Aber auch Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), UG (Unternehmergesellschaft) oder OHG (Offene Handelsgesellschaft) können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn die entsprechenden Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Allerdings müssen sie trotzdem die doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht nach HGB beibehalten, auch wenn sie steuerlich als Kleinunternehmer geführt werden.

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Kann eine GmbH ein Kleinunternehmen sein? Auch eine GmbH kann ein Kleinunternehmen sein, da es sich dabei um eine steuerliche Option nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz) handelt. Allerdings ist bei neu gegründeten GmbHs der voraussichtliche Umsatz im laufenden Jahr entscheidend. Wird die Grenze von 50.000 € hierbei nicht überschritten, kann eine GmbH mit ihrem Gründungsdatum als Kleinunternehmen gelten.

Eine GbR wird automatisch zur OHG, wenn sie die Merkmale eines kaufmännischen Gewerbebetriebs erfüllt. Dazu zählen: 

  1. Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 € pro Jahr
  2. mehrere Betriebsstätten oder Filialen
  3. Breite der Produktpalette, Anzahl der Lieferanten/ Kunden 
  4. Einsatz von kaufmännischem Personal, Lagerhaltung, Buchführungssystem
  5. Umfangreiche Kredit- und Finanzierungsgeschäfte

Also grundsätzlich bei einem Gewerbe mit größerem organisatorischen Aufwand, mehreren Mitarbeitern und komplexen Geschäftsabläufen. 

Werden die Umsatz- und Gewinngrenzen für mindestens zwei Jahre in Folge überschritten, entsteht ab dem darauffolgenden Wirtschaftsjahr eine steuerliche Pflicht zur doppelten Buchführung. Werden die Grenzen wieder unterschritten, fällt die Pflicht auch wieder weg. 

Umsatz- oder Gewinnzahlen sind aber nur Faustgrößen. Ein Unternehmen kann auch bei z. B. 900.000 € Umsatz Nichtkaufmann bleiben, wenn Art und Organisation überschaubar sind. Dagegen kann ein hochorganisiertes, personalintensives Unternehmen auch bei geringen Umsätzen eintragungspflichtig sein.

Die Umwandlung erfolgt automatisch und auch ohne zusätzliche Benachrichtigung durch eine Behörde. Im Idealfall hast du aber einen guten Steuerberater, der dich darauf hinweist und gemeinsam mit dir steuerliche und rechtliche Pflichten klärt, wie zum Beispiel die Beantragung der Handelsregister-Eintragung.

 

Für wen lohnt sich ein Kleingewerbe?

Ein Kleingewerbe lohnt sich, wenn du: 

  1. ein Einzelunternehmen gründest 
  2. eine saisonale bzw. nebenberufliche Selbstständigkeit mit niedrigen Umsätzen anstrebst 

Denn ein Kleingewerbe bringt verschiedene Vorteile mit sich: 

  1. Die Gründung ist schnell und einfach
  2. Du musst keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen 
  3. Du hast keine doppelte Buchführungspflicht und somit einen geringen Buchhaltungsaufwand 

Ein Kleingewerbe zu gründen bietet dir auch finanzielle Vorteile: Du benötigst kein Startkapital, hast nur geringe Gründungskosten und ggf. höhere Gewinne, da du keine Umsatzsteuer aufschlagen musst. 

Welche Nachteile hat es, ein Kleingewerbe anzumelden?

Die Gründung eines Kleingewerbes kann auch verschiedene Nachteile haben. Zunächst kannst du dir keinen allzu kreativen Firmennamen ausdenken, da du immer mit dem bürgerlichen Namen auftreten musst. Im Firmennamen muss also der volle Name des Inhabers enthalten sein, was die Namenswahl und auch den Wiedererkennungswert deines Unternehmens einschränken kann. 

Nimmst du zusätzlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, kannst du keine Umsatzsteuer geltend machen, das heißt du musst für zum Beispiel Betriebsausgaben den vollen Nettopreis inklusive der Umsatzsteuer zahlen. Dadurch entgehen dir mitunter erhebliche Rückzahlungen, wenn du regelmäßig hohe Ausgaben hast. 

Ab wann muss man ein Kleingewerbe anmelden?

Ab Beginn des Gewerbebetriebes bist du dazu verpflichtet, dein Kleingewerbe anzumelden. In deiner Gewerbeanmeldung kannst du den Beginn deiner Tätigkeit zwar zurückdatieren, allerdings ist das im Hinblick auf das Finanzamt nicht ideal. Im Idealfall meldest du dein Kleinunternehmen dann an, wenn du auch mit deiner selbständigen Tätigkeit startest.

Wie viel Geld darf ich verdienen, ohne ein Gewerbe anzumelden? In Deutschland gilt grundsätzlich: Wenn du eine gewerbliche Tätigkeit ausübst, musst du ein Gewerbe anmelden, unabhängig davon, wie viel du verdienst. Es gibt jedoch keine feste Einkommensgrenze, bis zu der du kein Gewerbe anmelden musst, sondern vielmehr geht es darum, ob deine Tätigkeit als gewerblich eingestuft wird. Eine Ausnahme bilden dabei freiberufliche Tätigkeiten.

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Kleingewerbe anmelden – Was ist zu beachten?

Wenn du dich selbstständig machst mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, musst du grundsätzlich ein Gewerbe anmelden. Selbstständig ist zwar jeder, der auf eigene Rechnung arbeitet, aber das kann auch für Freiberufler gelten. Für Freiberufler gelten allerdings zusätzliche Kriterien, wie eine schöpferische und geistige Arbeit. Dazu gehören unter anderem Berufe, die:

  1. ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachschulstudium erfordern (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte)
  2. besondere berufliche Qualifikationen und die persönliche Einbringung erfordern (z. B. Schriftsteller, Künstler) 

Freiberufler müssen im Gegensatz zu den Gewerbetreibenden kein Gewerbe anmelden, sind dadurch letztlich aber auch in ihren Tätigkeiten beschränkt. Ein Kleinunternehmen eignet sich dabei besonders für kleine Unternehmen oder Gründer, da insbesondere durch den geringen Umsatz am Anfang verschiedene Befreiungen gelten. 

Wie viel Geld kann ich mit einem Kleingewerbe verdienen?

Um hinsichtlich der steuerlichen Einordnung weiterhin nach § 19 UStG als Kleinunternehmen zu gelten, darfst du die Umsatzgrenzen von: 

  1. 25.000 € im Vorjahr 
  2. 100.000 € im laufenden Kalenderjahr

nicht überschreiten. 

Du kannst aber auch ein Kleingewerbe sein, ohne unter die Kleinunternehmerregelung zu fallen bzw. ohne diese in Anspruch zu nehmen. Das wäre z. B. der Fall, wenn man sich bewusst gegen die Regelung entscheidet, weil man die Vorsteuer abziehen möchte. Du führst dann ein umsatzsteuerpflichtiges Kleingewerbe mit wesentlich höheren Umsatz- bzw. Gewinngrenzen: 60.000 € Gewinn bzw. 600.000 € Umsatz pro Jahr. Erst wenn du diese Grenze überschreitest, musst du dich ins Handelsregister eingetragen und giltst nicht mehr als Kleingewerbe.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr als 22.000 Euro verdiene? Mit Januar 2025 hat sich die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer zunächst erhöht auf 25.000 € im Gründungs- bzw. Vorjahr. Sobald du diese Grenze (oder die Grenze von 100.000 € im laufenden Kalenderjahr) überschritten hast, kannst du die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen. Ab dem Jahr, in dem du die Grenzen überschreitest, erfolgt der Wechsel zur regulären Umsatzbesteuerung, zu der auch Umsatzsteuer-Voranmeldungen gehören. Du musst zudem die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen, kannst dafür aber auch die Vorsteuer abziehen. Das bedeutet, dass du die Umsatzsteuer, die dir von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wurde (z. B. für Einkäufe), vom Finanzamt zurückfordern kannst.

Viele Menschen die verschiedene Aktivitäten ausführen
 

Welche Tätigkeiten fallen unter Kleingewerbe?

Unter ein Kleingewerbe fallen praktisch alle gewerblichen Tätigkeiten, solange sie keine freiberufliche oder spezialisierte Tätigkeit (z. B. Ärztin, Anwalt, Künstler) sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  1. Handwerkliche Tätigkeiten (z. B. Tischler, Maler)
  2. Einzelhandel (z. B. Verkauf von Produkten über einen Online-Shop)
  3. Dienstleistungen (z. B. Webdesign, Übersetzungen, Beratung)
  4. Vermietung und Verpachtung (z. B. von Immobilien oder Equipment)
  5. Online-Geschäfte (z. B. Affiliate-Marketing, Dropshipping)

Wichtig ist: Solange dein Jahresumsatz unter den jeweiligen Grenzen bleibt, kannst du deine Tätigkeit als Kleingewerbe (600.000 € Umsatz/ 60.000 € Gewinn) führen oder die Kleinunternehmerregelung (Umsatz von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr) in Anspruch nehmen.

Wer darf kein Kleingewerbe anmelden?

Es gibt bestimmte Personengruppen, die kein Unternehmen gründen dürfen oder nur eingeschränkt dazu berechtigt sind. Dazu gehören zunächst grundsätzlich Personen mit Gewerbeverbot. Wer bereits gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen hat (z. B. Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung), kann ein behördliches Gewerbeverbot erhalten (§ 35 Gewerbeordnung (GewO)). Ein Gewerbeverbot wird ausgesprochen für Personen mit Vorstrafen für bestimmte Wirtschaftsdelikte (z. B. Betrug).

Weitere Personen, die kein Gewerbe anmelden dürfen, sind:  

  1. Personen in Privatinsolvenz: In der Regel dürfen sie während der Wohlverhaltensphase kein Gewerbe anmelden, es sei denn, das Insolvenzgericht erlaubt es.
  2. Beamte und einige Angestellte im öffentlichen Dienst: Nebentätigkeiten sind nur mit Genehmigung des Dienstherrn erlaubt.
  3. Minderjährige: Sie dürfen nur mit Zustimmung der Eltern und des Familiengerichts ein Unternehmen gründen.

Für ein Kleingewerbe ausgeschlossen sind zudem hauptsächlich Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Künstler), da sie nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

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Ein Künstler bleibt auch dann Freiberufler, wenn er eigene Kunstwerke nicht nur schafft, sondern auch verkauft. Werden die Werke allerdings reproduziert und zum Beispiel in Massen als Drucke oder Poster verkauft, handelt es sich um eine gewerbepflichtige Tätigkeit, die entsprechend angemeldet werden muss. Zur genauen Einstufung sollte allerdings ein Steuerberater konsultiert werden.

Was sind die Voraussetzungen für ein Kleingewerbe?

Für die Gründung eines Kleingewerbes gibt es einige grundlegende Voraussetzungen, die du erfüllen musst:

  1. Kein freier Beruf: Deine Tätigkeit darf kein freiberuflicher Beruf (z. B. Arzt, Anwalt, Künstler) sein.
  2. Verdienstgrenzen: Ein Kleingewerbe darf 600.000 € Umsatz bzw. 60.000 € Gewinn pro Jahr nicht überschreiten. 

Für die Anmeldung benötigst du:

  1. Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  2. Einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (vom Finanzamt)
  3. Eine angemeldete Betriebsadresse (bei Bedarf)

Welche Pflichten hat ein Kleingewerbe?

Als Kleingewerbetreibender hast du bestimmte Pflichten und Rechte, die es zu beachten gilt. Pflichten sind zum Beispiel: 

  1. Steuerliche Erfassung
  2. Buchführung  
  3. Steuererklärung 
Mann in grüner Jacke lauft auf einen Zielgeraden
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Ist die Buchhaltung für Kleinunternehmer Pflicht? 

Kleinunternehmer sind auch zur Buchhaltung verpflichtet, aber die genauen Anforderungen hängen von der gewählten Rechtsform ab. Einzelunternehmen und GbRs, die Kleinunternehmer sind, müssen keine doppelte Buchführung machen, sondern können eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Kapitalgesellschaften wie eine UG oder GmbH sind hingegen immer zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, auch wenn sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, musst du keine Umsatzsteuer erheben und abführen, aber trotzdem alle Umsätze dokumentieren und eine Steuererklärung abgeben. 

 

Was ändert sich 2025 für Kleingewerbe? Mit dem Jahr 2025 haben sich für Kleingewerbe bzw. Kleinunternehmer verschieden Anpassungen ergeben, zum Beispiel: 

  1. Anhebung der Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer: Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wird von bisher 22.000 Euro auf 25.000 Euro im Vorjahr erhöht. Im laufenden Jahr bleibt der Status erhalten, solange der Umsatz 100.000 Euro nicht überschreitet.
  2. Erweiterte Anwendung der Kleinunternehmerregelung im EU-Ausland: Ab 2025 können Kleingewerbetreibende die Steuerbefreiung auch für Umsätze in anderen EU-Mitgliedstaaten nutzen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Empfang von E-Rechnungen: Ab 2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können, auch wenn keine Pflicht zur Ausstellung besteht.

Kann ich ein Kleingewerbe anmelden trotz Vollzeitjob?

Du kannst trotz deines Vollzeitjobs ein Gewerbe anmelden, solange es deinen Hauptjob nicht beeinträchtigt. Check vorab deinen Arbeitsvertrag: Dein Arbeitgeber kann dir in der Regel nicht verbieten, ein Kleingewerbe zu gründen, aber er kann dich dazu auffordern, dir vorab die Genehmigung einzuholen oder deine Gewerbeanmeldung mindestens zu melden. Also mitunter musst du deinem Chef sagen, wenn du ein Kleingewerbe anmeldest. 

Außerdem musst du dir ggf. zusätzlich die genaue Tätigkeit genehmigen lassen. Falls dein Gewerbe in der gleichen Branche ist und du somit eine Konkurrenz zum Arbeitgeber wärst, kann es Probleme geben. 

Ansonsten kannst du dein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden und beim Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen, bei dem du auch angibst, dass du Einnahmen aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit hast.

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Schritt für Schritt zur Gründung eines Kleingewerbes

Es ist vergleichsweise einfach, ein Kleingewerbe zu gründen, denn die dafür notwendigen Schritte kannst du schnell erledigen. Um dein Kleingewerbe erfolgreich anzumelden und zusätzlich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, musst du nur verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Mit unserer Anleitung zum Kleingewerbe anmelden beachtest du alle wichtigen Punkte: 

1. Gewerbeanmeldung

Durch § 14 Gewerbeordnung (GewO) bist du dazu verpflichtet, das Gewerbeamt über deine Selbstständigkeit zu informieren – du musst also ein Gewerbe anmelden

Bei deinem zuständigen Gewerbeamt gibst du das vollständig ausgefüllte Formular zur Anmeldung ab. In deinem Formular tätigst du verschiedene Angaben zu: 

  1. Deinem Namen
  2. Deiner Anschrift
  3. Deinen Kontaktdaten 
  4. Der gewählten Rechtsform 
  5. Dem Unternehmenssitz 
  6. Deinem Tätigkeitsfeld 

Wenn du mit deinem Unternehmen von Zuhause startest, entspricht deine Privatadresse dem Unternehmenssitz. Stelle zudem sicher, dass du dein Tätigkeitsfeld – also das, wofür du ein Gewerbe anmeldest – nicht zu eng fasst, denn damit beschneidest du deinen Spielraum unnötig. Statt also z. B. zu schreiben, dass du Bilddrucke verkaufen willst, schreibe lieber: “Handel mit Druckerzeugnissen”. In der Gewerbeanmeldung gibst du auch an, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt.

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Dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, spielt bei der Anmeldung deines Gewerbes noch keine Rolle. Da es sich dabei um eine steuerliche Einordnung handelt, ist das erst für das Finanzamt und beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogen von Bedeutung.
Neben dem Formular zur Gewerbeanmeldung musst du außerdem eine Kopie deines Personalausweises beilegen. Je nachdem, für welche Rechtsform du dich entschieden hast, sind mitunter weitere Dokumente notwendig, z. B. bei einer GmbH & Co. KG die Handelsregistereintragung A und B. Das Gewerbeamt deiner Stadt informiert dich aber ausführlich darüber, welche Dokumente konkret zur Anmeldung deines Gewerbes benötigt werden.
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Nutze unser Formular zur Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung ist an sich nicht kompliziert, aber es ist viel zu berücksichtigen. Daher können fehlerhafte oder ungenaue Angaben die Anmeldung unnötig verzögern. Mit der Mustervorlage des Händlerbunds hast du nicht nur direkt die Anmeldung zur Hand, sondern das Ausfüllen gelingt dir dank der beigefügten Hinweise auch spielend leicht.

Zur Gewerbeanmeldung

Sobald deine Gewerbeanmeldung erfolgreich bearbeitet wurde, erhältst du eine postalische Bestätigung, die dich zugleich über die Höhe der Kosten informiert – denn wie teuer deine Gewerbeanmeldung wird, hängt wiederum mit verschiedenen Faktoren zusammen. Die Kosten belaufen sich aber durchschnittlich auf 20 bis 120 €. Du folgst hier den Zahlungsanweisungen, die das Schreiben enthält. Hast du dein Gewerbe angemeldet, übermittelt das Gewerbeamt diese Information an das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern und der Berufsgenossenschaft.

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Achtung vor Betrugsmaschen! Leider ist es momentan eine gängige Praxis von Betrügern, gefälschte Schreiben zu versenden, die sich um ein angemeldetes Gewerbe drehen. Bevor du also eine Überweisung tätigst, stelle sicher, dass es sich um ein echtes Schreiben von deinem Gewerbeamt handelt. Tätige auf keinen Fall eine Überweisung an zum Beispiel ausländische Bankverbindungen. Wenn du dir unsicher bist, empfehlen wir dir persönlich mit deinem Gewerbeamt in Kontakt zu treten.
 

2. Steuerlicher Erfassungsbogen

Zeitnah nach deiner Gewerbeanmeldung musst du den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Beachte hierbei: Theoretisch kannst du beispielsweise im Dezember ein Gewerbe anmelden und angeben, dass deine gewerblichen Tätigkeiten im August begonnen haben. Aber für das Finanzamt entsteht damit eine große Lücke, in der du “versäumt” hast, sie über deine zusätzlichen Einnahmen zu informieren. 

Das führt erstmal nicht zu Problemen, macht den ersten Kontakt mit dem Finanzamt aber doch recht unangenehm. Wir empfehlen dir daher, dein Gewerbe alsbald mit Aufnahme deiner Tätigkeit anzumelden und anschließend zeitnah das Finanzamt zu informieren. 

Sobald du dein Gewerbe angemeldet hast, sendet dir das Finanzamt den Bogen zur steuerlichen Erfassung automatisch zu, aber du findest ihn zum Beispiel auch online bei der Industrie- und Handelskammer. 

Im Vergleich zur Gewerbeanmeldung wiederholen sich einige Informationen, denn du musst angeben: 

Zu deiner Person: 

  1. Name, Geburtsdatum und Anschrift  
  2. Ggf. Ehegatten (Name, Geburtsdatum, Beruf) 
  3. “Kommunikationsverbindungen” (Kontaktdaten) 
  4. Art der Tätigkeit (Das, was du in der Gewerbeanmeldung angegeben hast) 
  5. Bankverbindung
  6. Ggf. Angaben zur steuerlichen Beratung (Name, Anschrift, Kontakt); ggf. inkl. Vollmacht 

Zu deinem Unternehmen: 

  1. Anschrift und Kontakt
  2. Beginn der Tätigkeit 
  3. Ggf. Anschrift der Betriebsstätten
  4. Handelsregistereintragung (wenn vorhanden) 
  5. Gründungsform (z. B. Neugründung) 

Zu deinen Einnahmen/ Finanzen:

  1. Voraussichtliche Einkünfte im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr 
  2. Angaben zur Gewinnermittlung (z. B. Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  3. Ggf. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer (wenn du Angestellte hast) 

Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer:

  1. Ggf. Besondere Besteuerungsverfahren 
  2. Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet (hier wird nur erfragt, wo du den Handel betreiben wirst und das auch nur vor dem Hintergrund, eine Bescheinigung zu erhalten, die du bei den Marktplätzen vorlegen kannst) 

An der Stelle “Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer” gibst du an, dass du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen möchtest. Im Formular sieht das in etwa so aus:

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Um die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen, müsstest du den ersten Punkt ankreuzen.

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Kreuzt du (aus Versehen) den zweiten Punkt an, lehnst du die Regelung als Kleingewerbe trotz der geringeren Umsätze aktiv ab. Das hat den Nachteil, dass du für die nächsten fünf Jahre deiner Betriebstätigkeit daran gebunden bist.
 

3. IHK oder HWK

Nach deiner Gewerbeanmeldung erhältst du automatisch einen Brief deiner Industrie- und Handelskammer, die dich als IHK-Mitglied herzlich willkommen heißt. Da deine Mitgliedschaft gesetzlich verankert ist, erhältst du ein Schreiben mit deiner Mitgliedskarte und deiner IHK-Identnummer. In diesem Zuge ermöglicht dir die IHK auch die schriftliche Zustimmung, um noch mehr Informationen rund um das Leistungsspektrum der IHK zu erhalten. 

Denn: Für Handwerksleute und Gewerbetreibende ist die Mitgliedschaft in einer Kammer Pflicht. Reine Handwerksunternehmen gehören dabei nur der Handwerkskammer an, wenn es sich aber um einen Handwerkermischbetrieb handelt, ist auch eine Mitgliedschaft bei der IHK notwendig. Bei der Handwerkskammer (HWK) bzw. im handwerklichen Bereich ist wichtig herauszufinden, ob du eine Genehmigung für deine Tätigkeit benötigst. 

Die IHK-Zugehörigkeit beginnt automatisch mit Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit und damit der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Für die Mitgliedschaft bei der IHK gibt es nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel für Apotheken, Freiberufler, Land- und Forstwirtschaft, Betriebsstätten oder gemeinnützige Unternehmen. 

Bedenke: Die Mitgliedschaft in der IHK (oder auch der Handwerkskammer) ist nicht kostenlos, sondern kostet 0,21 % deines Umsatzes. Bei Erstgewerbeanmeldung gilt für die ersten zwei Jahre eine Befreiung, wenn das Unternehmen nicht im Handelsregister geführt wird und nicht mehr als 25.000 € Umsatz erwirtschaftet. Ansonsten kannst du dich von diesem Betrag auch befreien lassen, wenn dein jährlicher Umsatz unter 5.200 € liegt.

4. Berufsgenossenschaft

Unabhängig davon, ob du Mitarbeiter hast oder nicht, musst du dein Kleingewerbe bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anmelden. Die Anmeldung ist Pflicht, damit die BG prüfen kann, ob für dein Gewerbe eine Beitragszahlung notwendig ist.

Falls du keine Mitarbeiter hast, kann es sein, dass du von der Versicherungspflicht befreit wirst (außer in bestimmten Branchen, z. B. Baugewerbe). Sobald du Mitarbeiter einstellst, ist die Unfallversicherung über die BG verpflichtend und du musst Beiträge zahlen.

Zur Anmeldung bekommst du in der Regel automatisch Post von der BG, nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast. Falls nicht, solltest du selbst aktiv werden und dich bei der für dich zuständigen BG melden. Falls du unsicher bist, welche BG für dich zuständig ist, hilft die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weiter.

Die Anmeldung muss spätestens eine Woche nach der Gewerbeanmeldung erfolgen. Falls du die Anmeldung versäumst, kann die BG dich auch rückwirkend erfassen.

Menschen unterhalten sich im Buero
 

5. Weitere Anmeldungen

Ob du weitere Anmeldungen vornehmen musst, ist von deiner gewählten Rechtsform und deinem Betrieb abhängig. Zum Beispiel: Hast du vor, Mitarbeiter einzustellen? Dann musst du dein Gewerbe beim Arbeitsamt anmelden, um eine Betriebsnummer zu beantragen. Diese benötigst du, um deine Mitarbeiter (auch Auszubildende und Minijobber) bei der Sozialversicherung und der Krankenversicherung anzumelden. 

6. Geschäftskonto

Mit der Anmeldung eines Kleingewerbes besteht grundsätzlich keine Pflicht, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Aus unternehmerischer und buchhalterischer Sicht ist das aber empfehlenswert, denn du trennst deine beruflichen von deinen privaten Finanzen und erhältst somit den optimalen Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben. Das erleichtert dir letztlich die Buchhaltung bzw. die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

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Geschäftskonto mit Tide

Ein optimales Geschäftskonto für Kleinunternehmer bietet dir Tide. Das kostenlose Geschäftskonto von Tide kannst du innerhalb von wenigen Minuten online eröffnen und deine geschäftlichen Finanzen anschließend unkompliziert und sicher über die dazugehörige Tide-App verwalten. Du profitierst außerdem von einer kostenlosen Tide Mastercard für Online- und Kartenzahlungen. 

Zu Tide
 
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Denke an zusätzliche Versicherungen, denn als Kleinunternehmer ohne Festanstellung bist du nicht automatisch sozialversichert. Relevant für dich könnten unter anderem eine private Krankenversicherung, freiwillige Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Zusätzlich kannst du explizit dein Gewerbe absichern, z. B. mit einer Gewerbeversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung. Führst du ein Kleingewerbe neben deinem Vollzeitjob, werden diese Kosten über diese Anstellung berechnet.
 

7. Webseite rechtssicher gestalten

Wenn du deine eigene Webseite betreibst, musst du verschiedene Informationspflichten erfüllen. Um diese einzuhalten, braucht deine Seite zum Beispiel ein Impressum – damit gibst du an, wer offiziell für die Inhalte der Seite verantwortlich ist.

Im Zuge der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) brauchst du eine Datenschutzerklärung. Außerdem benötigt deine Seite ein Cookie-Consent-Tool, damit User der Verwendung von Cookies zustimmen können. Solltest du über deine Webseite verkaufen, empfehlen sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gesetzlich sind diese nicht vorgeschrieben, aber damit kannst du alles Wichtige rund um deine Verkäufe vereinheitlicht regeln. Außerdem musst du deine Kunden mittels einer Widerrufsbelehrung über ihr Widerrufsrecht informieren.

Mann navigiert auf großem Tablet

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Als Händlerbund-Mitglied rundum versorgt

Mit deiner eigenen Website gibt es auch als Kleingewerbetreibender einiges zu berücksichtigen. Als Mitglied des Händlerbunds bist du dabei rundum abgesichert — denn du erhältst nicht nur Rechtstexte vom Anwalt, sondern mitunter auch eine persönliche Rechtsberatung, eine Tiefenprüfung deines Shops oder Soforthilfe bei Abmahnung, auch rückwirkend.



 

Online Kleingewerbe anmelden, geht das?

Abhängig vom Bundesland kannst du dein Kleingewerbe online anmelden und zwar mit Hilfe von Amt24. Hier füllst du die gleichen Felder wie beim Formular aus und reichst dies anschließend direkt online ein. Das erspart dir das Drucken und Einreichen der Anmeldung bei deinem Gewerbeamt. 

Der Online-Antrag zur Anmeldung eines Gewerbes funktioniert aber nur, wenn du dich mit der Online-Ausweisfunktion eID zur Authentifizierung einverstanden erklärst. Wenn du die Hilfe zum Online-Ausweisen nutzt, wird dir das aber gelingen. 

Kleingewerbe anmelden – Kosten

Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist mit Kosten verbunden. Für die Gewerbeanmeldung als solches werden dir zwischen 20 und 120 € berechnet. Die Höhe ist von der Gebührenverordnung innerhalb deiner Gemeinde abhängig und richtet sich nach verschiedenen Faktoren, zum Beispiel der genauen gewerblichen Tätigkeiten. Sobald dir das Gewerbeamt deine Anmeldung bestätigt, wirst du über die genaue Kostenhöhe und die Zahlungsmöglichkeiten informiert. Weitere, individuelle Kosten entstehen dir beispielsweise durch anwaltliche Unterstützung. 

Wie teuer ist ein Kleingewerbe im Monat? Die monatlichen Kosten für ein Kleingewerbe können je nach Art des Gewerbes, Standort und persönlichen Umständen stark variieren. Mögliche Kostenfaktoren sind neben deinen Betriebsausgaben zum Beispiel Kosten für Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft, Buchhaltung oder Steuern, die sich an deinem Einkommen orientieren.

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Finanzamt, Steuern & Co. – Weitere Aspekte rund um die Anmeldung eines Kleingewerbes

Die Anmeldung eines Kleingewerbes bringt nicht nur organisatorische Aufgaben mit sich, sondern auch eine Reihe von steuerlichen Verpflichtungen, die du nicht unbeachtet lassen solltest. Neben der Anmeldung beim Gewerbeamt ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Finanzamt und den damit verbundenen steuerlichen Aspekten auseinanderzusetzen.

Kleingewerbe beim Finanzamt anmelden

Für die Gründung eines Kleingewerbes musst du unbedingt wissen: Das Finanzamt erfährt zwar von deiner Gewerbeanmeldung, du musst deinen finanziellen Status aber dennoch zusätzlich übermitteln. Das geschieht in Form des steuerlichen Erfassungsbogens

Welche Steuern zahlt ein Kleingewerbe?

Immer fällig wird die Einkommensteuer. Dabei gilt ein Grundfreibetrag von 12.069 € für Alleinstehende und 24.192 € für Verheiratete (Stand 2025). Alle Einkünfte bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei. Die konkrete Steuerklasse hängt dabei nicht mit deinem Kleingewerbe, sondern mit deiner persönlichen Situation zusammen. Zum Beispiel gilt: 

  1. für Alleinstehende: Steuerklasse 1 
  2. für Verheiratete (beide berufstätig): Steuerklasse 4/4 
  3. für Verheiratete (ein Partner verdient mehr): Steuerklasse 3/5

Die Steuerklasse betrifft nur die Einkommensteuer-Vorauszahlungen und nicht die eigentliche Besteuerung deines Gewerbegewinns.

Wird das Kleingewerbe auf das Gehalt angerechnet? Dein Kleingewerbe bzw. die Einnahmen daraus werden nicht direkt auf dein Gehalt angerechnet, die Höhe deines Gehalts von z. B. einer Vollzeit-Anstellung wird davon nicht beeinflusst. Die Einkommensteuer wird aber auf dein gesamtes Einkommen berechnet.

Wird mein Kleingewerbe auf meine Rente angerechnet? Dein Kleingewerbe kann Einfluss auf die Höhe deiner Rentenansprüche haben, abhängig davon, ob und wie du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst. Wenn du privat vorsorgst, hat das Gewerbe keinen Einfluss auf die staatliche Rente. Grundsätzlich kannst du auch im Ruhestand weiterhin Rente beziehen und dich selbstständig machen, ohne dass dies direkt zu einer Kürzung deiner gesetzlichen Rente führt, allerdings sind verschiedene Hinzuverdienstgrenzen zu berücksichtigen. Unter anderem die deutsche

Rentenversicherung stellt dafür weitere Informationen bereit. 

Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt speziell für Kleinunternehmer (wenn die entsprechende Regelung in Anspruch genommen wurde) eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht. Wenn du: 

  1. im Vorjahr bis zu 25.000 € Netto und 
  2. im laufenden Jahr bis zu 100.000 € Netto 

Umsatz nicht übersteigst, musst du keine Steuer darauf zahlen.

Personengesellschaften profitieren zusätzlich von einer Freigrenze für die Gewerbesteuer. Bei einem: 

  1. Gewinn bis zu 24.500 €

musst du keine Gewerbesteuer zahlen. Sobald dein Gewinn (entspricht dem, was vom Umsatz übrig bleibt, wenn alle Ausgaben abgezogen wurden) diese Freigrenze übersteigt, musst du aber ebenfalls Gewerbesteuer zahlen. 

Zudem wird das Finanzamt überprüfen, ob du Vorauszahlungen leisten musst. Diese Vorauszahlungen basieren auf deinem gesamten zu versteuernden Einkommen (aus Gewerbe, Gehalt und ggf. anderen Einkünften). Wenn dein Einkommen hoch genug ist, kann das Finanzamt vierteljährliche Vorauszahlungen festsetzen, selbst wenn du die Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuer-Freigrenzen noch nicht überschritten hast.

Mann unnd Frau machen ihre Steuern an grossem Taschenrechner
 
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Ohne die Kleinunternehmerregelung kannst du die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen zwar ausweisen, das verpflichtet dich aber auch zu Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Wie oft (z. B. jährlich, vierteljährlich, monatlich) die Vorauszahlung zu leisten ist, hängt von der Höhe der Umsatzsteuer im Vorjahr ab.

Weitere Steuern fallen abhängig davon an, wie du dein Unternehmen ausgestaltest. Hast du zum Beispiel ein Firmenfahrzeug, wird noch die Kfz-Steuer berechnet oder zusätzlich die Lohnsteuer, solltest du Mitarbeiter beschäftigen.
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Unabhängig von deinem Umsatz und deinem Gewinn musst du immer eine Steuererklärung abgeben.
 

Wann prüft das Finanzamt Kleinunternehmer?

Es ist durchaus möglich, dass sich das Finanzamt zu einer Betriebsprüfung ankündigt. Das ist erstmal nichts Negatives. Es handelt sich dabei um eine Kontrolle, ob deine Buchhaltung gesetzeskonform, korrekt und vollständig ist. In der Regel werden dafür die letzten drei Jahre geprüft, wobei auch nach Betriebsaufgabe eine Prüfung erfolgen kann. Denn das Finanzamt kann eine Nachzahlung fordern, wobei eine Verjährungsfrist von vier Jahren besteht. 

Wie wahrscheinlich ist eine Betriebsprüfung? Zu einer Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung kommt es, wenn bei der Steuerfahndung der Verdacht besteht, dass etwas nicht stimmt. Für Kleinunternehmer finden Betriebsprüfungen dabei häufig eher nach dem Zufallsprinzip statt, aber Auslöser können zum Beispiel sein: 

  1. Wiederholt verspätet abgegebene Steuererklärung 
  2. Regelmäßig verspätete Zahlungen von Steuerschulden 
  3. stark schwankende Einnahmen und Gewinne 
  4. Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung

Steuern nachzahlen zu müssen, kann teuer und unangenehm werden, denn auf Nachzahlungen fallen Zinsen an oder das Finanzamt nimmt aufgrund lückenhafter Buchführung Schätzungen vor, die oft höher als nötig ausfallen. 

Als Kleinunternehmer Rechnungen richtig schreiben

Mit einem Kleinunternehmen darfst du natürlich Rechnungen erstellen, allerdings mit der Besonderheit, dass du keine Umsatzsteuer ausweisen darfst. Zusätzlich musst du auf der Rechnung einen Grund angeben für die Nicht-Berechnung der Umsatzsteuer, damit der Adressat und letztlich auch das Finanzamt wissen, wieso du die Umsatzsteuer nicht ausweist. Ein solcher Vermerk kann lauten wie folgt: “Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, daher kein Ausweis von Umsatzsteuer”.

Weitere Pflichtangaben auf deiner Rechnung sind zum Beispiel: 

  1. Name und Anschrift deines Unternehmens 
  2. deine Steuernummer bzw. Steueridentifikationsnummer 
  3. Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  4. Rechnungsdatum
  5. Rechnungsbetrag
  6. Rechnungsnummer 
  7. Art und Menge der gelieferten Gegenstände bzw. Bezeichnung der Dienstleistung 
  8. Zahlungsfrist
Frau kontrolliert ihre Rechnung
 
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Achtung: Pflicht zur E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich zu empfangen. Für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG besteht jedoch keine Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen. Diese Regelung wurde durch § 34a der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) festgelegt. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass eingehende E-Rechnungen empfangen und weiterverarbeitet werden können, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Willst du zur E-Rechnung auf dem Laufenden bleiben? Abonniere am besten unsere Newsletter, um keine rechtliche Anpassung mehr zu verpassen. 

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Welche Tipps gibt es für Kleingewerbe, um Steuern zu sparen?

“Steuern sparen” wird in diesem Kontext zum Beispiel erwirkt durch eine effektive Buchhaltung, indem du

  1. die Trennung von Privat- und Geschäftseinnahmen 
  2. die lückenlose Dokumentation aller Geschäftsausgaben 
  3. der steuerlichen Geltendmachung von betrieblichen Ausgaben 

Der Händlerbund kann dich bei Steuern für Kleinunternehmer nicht beraten, deshalb solltest du dich an eine erfahrene Steuerkanzlei wenden. Aber gängige Maßnahmen für eine korrekte Steuererklärung sind zum Beispiel: 

  1. alle Belege/ Rechnungen für betriebliche Ausgaben sorgfältig aufbewahren – auch dann, wenn du z. B. bei einem Privateinkauf Betriebsbedarf mitnimmst 
  2. Fahrten mit dem Privatfahrzeug geltend machen – auch gelegentliche Fahrten, allerdings musst du dafür ein Fahrtenbuch führen 
  3. Arbeitsmittel absetzen, die du Zuhause nutzt – dazu gehören alle unmittelbar arbeitsfördernden Einrichtungsgegenstände, z. B. Schreibtisch, Arbeitsgeräte oder weiteres Büromaterial
  4. Privatgegenstände in dein Betriebsvermögen einlegen – wenn sie hauptsächlich betrieblich genutzt werden, wie z. B. eine private Digitalkamera, die nun für Produktfotos zum Einsatz kommt 

Welche Anschaffungen kann ich als Kleingewerbe absetzen? Du kannst verschiedene Ausgaben, die zum betrieblichen Zwecke erworben wurden oder genutzt werden, als Betriebskosten absetzen, dazu gehören zum Beispiel: 

  1. Website
  2. Reisekosten
  3. Arbeitsplatz
  4. Arbeitsmittel
  5. Firmenwagen
  6. Personalkosten
  7. Bewirtungskosten
  8. Kosten für Telefon und Internet
  9. Werbe- bzw. Marketingausgaben
  10. Kosten für externe Dienstleistungen 
  11. Aufwendungen für private und berufliche Absicherung 

Was davon möglich ist, ist individuell abhängig von deinem Kleinunternehmen. Wenn du dir unsicher bist, nutze für deine Steuererklärung einen erfahrenen Steuerberater. Da dich der Händlerbund nicht steuerrechtlich beraten kann, kannst du dich zum Thema Steuern auf unserem Marketplace informieren.

Hole dir bei uns dein passendes Angebot

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Fazit zur Gründung eines Kleingewerbes

Dein erster Schritt in die Selbstständigkeit muss nicht kompliziert sein, mit einem Kleingewerbe geht es einfach und ohne großen bürokratischen Aufwand. Ob als Nebenverdienst oder als Grundstein für ein größeres Business: Ein Kleingewerbe bietet Flexibilität und Chancen. 

Um dein Kleingewerbe anzumelden braucht es nicht viel: Mit Hilfe der Vorlage des Händlerbunds meldest du dein Gewerbe an und füllst anschließend den steuerlichen Erfassungsbogen aus – in dem du entscheidest, ob du zudem Kleinunternehmer sein möchtest oder nicht. Hast du rund um dein Gewerbe oder deine Online-Präsenz weitere Fragen, ist der Händlerbund dein zuverlässiger Ansprechpartner. Wichtig ist, die Umsatzgrenzen im Blick zu behalten. Denn wenn dein Unternehmen wächst, musst du dich irgendwann mit neuen Vorschriften auseinandersetzen. Mit dem richtigen Wissen und einer klaren Strategie wird aus einem kleinen Gewerbe eine große Möglichkeit.
Frau zeigt auf geöffneten Laden

FAQ zur Anmeldung eines Kleingewerbes 

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer keinen Umsatz mache?

Solange keine Einnahmen erzielt werden, fallen auch keine Steuern an. Allerdings muss das Gewerbe trotzdem bestehen bleiben und eine Steuererklärung bleibt Pflicht. Wenn das Kleingewerbe dauerhaft inaktiv ist, kann eine Abmeldung sinnvoll sein, um Bürokratie zu vermeiden.

Wenn du allerdings über Jahre keine oder nur minimale Einnahmen erzielst, könnte das durch das Finanzamt hinterfragt werden. Ein Gewerbe wird aber erst dann als Scheingewerbe eingestuft, wenn es nur angemeldet wurde, um steuerliche Vorteile zu nutzen, ohne dass tatsächlich eine ernsthafte Geschäftstätigkeit dahintersteht. 

Muss man sich bei einem Kleingewerbe privat versichern?

Wer ein Kleingewerbe nebenberuflich führt und bereits über eine gesetzliche Krankenversicherung (z. B. über eine Anstellung) abgesichert ist, bleibt dort weiterhin versichert. Anders sieht es aus, wenn das Kleingewerbe hauptberuflich betrieben wird. Dann besteht eine Versicherungspflicht, entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder als private Krankenversicherung (PKV). 

Wer zahlt die Krankenversicherung bei Kleingewerbe?

Das hängt von der Art der Selbstständigkeit ab. Handelt es sich um ein nebenberufliches Kleingewerbe, läuft die Versicherung über die Hauptbeschäftigung oder die Familienversicherung, solange die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei einem hauptberuflichen Kleingewerbe müssen die Beiträge selbst gezahlt werden. 

Wie schreibt man eine Rechnung für ein Kleingewerbe?

Eine Rechnung für ein Kleingewerbe muss die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten, wie zum Beispiel Name und Anschrift des Unternehmens, Name und Anschrift des Kunden, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Beschreibung der Leistung oder Ware. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG entfällt die Umsatzsteuer, stattdessen sollte folgender Hinweis aufgenommen werden: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Was muss ich als Kleingewerbe beim Finanzamt abgeben?

Das Finanzamt benötigt von dir einen vollständig ausgefüllten steuerlichen Erfassungsbogen. Anschließend ist das Finanzamt zuständig für die Ermittlung bzw. Kontrolle deines Umsatzes. Das heißt, du musst beim Finanzamt deine Einnahmen-Überschuss Rechnung, deine Einkommensteuererklärung oder ggf. deine Umsatzsteuererklärung (wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt oder die Umsatzgrenzen überschreitest) oder Gewerbesteuererklärung (falls dein Gewinn die Freigrenze überschreitet) einreichen. 

Lisa Norden

Geschrieben von
Lisa Norden

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