Sommer, Sonne, Cocktails und... Abmahnungen. Ob neue gesetzliche Anforderungen, unklare Formulierungen im Shop oder Klassiker wie Fehler im Impressum – auch im Juni waren die Abmahner nicht alle im Urlaub. Wir haben die auffälligsten 9½ Abmahnungen im Juni für dich zusammengetragen.
9½ kostspielige E-Commerce-Abmahnungen im Juni 2025
1) Urheberrechtsverstoß auf Social Media – Teures Bild
Abmahner: dpa Picture Alliance GmbH (Kanzlei KSP)
Kosten: 1.377,99 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein
Ein kurzer Klick und das Bild ist online. Doch genau das kann teuer werden. In einem aktuellen Fall wurde ein Händler zur Kasse gebeten, weil er ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf Social Media verwendet hatte. Die dpa Picture Alliance GmbH ließ über die Kanzlei KSP eine Abmahnung wegen Verletzung von Bild- und Nutzungsrechten aussprechen. Die Folge: Eine Forderung in Höhe von 1.377,99 Euro. Der Fall zeigt erneut, wie wichtig ein bewusster Umgang mit Bildern und Medieninhalten im E-Commerce ist, besonders in sozialen Netzwerken.
2) Gesundheitsversprechen ohne Grundlage abgemahnt
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb
Kosten: 357 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein
Ein Händler auf eBay bewarb seine Produkte mit Aussagen wie „beseitigt Haarausfall“, „hemmt entzündliche Prozesse“ oder „beschleunigt die Wundheilung“. Solche gesundheitsbezogenen Aussagen sind im Online-Handel besonders heikel, denn sie unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben. Ohne entsprechende Nachweise oder Zulassungen gelten derartige Formulierungen als wettbewerbswidrig. Der Verband Sozialer Wettbewerb mahnte den Händler deshalb ab und forderte eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 357 Euro.
Shop-Tiefenprüfung –
Lass Abmahner abblitzen
- Dein Anwalt steht dir während der Prüfung jederzeit zur Seite
- Mehr als 100 Prüfkriterien
- Selbstverständlich mit Haftungsübernahme
- Käufersiegel-Zertifizierung
- Auf Wunsch jährliche Prüfung

3) Fehlender Grundpreis: Kosmetikverkauf ohne Pflichtangabe
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb
Kosten: 357 Euro
Betroffene: Allgemeine Online-Händler
Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil er beim Verkauf einer Kosmetikcreme keinen Grundpreis angegeben hatte. Dabei ist dieser laut Preisangabenverordnung Pflicht, insbesondere bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen oder Länge verkauft werden. Zwar gibt es für dekorative Kosmetik wie Lippenstift oder Nagellack eine Ausnahmeregelung, doch die hier angebotene Creme fällt nicht darunter. Ein teures Versäumnis, das zeigt: Wer mit Kosmetik handelt, sollte die Grundpreisangaben genau prüfen.
4) Falsche Grundpreiseinheit
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb (VSW)
Kosten: 357,00 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein
Ein Online-Händler wurde vom Verband Sozialer Wettbewerb abgemahnt. Grund war die fehlerhafte Angabe des Grundpreises. Konkret hatte der Händler den Grundpreis auf 100 ml bzw. 100 g bezogen – ein Relikt aus früheren Regelungen. Doch das ist seit der Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) im Mai 2022 nicht mehr erlaubt.
5) Belästigende Werbung per E-Mail: Abmahnung ohne Einwilligung
Abmahner: Rhombus-SES Event & Music Creations GmbH (vertreten durch die Kanzlei Torsten Thiel)
Kosten: 540,50 Euro Abmahngebühren + 400 Euro Schadensersatz
Betroffene: Online-Händler allgemein
In einem aktuellen Fall wurde ein Online-Händler wegen unzulässiger E-Mail-Werbung abgemahnt. Der Vorwurf: Es wurde eine Werbe-Mail ohne vorherige Einwilligung oder bestehende Geschäftsbeziehung verschickt – ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Neben einer Unterlassungserklärung forderte die beauftragte Kanzlei auch Schadensersatz in Höhe von 400 Euro sowie Anwaltskosten von rund 540 Euro. Bei Nichtreaktion wurden rechtliche Schritte in Aussicht gestellt.
6) Bilderklau bei Facebook
Abmahner: Urheber (über die Kanzlei KSP)
Kosten: 569,08 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein
Dass nichts unbemerkt bleibt und Spezialisten selbst die hintersten Ecken der sozialen Medien nach Verstößen durchforsten, zeigt eine weitere Abmahnung. Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte sprach eine Abmahnung wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildes auf Facebook im Auftrag eines Urhebers aus. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 569,08 Euro. Solche Abmahnungen sind im Urheberrecht gängig und grundsätzlich rechtlich zulässig. Auch hier muss die Angemessenheit der Forderung im Einzelfall überprüft werden.
Unser Abmahnschutz für Online-Händler
Abmahnungen sind im Online-Handel nach wie vor Alltag – ob durch neue Gesetze, Unsicherheiten oder kleine Fehler. Wir unterstützen dich dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und deinen Shop rechtssicher aufzustellen.

7) Unvollständiges Impressum auf Amazon
Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb
Kosten: 357,00 Euro
Betroffene: Amazon-Händler allgemein
Auch 2025 sind formale Fehler ein häufiger Grund für eine Abmahnung des Impressums. Diesmal traf es einen Amazon-Händler. Grund: Im Impressum fehlte die Angabe des zuständigen Registergerichts. Diese Angabe ist laut § 5 DDG (ehemals Telemediengesetz) für geschäftsmäßige Anbieter zwingend erforderlich, wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.
8) Pflichtangaben auf dem Weinetikett – Verbraucherzentrale mahnt fehlende Nährwertkennzeichnung ab
Abmahner: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Kosten: 243,51 Euro
Betroffene: Online-Händler von Wein
Seit dem 8. Dezember 2023 gilt: Neu erzeugte Weine müssen mit einer vollständigen Zutatenliste und Nährwertangaben versehen sein. Entweder direkt auf dem Etikett oder alternativ über ein digitales E-Label, wie z. B. einen QR-Code mit verlinkter Informationsseite.
In einem aktuellen Fall wurde genau das abgemahnt: Ein Händler bot Wein an, ohne die gesetzlich geforderten Angaben korrekt zu hinterlegen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt derzeit gezielt Anbieter ab, die ihrer Kennzeichnungspflicht nicht vollständig nachkommen.
9) Markenrecht: Abmahnung wegen „Inbus“
Abmahner: Inbus IP GmbH (Kanzlei ADVANT Beiten)
Kosten: 2.123,08 Euro
Betroffen: Händler von Werkzeugen
Der Begriff „Inbus“ ist vielen aus dem Alltag bekannt. Doch was viele nicht wissen: „Inbus“ ist eine eingetragene Wortmarke. Genau das wurde nun einem Online-Händler zum Verhängnis. Die Inbus IP GmbH mahnt regelmäßig wegen der unzulässigen Verwendung ihrer Marke ab.
Abgemahnt wurde die Nutzung der Begriffe „Inbusschlüssel“, „Inbusschrauben“ oder „Inbusschlüsselsatz“ für Sechskantschlüssel, die nicht vom Markeninhaber stammen. Da es sich um eine geschützte Marke handelt, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Wer Werkzeuge vertreibt, sollte hier besonders auf die korrekte Produktbezeichnung achten, um kostspielige Folgen zu vermeiden.

In unserem Beitrag haben wir die 13 "gefährlichsten" Alltagsbegriffe zusammengestellt, die geschützte Marken sind. Verwendest du diese in deinem Shop, kannst du dir eine Markenrechtsabmahnung einhandeln.

In diesem Beitrag haben wir kurz zusammengefasst, was du als Unternehmer über das Markenrecht wissen solltest. Wann verstößt man gegen das Markenrecht? Wie prüfe ich Markenrechte?
9½) 15.000 Euro Bußgeld – wegen falscher E-Mail-Adresse
Kein klassischer Abmahnfall, aber für Händler trotzdem relevant: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist und bleibt ein sensibles Thema. Ein aktueller Fall aus Österreich zeigt, wie schnell ein Verstoß teuer werden kann.
Was ist passiert? Ein Unternehmen hatte eine E-Mail an eine Adresse geschickt, die nicht zur betroffenen Person gehörte. Brisant: In der Nachricht wurden sensible Informationen preisgegeben. Die Empfängerin – die mit dem Anliegen nichts zu tun hatte – meldete den Vorfall der Datenschutzbehörde.
Das Ergebnis: Das Unternehmen wurde zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 15.000 Euro verpflichtet. Laut Behörden handelte es sich um einen klaren DSGVO-Verstoß – die unrechtmäßige Offenlegung personenbezogener Daten.
Warum das relevant ist: Auch wenn es sich nicht um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung handelt, macht der Fall deutlich: DSGVO-Verstöße können hohe Kosten verursachen – selbst bei kleinen Fehlern im Versand von E-Mails. Online-Händler sollten ihre Prozesse und Datenverarbeitung regelmäßig prüfen, um solche Vorfälle zu vermeiden.
Soforthilfe bei Abmahnung
- Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
- Kompetente Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) via E-Mail und Telefon
- Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
- Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
- Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.