Abmahnungen im E-Commerce » So teuer war der Juni 2025

Hinweis: Der Player funktioniert nur, wenn du die Cookies akzeptierst.

Sommer, Sonne, Cocktails und... Abmahnungen. Ob neue gesetzliche Anforderungen, unklare Formulierungen im Shop oder Klassiker wie Fehler im Impressum – auch im Juni waren die Abmahner nicht alle im Urlaub. Wir haben die auffälligsten 9½ Abmahnungen im Juni für dich zusammengetragen.

9½ kostspielige E-Commerce-Abmahnungen im Juni 2025

1) Urheberrechtsverstoß auf Social Media – Teures Bild

Abmahner: dpa Picture Alliance GmbH (Kanzlei KSP)
Kosten: 1.377,99 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Ein kurzer Klick und das Bild ist online. Doch genau das kann teuer werden. In einem aktuellen Fall wurde ein Händler zur Kasse gebeten, weil er ein urheberrechtlich geschütztes Bild auf Social Media verwendet hatte. Die dpa Picture Alliance GmbH ließ über die Kanzlei KSP eine Abmahnung wegen Verletzung von Bild- und Nutzungsrechten aussprechen. Die Folge: Eine Forderung in Höhe von 1.377,99 Euro. Der Fall zeigt erneut, wie wichtig ein bewusster Umgang mit Bildern und Medieninhalten im E-Commerce ist, besonders in sozialen Netzwerken. 

2) Gesundheitsversprechen ohne Grundlage abgemahnt

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb
Kosten: 357 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Ein Händler auf eBay bewarb seine Produkte mit Aussagen wie „beseitigt Haarausfall“, „hemmt entzündliche Prozesse“ oder „beschleunigt die Wundheilung“. Solche gesundheitsbezogenen Aussagen sind im Online-Handel besonders heikel, denn sie unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben. Ohne entsprechende Nachweise oder Zulassungen gelten derartige Formulierungen als wettbewerbswidrig. Der Verband Sozialer Wettbewerb mahnte den Händler deshalb ab und forderte eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 357 Euro.

Shop-Tiefenprüfung –
Lass Abmahner abblitzen

  1. Dein Anwalt steht dir während der Prüfung jederzeit zur Seite
  2. Mehr als 100 Prüfkriterien
  3. Selbstverständlich mit Haftungsübernahme
  4. Käufersiegel-Zertifizierung
  5. Auf Wunsch jährliche Prüfung 

Zur Shop-Tiefenprüfung

intro-shoptiefenpruefung

 

3) Fehlender Grundpreis: Kosmetikverkauf ohne Pflichtangabe

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb
Kosten: 357 Euro
Betroffene: Allgemeine Online-Händler

Ein Amazon-Händler wurde abgemahnt, weil er beim Verkauf einer Kosmetikcreme keinen Grundpreis angegeben hatte. Dabei ist dieser laut Preisangabenverordnung Pflicht, insbesondere bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen oder Länge verkauft werden. Zwar gibt es für dekorative Kosmetik wie Lippenstift oder Nagellack eine Ausnahmeregelung, doch die hier angebotene Creme fällt nicht darunter. Ein teures Versäumnis, das zeigt: Wer mit Kosmetik handelt, sollte die Grundpreisangaben genau prüfen.

4) Falsche Grundpreiseinheit

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb (VSW)
Kosten: 357,00 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Ein Online-Händler wurde vom Verband Sozialer Wettbewerb abgemahnt. Grund war die fehlerhafte Angabe des Grundpreises. Konkret hatte der Händler den Grundpreis auf 100 ml bzw. 100 g bezogen – ein Relikt aus früheren Regelungen. Doch das ist seit der Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) im Mai 2022 nicht mehr erlaubt.

hb-iconset-stoerer-achtung-1
Seitdem gilt: Der Grundpreis muss grundsätzlich in Euro je 1 Liter oder 1 Kilogramm angegeben werden, unabhängig davon, wie klein die Verpackung ist. Die frühere Ausnahmeregelung für Kleingebinde unter 250 ml oder 250 g wurde ersatzlos gestrichen. Wer hier nicht auf dem aktuellen Stand ist, riskiert unnötige Abmahnkosten.

 

5) Belästigende Werbung per E-Mail: Abmahnung ohne Einwilligung

Abmahner: Rhombus-SES Event & Music Creations GmbH (vertreten durch die Kanzlei Torsten Thiel)
Kosten: 540,50 Euro Abmahngebühren + 400 Euro Schadensersatz
Betroffene: Online-Händler allgemein

In einem aktuellen Fall wurde ein Online-Händler wegen unzulässiger E-Mail-Werbung abgemahnt. Der Vorwurf: Es wurde eine Werbe-Mail ohne vorherige Einwilligung oder bestehende Geschäftsbeziehung verschickt – ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Neben einer Unterlassungserklärung forderte die beauftragte Kanzlei auch Schadensersatz in Höhe von 400 Euro sowie Anwaltskosten von rund 540 Euro. Bei Nichtreaktion wurden rechtliche Schritte in Aussicht gestellt.

hb-iconset-idee
Solche Abmahnungen sind rechtlich grundsätzlich möglich. In der Praxis hat sich jedoch ein regelrechter Markt entwickelt. Einzelpersonen oder Firmen reagieren gezielt auf unerlaubte Werbung und fordern mit Verweis auf Urteile hohe Entschädigungen. Doch Vorsicht: Die pauschale Forderung eines Schmerzensgeldes ist nicht automatisch durchsetzbar. Ein konkreter Schaden muss im Streitfall individuell belegt werden.

 

6) Bilderklau bei Facebook

Abmahner: Urheber (über die Kanzlei KSP)
Kosten: 569,08 Euro
Betroffene: Online-Händler allgemein

Dass nichts unbemerkt bleibt und Spezialisten selbst die hintersten Ecken der sozialen Medien nach Verstößen durchforsten, zeigt eine weitere Abmahnung. Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte sprach eine Abmahnung wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildes auf Facebook im Auftrag eines Urhebers aus. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 569,08 Euro. Solche Abmahnungen sind im Urheberrecht gängig und grundsätzlich rechtlich zulässig. Auch hier muss die Angemessenheit der Forderung im Einzelfall überprüft werden.


Unser Abmahnschutz­ für Online-Händler

Abmahnungen sind im Online-Handel nach wie vor Alltag – ob durch neue Gesetze, Unsicherheiten oder kleine Fehler. Wir unterstützen dich dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und deinen Shop rechtssicher aufzustellen.

» Zum Abmahnschutz

abmahnschutz

 

7) Unvollständiges Impressum auf Amazon

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb
Kosten: 357,00 Euro
Betroffene: Amazon-Händler allgemein

Auch 2025 sind formale Fehler ein häufiger Grund für eine Abmahnung des Impressums. Diesmal traf es einen Amazon-Händler. Grund: Im Impressum fehlte die Angabe des zuständigen Registergerichts. Diese Angabe ist laut § 5 DDG (ehemals Telemediengesetz) für geschäftsmäßige Anbieter zwingend erforderlich, wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

hb-iconset-idee
Der Verband Sozialer Wettbewerb wertete das als Wettbewerbsverstoß und mahnte ab, inklusive der üblichen Kosten. Wer auf Amazon verkauft, sollte regelmäßig die Angaben im „Seller Central“ prüfen. Dort lässt sich unter „Einstellungen“ → „Informationen zum Verkäuferkonto“ → „Ihre Informationen und Richtlinien“ der Eintrag zum Impressum anpassen. 

 

8) Pflichtangaben auf dem Weinetikett – Verbraucherzentrale mahnt fehlende Nährwertkennzeichnung ab

Abmahner: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Kosten: 243,51 Euro
Betroffene: Online-Händler von Wein

Seit dem 8. Dezember 2023 gilt: Neu erzeugte Weine müssen mit einer vollständigen Zutatenliste und Nährwertangaben versehen sein. Entweder direkt auf dem Etikett oder alternativ über ein digitales E-Label, wie z. B. einen QR-Code mit verlinkter Informationsseite.

In einem aktuellen Fall wurde genau das abgemahnt: Ein Händler bot Wein an, ohne die gesetzlich geforderten Angaben korrekt zu hinterlegen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mahnt derzeit gezielt Anbieter ab, die ihrer Kennzeichnungspflicht nicht vollständig nachkommen.

hb-iconset-idee
Wer also Wein online verkauft, sollte jetzt prüfen, ob die Etikettierung den Vorgaben entspricht und bei Unsicherheiten Rechtsberatung einholen, bevor vorschnell eine Unterlassungserklärung unterschrieben wird.

 

9) Markenrecht: Abmahnung wegen „Inbus“

Abmahner: Inbus IP GmbH (Kanzlei ADVANT Beiten)
Kosten: 2.123,08 Euro
Betroffen: Händler von Werkzeugen

Der Begriff „Inbus“ ist vielen aus dem Alltag bekannt. Doch was viele nicht wissen: „Inbus“ ist eine eingetragene Wortmarke. Genau das wurde nun einem Online-Händler zum Verhängnis. Die Inbus IP GmbH mahnt regelmäßig wegen der unzulässigen Verwendung ihrer Marke ab.

Abgemahnt wurde die Nutzung der Begriffe „Inbusschlüssel“, „Inbusschrauben“ oder „Inbusschlüsselsatz“ für Sechskantschlüssel, die nicht vom Markeninhaber stammen. Da es sich um eine geschützte Marke handelt, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Wer Werkzeuge vertreibt, sollte hier besonders auf die korrekte Produktbezeichnung achten, um kostspielige Folgen zu vermeiden.

copyright
Alltagsbegriffe, die Marken sind

In unserem Beitrag haben wir die 13 "gefährlichsten" Alltagsbegriffe zusammengestellt, die geschützte Marken sind. Verwendest du diese in deinem Shop, kannst du dir eine Markenrechtsabmahnung einhandeln.

gluehbirne-mit-schloss-und-zeichentrickfigur-die-ueber-markenrecherche-nachdenkt
Kurz erklärt » Markenrecht Deutschland

In diesem Beitrag haben wir kurz zusammengefasst, was du als Unternehmer über das Markenrecht wissen solltest. Wann verstößt man gegen das Markenrecht? Wie prüfe ich Markenrechte?

 

9½) 15.000 Euro Bußgeld – wegen falscher E-Mail-Adresse

Kein klassischer Abmahnfall, aber für Händler trotzdem relevant: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist und bleibt ein sensibles Thema. Ein aktueller Fall aus Österreich zeigt, wie schnell ein Verstoß teuer werden kann.

Was ist passiert? Ein Unternehmen hatte eine E-Mail an eine Adresse geschickt, die nicht zur betroffenen Person gehörte. Brisant: In der Nachricht wurden sensible Informationen preisgegeben. Die Empfängerin – die mit dem Anliegen nichts zu tun hatte – meldete den Vorfall der Datenschutzbehörde.

Das Ergebnis: Das Unternehmen wurde zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 15.000 Euro verpflichtet. Laut Behörden handelte es sich um einen klaren DSGVO-Verstoß – die unrechtmäßige Offenlegung personenbezogener Daten.

Warum das relevant ist: Auch wenn es sich nicht um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung handelt, macht der Fall deutlich: DSGVO-Verstöße können hohe Kosten verursachen – selbst bei kleinen Fehlern im Versand von E-Mails. Online-Händler sollten ihre Prozesse und Datenverarbeitung regelmäßig prüfen, um solche Vorfälle zu vermeiden.

 

Soforthilfe bei Abmahnung

  • Abmahnsichere Rechtstexte in 8 Sprachen
  • Kompetente Rechtsberatung inkl. Produktsicherheitsverordnung (GPSR) via E-Mail und Telefon
  • Vertretung im Abmahnfall – auch rückwirkend & bei Selbstverschulden**
  • Shop-Tiefenprüfung und Käufersiegel-Zertifizierung
  • Sofortschutz durch erweiterte Garantie für einen Shop für Professional-Mitglieder
Paketberater starten Pakete im Überblick
mitgliedschaftspakete-2er

* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

Du hast eine Abmahnung erhalten?

Egal ob du zum ersten Mal betroffen bist oder du dich mit dem leidigen Thema Abmahnung schon früher auseinandersetzen musstest, egal ob selbstverschuldet oder nicht, wir stehen dir verlässlich zur Seite und helfen sofort.

Zur Hilfe bei Abmahnung

Vernetze dich!

Tausche dich mit Online-Händlern aus, tritt mit Juristen des Händlerbunds direkt in Kontakt und verpasse keine News und exklusiven Gruppen-Aktionen.

Zur Facebook-Gruppe