Was sind AGB?
AGB steht für allgemeine Geschäftsbedingungen. Dabei handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, die für alle Kunden gleichermaßen gelten. So müssen Händler nicht für jeden Kunden individuell Verträge ausformulieren.
In den AGB sind alle wichtigen Vertragsbedingungen geregelt: von der Bestellung über die Zahlung bis hin zu Rückgabe, Gewährleistung und Haftung.
Brauche ich AGB?
Eine gesetzliche AGB-Pflicht gibt es nicht, allerdings ist es für die allermeisten die einfachste Lösung. Wenn eine Vielzahl von Verträgen abgeschlossen werden, die im Kern immer gleich sind, wäre es ein enormer zeitlicher Aufwand, jedes Mal aufs neue individuelle Vertragsbedingungen zu erstellen. AGB sind dabei nicht erst ab einer bestimmten Anzahl von Verkäufen sinnvoll, auch Kleinst- und Kleinunternehmen können bereits AGB nutzen und sich Aufwand sparen. Daher sind AGB für Online-Händler in der Regel unverzichtbar.
Nicht nur für den klassischen Online-Handel sind AGB entscheidend. Für alle Unternehmer, die eine Vielzahl von Verträgen schließen, sind AGB sinnvoll. Etwa auch für Gastronomen und Coaches über Seminaranbieter bis hin zu Verkäufern von Dienstleistungen und digitale Produkten.
Das muss in den AGB geregelt werden
In den AGB sollte alles geregelt werden, was für einen wirksamen Vertrag wichtig ist. Dazu zählt in der Regel:
Mit wem wird der Vertrag geschlossen und für welche Verträge gelten die AGB
Ab welchem Zeitpunkt gilt der Vertrag als abgeschlossen? Bereits mit der Bestellung, oder erst ab einer Bestätigungsmail?
Welche Zahlungsarten werden akzeptiert und wann wird die Zahlung fällig?
Welcher Versanddienstleister wird genutzt, wie lange dauert der Versand und wie hoch sind die Versandkosten?
Wird ein Haftungsausschluss für leichte fahrlässige Pflichtverletzungen vereinbart?
Besteht bei bestimmten Produkten ein Ausschluss vom Widerrufsrecht? Wer trägt die Rücksendekosten bei einem Widerruf?
Gibt es neben dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht noch eine Herstellergarantie? Bei gebrauchten Produkten: Wird die Gewährleistungsfrist verkürzt?
AGB müssen für jeden Shop individuell erstellt werden und dürfen nicht einfach aus einem anderen Shop kopiert werden.
Das darf nicht in den AGB vereinbart werden
Grundsätzlich herrscht Vertragsfreiheit und Unternehmen dürfen selbst entscheiden, wie sie ihre Verträge ausformulieren. Es ist immerhin kein Kunde verpflichtet, einen Vertrag mit dem Unternehmen einzugehen. In Deutschland gibt es allerdings gerade bei Verbraucherverträgen zahlreiche gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. So ist beispielsweise das Widerrufsrecht gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht zu Lasten des Verbrauchers abgeändert werden.
Außerdem besteht das sogenannte „Überraschungsverbot“. In den AGB darf also nichts vereinbart werden, womit man beim Vertragsabschluss nicht rechnen muss. Dazu zählen unter anderem versteckte Zusatzkosten, ungewöhnlich lange Vertragsdauer oder ein zusätzliches Abonnement.
So müssen die AGB in den Vertrag mit einbezogen werden
Damit die AGB gelten, müssen sie rechtswirksam in den Vertrag mit eingebunden werden. Dabei reicht es nicht aus, dass die AGB im Online-Shop zu finden sind. Kunden müssen unmittelbar vor Vertragsschluss darauf hingewiesen werden.
Eine Checkbox ist gesetzlich nicht verpflichtend, wird allerdings empfohlen. So kann einfacher nachgewiesen werden, dass die AGB tatsächlich zur Kenntnis genommen wurden.
Das ist auf Marktplätzen zu beachten
Händler, die auf einem Marktplatz wie Amazon, eBay, Etsy, Kleinanzeigen, Kaufland oder OBI verkaufen, stehen bei den ABG vor besonderen Herausforderungen. Nicht nur die gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten werden, auch die Vorgaben des Marktplatzes müssen beachtet werden.
In einigen Fällen kommen auch noch technische Herausforderungen hinzu, denn anders als im eigenen Shop, haben Marktplätze nur begrenzte Möglichkeiten, Rechtstexte einzubinden.
AGB im B2B-Shop
Auch im B2B-Bereich sind AGB sinnvoll. Hier müssen die verbraucherrechtlichen Vorgaben nicht beachtet werden. Das klingt zunächst nach einem Vorteil, sorgt allerdings dafür, dass in vielerlei Hinsicht nicht auf die gesetzlichen Vorgaben verwiesen werden kann, sondern eigene Bedingungen geregelt werden müssen.
Unternehmen, die sowohl B2C-, als auch B2B-Verträge schließen, müssen darauf achten, dass die jeweils richtigen Vertragsbedingungen zum Einsatz kommen. Für Vertragspartner muss klar erkennbar sein, welche Bedingungen für welchen Vertrag gelten.
