Social Media Recht » 9 Fehler, die teuer werden können

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In den sozialen Medien posten, dein Unternehmen und deine Produkte bewerben (lassen) und schon gehst du viral und dein Umsatz schießt durch die Decke. Das ist zumindest der Traum, aber als Unternehmer weißt du – so einfach kann es nicht sein. Wenn du die sozialen Medien für dein Unternehmen nutzt, musst du einige rechtliche Aspekte berücksichtigen, um nicht in teure Abmahnfallen zu tappen.

Was ist Social Media Recht? 

Was online genau erlaubt ist, spielt im Zeitalter der Social Media Plattformen eine immer größere Rolle. Social Media Recht umfasst daher alle rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Nutzung sozialer Netzwerke wie Instagram, Facebook oder TikTok zu beachten sind. Es berührt verschiedene Rechtsbereiche, darunter Urheberrecht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Persönlichkeitsrechte.

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Es gibt daher per se kein “Social Media Recht” oder “Online Recht”, sondern das wird aus verschiedenen bestehenden Gesetzen hergeleitet. Zudem sind zusätzlich die verschiedenen Social Media Richtlinien (meist AGB) der Plattformen zu berücksichtigen. 

Ist Social Media ein rechtsfreier Raum? Nein, Social Media ist kein rechtsfreier Raum. Auch wenn Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook oft wie digitale Spielwiesen wirken, gelten hier dieselben Gesetze wie im restlichen Internet. Wer postet, kommentiert oder Werbung schaltet, muss sich an Regeln halten. So schützt zum Beispiel das Urheberrecht fremde Bilder und Texte, während das Wettbewerbsrecht vorgibt, dass Werbung klar erkennbar sein muss. Ansonsten handelt es sich um Schleichwerbung.

Für dich als Unternehmer (oder auch Content Creator) ist es daher besonders wichtig zu berücksichtigen, dass du mit deinen Social Media Profils bzw. deinen Social Media Aktivitäten im rechtlichen Rahmen bleibst. 

Welche Rechte gelten in sozialen Netzwerken?

In sozialen Netzwerken gelten dieselben gesetzlichen Regelungen wie überall im digitalen Raum. Nutzer müssen sich an verschiedene Rechtsgebiete halten, darunter: 

  1. Markenrecht
  2. Urheberrecht
  3. Datenschutzrecht (u.a. DSGVO) 
  4. Wettbewerbsrecht (UWG) 

Wer Social Media geschäftlich nutzt, muss diese Vorschriften kennen, um Abmahnungen und rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Abmahngefahren – Kleine Fehler können teuer werden 

Juristische Fallstricke zu umschiffen ist auch im Social Media Recht wichtig für den Erfolg deines Unternehmens. Ein unbedachter Post, eine fehlende Kennzeichnung oder die Nutzung fremder Inhalte kann schnell zu Abmahnungen, Bußgeldern oder sogar Schadensersatzforderungen im Social Media Recht führen. Auch die Musik, die z. B. auf Instagram oft zum Einsatz kommt, ist nicht immer für gewerbliche Nutzung lizenziert. Mit einem geschäftlichen Social Media Account solltest du daher aktiv auf lizenzierte Musik zurückgreifen, um teure Konsequenzen wie eine Abmahnung auf Instagram zu vermeiden.

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Ein einziger Verstoß kann hohe Kosten nach sich ziehen und das nicht nur durch Abmahngebühren, sondern auch durch den Vertrauensverlust bei Kunden und Followern. Wer Social Media geschäftlich nutzt, sollte sich daher rechtlich absichern und gängige Abmahnfallen kennen.
 

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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.

 

9 typische Fehlerquellen in den sozialen Medien 

Bei Werbung über Social Media gibt es zahlreiche Fehlerquellen, in die Unternehmer und Content Creator regelmäßig tappen. Dazu gehören: 

1. Markenrecht

In jeder Marke steckt Herzblut, deshalb sind markenrechtliche Schutzrechte im Geschäftsalltag besonders interessant und auch wichtig. Denn eine starke Marke zu entwickeln bringt dir viele Vorteile, weshalb niemand sich diese durch die unerlaubte Nutzung einer fremden Marke zu eigen machen darf. 

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Übrigens: Wir helfen dir auch bei Abmahnungen im Markenrecht. Hast du gegen das Markenrecht verstoßen und eine Abmahnung erhalten, siehst du dich mit einer nervenaufreibenden Zeit und hohen Kosten konfrontiert. Der Händlerbund steht hier an deiner Seite: Unsere erfahrenen Anwälte prüfen deine Abmahnung und unterstützen dich dabei – auch rückwirkend.

Achtung, Achtung, Markenrechtsfalle – dein Accountname. “So eine Kleinigkeit”, denkst du vielleicht, aber wenn dein Nutzername eine eingetragene Marke verletzt, kann das schnell zu einer Abmahnung führen. Bevor du dir einen Social Media Name aussuchst, musst du daher sicherstellen, dass er nicht mit bestehenden Markenrechten (und Namens echten) kollidiert. 

Am besten fährst du mit Werbung über Social Media aber, wenn die individuelle Identität deines Unternehmens erkennbar ist. Dazu gehören auch solche “Kleinigkeiten” wie Name oder Farbschema (siehe das Magenta der Telekom). Auch dein Logo schützen zu lassen bietet sich an, wenn du mit deinem Unternehmen herausstechen möchtest.

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Mit der Händlerbund Ähnlichkeitsrecherche absichern

Ob du nun eine eigene Marke anmelden möchtest oder nicht – grundsätzlich lohnt sich eine Ähnlichkeitsrecherche, um sicherzugehen, dass du mit deinem eigenen geschäftlichen Vorhaben keine bestehenden Rechte verletzt. Damit bist du nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern ersparst dir auch ein “von vorne anfangen”, wenn du wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt wirst.

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2. Rechtstexte 

Auch in den sozialen Medien musst du Informationspflichten erfüllen. Dafür musst du unbedingt ein Impressum, die sogenannte Anbieterkennzeichnung, zur Verfügung stellen, wenn du dein Social Media Profil zur Veröffentlichung von journalistischen und geschäftlichen Inhalten verwendest. Das ergibt sich aus dem Digitale Dienste Gesetz (DDG) und dem Medienstaatsvertrag (MStV). 

Beim Impressum für Social Media besteht zwecks der Inhalte kein Unterschied, ob du es für deine Website oder deine Social Media Kanäle nutzt. Enthalten sein muss zum Beispiel: 

  1. Name und Anschrift 
  2. soweit vorhanden Rechtsform deines Unternehmens
  3. Bei juristischen Personen: Vertretungsberechtigte Personen 
  4. Kontaktmöglichkeiten (z. B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer) 
  5. Ggf. Handelsregistereintrag 
  6. soweit vorhanden Umsatzsteuer-ID

In deinen Social Media Accounts muss das Impressum leicht erkennbar und direkt (durch die 2-Klick-Regel innerhalb von zwei Klicks) erreichbar sein. Einige Plattformen bieten dir die Möglichkeit ein Impressum zu hinterlegen, aber das ist mit Vorsicht zu genießen. 

Viele Unternehmer oder Content Creator hinterlegen eine Verlinkung in ihrer Biografie (die “Bio” ist der mit Informationen gefütterte Kopf deines Social Media Accounts”), die zu einer Landingpage mit mehreren Links (z. B. Linktree) führt. Dort kann man dann entweder das Impressum, den Online-Shop (der das Impressum auch nochmal enthalten muss) oder andere Links öffnen. 

Weitere Rechtstexte, die du brauchen könntest, sind zum Beispiel: 

  1. Datenschutzerklärung, wenn du über deinen Account personenbezogene Daten verarbeitest, zum Beispiel durch Newsletter-Anmeldungen oder Gewinnspiele. 
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), wenn du über Social Media Produkte verkaufst bzw. den Verkaufsbereich der Plattform nutzt, wie z. B. TikTok Shop.
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Sicher mit dem Händlerbund – Rechtstexte für dein Social Media

Um deine Social Media Präsenzen rechtssicher zu gestalten, kannst du nicht auf Rechtstexte verzichten. Verlass dich dabei ganz auf die erfahrenen Fachanwälte des Händlerbunds. Wir erstellen dir sichere Rechtstexte passend zu deinen Bedürfnissen und stehen für ihre Korrektheit ein. Mach dir um Gesetzesänderungen keine Sorgen – durch unseren kostenlosen Update-Service sind deine Rechtstexte immer auf dem aktuellen Stand.

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3. Urheberrecht 

Reposten, sharen, inspirieren lassen, Musik drunterlegen – vieles ist möglich, aber bei Werbung über Social Media leider nicht alles rechtlich einwandfrei. Stichpunkt Urheberrecht, das für jeden gilt, der Social Media nutzt – sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen. Das solltest du berücksichtigen, denn mit einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ist nicht zu spaßen. 

Das Urheberrecht bezieht sich dabei zum Beispiel auf: 

  1. Musik 
  2. Bilder 
  3. Musikvideos
  4. YouTube-Videos
  5. Fotografien (eigene oder die von Dritten) 
  6. Profilfotos 
  7. Zitate 

Insbesondere bei Bildern ist Vorsicht geboten: Verschiedene Plattformen bzw. Stockarchive bieten dir Bilder zur Nutzung an, aber das birgt ein erhebliches Abmahnrisiko. Berücksichtige hier unbedingt die individuellen Lizenzverträge (also Verträge, die dir die Nutzung erlauben), die dir die Nutzung genehmigen, aber ggf. auch einschränken. Denn womöglich darfst du gekaufte Bilder nicht für Social Media Werbekampagnen verwenden oder die Nutzung auf Social Media Plattformen ist gänzlich verboten. 

Auch die Musik, die z. B. auf Instagram oft zum Einsatz kommt, ist nicht immer für gewerbliche Nutzung lizenziert. Mit einem geschäftlichen Social Media Account solltest du daher aktiv auf lizenzierte Musik zurückgreifen, um teure Konsequenzen zu vermeiden.

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Korrekte Urheberkennzeichnung: Eine Quellenangabe bei Fotos erübrigt sich auch durch einen Lizenzvertrag nicht automatisch. Tatsächlich geben auch diese Nutzungsvereinbarungen unter Umständen konkret vor, wie und wo du die Quelle zu den genutzten Fotos anzugeben hast. Das korrekt umzusetzen bewahrt dich vor teuren Konsequenzen.

 
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Rechtssicher posten – Social Media Grafiken von Metafex

Die maßgeschneiderten Social Media Grafiken von Metafex gewährleisten dir nicht nur ein rechtssicheres Posting. Mit Grafiken im individuellen Design schaffst du es, aus der Masse herauszustechen und die Aufmerksamkeit zu bekommen, die dein Unternehmen verdient. Mit den erstklassigen Grafiken von Metafex kannst du deinen Social Media Account ganz strategisch zu mehr Klicks und Interaktionen führen.

Zu Metafex
 

4. Datenschutz 

Der Datenschutz nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist, je nachdem, was genau du auf deinen Social Media Plattformen machst, besonders zu berücksichtigen. Wird das Social Media Profil standardmäßig genutzt, reichen die Datenschutzhinweise des sozialen Netzwerks. Aber Unternehmer sowie Content Creator sind mitunter zu nachlässig dabei und riskieren teure Konsequenzen. Der korrekte Umgang und die Transparenz über die Verwendung der Daten ist wichtig für dich, um eine Abmahnung im Datenschutz zu vermeiden. 

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In deinem eigenen Online-Shop brauchst du in den meisten Fällen eine Datenschutzerklärung. Die Einbindung von Social Media Plugins (die z. B. auf deinen Account verlinken) bleibt aber weiterhin kritisch, da nicht konkret bekannt ist, welche Daten die Plattformen (wie z. B. Facebook) genau verarbeiten.


Benötigst und verarbeitest du aber personenbezogene Daten, zum Beispiel für Newsletter oder Gewinnspiele, dann musst du deine Profilbesucher darüber aufklären, wie du mit diesen Daten umgehst. Dafür benötigst du dann eine Datenschutzerklärung.

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Datenschutz vom Händlerbund – Überlasse nichts dem Zufall

Sorgenfrei durch die DSGVO kommst du mit dem Datenschutz-Paket vom Händlerbund. Von uns erhältst du alles, was du benötigst, um datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein, unter anderem: 

  1. anwaltliches Beratungsgespräch
  2. rechtssichere Datenschutzerklärung
  3. externer Datenschutzbeauftragter
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5. Wettbewerbsrecht 

Für Unternehmen relevant und zugleich eine große Tücke ist das Wettbewerbsrecht, das durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG, Lauterkeitsrecht) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, Kartellrecht) reguliert wird. 

Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht ist häufig: Fast 50 % der an Händler erteilten Abmahnungen drehen sich um das Wettbewerbsrecht, wie unsere eigenen Studien belegen. (Siehe: Abmahnstudie 2022)

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Übrigens. Führen deine Produktdarstellungen zu falschen Annahmen beim Verbraucher oder leiten sie ihn sogar absichtlich in die Irre, kannst du auch wegen irreführender Werbung abgemahnt werden. Für deine Rechtssicherheit ist also auch die Werbekommunikation mit den Usern auf Social Media entscheidend.

Für dich ergeben sich dabei im Social Media Recht bestimmte Verpflichtungen, die sich zum Beispiel um: 

  1. Bereitstellung eines Impressums 
  2. Art und Weise von Werbeaussagen 
  3. Art und Weise von Produktanpreisungen 
  4. Umgang mit Spitzenstellungsbehauptungen
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Follower kaufen, um “bekannter” zu wirken? Davon ist dringend abzuraten. Wenn du Follower kaufst und damit über die tatsächliche Beliebtheit und Reichweite deines Accounts täuschst, kann das als unlautere geschäftliche Handlung gewertet werden, da du deine Marktstellung künstlich aufwerten wolltest. Wenn Influencer mit Fake-Followern für Kooperationen eine höhere Relevanz vortäuschen, handelt es sich dabei nach § 5 UWG um eine Täuschung. Im Social Media Marketing spielen daher mehr Kennzahlen als nur die Anzahl der Follower eine Rolle.

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Du hast Fragen? Wir antworten!

Im Social Media Recht können all die Rechtsfelder schon mal überfordernd sein. Mit deinen Fragen wendest du dich am besten durch unsere Rechtsberatung Flatrate direkt an einen erfahrenen Rechtsanwalt. Direkt und persönlich erhältst du von unseren Anwälten kompetente Antworten auf deine Fragen, zum Beispiel im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder auch im IT-Recht.

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6. Persönlichkeitsrechte 

Durch Urheberrecht und Datenschutz kommt man auch an Persönlichkeitsrechten nicht vorbei. Machst du Werbung in den sozialen Medien, musst du sicherstellen, dass du die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht verletzt. Du darfst also nicht: 

  1. Videos teilen, in dem eine fremde Person ohne ihr Wissen gefilmt wurde 
  2. Fotos veröffentlichen ohne die Einwilligung aller erkennbaren Personen, wenn es sich nicht um öffentliche Szenen handelt 
  3. jemanden online ohne Beweise als z. B. “Betrüger” bezeichnen 
  4. Screenshots einer privaten Unterhaltung posten 
  5. Mitarbeiter oder Kunden öffentlich bloßstellen 

Das heißt für dich: Du darfst nicht ohne Zustimmung Inhalte veröffentlichen, die die Privatsphäre, das Bild oder den Ruf von Dritten beeinträchtigen. In den sozialen Medien wird häufig eher lapidar mit diesen Grenzen umgegangen, was sich in teuren Abmahnungen äußern kann.

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7. Kennzeichnung von Werbung 

Auf Social Media verschwimmen die Grenzen zwischen privater Meinung und Werbung oft, doch für Unternehmen und Influencer gilt: Werbung muss immer klar als solche erkennbar sein, wenn sie in einem bestimmten Kontext nicht zu erwarten ist, das gibt das UWG vor. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht von Werbung führen regelmäßig zu Abmahnungen, auch von Wettbewerbern.

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Auch wenn du ein Produkt „nur“ empfiehlst, aber eine enge Beziehung zur Marke hast (z. B. als Markenbotschafter), ist das Werbung. Eine fehlende Kennzeichnung kann dann eine Irreführung (§ 5a UWG) sein.

Das bedeutet: Posts für bezahlte Kooperationen unterliegen einer Kennzeichnungspflicht. Sobald Geld oder eine Sachleistung im Tausch gegen das Posting erfolgt, muss eine Kennzeichnung als Werbung erfolgen, zum Beispiel mit “#Werbung” oder “Anzeige” an gut sichtbarer Stelle. Rechtlich sicher ist: 

  1. “Anzeige” oder “Werbung” am Anfang des Posts
  2. “Bezahlte Partnerschaft mit [Marke]” 

Den Hinweis als Kommentar mit z. B. “#ads” unter anderen Hashtags zu verstecken, ist nicht legitim, weil es nicht auffällig genug ist.

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Beachte dabei: Plattforminterne Labels wie „Bezahlte Partnerschaft“ auf Instagram oder „In Zusammenarbeit mit…“ bei YouTube sind hilfreich, ersetzen aber nicht immer eine eigene Kennzeichnung.
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Rechtsberatung für Blogger

Als Mitglied des Händlerbunds profitieren Online-Händler, Blogger & Co. von einer fachkundigen Rechtsberatung. Hast du Fragen zu einem rechtlichen Problem, kannst du dich auf deinen dauerhaft persönlichen Ansprechpartner verlassen.

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8. Teilen oder Liken rechtswidriger Inhalte

Auch bei Social Media Posts bzw. Social Media Aktivitäten (also auch Kommentare und Likes) können verschiedene Straftatbestände erfüllt sein: 

  1. Beleidigungen
  2. Verleumdungen 
  3. üble Nachrede 
  4. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener 
  5. Volksverhetzung 
  6. Billigung von Straftaten
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Diese Inhalte per Like oder sogar Teilen gut zu finden kann ausreichend sein, um sich strafbar zu machen – das hat das Landgericht Meiningen mit einem Beschluss vom 05.08.2022 (Az. 6 Qs 146/22) klargestellt. Für das Gericht bedeutet ein Like, dass man explizit zustimmt, die Inhalte gut heißt und sie sich somit “zu eigen macht”.

Die Hemmschwelle für unbedachte Äußerungen ist besonders in den sozialen Medien niedrig. Als Unternehmer hast du aber einen Fokus: Den Erfolg deines Unternehmens. Den solltest du nicht gefährden, indem du entsprechende Straftaten online “unterstützt”.

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Professionelle Betreuung durch Metafex

Optimierte Online-Präsenz, effektive Kommunikation mit deinen Followern, ansprechende Postings nach einer individuellen Strategie, Community Management & Co. – mit deinem eigenen Social Media Account kommt viel Arbeit auf dich zu. Mit Hilfe der professionellen Social Media Betreuung durch Metafex stehst du mit all dem nicht mehr alleine da. Das Team aus Social Media Experten entwickelt deine maßgeschneiderte Social Media Strategie und hilft dir anschließend bei der Umsetzung – für Content, der beeindruckt.

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9. Gewinnspiele und Rabatte 

Gewinnspiele und Rabatte sind eine beliebte Möglichkeit, um Interaktionen auf Social Media zu steigern und neue Kunden zu gewinnen. Sie sind also ein echter Kundenmagnet – aber auch eine Stolperfalle im Social Media Recht, die schnell zu einer Abmahnung führen kann. 

Um nicht gegen geltende Bestimmungen zu verstoßen, musst du zum Beispiel Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise einbinden. Die rechtlichen Hinweise für Gewinnspiele solltest du berücksichtigen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. 

Stolperfallen drehen sich zum Beispiel um: 

  1. unzureichende Teilnahmebedingungen (Wettbewerbsrecht)
  2. Datenschutzverletzungen (Datenschutzbestimmungen)

Um das zu verhindern, solltest du: 

  1. sicherstellen, dass Teilnahmebedingungen und Rabattaktionen für Gewinnspiele eindeutig und öffentlich einsehbar sind. 
  2. darauf achten, dass du alle datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtest, wenn du personenbezogene Daten erhebst.
  3. eine Datenschutzerklärung verwenden, die den Anforderungen der DSGVO gerecht wird.
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Verträge und Gewinnspielbedingungen – Praktisches Set vom Händlerbund

Wir bieten dir auch Gewinnspielbedingungen für Facebook und Instagram, aber mit unserem Set an Mustervorlagen für Social Media bist du am besten beraten. Von unseren erfahrenen Fachanwälten erstellt erhältst du nicht nur Influencer Verträge, sondern auch Gewinnspielbedingungen für die verschiedenen Social Media Plattformen, die die jeweiligen Richtlinien abdecken.

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