Rechtliche Vorgaben für den Online-Handel ändern sich ständig. Neue Urteile, novellierte Gesetze, angepasste Marktplatz-Richtlinien und und und. Was vor zwölf Monaten rechtssicher war, kann heute schon wieder abmahngefährdet sein. Ein jährlicher Rundum-Check schützt vor teuren Überraschungen. Diese zehn Punkte gehören auf deine Checkliste.
Gehe kein Risiko ein. Mit unserer kompakten Checkliste prüfst du die kritischsten Stellen deines Online-Shops in wenigen Minuten selbst und vermeidest teure Fehler. Sichere dir die Übersicht jetzt als kostenlosen Download.
1. Impressum und Anbieterkennzeichnung
Firma, Vertretungsberechtigte, Kontaktdaten, Handelsregisternummer, USt-ID: Ändert sich in der Geschäftsführung oder Adresse etwas, muss das Impressum nachziehen. Ein veralteter Eintrag ist ein Abmahnklassiker.
2. AGB und Widerrufsbelehrung
Rechtsprechung zu Klauseln entwickelt sich laufend weiter. Prüfe, ob die aktuelle AGB-Fassung noch dem Stand der Technik entspricht, inklusive korrekt eingebundenem Widerrufsbutton. Selbst wenn du PlugIns mit automatischer Aktualisierungsfunktion nutzt, solltest du deine hinterlegten Daten regelmäßig abgleichen.
3. Datenschutzerklärung und Cookie-Consent
Neue Tools, Tracking-Pixel oder Newsletter-Anbieter im Shop? Dann muss die Datenschutzerklärung angepasst werden. Das wird vielfach im Alltag vergessen, sollte aber zumindest einmal jährlich abgeglichen werden.
4. Preisangaben und Grundpreise
Versandkosten, Liefertermine und Grundpreisangaben sind ein Dauerbrenner bei Abmahnungen. Was die Preisangabenverordnung im Shop konkret verlangt, haben wir im Ratgeber Preisangabenverordnung aufgeschlüsselt. Ein Blick auf Produktdetailseiten und Checkout lohnt sich mindestens einmal jährlich. Tipp: Lass auch Freunde oder Kollegen drüber schauen, die den Shop nicht kennen. Ein neutraler Blick sieht interessante Dinge.
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5. Werbeaussagen und Kundenbewertungen
Superlative wie „Testsieger" oder „Bestseller" brauchen einen Beleg. Auch Kundenbewertungen und Referenzwerbung müssen aktuellen UWG-Vorgaben standhalten, etwa bei der Kennzeichnung von Bewertungen.
6. Verpackungsgesetz, PPWR und LUCID-Registrierung
Neue Produkte, neue Verpackungsarten, neues Verkaufsland? Dann müssen Systembeteiligung und LUCID-Eintrag entsprechend ergänzt werden. Gerade bei internationalem Versand ändern sich Volumen und damit Pflichten – und ab dem 12. August 2026 legt die Verpackungsverordnung (PPWR) eine EU-weite Ebene obendrauf, die je nach Zielland eigene Anforderungen mit sich bringt.
7. Kennzeichnungspflichten bei Sortimentserweiterung
Textilkennzeichnung, CE-Kennzeichnung, Energielabel, Nährwertangaben. Abhängig vom Sortiment gelten unterschiedliche Spezialvorschriften – Details dazu findest du in unseren Ratgebern zur Textilkennzeichnung und zur CE-Kennzeichnung. Neue Artikel im Sortiment sollten stets auf produktspezifische Kennzeichnungspflichten geprüft werden.
8. Elektro- und Batteriegesetz
Wer Elektrogeräte oder Produkte mit Batterien verkauft, muss die Registrierung bei EAR und Stiftung GRS jährlich auf Vollständigkeit prüfen – das Elektrogesetz nimmt hier vor allem Händler in die Pflicht. Das gilt insbesondere bei neuen Produktkategorien.
9. Bildrechte und Lizenzabläufe (Urheberrecht)
Ein absoluter Klassiker unter den teuren Abmahnungen wegen Bildnutzung. Händler vergessen oft, dass Lizenzen für Stockfotos, Grafiken, Schriften (Fonts) oder Produktbilder von Herstellern ablaufen können. Einmal im Jahr sollte geprüft werden: Dürfen wir diese Bilder überhaupt noch nutzen und stimmen die Quellenangaben noch?
10. Streichpreise und Rabattwerbung
Wenn du mit Streichpreisen wirbst (Vorher 100 Euro, jetzt 80 Euro), muss der Vorher-Preis der niedrigste Preis der letzten 30 Tage sein. Das wird beim automatischen Einspielen von Rabatt-Aktionen über Plugins oft falsch berechnet.
Fazit: Jetzt handeln & Abmahnrisiko minimieren
Ein jährlicher Check dieser zehn Punkte ersetzt keine laufende Rechtsberatung, senkt aber das Abmahnrisiko spürbar, vor allem, weil sich viele Vorschriften unbemerkt ändern, während der Shop-Alltag weiterläuft. Wer unsicher ist, ob die eigenen Unterlagen noch aktuell sind, findet in den passenden Händlerbund-Ratgebern und -Leistungen konkrete Unterstützung für jeden einzelnen Punkt.
Lass dich nicht von vermeidbaren Fehlern ausbremsen. Trag einfach deine E-Mail-Adresse ein und lade dir unsere 10-Punkte-Checkliste direkt als kostenloses PDF herunter. So nimmst du die häufigsten Abmahngründe selbst unter die Lupe.

Schon Post bekommen? Schütze dich vor Abmahnungen
Wir hoffen, die hat es nicht so hart erwischt und dass die kommenden Monate für Online-Händler weniger kostspielige Abmahnungen bereithält. Gleichzeitig ist klar: Die rechtlichen Anforderungen im E-Commerce entwickeln sich weiter. Umso wichtiger ist es, kommende Änderungen frühzeitig im Blick zu behalten. Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und gesetzlichen Anpassungen findest du auf unserer Seite zu den Gesetzesänderungen 2026.
Soforthilfe bei Abmahnung
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* Alle Preise netto zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit.
** Hilfe bei Abmahnungen ist eine freiwillige solidarische Unterstützungsleistung für Mitglieder des Händlerbund e.V. Die Bedingungen der Abmahnhilfe ergeben sich aus der Rechtsschutzordnung des Händlerbund e.V.



