Warum sind Rechtstexte nötig bzw. sinnvoll?
AGB & Co. müssen doch wohl Pflicht sein, denn warum macht man sich sonst die ganze Mühe und bezahlt Anwälte und Juristen? Tatsächlich wird man auch nach langer Suche kein Gesetz finden, in dem eine AGB-Pflicht bestätigt wird.
Das Erfordernis für die Bereitstellung von Rechtstexten resultiert aber aus den gesetzlichen Informationspflichten, deren Missachtung eine teure Abmahnung nach sich ziehen kann. Wer bin ich, welche Rechte haben die Kunden und wer haftet für was? Fragen über Fragen, die Online-Händler und Webseitenbetreiber ihren potentiellen Besuchern quasi unaufgefordert aufdrängen müssen. Idealerweise löst man diese Informationspflichten über die Rechtstexte, denn dort kann man alle Informationen gebündelt und transparent mitteilen.
Weiterer Pluspunkt: Die Verwendung von AGB und anderen Rechtstexten vereinfacht auch den Geschäftsalltag, weil diese die Besonderheiten der angebotenen Leistung abbilden oder Zweifelsfragen klären. Im Streitfall kann der Händler so den Kunden auf die geltenden Rechtstexte verweisen. Außerdem sind fast alle AGB davon geprägt, die Rechte der Händler zu stärken. Auch wenn dies gegenüber Verbrauchern nur eingeschränkt möglich ist, sollten Unternehmer diese Chance innerhalb der rechtlichen Grenzen nutzen – das ist schließlich auch das gute Recht der Händler. So kann beispielsweise die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtware gegenüber einem Verbraucher in den AGB verkürzt werden.
Welche Rechtstexte benötigt man für den Online-Handel?
Jeder seriöse Online-Shop muss sie also haben. Davon macht weder der Ebay- noch der Amazon-Shop eine Ausnahme. Diese Rechtstexte benötigt ein Online-Händler:
- Impressum inkl. klickbarem OS-Link
- AGB und Kundeninformationen
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
- Datenschutzerklärung
- Preis- und Versandkostenangaben
- ggf. Batteriehinweise
Die notwendigen Texte müssen für den jeweiligen Shop individuell angepasst werden und in die dort vorgesehenen gut sichtbaren Schaltflächen oder die Felder auf Plattformen eingefügt werden.
Wer braucht solche Texte?
Rechtstexte braucht, zumindest in begrenztem Umfang, jeder, der gewerblich oder zumindest teilweise zu kommerziellen Zwecken im Internet unterwegs ist. Schon der Blogger oder Influencer, der dies zur Gewinnerzielung macht, benötigt ein Impressum auf allen seinen Kanälen, obwohl viele sich auf den ersten Blick als private Blogs sehen und nicht impressumspflichtig sein wollen. Auch das harmlose Informationsportal ohne Kaufmöglichkeit benötigt mindestens eine Datenschutzerklärung, sobald auf der Seite Besucherdaten gesammelt und verarbeitet werden (z. B. Cookies, Kommentarfunktionen, Kontaktformulare). Selbst Einzelunternehmer die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sollten rechtssichere AGB für ihr Kleingewerbe in ihrem Shop verwenden. Aber z.B. auch für einen Gastro-Lieferservice braucht man Rechtstexte.
Gibt es Erleichterungen für Kleinunternehmer?
Nein, die erwähnten Anforderungen gelten unabhängig vom Umsatz oder der Gewerbeform, also auch für Kleinunternehmer. Ausschlaggebend ist, dass der Verantwortliche online handelt oder zumindest anderweitig kommerzielle Interessen hat (z. B. Blogger, auch bei Affiliate-Links).
Gibt es auch spezielle Rechtstexte für E-Mail-Signaturen?
Neben der gesetzlichen Pflicht, ein Impressum im Online-Shop vorzuhalten, gibt es eine vergleichbare Regelung auch für E-Mail-Signaturen. Das Handelsgesetzbuch schreibt genau vor, welche Pflichtinformationen in eine korrekte E-Mail-Signatur gehören. Das gilt jedoch nur für ins Handelsregister eingetragene Kaufleute und Gesellschaften.
Händler, die mit einer Mail eine Bestellung bestätigen, müssen in diese Bestell- oder Auftragsbestätigung außerdem die zum Zeitpunkt der Bestellung verwendeten Rechtstexte übersenden (sog. nachvertragliche Informationspflichten).
Was benötigt man für einen Social Media-Auftritt?
Viele Unternehmen wiegen sich auf Facebook und in anderen sozialen Medien in Sicherheit und befolgen die rechtlichen Grenzen kaum oder gar nicht. Doch das kann fatal sein. Rechtssicherheit fängt schon bei der Bereitstellung eines vollständigen Social Media Impressums an, auch in den sozialen Medien.
Wenn ein Diensteanbieter geschäftsmäßig und gegen Entgelt Telemedien (d.h. elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, z. B. schon eine einfache Präsentationsseite) anbietet oder zur Nutzung bereithält, ist er verpflichtet, ein Impressum vorzuhalten. Auch eine bloße Werbung für Waren oder Dienstleistungen im Internet ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit und sonstige Interaktionsmöglichkeiten ist als Teledienst anzusehen – mit der Folge einer Impressumspflicht. Social Media-Accounts, die nicht nur zu rein privaten Zwecken genutzt werden, werden mit kommerziellen Websites gleichgestellt. Fehlende oder fehlerhafte Impressen waren in der Vergangenheit Gegenstand zahlreicher kostspieliger Abmahnungen. Rechtstexte für Social Media sind für viele also ein Thema.
Was ist mit Geschäften oder Dienstleistern, die online nicht verkaufen, sondern sich nur online vorstellen wollen?
Auf eine Verkaufsmöglichkeit kommt es beim Impressum und dem Datenschutz nicht an (s. vorherige Frage). Sobald sich jemand aus kommerziellem Gedanken heraus präsentiert, dient dies letztendlich der Einnahmenerzielung und ein Impressum wird erforderlich. Das Gleiche gilt beim Datenschutz, denn dieser hängt auch nicht vom Verkauf ab, sondern vielmehr von der Datenverarbeitung an sich (z. B. Cookies). Lediglich auf die erforderlichen Informationen für den reinen Online-Handel kann verzichtet werden. Das wären:
- AGB und Kundeninformationen
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
- ggf. zusätzliche Rücknahmegarantien
- Preis- und Versandkostenangaben
- ggf. Batteriehinweise
Darf man Rechtstexte einfach kopieren?
Das Kopieren aus dem Internet, sei es vom Konkurrenten oder aus sonstigen (dubiosen) Quellen, ist in keinem Fall eine Option. AGB und andere individuell erstellte Rechtstexte – man mag es kaum glauben - sind wie Gedichte oder Songtexte urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne weitere Erlaubnis kopiert und genutzt werden.
Rechtstexte sind zudem auf den speziellen Shop zugeschnitten, für den sie erstellt wurden. Die rechtliche Situation oder Verwendung bestimmter kopierter Klauseln kann daher im eigenen Online-Shop erheblich abweichen und somit letztendlich auch zu einer Abmahnung (z.B. durch den Mitbewerber wegen einer Irreführung) führen.
Bin ich mit Texten eines (kostenlosen) Rechtstexte-Generators auf der sicheren Seite?
Was nichts kostet, taugt nichts? Auch wenn es nicht in jedem Fall zu einer Abmahnung kommen muss, bietet die Verwendung von kostenlos generierten Texten mittels Rechtstexte-Generator, folgende große Gefahr: Alle Rechtstexte werden auf den speziellen Shop zugeschnitten, für den sie erstellt wurden. Dies kann schon bei einem kleinen Bedienfehler des Generators zu Fehlern und Unstimmigkeiten führen. Zudem wird man meist nicht über nötige Rechtstexteänderungen informiert, die ständig fällig werden. AGB & Co. sollten daher nur aus seriösen Quellen stammen, wie vom Anwalt des Vertrauens oder von einem Verband wie dem Händlerbund, der insbesondere die Haftung übernimmt. Selbiges gilt auch für Rechtstexte Vorlagen.
Welche Gefahr besteht, wenn man Rechtstexte zum Einmalpreis kauft bzw. erstellen lässt?
Nichts ist in Stein gemeißelt. Besonders Rechtstexte im Online-Handel unterliegen einem stetigen Wandel, denn die besonders schnelllebige Branche bringt auch laufende Gesetzesänderungen und neue Rechtsprechung mit sich. Daher besteht das Erfordernis, dass auch die Rechtstexte laufend aktualisiert und auf die aktuellen Bedürfnisse sowie die neueste Rechtslage angepasst werden. Dies ist bei einem Kauf zum Einmalpreis ohne Updateservice gerade nicht gewährleistet. Rechtstexte erstellen lassen und fertig ist keine Option, wenn man rechtssicher im Internet handeln will.
Der Händlerbund informiert seine Mitglieder in regelmäßigen Abständen, ob ein Update erforderlich ist. Noch einfacher geht es mit unserer Schnittstelle, die die Rechtstexte in den meisten Shopsystemen sogar per Knopfdruck oder vollkommen automatisch auf den neuesten Stand bringt.
Was sind typische Abmahngründe bei fehlerhaften Texten?
Am häufigsten werden im Zusammenhang mit Rechtstexten diese Gründe angeführt:
- die Rechtstexte sind veraltet und entsprechen nicht mehr der geltenden Rechtslage,
- die Rechtstexte enthalten unzulässige (z. B. irreführende) Klauseln oder Absätze,
- oder der umgekehrte Fall: die Rechtstexte enthalten Lücken und erfüllen damit die gesetzlichen Informationspflichten nicht oder nicht vollständig.
Welche Kosten können hier bei einer Abmahnung auf einen zukommen?
Zwar soll mit einer Gesetzesänderung eine kostenpflichtige Abmahnung durch Mitbewerber wegen der Verletzung der Informationspflichten nicht mehr möglich sein. Verbände und Vereine können unvollständige Rechtstexte aber weiter wie bisher abmahnen, wobei Kosten von mindestens 200 Euro anfallen können. Für eine Abmahnung über einen Konkurrenten und dessen Anwalt, die beispielsweise eine irreführende AGB-Klausel zum Inhalt hat, kann schon einmal ein Betrag im oberen dreistelligen oder im vierstelligen Bereich möglich sein.
Welche Rechtstexte bekommen Mitglieder vom Händlerbund und welche Vorteile bietet das?
Händler erhalten vom Händlerbund alle erforderlichen, abmahnsicheren Rechtstexte für ihre Internetpräsenzen und für derzeit mehr als 40 Verkaufsplattformen. Die Erstellung aller Rechtstexte erfolgt dabei individuell und durch auf IT-Recht spezialisierte Experten. Unsere Rechtstexte beinhalten zudem einen kostenlosen Update-Service, selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme für die gesamte Laufzeit.
In welcher Sprache müssen die AGB sein?
Der Standardfall ist hierzulande der deutsche Online-Händler, der über seinen deutschen Online-Shop auf einer deutschen Domain verkauft und auch sonst wenig mit anderen Sprachen am Hut hat. Das ist jedenfalls völlig in Ordnung, sofern die Website auf den deutschsprachigen Raum ausgerichtet ist. Dann müssen Pflichtinformationen und auch die AGB nur in deutscher Sprache vorliegen. Eine Übersetzung ist nicht erforderlich. Die bloße Erreichbarkeit einer Website in anderen Ländern oder der angebotene Versand dorthin macht es nicht erforderlich, die Rechtstexte auch in anderen Sprachen vorzuhalten.
Abweichend davon kann natürlich bei einer Internationalisierung etwas anderes gelten, wenn der Händler sich speziell an ausländische Kunden wendet. Unterhält der Händler einen Account auf einer ausländischen Plattform oder richtet den Shop über Domain und Sprache direkt an diesen Kunden aus, müssen auch die Rechtstexte dem folgen und in der Sprache der Zielgruppe abgefasst sein.
Wenn der Kundenkreis erweitert und international über Plattformen wie zum Beispiel "Amazon.pl", "Amazon.it" gehandelt werden soll, werden die Rechtstexte in der jeweiligen Landessprache benötigt. Der Händlerbund bietet Rechtstexte u.a. in Englisch oder Italienisch.